Die juristische Presseschau vom 12. April 2022: BGH zu Frist­ver­säumnis / LSG Berlin-BB zu Zir­ku­s­pro­jekt / Qua­ran­täne und Arbeit­s­recht

12.04.2022

Anwälte haben ein Fristversäumnis zu verantworten, wenn die Notierung von Fristen nicht kontrolliert wurde. Jobcenter muss nicht für schulisches Zirkusprojekt bezahlen. Betriebliche Probleme mit neuer Quarantäne-Regelung

Thema des Tages

BGH zu Fristversäumnissen von Anwält:innen: Der Bundesgerichtshof hat erneut entschieden, dass Anwält:innen Fristversäumnisse zu verantworten haben, wenn sie nicht sicherstellen, dass Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden. Das Fehlen jeder Sicherung bedeute einen schweren Organisationsmangel, vor allem wenn solche Anweisungen nur mündlich erteilt werden. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand könne nicht allein damit begründet werden, das Fristversäumnis beruhe auf einem Versehen eines sonst stets zuverlässig arbeitenden Angestellten. LTO berichtet.

Ukraine-Krieg und Recht

Waffenlieferung und Völkerrecht: Deutschland wird durch die Lieferung von Waffen an die Ukraine nicht Konfliktpartei und darf deshalb auch nicht von Russland militärisch angegriffen werden. Zu diesem Ergebnis kommt auf LTO der akademische Mitarbeiter Simon Gauseweg. Dabei sei es unerheblich, ob es sich um offensive oder defensive Waffen handelt, da diese Unterscheidung in der Praxis gar nicht möglich sei. 

Rechtspolitik

Mietwucher: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) empfahl in einer Kabinettsvorlage die Ablehnung eines Gesetzentwurfs des Bundesrats zur Verschärfung des Mietwucher-Paragrafen im Wirtschaftsstrafgesetz. Die Länder wollen erstens den Bußgeldrahmen auf 100.000 Euro verdoppeln. Zweitens soll nicht mehr erforderlich sein, dass der Vermieter eine Zwangslage der Mieter ausnutzte, weil das schwer zu beweisen ist. Danach würde es ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Laut LTO und spiegel.de soll Buschmann hiergegen nicht näher beschriebene "Bedenken" gehabt haben. Das von den Grünen geführte Wirtschaftsministerium und das SPD-geführte Bauministerium sollen der Vorlage des Justizressorts zugestimmt haben. Die Landesjustizminister Georg Eisenreich (Bayern, CSU) und Peter Biesenbach (NRW, CDU) kritisierten Buschmanns Ablehnung. 

Hartz-IV–Sanktionen: Die Agentur für Arbeit kritisiert das von der Bundesregierung geplante "Sanktionsmoratorium" für Hartz IV-Empfänger:innen. Es müsse weiterhin möglich sein, gegen unkooperative Leistungsbezieher:innen vorzugehen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass bis zum Jahresende Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger:innen, die eine Arbeit ablehnen oder eine Fortbildung vorzeitig abbrechen, ausgesetzt werden. Sanktionen wegen Terminversäumnissen seien hiervon jedoch ausgenommen. Im nächsten Jahr soll die Hartz-IV-Leistung dann zu einem neuen "Bürgergeld" reformiert werden. Es berichten FAZ (Britta Beeger) und taz (Barbara Dribbusch).

Justiz

LSG Berlin-BB zu Hartz IV und Schulprojekt: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Jobcenter nicht die Kosten (10 Euro) einer Schülerin für die Teilnahme an einem einwöchigen schulischen Zirkusprojektes übernehmen muss. Solche Ausgaben seien bereits mit dem Hartz-IV-Regelsatz abgedeckt. Es handele sich nicht um einen Schulausflug, sondern um eine rein schulische Veranstaltung, für die keine Kosten übernommen werden. Dies berichtet LTO.

OLG Koblenz zu Eckes-Granini in Russland: Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass das Urteil eines Moskauer Schiedsgerichts, nach dem der Fruchtsafthersteller Eckes-Granini Schadensersatz in Höhe von 49 Millionen Euro plus Zinsen an einen früheren russischen Geschäftspartner zahlen sollte, in Deutschland nicht vollstreckt werden kann. Das Schiedsgericht bei der Moskauer Industrie- und Handelskammer habe seine Kompetenzen überschritten, was zu einer Versagung der Anerkennung des Schiedsspruchs führe, so das OLG. Dies berichtet die Welt (Carsten Dierig).

