Die juristische Presseschau vom 10. Juni 2022: Ver­fas­sungs­kon­vent für EU? / Ber­liner Amok­fahrer in der Psy­ch­ia­trie / Pro­zess wegen Söldn­er­truppe

10.06.2022

Das Europäische Parlament hat einen Konvent zur Reform der EU-Verträge beantragt. Der Amokfahrer von Berlin wird auf Antrag der StA in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht. Am OLG Stuttgart begann der Prozess gegen zwei Ex-Soldaten.

Thema des Tages

EU-Verträge: Das Europäische Parlament hat in einer Entschließung den Europäischen Rat aufgefordert, einen Konvent zur Reform der EU-Verträge einzuberufen. Dabei sollen unter anderem Einstimmigkeitserfordernisse bei Ratsentscheidungen aufgegeben werden, etwa bei der Annahme von Sanktionen und in der Außen- und Sicherheitspolitik. Eine weitere Forderung sind zusätzliche Unionskompetenzen bei Pandemien sowie auf den Feldern Energie, Klima, Verteidigung sowie Sozial- und Wirtschaftspolitik. Außerdem soll der "soziale Fortschritt" als Grundsatz aufgenommen werden. Für sich selbst fordert das Parlament das Initiativrecht in der Gesetzgebung. Vorbild für den anvisierten Konvent ist der Verfassungskonvent von 2002 und 2003, dessen Arbeit letztlich in den Vertrag von Lissabon mündete. Über die Einberufung eines Konvents entscheidet der Europäische Rat mit einfacher Mehrheit. Die FAZ (Thomas Gutschker) berichtet.

Rechtspolitik

Arbeitszeit: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der sogenannten Work-Life-Balance-Richtlinie beschlossen, die es Eltern und pflegenden Angehörigen ermöglichen soll, ihre Arbeitszeit flexibler zu gestalten. Die Regelung sieht unter anderem Anpassungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vor. In einem Gastkommentar für LTO halten der Rechtsprofessor Gregor Thüsing und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Lena Bleckmann das Vorhaben für mutlos. Der Gesetzgeber verpasse eine Chance hin zu einem familien- und letztlich auch arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsrecht.

Chatkontrolle: Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) hat auf dem Re:publica-Kongress erneut den Mitte Mai von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag kritisiert, die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet durch eine EU-gesteuerte Kontrolle von Messenger-Kommunikation einzudämmen. Wissing hält den Vorschlag für verfassungsrechtlich höchst problematisch und auch für ungeeignet. Es drohten Ausweichbewegungen ins Darknet. Es berichtet die FAZ (Corinna Budras).

Sondervermögen Bundeswehr: In einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch erörtert der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof die geplante Grundgesetzänderung zum Sondervermögen der Bundeswehr. Es stellten sich in diesem Zusammenhang verfassungsrechtliche Grundfragen zur staatlichen Kreditaufnahme. Die Verfassungsänderung dürfe kein "Anlass sein, um durch weitere Ausnahmen die verfassungsrechtliche Regel des Verschuldungsverbots ins Gegenteil zu verkehren".

Aufklärung von Kriegsverbrechen: Die Bundesregierung stärkt den Internationalen Strafgerichtshof mit zusätzlich einer Million Euro und sechs bis acht Expert:innen bei der Aufklärung der Situation in der Ukraine, wie die taz (Christian Rath) schreibt. Außerdem hat der Bundestag vorige Woche dem Generalbundesanwalt zwei neue Referate für das Völkerstrafrecht mit zehn zusätzlichen Staatsanwält:innen geschaffen. 

Justiz

StA Berlin – Amokfahrt: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat einen Unterbringungsbefehl gegen den Fahrer des Autos beantragt, der in Berlin am vergangenen Mittwoch in zwei Menschengruppen raste. Der Befehl stützt sich auf den Vorwurf des vollendeten Mordes sowie auf 31 versuchte Morde mit den Mordmerkmalen Heimtücke und Begehung mit gemeingefährlichen Mitteln. Grund dafür seien Anhaltspunkte, wonach der festgenommene 29-jährige Deutsch-Armenier an einer paranoiden Schizophrenie leide. Es handele sich daher höchstwahrscheinlich weder um einen Unfall noch um einen terroristischen Anschlag. Es berichten SZ (Jan Heidtmann/Gianna Niewel), FAZ (Markus Wehner), taz (Konrad Litschko) und LTO.

OLG Stuttgart – Söldnertruppe: Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart begann der Prozess gegen zwei ehemalige Bundeswehrsoldaten, die geplant haben sollen, eine terroristische Vereinigung zu gründen, um am Bürgerkrieg in Jemen teilzunehmen. Die beiden Angeklagten hätten versucht, eine paramilitärische Einheit aufzubauen, um das Bürgerkriegsgebiet in Jemen zu befreien und danach die so entstandene Privatarmee als eigenes Unternehmen weiterzuführen. In der Anklageschrift nennt die Staatsanwaltschaft neben Geld als Motiv auch christlich-fundamentalistische Vorstellungen der Angeklagten sowie eine Wahrsagung. Es berichten SZ (Max Ferstl) und taz (Sebastian Erb).

BVerfG zu Pflegeversicherungsbeitrag: Rechtsprofessorin Anna Lenze kritisiert auf dem Verfassungsblog die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der ein differenzierter Rentenversicherungs-Beitrag von Eltern und Kinderlosen abgelehnt wurde. Das Gericht habe mit äußerst geringem Begründungsaufwand die verteilungspolitischen Ungerechtigkeiten der gesetzlichen Sozialversicherung zementiert. Gutachten, die die Kläger vorgelegt hatten, seien ignoriert worden. 

BGH zu Kosten von Rauchmeldern: Nun berichtet auch die FAZ (Marcus Jung) über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass Mietende nicht für die Kosten von Rauchwarnmeldern aufkommen müssen. Bei der Anmietung von Rauchwarnmeldern durch die Wohnungs-Vermietenden handele es sich um "verkappte Anschaffungskosten", die keine Betriebskosten darstellten und somit nicht auf Mietende umgelegt werden können.

BGH – Syndikusanwält:innen: LTO (Martin Huff) berichtet über einen bald zu erwartenden Beschluss des Anwaltssenats des BGH, der sich mit der Frage beschäftigen wird, ob Verbandsgeschäftsführende ohne klassischen Arbeitsvertrag Syndikusanwält:innen werden können. Da Personen in dieser Situation meist keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Anstellungsvertrag haben, werde es bei dem Fall im Kern um die Auslegung des Begriffs des Arbeitsverhältnisses in § 46 Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung gehen.

LG München I zu Wirecard/Markus Braun: Das Landgericht München I hat einen Arrestbefehl in Höhe von 35 Millionen Euro gegen eine Beteiligungsgesellschaft des früheren Wirecard-Chefs Markus Braun aufgehoben. Es ging hier um einen von Ex-Vertriebschef Jan Marsalek zurückgezahlten Kredit. Braun habe nicht sicher gewusst, dass Marsalek die Summe rechtswidrig aus dem Wirecard-Vermögen entnommen hatte. Das LG bestätigte aber einen weiteren Vermögensarrest über 140 Millionen Euro gegen Braun selbst, weil Braun seine Pflichten als Vorstandsmitglied der Wirecard AG verletzt habe. Es berichten FAZ (Henning Peitsmeier) und LTO.

LG Aachen zu illegalem Autorennen: Das Landgericht Aachen hat laut FAZ (Reiner Burger) zwei junge Männer wegen der vorsätzlichen Teilnahme an einem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zu Jugendstrafen von jeweils etwas mehr als drei Jahren verurteilt. Die beiden Verurteilten hatten sich im August 2020 ein Autorennen auf einer Landstraße in der Eifel mit Geschwindigkeiten bis zu 130 km/h geliefert, bei dem es zu einem Unfall mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kam, wobei ein acht Jahre altes Mädchen getötet wurde.

LG Wiesbaden – Cum-Ex/Hanno Berger: Das Landgericht Wiesbaden hat einen Antrag der Pflichtverteidiger von Hanno Berger auf Aussetzung des Prozesses abgelehnt. Sie hatten geltend gemacht, mehr Zeit für die Einarbeitung in die Akten des Falls zu benötigen. Nach Ablehnung dieses Antrags haben die Verteidiger nun die Kammer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Der frühere Finanzbeamte Berger gilt als Architekt hinter den Cum-Ex-Geschäften und ist wegen Steuerhinterziehung in Wiesbaden und parallel vor dem Landgericht Bonn angeklagt. Es berichten FAZ (Marcus Jung) und LTO.

LG Frankfurt/M. – bestechlicher Staatsanwalt: Das Landgericht Frankfurt/M. hat laut LTO den Eingang der Anklageschrift gegen einen Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. wegen Bestechlichkeit in 101 Fällen, schwerer Untreue in 55 Fällen sowie Steuerhinterziehung in neun Fällen bestätigt. Die Ermittlungen gegen den Angeschuldigten wurden 2019 eingeleitet, da er Gutachten für die Justiz in Auftrag gegeben und dafür Geld des von ihm beauftragten Unternehmens erhalten haben soll. Dem Land Hessen soll insgesamt ein Schaden von knapp 645.000 Euro entstanden sein.

VG Koblenz zu Amphetamin im Straßenverkehr: In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, wenn er ein ärztlich verordnetes Medikament mit Amphetaminen einnimmt, wie LTO schreibt. Ein einmaliger Konsum reiche schon aus. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass es sich bei Amphetaminen um eine "harte Droge" handele, bei der nicht sichergestellt werden könne, dass Patient:innen nicht an drogentypischen Ausfallerscheinungen leiden. Dies führe zwangsläufig zur Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs.

Recht in der Welt

Ukraine – Generalstaatsanwältin: Waren zu Friedenszeiten in der Ukraine um das Amt der Generalstaatsanwältin noch viele heftige politische Kämpfe ausgetragen worden, sei die Arbeit der Generalstaatsanwältin Iryna Wenediktowa nun Gegenstand der großen Koalition geworden, die sich hinter Präsident Selenskyj versammelt habe, wie die FAZ (Reinhard Veser) schreibt. Ihre wichtigste Aufgabe sei nun die Ermittlung zu den von russischen Soldat:innen in der Ukraine begangene Kriegsverbrechen.

