Die juristische Presseschau vom 29. März 2022: "Hotspot"-Lösung zu ungenau? / Juris­ten­kom­mis­sion zur Auf­ar­bei­tung von Unglü­cken / BVerfG zu Tages­schau-App

29.03.2022

Die Länder kritisieren weiter die neue Regelung des IfSG zu "Hotspots". Eine Kommission fordert längere Verjährungsfristen nach komplexen Unglücksfällen. Der NDR scheiterte mit einer Verfassungsbeschwerde im Streit um die "Tagesschau-App".

Thema des Tages

Corona – Maßnahmen: Die Länder kritisierten auf der Gesundheitsministerkonferenz die kürzliche Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), nach der es generelle Corona-Maßnahmen nur noch in "Hotspots" geben soll. Kritikgrund sei die unklare Definition und schwere Anwendbarkeit der Regelung. Laut IfSG können Landtage eine generelle Maskenpflicht, Abstandsregeln oder Zugangsvorschriften (2-G- bzw. 3-G-Regel) anordnen, wenn eine besonders kritische Corona-Lage festgestellt wurde, ein sogenannter "Hotspot". Das Gesetz gebe jedoch nicht vor, wann ein solcher Hotspot vorliege. Während Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Länder aufforderte, Gebrauch von der Hotspot-Regelung zu machen und Kriterien nannte, sieht FDP-Fraktionschef Christian Dürr "eindeutig keine pauschale" Anwendung der Regelung für ganze Bundesländer vor. Sie dürfe nur in einzelnen Städten oder Kommunen angewendet werden. Es schreiben SZ (Michaela Schwinn), FAZ (Dietrich Creuzburg) und spiegel.de.

Christina Berndt (SZ) kommentiert, Lauterbach bleibe nur das "Mahnen und Warnen", so als sei er wieder "nur der SPD-Gesundheitspolitiker und nicht mehr der Gesundheitsminister".

Ukraine-Krieg und Recht

IGH/IStGH/EGMR/Russland: LTO (Annelie Kaufmann/Franziska Kring) gibt im Frage-Antwort-Stil einen Überblick zu den laufenden gerichtlichen Verfahren und schon bestehenden Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg.

Sanktionen gegen Russland/RT und Sputnik: In einem Interview mit der FAZ (Michael Hanfeld) äußert sich Hamburgs Kultur- und Mediensenator Carsten Brosda (SPD) kritisch zum EU-Verbot der russischen Staatsmedien Russia Today und Sputnik. Ihm mache es "Sorgen", wenn der Rat der Europäischen Union die Beantwortung der Frage, ob solche Medien Desinformationen und Propaganda verbreiten dürfen, "einfach selbst" entscheide. Für Eingriffe in die freie Meinungsäußerung brauche es auch in Krisenzeiten eine "belastbare rechtliche Grundlage". Andernfalls könnten "Errungenschaften wie die Staatsferne der Medienaufsicht allzu leichtfertig über Bord geworfen werden", so Brosda.

Ukraine – Kriegsverbrechen: Der ehemalige Richter des Internationalen Strafgerichtshofs Howard Morrison aus Großbritannien wird die ukrainische Justiz aufgrund der möglichen russischen Kriegsverbrechen unterstützen. Laut LTO habe Morrison langjährige Erfahrung mit der Aufklärung von Kriegsverbrechen. Er arbeitete unter anderem im Prozess gegen den bosnischen Serbenführer Radovan Karadzic mit.

Russland – Pressefreiheit: Eine der wichtigsten unabhängigen russischen Zeitungen "Nowaja Gaseta" setzt unter dem Druck des neuen russischen Mediengesetzes vorerst ihre Arbeit aus, nachdem sie Warnungen der russischen Regulierungs-, Aufsichts- und Zensurbehörde für Massenmedien, Telekommunikation und Datenschutz Roskomnadsor erhalten hatte. Es berichten SZ, und taz (Barbara Oertel).

Laut Reinhard Veser (FAZ) seien an Nowaja Gaseta immer die "Möglichkeiten und Grenzen eines freien russischen Journalismus" zu sehen gewesen. Ihr Ende sei daher ein "Einschnitt".

Auch die "Deutsche Welle" wurde als "ausländischer Agent" eingestuft und steht auf einer Liste von Medienorganisationen, die in Russland ihre Veröffentlichungen mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnung versehen müssen. Bereits Anfang März blockierte Roskomnadsor die Webseite der Deutschen Welle, wegen des Vorwurfs der Verbreitung von Falschnachrichten über die russische Invasion der Ukraine. Es schreiben SZ und spiegel.de.