LAG Düsseldorf zu Kündigung wegen Impfausweisfälschung: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Vorlage eines gefälschten Impfausweises durch einen Arbeitnehmer, einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt. Dieses Verhalten sei durch ein hohes Maß an kriminelle Energie gekennzeichnet und störe nachhaltig das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber. Es berichtet spiegel.de.

LG Frankfurt/M. – Chats von Polizist:innen: Wie LTO und spiegel.de berichten, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. gegen fünf Frankfurter Polizist:innen und die Lebensgefährtin eines der Beamten Anklage erhoben, weil sie in einer internen Chatgruppe rassistische und volksverhetzende Inhalte geteilt haben sollen. Den vier Männern und zwei Frauen zwischen 31 bis 37 Jahren werden die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Beschimpfung von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen und Besitz sowie Verbreitung pornografischer Schriften vorgeworfen. Der Anstoß zu den Ermittlungen erfolgte durch die rechtsextremen "NSU 2.0"-Drohschreiben.

LG Frankfurt/M. zu Löschpflichten von Facebook: Nun berichtet auch die taz (Johanna Treblin) über den Sieg der Grünenpolitikerin Renate Künast vor dem Landgericht Frankfurt/M. gegen den Facebook-Konzern.

LG Köln – Kürzung von Riester-Renten: Das Landgericht Köln befasst sich mit der Frage, ob die einseitige Kürzung einer zugesagten Riester-Leistung um ein Viertel durch die Zurich-Versicherung rechtmäßig war. Die Versicherung beruft sich auf die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt und dass eine Klausel in den Versicherungsvertrag die Anpassung erlaubt. Die NGO Finanzwende, die die Klage unterstützt, hofft auf eine Grundsatzentscheidung, da auch andere Versicherer derartige Klauseln verwenden. Es berichtet die SZ (Herbert Fromm).

LG Saarbrücken – Falsche Krebsdiagnosen: Ein 63-jähriger Pathologe muss sich vor dem Landgericht Saarbrücken wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung, versuchtem Totschlag in zwei Fällen und der Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Er soll in seinem Institut in St. Ingbert zwischen Februar und November 2018 mehrere falsche Krebsdiagnosen gestellt haben, die zu nicht notwendigen Behandlungen und Eingriffen geführt haben sollen. Ein Patient starb nach einer Darmoperation, die nicht notwendig gewesen sein soll, an einer Sepsis. Einer Patientin wurde zudem der Großteil ihres Oberkiefers entfernt. Es schreibt spiegel.de.

VerfGH Berlin – Berliner Hochschulgesetz: Wie LTO berichtet, wollen die Abgeordnetenhaus-Fraktionen von CDU und FDP mit einem Normenkontrollantag beim Berliner Verfassungsgerichtshof gegen das umstrittene Berliner Hochschulgesetz vorgehen. Das Land hätte den vor allem umstrittenen § 110 nicht beschließen dürfen, weil es hier um Arbeitsrecht gehe, für das der Bund zuständig sei, so der prozessbevollmächtigte Rechtsprofessor Matthias Ruffert. Der Paragraf regelt, dass mit promovierten Nachwuchswissenschaftler:innen, die sich habilitieren, eine Anschlusszusage für eine unbefristete Beschäftigung vereinbart werden muss. Bereits Ende Dezember hatte die Humboldt-Universität (HU) Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben, in der sie ebenfalls die Gesetzgebungskompetenz in Frage stellte.

Recht in der Welt

England – Mord an David Amess: Das Strafgerichtshof Old Bailey in London hat den 26-jährigen Ali Harbi Ali wegen Mordes am britischen Parlamentsabgeordneten David Amess verurteilt. Das Strafmaß soll am Mittwoch verkündet werden. Es werde mit einer lebenslangen Haft gerechnet. Amess wurde am 15. Oktober 2021 während einer Bürgersprechstunde mit zahlreichen Messerstichen getötet. Alis Motiv sei Rache für die Zustimmung des konservativen Abgeordneten im Parlament zu Luftangriffen auf Syrien gewesen. Es schreibt spiegel.de.

USA – Abtreibungen: In den USA hat zwischen konservativen US-Staaten ein Wettlauf zu noch extremeren Abtreibungsverboten eingesetzt. In Oklahoma und Wyoming sollen Abtreibungen ganz verboten werden. Eine Ausnahme gelte nur, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist. Texas macht mit seinem Abtreibungsgesetz legale Abtreibungen so schwierig, dass sie als faktisch verboten gelten. So können Privatleute Anbieter von Abtreibungen nach der 6. Woche verklagen und bekommen bis zu 10 000 Dollar Prämie. Idaho kopierte das Gesetz. Im Juni will der US-Supreme Court im Fall des restriktiven Abtreibungsrechts von Missouri entscheiden, ob das Recht auf Abtreibung noch gilt. Die SZ (Fabian Fellmann) berichtet.

USA – Geisterwaffen: US-Präsident Joe Biden hat strengere Regeln für "Geisterwaffen" beschlossen, nach denen künftig Einzelteile solcher Waffen mit Seriennummern versehen werden müssen. Zudem sind Händler verpflichtet beim Verkauf von Geisterwaffen eine Hintergrundüberprüfung des Käufers vorzunehmen. Geisterwaffen sind Waffen, deren Einzelteile vom Käufer im Internet bestellbar sind und selbst zusammengebaut werden können. Es schreibt spiegel.de.

Sonstiges

Corona-Regeln im Betrieb: Die FAZ (Katja Gelinsky) beschreibt, welche arbeitsrechtlichen Probleme mit der ab 1. Mai geltenden Lockerung der Quarantäne-Pflicht für den Arbeitsplatz einhergehen. Noch ist unklar, was in Zukunft in Betrieben gilt, wenn die Gesundheitsämter Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne schicken, sondern nur noch eine "dringende Empfehlung" zur Absonderung besteht. Im Wesentlichen betreffe die Lockerung die Gruppe Ungeimpfter, die nicht innerhalb der letzten drei Monaten genesen sind. Sie seien dann nicht mehr verpflichtet, den Arbeitgeber über ihren Kontaktstatus zu informieren. Die nicht justiziable Empfehlung der Quarantäne, biete für eine Anzeigepflicht keine Rechtsgrundlage. Umgekehrt bedeute dies für Kontaktpersonen jedoch auch, dass sie nicht einfach unter Berufung auf die Empfehlung zu Hause bleiben könnten. Es ergebe sich kein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers, so die Anwältin Wiebke Kiene.

Arbeitsrecht: Im Interview mit der SZ (Wolfgang Janisch/Benedikt Peters) erläutert Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, welche Auswirkungen wirtschaftliche Transformationsprozesse, Strukturwandel und aktuelle Krisen in der Welt auf das Arbeitsrecht und den Arbeitsmarkt haben.

Leistungsschutzrecht: Michael Hanfeld (FAZ) kritisiert, dass sich Internetkonzerne in Deutschland nicht an das gesetzlich geltende Leistungsschutzrecht halten und Verlagen für die Nutzung von Presseinhalten keine Lizenzgebühr zahlen. Es benötige in Deutschland mehr Druck durch das Bundeskartellamt. Es liege die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung von Google, Microsoft und Meta vor. Es dürfe daher nicht nur die neue Digitalgesetzgebung der EU beklatscht werden, vielmehr müsse gehandelt werden. Sonst gelte allein das "Recht des Stärkeren und damit gar keins".

Online-Polizeivernehmung: Das nordrhein-westfälische Innenministerium kündigte an, dass in Nordrhein-Westfalen als erstem Bundesland polizeiliche Vernehmungen bis zum Jahresende online möglich sein sollen. Zeugen und Opfer sollen ihre Aussagen in allen 47 Kreispolizeibehörden auch per Videokonferenz machen können. Dies berichtet spiegel.de.

Schirach-Serie "Strafe": RTL+ strahlt eine neue sechsteiligen Anthologieserie "Strafe" von Ferdinand von Schirach aus. Dabei steht das "Tätersein" und was eine Tat im juristischen, moralischen und ethischen Sinne ist, im Fokus. Es berichtet die FAZ (Heike Hupertz).

 

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LTO/ok

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. April 2022: BGH zu Fristversäumnis / LSG Berlin-BB zu Zirkusprojekt / Quarantäne und Arbeitsrecht . In: Legal Tribune Online, 12.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48123/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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