Die juristische Presseschau vom 2. Dezember 2022: Jens Maier in Ruhe­stand ver­setzt / Bar­zah­lungs­verbot modi­fi­ziert / Anspruch auf kos­ten­lose Exa­mens­ko­pien

02.12.2022

Dienstgericht versetzt AfD-Mitglied und Richter Jens Maier in den Ruhestand. Bundestag geht auf Kritik der Notar:innen am Barzahlungsverbot ein. BVerwG bejaht Anspruch auf kostenlose Kopien der Klausuren des zweiten Staatsexamens.

Thema des Tages

RiDG Sachsen zu Jens Maier: Das Dienstgericht für Richter am Landgericht Leipzig hat dem Antrag des Justizministeriums stattgegeben und den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier gem. § 31 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Er darf nicht mehr als Richter in die sächsische Justiz zurückkehren. Das Gericht erklärte bei der Verkündung, dass sich ein Richter, auch wenn er ein politisches Mandat erringt, so zu verhalten hat, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht gefährdet wird. Daraus folge, dass eine Mandatszeit die Anwendung des § 31 DRiG nicht sperrt. Allerdings wurden wegen des Indemnitätsverbots nur Äußerungen Maiers verwertet, die er im Wahlkampf oder auf social media (also nicht im Bundestag) gemacht hat. Von besonderem Gewicht war für die Entscheidung der Tweet, der unter Maiers Namen im März 2019 erschien und in dem es hieß: "Wenn Angeklagte 'AfD-Richter' fürchten, haben wir alles richtig gemacht." Maiers Anwalt hatte erfolglos versucht, den Tweet als Überspitzung bzw. Ironie darzustellen. § 31 DRiG hat keinen Sanktionscharakter, sondern stellt eine Art Gefahrenabwehrrecht für die Rechtspflege dar, sodass Maier wegen der Versetzung in den Ruhestand keine Kürzungen seiner Bezüge in Kauf nehmen muss. Am Landgericht Dresden - Maiers ehemaligem Gericht - läuft jedoch parallel ein Disziplinarverfahren gegen ihn, in dem es auch um die Frage des Verlustes der Dienstbezüge geht. Gegen die Entscheidung des RiDG Leipzig bleibt noch die Revision zum Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichthofs in Karlsruhe. Es berichten SZ (Iris Mayer), FAZ (Stefan Locke), taz (Gareth Joswig), Tsp (Jost Müller-Neuhof), LTO (Markus Sehl) und bild.de (Laura Meinfelder).

Für Felix W. Zimmermann (LTO) war dies die einzig richtige Entscheidung. Es handele sich keineswegs um ein Gesinnungsurteil, vielmehr habe es zahlreiche "rassistische und menschenverachtende" Aussagen gegeben, die der Autor teilweise zitiert und die Maier für das Richteramt offensichtlich ungeeignet machten.

Rechtspolitik

Geldwäsche/Bargeld: Der Bundestag hat das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II beschlossen und dabei kurzfristig noch auf die Kritik der Notarverbände am geplanten Barzahlungsverbot bei Immobilienverkäufen reagiert. Aufgenommen wurde eine Regelung, nach der selbst bei einem Verstoß gegen das Barzahlungsverbot "der gegebenenfalls bereits erfolgte dingliche Eigentumsübergang auf den Erwerber hiervon unberührt bleibt". Damit soll insbesondere das ansonsten unkalkulierbare Risiko von Rückabwicklungen sowie eine Beeinträchtigung des öffentlichen Glaubens in das Grundbuch vermieden werden, berichtet LTO (Hasso Suliak). spiegel.de bringt einen Überblick über das Gesetzespaket.

Asylverfahren: Am heutigen Freitag soll der Bundestag über den "Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren" entscheiden. Künftig sollen Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein, es sei denn, im Herkunftsstaat besteht eine "ungewisse Lage" (dann bis zu 21 Monate). Anhörungen sollen in Einzelfällen in Gänze per Videoschalte durchgeführt werden können und Schutzsuchende sollen von Anfang an eine von der Behörde unabhängige und kostenlose Verfahrensberatung erhalten. Neu eingeführt wird auch eine Tatsachenrevision beim Bundesverwaltungsgericht mit der die Situation in bestimmten Herkunfts- und Durchreiseländern geklärt werden soll. Die SZ (Jan Bielicki) berichtet.

