Die juristische Presseschau vom 29. Dezember 2021: BVerfG zur Triage / Memo­rial in Russ­land auf­ge­löst / aktive Nut­zungspf­licht des beA kommt

29.12.2021

BVerfG fordert ein Triage-Gesetz zum Schutz von Behinderten. Das oberste russische Gericht hat die Auflösung der NGO Memorial erklärt. Ab Januar 2022 dürfen Anwält:innen nur noch über beA mit Gerichten kommunizieren.

Thema des Tages

BVerfG zu Triage: Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass der Gesetzgeber Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt erforderlichen Triage treffen muss. Neun Menschen mit Behinderung und Vorerkrankungen hatten wegen der bisherigen Untätigkeit des Gesetzgebers eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Verfassungsgericht entschied, dass der Gesetzgeber seine Schutzpflicht aus dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt habe und unverzüglich tätig werden müsse. Der Gesetzgeber habe aber großen Gestaltungsspielraum. So könne er materielle Vorgaben für die Triage machen, z.B. dass Ärzte allein nach der Überlebenswahrscheinlichkeit bei der aktuellen Krankheit (aber nicht nach der langfristigen Lebenserwartung) eintscheiden sollen. Der Gesetzgeber könne aber auch Vorgaben für das Verfahren machen, z.B. das Mehraugenprinzip und Dokumentationspflichten festlegen. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Helene Bubrowski), taz (Christian Rath), Hbl (Frank Specht), Rechtsprofessor Michael Kubiciel auf LTO und Rechtsprofessor Hans-Georg Dederer auf dem Verfassungsblog. Die FAZ (Kim Björn Becker/Tim Niendorf) und LTO greifen darüber hinaus Reaktionen auf den Beschluss aus Politik, Zivilgesellschaft und medizinischen Fachkreisen auf, die größtenteils positiv ausfallen.

In einem getrennten Kommentar hält Wolfgang Janisch (SZ) das Urteil für richtig. Wer die Schwächsten in der Katastrophe nicht zurücklassen wolle, der müsse Entscheidungen zu ihrem Schutz treffen. Leben dürfe niemals gegen Leben abgewogen werden. Daniel Deckers (FAZ) ist hingegen der Ansicht, die Entscheidung sei für das Vertrauen in das Gesundheitssystem "weder zweckdienlich noch zuträglich". Das Verfassungsgericht überschätze nicht nur die Möglichkeit des Gesetzgebers, tragische Entscheidungssituationen zu typisieren und zu normieren, es misstraue auch den Fähigkeiten der beteiligten Personen, auch unter Pandemiebedingungen den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden. Christian Geyer (FAZ) wiederum ist der Ansicht, der Beschluss sei sowohl formalrechtlich-prozedural als auch die spezifische Materie betreffend angemessen. Das Gericht habe die Tendenz fortgesetzt, Freiheitsrechte als Gleichheitsrechte zu formulieren. Christian Rath (taz) erinnert außerdem daran, dass die beste Triage keine Triage sei und der Staat zuallererst dafür sorgen solle, dass es erst gar nicht erst zu den tragischen Engpässen komme. Insgesamt begrüßt er die Unterscheidung zwischen kurzfristiger Überlebensperspektive und genereller Lebenserwartung. Auch Philip Raillon (wdr.de) findet, dass es endlich an der Zeit sei, auch für den Pandemie-Worst-Case der Triage vorzusorgen. Der Gesetzgeber solle für Rechtssicherheit sorgen und so das Klinikpersonal entlasten.

Im Interview mit der taz (Simone Schmollack) unterstreicht der Behinderten-Aktivist Raúl Krauthausen die Bedeutung des Urteils für Menschen mit Behinderung. Die Aktivistin und Richterin Nancy Poser, eine der Beschwerdeführenden, äußert sich gegenüber spiegel.de (Hannes Schrader) ebenfalls positiv über das Urteil und sieht große Versäumnisse beim früheren Bundesgesundheitsminister Spahn. So stelle etwa die Erfolgsaussicht der Therapie – verstanden als die "Wahrscheinlichkeit, die aktuelle Erkrankung durch Intensivtherapie zu überleben" – ein zulässiges Entscheidungskriterium dar, da dabei nicht auf eine Bewertung menschlichen Lebens abgestellt werde.

Rechtspolitik

Wahlrecht: In einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch erläutert Karl-Martin Hentschel, Bundesvorstandsmitglied von "Mehr Demokratie e. V.", die Möglichkeit einer Wahlrechtsreform, bei der ein Persönlichkeitswahlrecht mit einer strikten Proportionalität verbunden wäre, ohne dass Überhangmandate entstehen.

Justiz

BGH zu totem Sportpferd: Der Bundesgerichtshof hat laut LTO einen Fall an das Oberlandesgericht München zur erneuten Verhandlung zurückgewiesen, bei dem ein Tierarzt einem erfolgreichen Sportpferd ein homöopathisches Mittel gespritzt hatte, worauf das Tier an einem anaphylaktischen Schock starb. Das Oberlandesgericht war der Ansicht gewesen, es spiele für den Wert des Pferdes keine Rolle, dass es eventuell für einen derartigen Schock anfällig gewesen sei, weil dies nicht bekannt war. Der Bundesgerichtshof ist hingegen der Auffassung, dass es bei der Wertberechnung nicht darauf ankomme, dass wertmindernde Eigenschaften unbekannt waren. 

BFH zu Gastro-Kassen: Nun berichtet auch die FAZ über eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs von Mitte Dezember. Dabei hat der BFH die Klage eines schwäbischen Gastronomen und Rechtsanwalts zurückgewiesen, der eine gesetzliche Pflicht für fälschungssichere Kassen in der Gastronomie erzwingen wollte. Laut dem Kläger stelle die fehlende gesetzliche Verpflichtung zur Führung einer elektronischen Kasse zur verfassungswidrigen Ungleichbehandlung von Wirt:innen. Der Bundesfinanzhof hingegen stellte zwar fest, dass es Mängel bei der Besteuerung in der Gastronomie gäbe, diese zögen jedoch keine Verfassungswidrigkeit nach sich.

BFH in 2021: LTO (Stefan Schmidbauer) stellt sechs wichtige Entscheidungen des Bundesfinanzhofs aus diesem Jahr vor. Es geht unter anderem um Spenden für Hunde, Doppelbesteuerung von Renten, Begünstigung bei Widerstand gegen Coronaregeln und elektronische Kassen.

LG München I zu Classen/Maschmeyer: Das Landgericht München I hat eine Schadensersatzklage des Unternehmens Syntellix in Höhe von rund 6,3 Millionen Euro gegen dessen früheren Großaktionär Carsten Maschmeyer abgewiesen, wie SZ (Marc Beise), Hbl (Hans-Jürgen Jakobs) und LTO schreiben. Die Richter:innen sahen insbesondere keine aktienrechtliche Treuepflichtverletzung von Maschmeyer. Dieser hatte unter anderem den Aufsichtsratschef des Unternehmens Utz Claassen als "Prinz Karneval" bezeichnet und eine Sonderprüfung sowie einen neutralen Hauptversammlungsleiter anstelle des Aufsichtsratschefs gefordert. 

LG Paderborn zur Waffe des Lübcke-Mordes: Am 5. Januar 2022 beginnt laut SZ vor dem Landgericht Paderborn der Prozess gegen den mutmaßlichen Verkäufer der Waffe, mit der der Rechtsextremist Stephan Ernst 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ermordete. Dem Verkäufer werden fahrlässige Tötung und Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Weder Käufer noch Verkäufer sollen eine Waffenerlaubnis gehabt haben.

VG Berlin zu Corona und Tanzverbot: Das Verwaltungsbericht Berlin hat mehrere Eilanträge von Clubbetreibenden gegen das coronabedingte Tanzverbot abgewiesen, da trotz des erheblichen Eingriffs in die Berufsfreiheit keine milderen Mittel als ein Verbot zur Verfügung ständen, wie LTO schreibt. Auch strenge 2G-Plus Regelungen könnten die Gefahr von Neuinfektionen nicht sicher verhindern.

VG Berlin zu Corona und Feuerwerksverbot: Das Verwaltungsgericht Berlin hat auch für den Jahreswechsel 21/22 das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Privatpersonen bestätigt, wie LTO berichtet. Mehrere Pyrotechnik-Hersteller hatten sich mit Eilanträgen gegen das Verbot des Bundesinnenministeriums gewandt, das hauptsächlich Silvesterknaller und Raketen betrifft. Durch das Verbot soll die Zahl der durch Feuerwerk verursachten Verletzungen reduziert werden, um so die Situation in den Krankenhäusern nicht weiter zu verschärfen. 

Recht in der Welt

Russland – Memorial: Das oberste russische Gericht hat verfügt, dass die russische Menschenrechtsorganisation Memorial aufgelöst wird, die sich für politisch Verfolgte einsetzt und über Verbrechen der kommunistischen Gewaltherrschaft in Russland aufklärt. Damit folgte das Gericht einem entsprechenden Antrag des russischen Generalstaatsanwalts, der Memorial vorwarf, wiederholt gegen das Gesetz über ausländische Agenten verstoßen zu haben. Die Leitung von Memorial kündigte an, gegen das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzugehen. Es berichten SZ (Frank Nienhuysen), FAZ (Friedrich Schmidt), taz (Klaus-Helge Donath) und LTO.

In einem getrennten Kommentar hält Frank Nienhuysen (SZ) das Urteil für einen schweren Schlag für die russische Zivilgesellschaft. Das Verbot von Memorial zeige, was der Kreml von einer Zivilgesellschaft halte: nichts. Reinhard Veser (FAZ) hält die Auflösung von Memorial für den Schlusspunkt einer Entwicklung, in der Russland von einem autoritären Staat mit einigen freiheitlichen Nischen zu einer Diktatur geworden sei. Laut Inna Hartwich (taz) sei es ein Urteil gegen alle Bürger:innen Russlands, die aktiv etwas bewegen wollten und raube den Menschen die Erinnerung an eine Vergangenheit, die nicht glänze. Christian Esch (spiegel.de) kommentiert, dass in Russland der Staat nun wieder die Geschichtsschreibung kontrolliere, wie schon zu Sowjetzeiten.

Die FAZ (Friedrich Schmidt) widmet sich im Lichte des Urteils gegen Memorial außerdem dem Leiter des Ablegers der Menschenrechtsorganisation in Karelien, Jurij Dmitrijew, der nun bereits schon zum dritten Mal vor Gericht stand. Der Historiker Dmitrijew gilt als Entdecker und Erforscher von Massenerschießungsstätten in Russland. Er wurde nun unter anderem wegen Pornografie- und Unzuchtsvorwürfen sowie illegalem Waffenbesitz verurteilt. Dies sei allerdings nur ein Vorwand des Geheimdiensts FBS in Karelien, um den Historiker aus dem Weg zu räumen.

Südafrika – Shell/Meeresboden: Ein Gericht im südafrikanischen Grahamstown hat es Shell untersagt, an der Wild Coast mit seismischen Wellen die Struktur des Meeresbodens zu analysieren, um mögliche Rohstoffvorkommen aufzuspüren, wie die FAZ berichtet. Die Umweltschützenden hatten geklagt, weil das Verfahren das Verhalten und die Fortpflanzung von Walen und anderen Meereslebewesen beeinträchtige.

Schweiz – neuer Bundesanwalt: Zum Beginn des nächsten Jahres tritt der neue Schweizer Bundesanwalt Stefan Blättler sein Amt an. Diesen Wechsel nimmt die SZ (Isabel Pfaff) zum Anlass, die Aufgaben, den großen Einfluss dieses Amtes und die Struktur der Strafjustiz insgesamt in der Schweiz darzustellen als auch zu beschreiben, wie der noch amtierende Bundesanwalt Michael Lauber das Amt durch seine unrühmliche Rolle in der Fifa-Korruptions-Affäre beschädigt hat.

Sonstiges

beA: In einem Gastbeitrag in der FAZ erklärt DAV-Vizepräsident Martin Schafhausen, dass mit Beginn des Jahres 2022 Rechtsanwält:innen Schriftsätze nur noch elektronisch mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) an Gerichte übermitteln dürfen. Es sei jedoch noch nicht klar, ob auch tatsächlich alle Gerichte für diesen Schritt in die Digitalisierung ausreichend vorbereitet seien. Die Gerichte seien nämlich erst ab 2026 verpflichtet, selbst E-Akten zu führen. Es könne nun zu Unstimmigkeiten zwischen elektronischer Zustellung und der eigentlich nicht mehr zulässigen Zustellung "vorab per Fax" kommen.

Steuerbetrug: Im Jahr 2020 gab es laut Bundesfinanzministerium über 7000 Urteile und Strafbefehle, bei denen es um hinterzogene Steuern in Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden Euro ging. Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter verhängten Bußgelder und Geldauflagen in zweistelliger Millionenhöhe. Es stehe daher schlecht um die Steuerehrlichkeit, stellt Katharina Kutsche (SZ) fest. Den Fiskus zu betrügen, sei weder Sünde noch Kavaliersdelikt, sondern kriminell.

Gerichtsberichterstattung: Die Gerichtsreporterin Julia Jüttner berichtet auf spiegel.de davon, wie schwierig es für Journalist:innen während der Corona-Pandemie geworden ist, Zugang zu den wegen Abstandsgeboten beschränkten Plätzen in wichtigen Gerichtsverhandlungen zu erlangen. Daher habe sich etabliert, dass große Zeitungen sogenannte "Ansteller:innen" teilweise bis zu 24 Stunden vor Prozessbeginn zu den Gerichten schickten, um den Journalist:innen, die über den Prozess berichten sollen, einen Platz in der Schlange freizuhalten.

 

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lto/ls

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Dezember 2021: BVerfG zur Triage / Memorial in Russland aufgelöst / aktive Nutzungspflicht des beA kommt . In: Legal Tribune Online, 29.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47076/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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