Die juristische Presseschau vom 11. November 2022: Ergeb­nisse der JuMiKo / Här­tere Strafen für Kli­maak­ti­visten? / BVerfG zu Wind­rä­dern in Wäl­dern

11.11.2022

Landes-Justizminister fordern Rückstufung des Besitzes von Kinderpornografie zum Vergehen und kritisieren Bund beim Rechtsstaats-Pakt. Bundestag diskutiert über Strafen für Klimaaktivisten. BVerfG kippt Windkraftverbot in Thüringer Wäldern.

Thema des Tages

JuMiKo – Ergebnisse: Bei der zweiten Justizministerkonferenz in diesem Jahr haben sich die Landesjustizminister:innen mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen, die erst vor einem Jahr eingeführten Verschärfungen im Bereich der Kinderpornografie teilweise wieder rückgängig zu machen. Eine Mehrheit fand auch der Vorschlag, das Strafbefehlsverfahren auszuweiten, um die Strafjustiz zu entlasten. Um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden, sollen personenbezogene Daten im Einzelfall an private Träger der Straffälligenhilfe übermittelt werden können. Mit diesen sollen dann Möglichkeiten erörtert werden, die Geldstrafe in Ratenzahlungen zu tilgen oder durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Im Hinblick auf den Rechtsstaats- und Digitalpakt übten die Landesjustizminister massive Kritik am Bund, der in der Sache für Personal bislang kein Angebot mache und für die Digitalisierung nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen wolle. Beim Thema Vorratsdatenspeicherung sprach sich eine knappe Mehrheit für die von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagene "Quick-Freeze"-Lösung anstelle einer anlasslosen Speicherung der IP-Adressen aus. Keine Entscheidung gab es im Hinblick auf den integrierten Jura-Bachelor. Die Ergebnisse der JuMiKo fasst LTO (Hasso Suliak) zusammen. 

JuMiKo – Kinderpornografie: Vertieft berichtet taz.de (Christian Rath) über den JuMiKo-Beschluss zur Kinderpornografie. Bundesjustizminister Buschmann wurde aufgefordert, entweder die Verbreitung und den Besitz kinderpornografischer Inhalte (§ 184b Strafgesetzbuch) vom Verbrechen zum Vergehen zurückzustufen oder einen "minder schweren Fall" einzuführen. In den vergangenen Monaten hatte es an der Neuregelung des § 184b StGB zunehmend Kritik aus der Praxis, insbesondere von Strafverfolgern, gegeben, da in den Anwendungsbereich beispielsweise auch Eltern oder Lehrkräfte fielen, die andere vor Missbrauchsdarstellungen warnen wollten. Weil bei über 40 Prozent der Kinderpornografie-Fälle Kinder und Jugendliche die Täter sind (sog. Schulhof-Fälle), kämen zunehmend Eltern und Lehrer in Kontakt mit Kinderpornografie und machten sich leicht strafbar. 

JuMiKo – Pakt für den Rechtsstaat: Vertieft berichtet die FAZ (Helene Bubrowski) über die JuMiKo-Debatte zum Pakt für den Rechtsstaat. Der Bund biete nur 50 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte, die Länder fordern 220 Millionen Euro für Personal und 350 Millionen Euro für Digitalisierung. Die baden-württembergische Ministerin Marion Gentges (CDU) bezeichnete Buschmanns Angebot eines "Pakts für den digitalen Rechtsstaat" als "Mogelpackung", weil er zwei Themen zusammenfasse. Bayerns Minister Georg Eisenreich (CSU) wies darauf hin, dass die Länder 15 Mrd. Euro für die Justiz ausgeben. Eisenreich habe Buschmann auch aufgefordert, den Dialog künftig "auf Augenhöhe" zu führen. Die Justizminister:innen der Länder unterschrieben eine gemeinsame Erklärung mit dem Deutschen Richterbund und einem Vertreter der OLG-Präsident:innen, in der sie die Haltung des Bundes kritisieren.