Lieferketten und Menschenrechte: Der Ministerrat der EU hat den Kommissionsvorschlag für eine Lieferkettenrichtlinie angenommen, der über die in Deutschland ab Januar in Kraft tretende gesetzliche Regelung hinausgeht. In dem Vorschlag heißt es laut FAZ (Hendrik Kafsack), dass die Regeln zunächst für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mehr als 300 Millionen Euro gelten sollen. Für das deutsche Gesetz beginnt die Anwendbarkeit hingegen grundsätzlich erst bei mehr als 3.000 Mitarbeitenden. Als nächstes wird das Europäische Parlament mit dem Vorhaben befasst.

CETA: Der deutsche Bundestag hat laut LTO einer Ratifizierung des umstrittenen EU-Handelsabkommen mit Kanada (CETA) zugestimmt. Auf dem Verfassungsblog befasst sich der Politikwissenschaftler Thomas Köller vor allem mit der Zulässigkeit von verbindlichen Beschlüssen der CETA-Ausschüsse und kommt zu dem Ergebnis, dass hier eine weitere verfassungsgerichtliche Klärung dringend notwendig sei.

Kryptowährungen: Für LTO nehmen die Rechtsanwälte Markus Kaulartz und Benedikt Holl aktuelle Entwicklungen im Bereich der Kryptowährungen in den Blick und stellen den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über "Markets in Crypto-Assets" (MiCAR) vor.

Justizminister Buschmann: Die FAZ (Helene Bubrowski) porträtiert den amtierenden Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der als sehr belesen gilt und neben seinem Amt gerne Elektromusik produziert. Trotz der diversen bereits in seine Amtszeit fallenden Gesetzesnovellen und großem Lob aus der eigenen Partei sowie der Anwaltschaft, stören sich vor allem die Justizminister:innen der Länder an einer "stark verbesserungswürdigen" Zusammenarbeit und werfen ihm vor, mehr FDP-Mann als Justizminister zu sein.

Justiz

BVerfG – Wahlen in Berlin: Die Bundestagsfraktionen von AfD und Union wollen jeweils Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. Die AfD verfolgt das Ziel, dass in Berlin auch die Wahl der dortigen Bundestagsabgeordneten vollständig wiederholt wird – so wie die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus –, während die Union eine Wiederholung in jedenfalls größerem Umfang fordert, als dies zunächst vom Bundestag entschieden wurde. Es berichten u.a. SZ und LTO.

BVerwG zur Facebook-Seite des MDR: Rundfunkanstalten dürfen Kommentare auf ihren Social-Media-Seiten löschen, wenn sie keinen Bezug zum ursprünglichen Post haben. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht. Das Löschen der Kommentare auf der Seite des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) stelle zwar einen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar, sei aber durch die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages gerechtfertigt, der Chats und Foren ohne Sendungsbezug für unzulässig erklärt. Gerechtfertigt war laut LTO u.a. die Löschung eines Kommentars mit Bezug zu Flüchtlingen bei einem Beitrag, der das Massensterben von Amseln zum Inhalt hatte.

BAG zu Versetzung ins Ausland: Nun berichten auch LTO und beck-community (Markus Stoffels) über die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit von Versetzungen ins Ausland. Das Weisungsrecht von Arbeitgebenden zum Arbeitsort gilt nicht nur für Deutschland, sondern für Standorte international, wenn im Arbeitsvertrag nicht etwas anderes vereinbart ist und eine Versetzung im Einzelfall zumutbar ist, entschied das BAG. Im konkreten Fall hatte sich ein Pilot von Ryanair erfolglos gegen eine Versetzung von Nürnberg nach Bologna gewehrt.

BAG zu Überlassung von Arbeitsmitteln: Das Bundesarbeitsgericht hat im November 2021 entschieden, dass ein Fahrradlieferdienst verpflichtet ist, seinen Beschäftigten als Arbeitsmittel sowohl ein Fahrrad als auch ein Smartphone zu überlassen. Eine anderslautende vertragliche Regelung halte einer AGB-Kontrolle nicht stand, wie Rechtsanwalt Thomas Köllmann im Expertenforum Arbeitsrecht erklärt. In seiner Besprechung nimmt er auch die Folgen der Entscheidung für die Praxis in den Blick.

LG Kaiserslautern zu Polizistenmorden von Kusel: Nach dem Urteil zu den Polizistenmorden von Kusel hat die Verteidigung des zu lebenslanger Haft verurteilten Hauptangeklagten Andreas S. laut SZ Revision eingelegt.

Die SZ (Wolfgang Janisch) erläutert zudem die sog. Kronzeugenregelung in § 46b Strafgesetzbuch (StGB), die dazu geführt hat, dass das Gericht bei dem Mitangeklagten Florian V. trotz Schuldspruch von einer Strafe absah. Voraussetzung für die nach wie vor umstrittene Behandlung als Kronzeuge ist ein echter Beitrag zur Aufklärung noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens. Ursprünglich war die Regelung im Zusammenhang mit Drogenkriminalität, Terrorismus und Geldwäsche eingeführt worden.

LG Halle – rechtsextremistische Nachbarschaftsangriffe: Die SZ (Anette Ramelsberger) schreibt auf ihrer Seite Drei ausführlich über ein kürzlich begonnenes Verfahren vor dem Landgericht Halle, in dem Jan P. angeklagt ist, seinen Nachbarn über Jahre hinweg terrorisiert zu haben. Er soll dabei u.a. Wasser auf dessen Grundstück geleitet, im Laufe der Zeit mehr als ein Dutzend Reifen des Nachbarn zerstochen, das Kfz schließlich mitsamt der Garage abgebrannt, einen Davidstern auf der Haustür aufgemalt und mit einer Motorsäge versucht haben, sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Die Polizei ging jahrelang von einem "Nachbarschaftsstreit" aus und hatte trotz der antisemitischen Schmierereien, einem gefilmten Hitlergruß und im Garten aufgehängter Reichskriegsflagge keinen Grund dazu gesehen, Ermittlungen zur Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene anzustellen. Inzwischen ist Jan P.in der Psychiatrie untergebracht.

LG Hamburg – Mordauftrag im Darknet: Weil ein Hamburger Ehepaar im Zusammenhang mit einem Sorgerechtsstreit versucht haben soll, im Darknet einen Auftragsmörder zu finden, der den früheren Partner der Frau umbringen sollte, muss sich das Ehepaar nun wegen versuchter Anstiftung zum Mord verantworten. FAZ (Julian Staib) und spiegel.de berichten über die bekannten Hintergründe des Prozesses.

LG Hamburg – Cum-Ex/Varengold Bank: Auch die FAZ (Marcus Jung) berichtet nun über das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg gegen den Briten Sanjay Shah und sechs weitere Personen. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie sich mit der illegalen Cum-Ex-Methode in mehr als 2.000 Fällen unrechtmäßig Steuern in Belgien und Dänemark erstatten ließen und das Geld mithilfe der Varengold Bank gewaschen haben.

In seinem Kommentar bezeichnet Marcus Jung (FAZ) den zentralen Vorwurf der Geldwäsche als "ein rechts- wie kriminalpolitisches Minenfeld". Eine Strafkammer in Koblenz hatte erst vorige Woche in einem ähnlichen Verfahren die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, weil Steuervergehen zulasten anderer Staaten in Deutschland nicht strafbar seien und somit als Vortat zur Geldwäsche ausschieden. Jung hält insofern eine höchstrichterliche Klärung für "dringend geboten".

AG Hamburg-Mitte zu Falschaussage und Polizeigewalt: Weil er kurz vor Ende der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg-Mitte noch ein entlastendes Video präsentierte, ist der Feuerwehrmann Robert B. vom Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte freigesprochen worden. Das Video zeigte, wie B. am Rande eines nicht angemeldeten "Protest-Spaziergangs" gegen die Corona-Maßnahmen von Polizeibeamt:innen umringt und kurz darauf von einem Polizisten mit einem Schlagstock zu Boden gebracht wurde. Anschließend hat sich eine Polizeibeamtin auf seinen Nacken gekniet. Er erlitt dabei Schürfungen und Hämatome am ganzen Körper. Die Beamt:innen hatten behauptet, B. habe den Polizisten angegriffen. Gegen die Polizist:innen wird nun wegen uneidlicher Falschaussage und gefährlicher Körperverletzung im Amt ermittelt. Der Anwalt das Feuerwehrmanns hatte das Video bewusst bis zum letzten Tag des Verfahrens zurückgehalten, um größere Öffentlichkeit für die Falschaussagen der Polizist:innen zu schaffen. taz-nord (Gernot Knödler) berichtet.