Ukrainische Flüchtlinge: Die EU-Kommission hat in einer Sitzung einen Zehn-Punkte-Plan zur besseren Koordinierung der Aufnahme der bisher 3,9 Millionen Geflüchteten aufgestellt. Die Bundesregierung rückte von ihrer Forderung nach einer verpflichtenden Verteilung in der EU ab. Es gehe nicht um "feste Quoten", sondern um ein "solidarisches Verteilsystem", so Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Dies berichten FAZ (Thomas Gutschker), spiegel.de und focus.de.

Rechtspolitik

Komplexe Unglücksereignisse: Eine Juristenkommission, die vom NRW-Landesjustizministerium eingesetzt worden war, hat Empfehlungen für die Aufarbeitung von komplexen Unglücksereignissen wie dem Love-Parade-Unglück 2010 vorgelegt. So fordert die Kommission, dass die Verjährung ausgeschlossen sein soll, sobald die Hauptverhandlung über solche Katastrophen begonnen hat, denn ein Verfahrensabbruch mitten im Hauptverfahren sei mit dem Gerechtigkeitsgedanken unvereinbar, so Kommissionsvorsitzender Clemens Lückemann. Das Loveparade-Verfahren stand unter enormem Zeitdruck, weil die Vorwürfe zu verjähren drohten. 2020 wurde das Verfahren ohne Urteil eingestellt. Es schreiben FAZ (Reiner Burger), LTO und spiegel.de.

Heilpraktiker: Auf LTO erläutert Jurist und Autor Arne Weinberg, dass das aus dem Jahr 1939 stammende Heilpraktikergesetz nicht mehr zeitgemäß ist. Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hat Rechtsprofessor Christoph Stock 2021 ein rund 300-seitiges Gutachten erstellt, das eine große Reform vorschlägt, bei der Heilpraktiker nur noch im Bereich der Alternativmedizin zugelassen würden. Eine Refom werde aber dadurch erschwert, dass der Bund nur für die Berufszulassung zuständig ist, während die Regelungskompetenz für die Berufsausübung bei den Ländern liegt. 

Lieferketten und Menschenrechte: Wirtschaftsverbände befürchten, dass die geplante EU-Richtlinie zum Schutz der Umwelt-, Klima- und Menschenrechte zu einer zusätzliche Überforderung von Unternehmen führe. Diese seien bereits durch die Corona-Pandemie und die explodierenden Energie- und Rohstoffpreise infolge des Krieges in der Ukraine geschwächt. "Ausgerechnet jetzt wollen Deutschland und die EU die Lieferketten schärfer kontrollieren, während gleichzeitig in Osteuropa die Panzer rollen", so die Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Gitta Connemann. Es schreibt die SZ (Martina Kind).

Virtuelle Hauptversammlungen: Die taz (Jonas Waack) berichtet erneut über die Bedenken von Aktionär:innen gegen den Gesetzentwurf des Justizministeriums, der virtuelle Hauptverhandlungen auch nach dem Ende der coronabedingten Ausnahmeregelungen ermöglichen will. Im Mittelpunkt stehen diesmal Bedenken der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW), die Restriktionen für das Fragerecht der Aktionär:innen kritisiert.

Klimaanpassung: Wie die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet, plant Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) ein "Sofortprogramm Klimaanpassung". Schwerpunkte des Programms seien unter anderem die Vernetzung von Akteuren sowie die Finanzierung von Maßnahmen gegen die Folgen von Starkregen, Stürmen und Hitzewellen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen seien die Möglichkeiten des Bundes begrenzt, Maßnahmen in den Kommunen finanziell zu fördern. Nun sollen aber immerhin aus Bundesmitteln hundert Klimaanpassungsmanager in den Kommunen mit Zeitverträgen bezahlt werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert, die Klima-Anpassung im Grundgesetz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zu verankern.

