Die juristische Presseschau vom 16. Dezember 2022: Keine Ent­schä­d­i­gung für Kohl-Witwe / EuGH zu Equal Pay / Boris Becker aus Haft ent­lassen

16.12.2022

Maike Kohl-Richter bleibt mit zwei Verfassungsbeschwerden erfolglos. Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Leiharbeitern. Boris Becker wurde vorzeitig aus britischer Haft entlassen.

Thema des Tages

BVerfG zu Kohl-Zitaten: Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden der Witwe von Ex-Kanzler Helmut Kohl nicht zur Entscheidung angenommen. Hintergrund ist ein von Helmut Kohl noch zu Lebzeiten geführtes Verfahren gegen den Autor seiner Biografie Heribert Schwan wegen der Veröffentlichung vertraulich gedachter Äußerungen in dem 2014 veröffentlichten Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle". Das Landgericht Köln hatte Kohl eine Entschädigung in Höhe von einer Million Euro zugesprochen. Nachdem sowohl Kohl als auch Schwan Berufung eingelegt hatten, verstarb Kohl. Das Oberlandesgericht Köln und auch der Bundesgerichtshof verneinten daraufhin die Vererblichkeit des Geldentschädigungsanspruchs, der deshalb der Witwe nicht zustehe. Dagegen hatte das Bundesverfassungsgericht nun keine verfassungsrechtlichen Einwände. Den Fachgerichten stehe bei der Ausgestaltung einer Schutzpflicht ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der hier nicht überschritten sei. Mit der zweiten Verfassungsbeschwerde verlangte Kohl-Richter einen Anspruch auf die Unterlassung einer Verbreitung der gegenüber Schwan gemachten Kohl-Aussagen. Hier bekräftigte das BVerfG seine Rechtsprechung, dass einem Verstorbenen nicht mehr das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, sondern nur noch der Schutz der Menschenwürde zustehe. Kohl sei durch die nicht autorisierte Veröffentlichung seiner Zitate nicht erniedrigt worden. taz.de (Christian Rath) und LTO berichten.

Felix W. Zimmermann (LTO) kritisiert das Bundesverfassungsgericht, weil es die "offensichtlich zynische, ja menschenunwürdige" Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht korrigierte. Diese führe dazu, dass Menschen, die diffamiert wurden und zu Lebzeiten ihren Entschädigungsanspruch nicht rechtskräftig durchsetzen konnten, im Wissen sterben müssen, dass dies dem Täter zugute kommt und mit dem Tod seine Zahlungspflicht erlischt. 

Rechtspolitik

Sanktionenrecht/Ersatzfreiheitsstrafe: Wie LTO (Hasso Suliak) berichtet, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ihren Widerstand gegen den von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Juli präsentierten Referentenentwurf zur Reform des Sanktionenrechts aufgegeben. Dieser sieht unter anderem eine Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe vor, indem der Umrechnungsfaktor auf 2:1 (anstelle des derzeit geltenden Faktors 1:1) halbiert wird. Im Gegenzug wird eine Evaluationsklausel in den Entwurf aufgenommen. Der Referentenentwurf könnte nun bald im Kabinett beschlossen werden. 

Gender Pay Gap: Die EU-Kommission wird an diesem Mittwoch den Vorschlag einer Richtlinie vorstellen, mit der die EU gegen die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen vorgehen soll. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter:innen sollen danach verpflichtet werden, einmal im Jahr die Gehaltsunterschiede zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten offenzulegen. Frauen, die schlechter bezahlt werden als Männer, verschafft die geplante Richtlinie weitgehende Schadensersatzansprüche, auch für entgangene Aufstiegsmöglichkeiten. Außerdem ist eine Beweislastumkehr vorgesehen. Das Unternehmen hat demnach im Falle einer Klage zu beweisen, dass die schlechtere Bezahlung keine diskriminierenden Gründe hat. Das deutsche Entgelttransparenzgesetz von 2017 sieht nur Auskunftsansprüche vor. Die FAZ (Hendrik Kafsack) berichtet.

Holodomor: Der Holodomor (der Hungertod von drei bis sieben Millionen Ukrainer:innen unter dem stalinistischen Regime in den 1930er-Jahren) wird vom Europaparlament – wie schon zuvor vom Bundestag – als Genozid eingestuft, so spiegel.de

Justiz

EuGH zu Equal Pay für Leiharbeiter: Tarifverträge, die vorsehen, dass Leiharbeitnehmer:innen schlechter bezahlt werden dürfen als die Stammbelegschaft, müssen hierfür Ausgleichsvorteile gewähren, beispielsweise durch mehr Urlaubstage. Mit dieser Maßgabe billigte der Europäische Gerichtshof die im deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vorgesehene Möglichkeit, per Tarifvertrag vom Grundsatz des Equal Pay für Leiharbeiter:innen abzuweichen, den die EU-Leiharbeits-Richtlinie vorgibt. Das Bundesarbeitsgericht hatte den Fall vorgelegt. LTO und tagesschau.de (Ann-Kathrin Jeske) berichten.

EuGH – Super League: Die Regelung des Europäischen Fußball-Verbandes UEFA, wonach Fußballvereine zwar eine neue europäische Super League schaffen und dort spielen dürfen, dann aber ohne Erlaubnis der UEFA nicht mehr an der UEFA-Champions League teilnehmen können, verstößt nach den von Generalanwalt Athanasios Rantos vorgelegten Schlussanträgen nicht gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird für 2023 erwartet. FAZ (Christoph Becker), LTO (Hasso Suliak) und beck-aktuell berichten.

Thomas Kistner (SZ) nennt die Schlussanträge eine "gute Nachricht für Millionen Fans". 

OLG München – Islamistische Attacke im ICE: Wie spiegel.de schreibt, hat die Bundesanwaltschaft gut ein Jahr nach der Messerattacke eines Islamisten auf Reisende in einem ICE in Bayern nunmehr eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Täter gefordert. Eine psychische Erkrankung habe der Täter lediglich vorgetäuscht. Die Opfer der Messerattacke, die in dem Prozess als Nebenkläger auftreten, schlossen sich der Forderung an. Am heutigen Freitag sollen die Plädoyers der Verteidigung folgen. Das Urteil wird voraussichtlich am 23. Dezember verkündet.

LG Neuruppin zu Raserfahrt: Das Landgericht Neuruppin hat einen 24-jährigen Angeklagten im Prozess um eine tödliche Raserfahrt mit zwei Toten und zwei Schwerverletzten zu sieben Jahren und drei Monaten Haft wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, so die FAZ.

LG Mönchengladbach zu Kindstötung: Wie FAZ und spiegel.de berichten, hat das Landgericht Mönchengladbach eine 24-Jährige wegen der Tötung ihres neugeborenen Kindes zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach die Frau am Donnerstag wegen Totschlags schuldig. Aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung sei sie jedoch nur vermindert schuldfähig. Die Tat habe sie aus Selbsthass begangen. Sie werde nun in der Psychiatrie untergebracht.  

AG Tiergarten zu rechtsextremen Anschlägen in Neukölln: Der frühere AfD-Politiker Tilo P. wurde wegen Sachbeschädigung in acht Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Volksverhetzung, zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Bezüglich der ihm ebenfalls zur Last gelegten Brandstiftung wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert und dargelegt, dass Tilo P. dem Mitangeklagten Sebastian T. Beihilfe geleistet habe, als dieser in zwei Fällen die Autos vermeintlicher politischer Gegner angezündet hat. Das Verfahren gegen Sebastian T. war zuvor abgetrennt worden. Tsp (Madlen Haarbach) und spiegel.de berichten. 

GenStA S-A – Geiselnahme durch Attentäter: Am Mittwochabend befasste sich der Rechtsausschuss des sachsen-anhaltinischen Landtags mit der Geiselnahme durch den Attentäter von Halle in der JVA Burg. Stephan Balliet hatte am Montagabend in der JVA Burg mit einem waffenähnlichen Gegenstand zwei Beamte als Geiseln genommen. Das Bedrohungsmittel soll Balliet unter anderem aus Papier, Metall, einem Bleistift und Aufklebern von Lebensmittelverpackungen selbst hergestellt haben. Es gebe keine Hinweise, dass er Helfer innerhalb oder außerhalb der JVA hatte. FAZ (Reinhard Bingener) und LTO berichten.

Recht in der Welt

Großbritannien – Boris Becker: Der ehemalige Tennisstar Boris Becker ist nach mehr als sieben Monaten in britischer Haft wieder auf freiem Fuß. Der Rest seiner Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verfällt. Dass Becker schon jetzt entlassen wird, hat er einer Sonderregel zu verdanken. Diese besagt, dass ausländische Häftlinge vorzeitig entlassen werden können, wenn sowohl Entlassung als auch Abschiebung "bis zu zwölf Monate vor dem frühesten Entlassungszeitpunkt aus dem Gefängnis“ erfolgen. Nach Großbritannien darf Becker allerdings erst zurückkehren, wenn seine eigentliche Strafe abgelaufen ist. SZ (Moritz Geier), FAZ (Sebastian Eder), LTO und spiegel.de berichten.

Belgien/EU - Korruption durch Katar:  Im Korruptionsskandal um das Europaparlament hat Francesco Giorgi, der Lebensgefährte der abgesetzten Vizepräsidentin des Europaparlaments Eva Kaili (S&D), zugegeben, Teil einer Organisation gewesen zu sein, die von Katar und Marokko benutzt wurde, um sich in europäische Angelegenheiten einzumischen. Giorgi beschuldigte zudem den ehemaligen Europaabgeordneten Pier Antonio Panzeri (S&D) aus Italien, Kopf der mutmaßlichen Organisation gewesen zu sein. Auch verdächtigte er zwei Abgeordnete, Geld erhalten zu haben: den Belgier Marc Tarabella und den Italiener Andrea Cozzolino (beide S&D). Der Termin der Haftprüfung von Eva Kaili wurde auf nächste Woche verschoben. SZ (Josef Kelnberger), FAZ (Thomas Gutschker), Hbl (Carsten Volkery/Moritz Koch) und spiegel.de berichten. 

Die Europäische Staatsanwaltschaft hat sich nun ebenfalls eingeschaltet und die Aufhebung der Immunität von Eva Kaili beantragt. Es bestehe der Verdacht des Betrugs zum Nachteil des EU-Haushalts. Grundlage für den Verdacht – unabhängig von der Katar-Affäre – sei ein Untersuchungsbericht der EU-Antibetrugsbehörde OLAF. Für eine zweite Europaabgeordnete, die Griechin Maria Spyraki (EVP), stellte die EU-Staatsanwaltschaft ebenfalls einen Antrag auf Aufhebung der Immunität. Darüber zu entscheiden hat letztlich das Plenum des Europaparlaments. FAZ und spiegel.de berichten. 

Die Rechtsprofessorin Emilia Korkea-aho beschäftigt sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) ebenfalls mit dem Katar-Korruptionsskandal und der Lobbyarbeit durch Drittländer. 

Sondertribunal zum Ukrainekrieg: Der CSU-Rechtspolitiker Volker Ullrich setzt sich im FAZ-Einspruch mit der Frage auseinander, wie Russland wegen des Verbrechens der Aggression strafrechtlich verfolgt werden könnte. Da die Hürden für die Befassung des Internationalen Strafgerichtshofs mit einer russischen Aggression fast unüberwindbar hoch sind, schlägt der Autor ein Sondertribunal für den Angriff auf die Ukraine vor. Entscheidend für die Legitimität des Tribunals sei allerdings die Akzeptanz durch die Staatengemeinschaft. Deutschland müsse daher zügig eine parlamentarische Resolution auf den Weg bringen, die sich für die Einrichtung eines Sondertribunals ausspricht.

Ukraine – Gefängnis Lukjaniwska: Die taz (Johanna Treblin) wirft einen Blick in das Untersuchungsgefängnis Lukjaniwska, in dem neben ukrainischen Kleinkriminellen auch russische Kriegsgefangene untergebracht sind; alle unter schlechten Bedingungen. Das Gefängnis befindet sich nordwestlich des Zentrums von Kiew. 

USA – geplante Entführung von Gretchen Whitmer: Wie spiegel.de schreibt, wurden drei Männer, die Pläne zur politisch motivierten Entführung der Gouverneurin des US-Bundesstaats Michigan, Gretchen Whitmer (Demokraten), unterstützt haben, zu Freiheitsstrafen von mindestens zwölf, zehn und sieben Jahren verurteilt. Sie sollen damals mit dem Anführer des Plans Schießübungen gemacht haben.