In seinem Kommentar kritisiert Gernot Knödler (taz-nord) das "Grundübel", dass viele Staatsanwaltschaften und auch Gerichte Polizist:innen einen unangemessenen Vertrauensvorschuss einräumten. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es bekanntermaßen gängige Praxis der Polizei sei, auf Strafanzeigen mit Gegenanzeigen zu reagieren.

AG Düsseldorf zu Anfechtung von Mietvertrag: Zuschnitt und Größe einer Wohnung sind für Mietinteressent:innen wesentliche Eigenschaften, sodass ein Irrtum darüber zur Anfechtung des Mietvertrages berechtigt. Dies entschied laut FAZ das Amtsgericht Düsseldorf. In dem zugrundeliegenden Fall konnte der Mietinteressent aufgrund des hohen Andrangs nur die benachbarte Wohnung besichtigen, die jedoch einen anderen Schnitt aufwies. Trotz unwirksamen Mietvertrages schulde der Mieter jedoch Ersatz des Mietausfalls bis zur erneuten Vermietung der Wohnung.

Klimaprotest vor Gericht: Die SZ (Ronen Steinke) gibt einen Überblick über die rechtlichen Problemkreise bei den Gerichtsverfahren zu den Blockadeaktionen der "Letzten Generation". Schwerpunktmäßig gehe es um die Frage, ob die Straßenblockaden im Rahmen des Nötigungstatbestandes "verwerflich" sind und ob das Festkleben "Gewalt" gegenüber den Polizeibeamt:innen darstellt. Von Einigkeit in der Richterschaft könne noch keine Rede sein, der Weg hinauf zum Bundesverfassungsgericht habe gerade erst begonnen.

Recht in der Welt

Frankreich – Abtreibungsrecht: Die französische Nationalversammlung hat einem Gesetzesvorschlag der linken Fraktion Nupes zugestimmt, der das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung verankern will. zeit.de (Annika Joeres) berichtet über die Hintergründe und die ungewissen Aussichten, ob der Gesetzesvorschlag auch den konservativ dominierten Senat passieren wird.

Ukraine – russischer Angriffskrieg: Die FAZ (Marlene Grunert) schreibt über die Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft, in der Ukraine begangene Verbrechen vor Gericht zu bringen. Der Sonderbotschafter des ukrainischen Außenministeriums, Anton Korynewytsch, wirbt derzeit in Berlin dafür, nicht nur diejenigen, die in der Ukraine Kriegsverbrechen ausführten, vor Gericht zu stellen, sondern auch die russische Führungsriege, die den Angriffskrieg befohlen habe.

Juristische Ausbildung

BVerwG zu Anspruch auf kostenlose Examenskopien: Wer das zweite Staatsexamen absolviert, hat einen Anspruch darauf, kostenlose Kopien seiner angefertigten Aufsichtsarbeiten samt Prüfergutachten vom Prüfungsamt zu erhalten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht und beendet somit die Praxis vieler Prüfungsämter, einen solchen Service nur gegen Kostenerstattung anzubieten. Im Fall des klagenden Absolventen aus Nordrhein-Westfalen ging es um rund 70 Euro. Unter Verweis auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus 2017 erklärt das BVerwG, dass im Rahmen einer berufsbezogenen Prüfung die gesamte Prüfung – inklusive der Anmerkungen – personenbezogene Daten des Prüflings darstellten. Dem entsprechenden Anspruch aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehe auch nicht der Einwand des zu hohen Arbeitsaufwandes entgegen. Dies folge nicht zuletzt daraus, dass zu erwarten sei, dass viele Prüflinge mittlerweile eher die zeit- und kostensparende Anfertigung von digitalen Kopien einfordern werden. Es berichtet LTO-Karriere.

Das Letzte zum Schluss

Kuscheldecke vermisst: Ein sechs Jahre alter Junge hat in Karlsruhe den Polizeinotruf gewählt, weil ihm seine Kuscheldecke abhandengekommen ist. Am Telefon hatte er zunächst nur angegeben, dass ihm etwas gestohlen worden sei. Bei Eintreffen der Polizei zeigte er sich laut FAZ erst untröstlich, konnte sich jedoch gemeinsam mit den Eltern und der Polizei darauf einigen, dass eine neue Kuscheldecke angeschafft wird.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/jpw/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Dezember 2022: Jens Maier in Ruhestand versetzt / Barzahlungsverbot modifiziert / Anspruch auf kostenlose Examenskopien . In: Legal Tribune Online, 02.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50349/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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