Volksrepublik Donezk – Todesurteile: Drei ausländische Kämpfer in den Reihen der ukrainischen Streitkräfte wurden laut LTO vom Obersten Gericht der separatistischen Donezker Volksrepublik als Söldner zum Tode verurteilt. Bei den Kämpfern handelt es sich um zwei Briten und einen Marokkaner. Die Strafe werde laut Urteilsbegründung für "alle Verbrechen zusammengenommen" verhängt. Russland hatte angekündigt, ausländische Kämpfer:innen in der ukrainischen Armee nicht als Kombattant:innen, sondern als Söldner:innen zu behandeln, wodurch internationale Regeln zum Schutz von Kriegsgefangenen nicht auf sie angewendet werden würden.

USA – Johnny Depp und Amber Heard: Auf LTO beschreibt die Rechtsanwältin Diana Grün mögliche Ansatzpunkte für Rechtsmittel von Amber Heard gegen das vor gut einer Woche gefällte Urteil im Prozess zwischen ihr und Johnny Depp. So könne sie vorbringen, dass auf Seiten Depps unzulässige Beweismittel zugelassen wurden, während auf ihrer Seite zulässig Beweismittel abgelehnt wurden. Außerdem könnte sie eine Beeinflussung der Jury durch die teilweise einseitige öffentliche Diskussion rügen. In der Berufungsinstanz entscheiden drei Richter:innen ohne Jury. 

USA – Recht auf Abtreibung: Die SZ (Nicolas Freund) interviewt die US-Juristin Carol Sanger. Sie vermutet, dass der Supreme Court argumentieren wird, er habe 1973 im Urteil Roe v. Wade einen Fehler gemacht. Es gebe kein Recht auf Abtreibung, weil in der US-Verfassung weder Abtreibungen noch die Privatsphäre erwähnt werden. Der Kampf gegen Abtreibungen sei für Konservative ein identitätsstiftendes Thema. 

Polen – Justizreform/Disziplinarkammer: Das polnische Parlament hat ein Gesetz zur Abschaffung der nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs unionsrechtswidrigen Disziplinarkammer beschlossen, wie LTO und SZ (Viktoria Großmann) berichten. Änderungsanträge des von der Opposition beherrschten Senats wurden abgelehnt. Die Mitglieder der Disziplinarkammer bleiben damit Richter am Obersten Gericht Polens.

EuGH/Niederlande – Abschiebung von Cannabispatient: Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs darf ein Russe, der in den Niederlanden erfolglos Asyl beantragte, aus gesundheitlichen Gründen nicht nach Russland abgeschoben werden. Der krebskranke Mann wird in den Niederlanden zur Schmerzbekämpfung mit medizinischem Cannabis behandelt, was in Russland nicht möglich ist. Dort stehe auch keine gleichwertige Behandlung zur Verfügung. LTO berichtet.

EuGH/Frankreich – Wahlrecht einer Britin: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass britische Staatsangehörige in der Europäischen Union kein aktives und passives Wahlrecht mehr haben, da sie keine Unionsbürger:innen mehr sind. Eine seit knapp 40 Jahren in Frankreich lebende Britin hatte dagegen geklagt, dass sie nach dem Inkrafttreten des Brexit-Abkommens aus dem französischen Wähler:innenverzeichnis gestrichen wurde und somit nicht mehr an den Kommunalwahlen in Frankreich teilnehmen konnte. LTO berichtet.

Frankreich – Bataclan-Prozess: Im Prozess gegen die islamistischen Attentäter der Pariser Anschläge vom 13. November 2015, bei denen 130 Menschen ermordet wurden, halten seit vergangenem Mittwoch die drei Staatsanwält:innen ihr Schlussplädoyer. Sie erinnerten auch an die Folgen für die französische Gesellschaft, die zutiefst geprägt bleibe von dem Grauen, das von den Islamisten ausging. Welches Strafmaß sie fordern, wollen die Ankläger:innen an diesem Freitag mitteilen. Das Urteil wird für Ende Juni erwartet. Es berichtet die FAZ (Michaela Wiegel).

Italien – Rackete vs. Salvini: Vor einem Gericht in Mailand hat der von Carola Rackete, Kapitänin der Sea-Watch 3, angestrengte Prozess wegen schwerer Verleumdung gegen den früheren italienischen Innenminister Matteo Salvini begonnen, wie die FAZ (Matthias Rüb) schreibt. Nachdem Rackete im Juni 2019 ohne Genehmigung in den Hafen von Lampedusa eingefahren war, hatte Salvini sie als "gesetzlose Komplizin von Schleppern, potentielle Mörderin, Kriminelle und Piratin" sowie als "reiche und verwöhnte deutsche Kommunistin" bezeichnet. 

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/ls

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Juni 2022: Verfassungskonvent für EU? / Berliner Amokfahrer in der Psychiatrie / Prozess wegen Söldnertruppe . In: Legal Tribune Online, 10.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48712/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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