Türkei – Ekrem Imamoglu: In vertiefenden Beiträgen berichten nun auch SZ (Tomas Avenarius), FAZ (Rainer Hermann) und taz (Jürgen Gottschlich) über das Gerichtsurteil gegen Istanbuls Oberbürgermeister Ekrem İmamoglu (CHP). 

Gökalp Babayiğit (SZ) konstatiert, dass die türkische Justiz dadurch einmal mehr erkennen lasse, wie sehr sie unter Kontrolle der AKP stehe; und dass das Oppositionsbündnis aus sechs Parteien, zu dem Imamoğlus CHP gehört, nun vor der Entscheidung stehe, mit welchem Spitzenkandidaten es in die Wahlen gehen werde – mit dem Istanbuler Bürgermeister, dem ein Politikverbot droht, oder mit einem anderen Kandidaten, der weniger beliebt ist. Rainer Hermann (FAZ) nennt die Anklage grotesk und erklärt, dass die vor Gericht gemachten Aussagen zu einem Freispruch Imamoglus hätten führen müssen. 

Pakistan – Imran Khan: Der ehemalige pakistanische Premierminister Imran Khan muss sich einem Gerichtsverfahren wegen Verschleierung von Vermögenswerten stellen. Ihm wird vorgeworfen, Beamte über Geschenke anderer Staaten, die er während seiner Zeit als Premierminister erhalten hat, getäuscht zu haben. Die wertvollen Geschenke soll Khan in Dubai veräußert haben, ohne die Erlöse in seinem Vermögen anzugeben. Der Prozess beginnt am 9. Januar. Khan droht eine Gefängnisstrafe. SZ und taz berichten. 

Großbritannien – moderne Sklaverei: 2015 verabschiedete das britische Parlament den "Modern Slavery Act". Wer sich darauf beruft, hat zwar nicht offiziell einen Schutzstatus, darf aber zunächst nicht abgeschoben werden. Unter anderem die britische Innenministerin Suella Braverman (Conservatives) befürchtet nun allerdings, dass Migrant:innen das Gesetz missbrauchen und kündigte daher an, die Hürden für die Anerkennung als Opfer moderner Sklaverei zu erhöhen. Mittlerweile haben mehr als 130 Staaten Gesetze zum Schutz vor moderner Sklaverei und zur Bekämpfung von Menschenhandel verabschiedet. Die FAZ (Jochen Buchsteiner) berichtet.

Sonstiges

Razzien und Öffentlichkeit: Rechtsanwalt Christian Conrad setzt sich auf LTO mit einer möglichen Vorabinformation der Presse über die kürzlich durchgeführten Razzien, unter anderem bei sogenannten Reichsbürgern, auseinander und kommt zu dem Schluss, dass die Weitergabe von Details zu bevorstehenden Ermittlungsmaßnahmen an Medien oder andere unbeteiligte Dritte gegen mehrere Straftatbestände verstößt, beispielsweise gegen die "Verletzung des Dienstgeheimnisses" nach § 353b Abs. 1 Strafgesetzbuch. 

Studie zum Familienrecht: Wie die taz (Nicole Opitz) berichtet, hat die im Frühjahr erschienene Studie "Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme" des Soziologen Wolfgang Hammer ergeben, dass an Familiengerichten und in Jugendämtern "ideologische antifeministische Narrative" vorherrschen und schließlich auch Entscheidungen beeinflussen. Gökay Akbulut (Linke) urteilt nach einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung, dass diese Erkenntnisse so gut wie gar nicht berücksichtigt werden. 

Heiko Maas: Wie nun auch FAZ (Marcus Jung) und LTO schreiben, hat Ex-Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) seinen Rückzug aus der Politik erklärt. In knapp zwei Wochen wird der 56-Jährige aus dem Bundestag ausscheiden und im Januar als Partner bei der deutschen Großkanzlei GSK Stockmann in Berlin einsteigen.
 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/bo/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Dezember 2022: Keine Entschädigung für Kohl-Witwe / EuGH zu Equal Pay / Boris Becker aus Haft entlassen . In: Legal Tribune Online, 16.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50491/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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