Justiz

BVerfG zu Tagesschau-App: Das Bundesverfassungsgericht hält die Verfassungsbeschwerde des Norddeutschen Rundfunks im Streit um die "Tagesschau-App" für unzulässig. Sie habe den Darlegungserfordernissen nach Änderung des Rundfunkstaatsvertrags 2019 nicht genügt. Ursprünglich hatten 2011 acht Zeitungsverlage vor dem Landgericht Köln gegen die ARD und den NDR geklagt. Die durch den Rundfunkbeitrag finanzierte kostenlose App verzerre den Wettbewerb aufgrund ihrer "Presseähnlichkeit". Den öffentlich-rechtlichen Sendern seien presseähnliche Angebote im Netz durch den Medienstaatsvertrag untersagt. Nachdem das Oberlandesgericht die App als rechtswidrig einstufte, bestätigte der Bundesgerichtshof dies. Dem NDR zufolge waren wesentliche Aspekte der Rundfunkfreiheit in den Entscheidungen nicht berücksichtigt worden. Es berichtet die FAZ (Michael Hanfeld).

BSG zu überlanger Verfahrensdauer: Nun berichtet auch Richter Martin Kellner auf LTO über die aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Entschädigungspflicht des Staates bei unangemessener Dauer von Gerichtsverfahren. Die Erkrankung eines Richters stelle keinen Fall "höherer Gewalt" dar. Für Rechtssuchende sei es gleichgültig, aus welchem Grund sich Gerichtsverfahren verzögern und der Rechtsschutz vorenthalten werde. Der Staat müsse die notwendigen personellen Vorkehrungen für krankheitsbedingte und andere übliche Ausfallzeiten treffen, so Kellner.

OVG Münster zu Tagebau Garzweiler: Wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschied, darf der Betreiber RWE Power auf dem Grundstück eines Landwirts im Dorf Lützerath Vorbereitungen zum Abbaggern des Geländes treffen. Wie schon das Verwaltungsgericht Aachen hat das OVG Eilanträge eines Hofbesitzers und zweier Mieter am Rande des Tagebaus, die einen vorläufigen Räumungsstopp forderten, zurückgewiesen. Die energiepolitische Grundentscheidung zugunsten der Braunkohleförderung und -verstromung sei mit dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar. Die Forderungen der Antragsteller seien klimapolitischer Natur und hätten im geltenden Recht keine Grundlage, sondern müssten an den Gesetzgeber gerichtet werden. Dies berichten FAZ (Katja Gelinsky), taz (Susanne Schwarz), LTO und spiegel.de.

OLG Zweibrücken zu E-Scooter-Fahrverbot: Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass die Anordnung eines Fahrverbots rechtmäßig ist, wenn der Fahrer eines E-Scooters unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Auch wenn es sich "nur" um einen E-Scooter handele, habe dieses Fahrzeug aufgrund der Fahrzeugmasse und erreichbaren Höchstgeschwindigkeit ein erhebliches Gefährdungs- und Verletzungspotential. Dies werde dadurch verstärkt, dass eine Geschwindigkeitsbeschleunigung erheblich leichter als bei einem konventionellen Fahrrad sei. Ein Alkohol- und Drogeneinfluss verstärke die Gefahrenlage zusätzlich, sodass der Fahrer sich und andere gefährde. Es schreibt LTO.

OLG Hamm zu Rufmordkampagne: Das Oberlandesgericht Hamm hat die Klage des Unternehmers Anno August Jungfeld auf Schadensersatz gegen die Signal-Iduna-Gruppe abgewiesen. Jungfeld warf der Versicherung eine gezielte Rufmordkampagne im Zusammenhang mit der über einen Fonds finanzierten Wiedereröffnung des Berliner Hotels Adlon vor. Seine Forderung umfasste eine Entschädigung in Milliardenhöhe sowie Schmerzensgeld von mindestens 100.000 Euro. Das Gericht stellte fest, dass die Versicherung nicht für Äußerungen des Sprechers einer Anlegerschutzgruppe hafte. Es berichten SZ (Thomas Öchsner) und LTO.

LG Frankfurt/M. – NSU 2.0-Drohschreiben: Im Prozess um die NSU 2.0-Drohschreiben hat der ebenfalls durch Schreiben bedrohte Moderator Jan Böhmermann als Zeuge ausgesagt und dabei die Arbeit der Justiz kritisiert. Zwar sei es "schön", dass ein Angeklagter ermittelt sei und vor Gericht stehe, "interessanter und produktiver" wäre es jedoch, gegen die "Strukturen im Hintergrund" vorzugehen, so Böhmermann. Es berichten LTO und spiegel.de (Julia Jüttner).