Rechtspolitik

Klimaaktivist:innen: Über die Debatte im Bundestag zu geforderten härteren Strafen für Klimaaktivist:innen berichten SZ (Constanze von Bullion) und FAZ (Peter Carstens). Unter dem Titel "Straßenblockierer und Museumsrandalierer härter bestrafen" forderten CDU und CSU eine Verschärfung im Strafrecht. So solle etwa bei Nötigung (§ 240 StGB) und gemeinschädlicher Sachbeschädigung (§ 304 StGB) entsprechende besonders schwere Fälle eingeführt werden. Die Koalition sprach sich gegen den Antrag aus, der nun zur weiteren Beratung an die Ausschüsse weitergeleitet wurde. Die Federführung hat der Rechtsausschuss. 

Der Doktorand Fynn Wenglarczyk setzt sich auf dem Verfassungsblog kritisch mit der Forderung nach höheren Strafen für Klimaaktivisten auseinander und bezeichnet eine Strafverschärfung als Reaktion auf zivilen Ungehorsam als "eine nicht nur sinnlose, sondern auch gefährliche Eskalationsspirale". Reinhard Müller betont in der FAZ, dass es keiner Strafverschärfung bedürfe, aber eine Bestrafung der Klimaaktivist:innen erforderlich sei.

Im Interview mit der Welt (Diana Pieper) bezeichnet der Politikwissenschaftler Wolfgang Kraushaar das Eskalationspotential der Klimaaktivisten als hoch, allerdings warnt er auch vor "RAF-Vergleichen".

Corona – Triage: Wie FAZ (Christian Geinitz) und zdf.de (Samuel Kirsch) berichten, hat der Bundestag eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Diese soll der Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Dezember 2021 Rechnung tragen. Das BVerfG hatte dem Gesetzgeber aufgetragen, Menschen mit Behinderung bei knappen intensiv-medizinischen Kapazitäten vor Benachteiligungen zu schützen. Die Zuteilungsentscheidung müsse sich allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit richten, nicht aber nach anderen Faktoren wie etwa Behinderung oder Alter. Ärztevertreter kritisieren den Gesetzentwurf wegen des Verbots der so genannten "Ex-Post-Triage". Demnach darf einem Patienten, der einmal ein Intensivbett erhalten hat, dieses nicht zugunsten eines Patienten mit besseren Überlebenschancen entzogen werden.

Wahlrecht: Die SZ (Wolfgang Janisch) sieht die Möglichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht bald zum ersten Mal in seiner Geschichte die teilweise Wiederholung einer Bundestagswahl verfügt. Aus diesem Anlass wird die bisherige Rechtsprechung des Gerichts zu Wahlprüfungen und die Diskussion um eine Reform der Wahlprüfung zusammengefasst. 

Ersatzfreiheitsstrafe: Rechtsprofessor Bernd-Dieter Meier setzt sich auf LTO mit der geplanten Reform des Sanktionenrechts auseinander, für die das Bundesjustizministerium kürzlich einen Referentenentwurf vorgelegt hatte. Daran kritisiert er insbesondere, dass mit der angedachten Halbierung der Ersatzfreiheitstrafen nur die Dauer der Strafen verkürzt, die Ersatzfreiheitsstrafe dadurch aber nicht seltener zur Anwendung gebracht werde. Als Alternative zu der vorgesehenen Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafen könne etwa an die Schadenswiedergutmachung und die Erbringung gemeinnütziger Leistungen oder an Hausarrest gedacht werden.

Asylverfahren: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Constantin Hruschka befasst sich auf LTO ausführlich mit dem Gesetzesentwurf der Regierungskoalition zur Beschleunigung der Asylverfahren und Asylgerichtsverfahren. Er konstatiert, dass die vorgesehenen Änderungen größtenteils kosmetischer Natur seien. 

Cannabis: Ronen Steinke (SZ) nimmt die Vorstellung des BKA-Lagebilds zur Drogenkriminalität zum Anlass, die geplante Legalisierung des Konsums und Besitzes von Cannabis zu unterstützen. Etwa die Hälfte der vom BKA aufgeführten Drogendelikte seien konsumnahe Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis. Steinke ist der Auffassung, dass die Gefahren, die mit dem Konsum von Cannabis einhergehen, kein Argument seien, um das strafrechtliche Verbot dieser Droge auch nur einen Tag länger aufrechtzuerhalten.

KI: Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet über eine Veranstaltung der Internationalen Juristenkommission zum Thema "KI und Recht". Künstliche Intelligenz, die ihre Entscheidung anhand statistischer Mustererkennung treffe, sei schwer zu kontrollieren, weil sie ihre Ergebnisse nicht begründe, sie sei eine Black Box. Strafrechtliche Haftung passe nicht so richtig, wenn sowohl die KI als auch der beaufsichtigende Mensch Fehler gemacht  haben. Zivilrechtler:innen könnten auf die Gefährdungshaftung zurückgreifen, die die Betreiber:innen einer mit Risiken behafteten Anlage auch ohne Verschulden für Schäden regresspflichtig macht. Rechtsprofessor Martin Eifert empfahl, bei gravierenden Grundrechtseingriffen den Einsatz von KI auszuschließen. Ihr Platz sei aber dort, wo sie dank einer nachgewiesen geringen Fehlerrate die Qualität von Entscheidungen verbessere. 

Bürgerrat: Die studentische Hilfskraft Kent Wilke spricht sich auf dem JuWissBlog für die Einführung von Bürgerräten aus. Das Konzept solle als parlamentarisches Minderheitenrecht ausgestaltet sein. Demnach könne sich eine Fraktion oder ein entsprechendes Quorum an Abgeordneten an den Bürgerrat wenden. Dieser werde speziell für diese Frage einberufen und zufällig anhand bestimmter Quoren wie Einkommen oder Bildungsgrad aus einem dauerhaften "Bürgerpool" ausgewählt. Bürgerräte seien als rechtspolitisch vorteilhaftes und verfassungsrechtlich zulässiges Modell zu begreifen und geeignet, die parlamentarische Demokratie zu stärken. 

Justiz

BVerfG zu Windrädern in Wäldern: Das Bundesverfassungsgericht hat einen Passus im Thüringer Waldgesetz, der den Bau von Windkraftanlagen im Wald untersagt, für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Den Bundesländern fehle die Gesetzgebungsbefugnis. Denn bei dem Gesetz handele es sich um eine bodenrechtliche und nicht um eine naturschutzrechtliche Regelung. Die Gesetzgebungskompetenz hierfür liege beim Bund, der davon abschließend Gebrauch gemacht habe. Ob das Gesetz inhaltlich zu sehr ins Eigentumsrecht der beschwerdeführenden Waldeigentümer eingreift, blieb dagegen offen. Andere Bundesländer müssen ihre Gesetze nun überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. FAZ (Katja Gelinsky), taz (Christian Rath), LTO, tagesschau.de (Klaus Hempel) und spiegel.de berichten.

VerfGH Bayern – Präventivhaft: Im Interview mit der SZ (Ronen Steinke) erläutert Rechtsprofessor Markus Krajewski die Verfassungsklage, die er im Namen von 17 Jurastudierenden beim bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die  Präventivhaft eingelegt hat, die im bayerischen Polizeiaufgabengesetz vorgesehen ist. Diese sei zwar nicht per se zu beanstanden, allerdings sei die in Bayern bestehende Möglichkeit, Personen bis zu 60 Tage in Präventivhaft zu nehmen, "exzessiv". Sie verstoße gegen das Grundrecht der "Freiheit der Person" in der Landesverfassung.

BGH zu Herstellergarantie im Onlinehandel: Laut LTO hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Internethändler nur dann über Herstellergarantien informieren müssen, wenn die Garantie ein wesentliches Merkmal des Angebots darstellt und daher für die Kaufentscheidung der Kunden relevant ist. Hintergrund des Verfahrens war die Klage eines Verkäufers von Schweizer Offiziersmessern gegen einen Konkurrenten, der eine Produktinformation des Herstellers verlinkt hatte, ohne genauere Angaben zu der darin enthaltenen Herstellergarantie zu machen. Dies sei ausreichend, da die Garantie in diesem Fall kein Verkaufsargument gewesen sei. Der Bundesgerichthof folgte einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

BGH zur Fälschung von Impfbescheinigungen: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass das Fälschen von Impfbescheinigungen bereits nach alter Rechtslage als Urkundenfälschung strafbar war und keine Strafbarkeitslücke bestand. LTO und spiegel.de berichten.

BGH – Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden: Wie FAZ (Katja Gelinsky) und LTO berichten, möchte der Bundesgerichtshof in dem jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Facebook ein zweites Mal den Europäischen Gerichtshof zurate ziehen. Auf eine erste BGH-Anfrage hin hatte das Luxemburger Gericht entschieden, dass die vzbv auch ohne Auftrag und unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte betroffener Personen klagen kann. Nun will der Bundesgerichtshof, der Zweifel an einer grundsätzlichen Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden hat, wissen, ob in dem Fall aus Sicht des EuGH die Voraussetzung erfüllt ist, dass die Rechte einer betroffenen Person gemäß der Datenschutzgrundverordnung "infolge einer Verarbeitung" verletzt worden seien. 

BSG zu Cannabis als Heilmittel: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass nur schwerkranke Menschen nach einer eingehenden und sorgfältigen medizinischen Untersuchung Cannabis verschrieben bekommen können. Die Krankenkassen dürfen das Ergebnis der ärztlichen Abwägung nur daraufhin überprüfen, ob dieses völlig unplausibel ist. Hintergrund der Entscheidung waren vier Fälle von Versicherten, die gerichtlich gegen die Ablehnung einer Kostenübernahme vorgegangen waren. Lediglich im Fall einer Klage gegen die Betriebs-BKK hob der Senat ein früheres Urteil auf, hier muss das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen noch einige offene Fragen klären. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet. 

VG Berlin zu Aussagegenehmigung in BAMF-Affäre: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Verweigerung der Aussagegenehmigung für Angela Merkel und Horst Seehofer durch das Bundeskabinett im Verfahren um die sogenannte BAMF-Affäre rechtmäßig war. Mitglieder der Bundesregierung seien nach dem Bundesministergesetz auch nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses verpflichtet, über die ihnen amtlich bekanntgewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. LTO berichtet.

LG Köln zu Holocaust-Leugnung/Vollbrecht: Laut spiegel.de (Armin Himmelrath) hat das Landgericht Köln entschieden, dass ein Tweet der Berliner Biologie-Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht als Leugnen von NS-Verbrechen bezeichnet werden darf. Vollbrecht hatte als Reaktion auf einen Artikel zum Thema "Transidentität/Transsexualität im Nationalsozialismus" getwittert: "Ich hasse dieses Narrativ. Es verspottet die wahren Opfer der NS-Verbrechen", woraufhin sie in einem Tweet als Leugnerin von NS-Verbrechen betitelt wurde. Gegen das Urteil des Landgerichts wird sie vermutlich Berufung einlegen, so ihre Ankündigung. 

AG Berlin-Tiergarten zu Straßenblockade durch KlimaaktivistinConstantin van Lijnden (Welt) kommentiert eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten, wonach eine Klimaaktivistin, die sich an eine Straße geklebt und dadurch einen fast zwei Kilometer langen Stau verursacht hatte, nicht verurteilt wurde. Diese Entscheidung dürfe nach Auffassung des Autors keinen Bestand haben. Insbesondere bezeichnet er es als "Hohn" gegenüber den betroffenen Autofahrern, dass das Gericht als Begründung angeführt hatte, die Aktivisten hätten auf solche Aktionen hingewiesen, weshalb die Autofahrer vorsorglich auf den ÖPNV hätten umsteigen können.

Recht in der Welt

USA – Warren Beatty: Laut spiegel.de (Isabel Barragán) ist der US-Schauspieler Warren Beatty wegen sexuellen Missbrauchs an einer Minderjährigen angeklagt. Im Jahr 1973 soll er seinen Status als Hollywoodstar ausgenutzt haben, um eine damals 14-Jährige zu "manipulieren" und mit ihr "sexuelle Kontakte" aufzunehmen. Der heute 85-Jährige hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert.

USA – Verfassung: Rechtsprofessor Bernhard Wegener setzt sich auf dem Verfassungsblog mit der US-amerikanischen Verfassung auseinander und konstatiert, dass viele darin enthaltene Bestimmungen im Verfassungsvergleich als überholt und dringend reformbedürftig erscheinen, etwa die Bestimmungen über die lebenslange Amtszeit der Richter am US-Supreme Court oder zum Waffenrecht. Eine substanzielle Reform der US-Verfassung sei dennoch nicht zu erwarten. 

Belgien – Ökozid: Die von sieben Parteien getragene belgische Regierung plant, im Rahmen einer Strafrechtsreform den Tatbestand "Ökozid" im Strafrecht einzuführen, berichtet die SZ (Josef Kelnberger). Er sei definiert als vorsätzliche Handlung, die einen schweren, weitreichenden und langfristigen Schaden für die Umwelt verursacht. Belgien will damit Vorbild für andere Staaten sein.  

Spanien – Klimaproteste: Wie die FAZ (Hans-Christian Rößler) berichtet, wurden in Spanien zwei Journalistinnen festgenommen, die über den jüngsten Klimaprotest im Madrider Prado-Museum berichtet hatten. Die Polizei lud die beiden zunächst als Zeuginnen vor, nahm sie dann aber fest und inhaftierte sie über Nacht. Ihnen wird vorgeworfen, sich aktiv an dem Protest beteiligt zu haben. Bei einer Verurteilung drohen ihnen bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. In Spanien läuft aktuell eine Debatte über den Vorfall, auf den inzwischen auch die "Plattform für den Schutz des Journalismus" des Europarats aufmerksam gemacht hat. 

Sonstiges

Rechtsgeschichte – NS-Juristen: Der Historiker Norbert Frei schreibt in der SZ über den dritten der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse, den so genannten Juristenprozess, bei dem die Alliierten 14 NS-Juristen angeklagt hatten. "Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen", sagte der Ankläger Telford Taylor. Der Prozess, der in der deutschen Öffentlichkeit aus Ablehnung der Nürnberger Prozesse kaum zur Kenntnis genommen worden sei, endete 1947 mit lebenslangen und zeitigen Freiheitsstrafen. Bereits 1957 wurde der letzte Verurteilte aus der Haft entlassen. 

Das Letzte zum Schluss

Schlafender Dieb: Ein alkoholisierter Einbrecher konnte sich offenbar nicht mehr wachhalten, nachdem er ein Kellerfenster aufgebrochen und sogar schon seinen Rucksack mit Diebesgut befüllt hatte. Am Morgen wurde er schlafend auf dem Wohnzimmerfußboden eines Einfamilienhauses in der Nähe von Hamburg aufgefunden; von der Polizei. spiegel.de berichtet.

 

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LTO/bo

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. November 2022: Ergebnisse der JuMiKo / Härtere Strafen für Klimaaktivisten? / BVerfG zu Windrädern in Wäldern . In: Legal Tribune Online, 11.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50141/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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