LG Hagen zu geplantem Anschlag auf Synagoge: Das Landgericht Hagen hat einen 17-jährigen Syrer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, weil er eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet hat. Dem Gericht zufolge hatte der Jugendliche geplant, einen Anschlag auf eine Hagener Synagoge zu verüben, wenn Kabul bombardiert worden wäre oder wenn bei einem Angriff westlicher Alliierter auf Ziele in Afghanistan Zivilisten ums Leben gekommen wären. Konkrete Maßnahmen habe er aber noch nicht ergriffen. Es berichten FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de.

Billigung des russisschen Angriffskriegs: Staatsanwaltschaften verschiedener Bundesländer haben Ermittlungen wegen Billigung von Straftaten (gem. § 140 StGB) aufgenommen, berichtet die SZ (Ronen Steinke). Dabei gehe es nicht nur um die Frage, ob und wann die Verwendung des "Z"-Symbols nach deutschem Recht eine strafbare Billigung des russischen Angriffskriegs in der Ukraine darstellt. Je nach Kontext könnten auch Äußerungen, wie die eines Twitter-Nutzers, der den Luftangriff auf die ukrainische Stadt Mykolajiw mit einem Applaus-Emoji und "Gut so! Zeigt der Ukraine, wo der Hammer hängt!" kommentierte, strafbar sein.

Auch Schleswig-Holsteins FDP-Landtagsfraktionschef Christoper Vogt ist der Auffassung, die Verwendung des "Z"-Symbols müsse konsequent unterbunden und geahndet werden. So welt.de.

Reinhard Müller (FAZ) sieht in der demonstrativen Verwendung russischer Kriegssymbole eine "Verhöhnung der Opfer" und gleichzeitig eine "Befürwortung des Horrors". "Wer Gewalt predigt, breche mit der Grundordnung". Dies gelte für die Staaten wie für jeden Einzelnen, so Müller.

Recht in der Welt 

Belarus – Prozess gegen Sofja Sapega: In der belarussischen Stadt Grodno beginnt der Strafprozess gegen Sofja Sapega, die im Mai 2021 gemeinsam mit ihrem Freund, dem belarussischen Aktivisten Roman Protassewitsch, verhaftet wurde, nachdem ein Linienflug, der über Belarus hinweg führte, zum Landen gezwungen wurde. Sapega werden u.a. "vorsätzliche Handlungen, die darauf abzielen, sozialen Unfrieden zu stiften" vorgeworfen. So habe sie einen oppositionellen Telegram-Kanal unterhalten. Die 24-Jährige ist russische Staatsbürgerin und studierte in Vilnius (Litauen) Jura. spiegel.de (Christina Hebel) berichtet.

England – Boris Becker: Boris Becker äußerte sich erstmals vor einem Londoner Gericht zu den Vorwürfen der Insolvenzverschleppung und Verschleierung von Vermögenswerten. Er habe trainiert und Turniere gespielt, während seine Berater und Manager sich um alles andere gekümmert hätten. Der Aufprall mit der Realität sei erst gekommen, als das Geld knapp wurde, so Becker. Es berichten SZ (Michael Neudecker) und welt.de.

Sonstiges

Algorithmen: Auf dem Verfassungsblog befassen sich Paul Nemitz und Eike GräfChefberater und Policy Officer der EU-Kommission, (in englischer Sprache) mit dem rechtmäßigen Einsatz algorithmischer Systeme und wann eine Verwendung sinnvoll sei. Niemand dürfe sich hinter einer Automatisierung verstecken.

Auch Anwalt Michael Meyer-Resende und Autorin Marlene Straub diskutieren auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Frage, wie die Verwendung von Algorithmen zur Gerechtigkeit beitragen kann.

Das Letzte zum Schluss

Kunst des Zebrastreifens: In Niepars bei Stralsund haben Unbekannte mit wetterfester weißer Farbe einen Zebrastreifen auf eine Landesstraße gemalt. Zuvor hatten besorgte Anwohner vom zuständigen Amt einen Fußgängerüberweg gefordert, da sich in der Nähe der Straße eine Schule befindet. Die Behörde lehnte dies aber mit Verweis auf den nur sporadischen Verkehr ab. Die Kriminalpolizei hat nun Ermittlungen wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aufgenommen. Es berichtet spiegel.de.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/ok

(Hinweis für Journalist:innen)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

 

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. März 2022: "Hotspot"-Lösung zu ungenau? / Juristenkommission zur Aufarbeitung von Unglücken / BVerfG zu Tagesschau-App . In: Legal Tribune Online, 29.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47971/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen