Die juristische Presseschau vom 10. Dezember 2021: Kla­ge­flut der Hohen­zol­lern / EuGH zu Tabak-Warn­hin­weisen / Tele­gram ant­wortet nicht

10.12.2021

Mit Dutzenden von Klagen geht Georg Friedrich Prinz von Preußen gegen Historiker und Medien vor. Der EuGH hält Tabak-Warnhinweise auch an Shop-Kassen für erforderlich. Das Bundesamt für Justiz schrieb erfolglos an die Telegram-Zentrale.

Thema des Tages

Klagen der Hohenzollern: Auf einer Doppelseite berichtet die SZ (Alex Rühle), wie Georg Friedrich Prinz von Preußen (Oberhaupt des Hauses Hohenzollern) in Dutzenden von Verfahren juristisch gegen Historiker:innen, Politiker:innen und Medien vorgeht. Viele Verfahren seien auf dem Hohenzollern-Klage-Wiki dokumentiert, das von Rechtsprofessorin Sophie Schöneberger geleitet wird. Dabei zeige sich, dass es dem klagenden Prinzen oft nur um Details oder einzelne Sätze in Veröffentlichungen gehe. Dies wird als Indiz dafür gewertet, dass die Klagen eine einschüchternde Wirkung haben sollen. In der englischen Sprache gebe es den Begriff "Slapp-Klagen" (stratetic lawsuits against public participation). Angesprochen wird auch ein mögliches strukturelles Machtgefälle zwischen dem Prinzen und seinen Gegner:innen, von denen sich viele nicht den anwaltlich begleiteten Weg durch die Instanzen leisten könnten. Hintergrund der Klageflut sei die Frage, ob die Hohenzollern-Erben Entschädigung für Enteignungen nach 1945 verlangen können – was ausgeschlossen wäre, wenn sie dem Aufstieg der Nationalsozialisten erheblich Vorschub geleistet hatten. Der Anwalt des Prinzen, Markus Hennig, bestreite, dass es bei den Klagen um Einschüchterung oder die Einflussnahme auf den wissenschaftlichen Diskurs gehe. Nach SZ-Einschätzung hat das Vorgehen des Prinzen seinem Adelshaus wohl eher geschadet. Historiker:innen hätten sich nicht zurückgezogen, sondern eher ihre Forschungen vertieft. Der Streit um die erhebliche Rolle der Hohenzollern beim Aufstieg der Nationalsozialisten sei innerhalb der Geschichtswissenschaft nun klar entschieden.

Rechtspolitik

Corona – Impfpflicht: Am heutigen Freitag will der Bundestag eine "einrichtungsbezogene Impfpflicht" u.a. für Krankenhäuser und Pflegeheime im Infektionsschutzgesetz verankern. Aus diesem Anlass fragt Christian Rath (taz) in einem Kommentar, was wohl passiere, wenn bis zum Stichtag am 15. März immer noch viele Pflegekräfte ungeimpft sind. Er prognostiziert, dass dann pragmatisch der Stichtag verschoben werde, um einen Rauswurf der dringend benötigten Pfleger:innen zu vermeiden. Ungeimpfte Pflegekräfte seien besser als fehlende Pflegekräfte.

Wiederaufnahme: Schon seit rund drei Monaten prüft Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das "Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit", das bei schwersten Verbrechen die Wiederaufnahme von Verfahren zu Lasten der freigesprochenen Angeklagten erlaubt. Laut LTO (Hasso Suliak) könnte die ungewöhnlich lange Prüfung darauf hindeuten, dass der Bundespräsident das Gesetz nicht unterschreiben wird. Die Neuregelung der Wiederaufnahme wurde von Kritiker:innen als Verstoß gegen das grundgesetzliche Prinzip "ne bis in idem" (nicht zweimal in derselben Sache) eingestuft.

Zahlungen an die Kirchen: Die Ampel-Koalition will laut Koalitionvertrag in einem Gesetz die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen regeln und damit einen Verfassungsauftrag erfüllen, der seit 1919 besteht. Es geht um Ausgleichsleistungen für Enteignungen im frühen 19. Jahrhundert. 2020 erhielten die Kirchen von den Ländern auf diesem Weg 550 Millionen Euro. Die Kirchen zeigen sich laut Welt (Matthias Kamann) aufgeschlossen für den Vorschlag, skeptisch seien dagegen die Länder, weil sie auf einen Schlag eine Ablösesumme in Milliarden-Höhe aufbringen müssten. 

Streitwertgrenze: Rechtsanwalt Peter Bert und Richter Benedikt Windau fordern auf beck-aktuell eine deutliche Anhebung der Streitwertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte in allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten. Bei den Materien gem. § 72a Gerichtsverfassungsgesetz, z.B. im Arztrecht, solle die Streitwertgrenze dagegen gestrichen werden. Hier solle stets eine spezialisierte Kammer des Landgerichts zuständig sein. 

Transparenzgesetz Sachsen: Der Anwalt Jonas Kahl stellt auf LTO die Pläne für ein sächsisches Transparenzgesetz vor. Es soll die Behörden zur aktiven Veröffentlichung bestimmter Informationen verpflichten. Vorbild ist ein entsprechendes Gesetz in Hamburg, hinter dem der sächsische Entwurf aber zurückbleibt. Im Ampel-Koalitionsvertrag ist auch ein Bundes-Transparenzgesetz vorgesehen. 

Plattformarbeit: Die EU-Kommission stellte den Vorschlag einer Richtlinie zur Plattformarbeit vor. Ziel ist es, z.B. die Fahrer von Uber oder Deliveroo grundsätzlich als Beschäftigte einzustufen (und nicht als Selbstständige). Mehrere Millionen "Gig-Arbeiter" hätten dann – wie andere Arbeitnehmer:innen auch – Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn, geregelte Arbeitszeiten, Sozialleistungen und die Wahl von Betriebsräten. Die betroffenen Unternehmen sollen die Einstufung jedoch vor Gericht angreifen können. Es berichten SZ (Björn Finke/Simon Groß), FAZ (Hendrik Kafsack) und taz (Eric Bonse)

Justiz

EuGH zu Tabak-Warnhinweisen: Zigaretten-Automaten an Supermarkt-Kassen müssen so gestaltet sein, dass die vorgeschriebenen Warnhinweise auch auf den Abbildungen an den Automaten zu sehen sind und nicht erst auf der nach Knopfdruck herausfallenden Schachtel. Dies entschied der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Bundesgerichtshofs. Die Zigaretten würden nicht erst dann in Verkehr gebracht, wenn sie bezahlt werden. Eine Darstellung auf dem Automaten müsse nicht originalgetreu der Zigarettenschachtel entsprechen, um unter die Warnpflicht zu fallen. Es berichtet LTO und tagesschau.de (Kerstin Anabah)

BVerfG zur Bundesnotbremse: Rechtsprofessor Oliver Lepsius kritisiert in einem Gastbeitrag für die FAZ die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von voriger Woche zur Corona-Bundesnotbremse. Das Gericht habe den "pandemischen Umbau des Rechtsstaats" und einen "Parlamentsabsolutismus" abgesegnet. "In der Pandemie stehen die Freiheitsrechte und die Formen des Rechtsstaats zur Disposition des Gesetzgebers", so Lepsius. Diese verfassungsrechtliche Abstinenz werde dem Gericht in anderen Verfahren noch auf die Füße fallen, prognostiziert der Autor.

VerfGH Bayern zu 2G: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat laut LTO in einer Eilentscheidung die Popularklage einer Einzelperson gegen die jüngste bayerische Corona-Verordnung, insbesondere die Einführung der 2G-Regel im Handel, abgelehnt. Die Ungleichbehandlung von Ungeimpften und Geimpften sei zulässig. Das Gericht betonte, die Landesregierung habe "bei Bewertung der Gefahrenlage und Ausgestaltung des Schutzkonzepts einen – vorliegend nicht offensichtlich überschrittenen - Einschätzungsspielraum".

BGH – Klarnamen bei Facebook: Der Bundesgerichtshof verhandelte über die Frage, ob Facebook von seienen Nutzer:innen die Angabe des richtigen Namens verlangen kann. Geklagt hatten zwei Nutzer:innen, die von Facebook gesperrt wurden, weil sie Pseudonyme benutzten. Es deutete sich an, dass die Kläger Erfolg haben werden, weil das deutsche Telemediengesetz eine Klarnamenpflicht ausschließt. Das Urteil soll am 27. Januar verkündet werden. Damit ist der Streit aber nicht abschließend entschieden, wie die SZ (Wolfgang Janisch) erläutert, weil es hier um Altverträge ging, die vor Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung 2018 geschlossen wurden. 

In einem separaten Kommentar warnt Wolfgang Janisch (SZ) vor einer empfindlichen Einschränkung der Freiheit, die mit einer Klarnamenpflicht verbunden wäre. Er lobt die Ampel-Koalition, deren Koalitionsvertrag verspreche, anonyme Online-Nutzung weiter zu ermöglichen. 

BGH zu Werbung für digitale Arztbesuche: Der Bundesgerichtshof hat die Werbung einer Krankenversicherung für digitale Arztgespräche via App für rechtswidrig erklärt, weil sie gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoße. Eine ärztliche Behandlung erfordere in der Regel physische Präsenz, weil die Ärzt:innen ihre Patient:innen zB. auch abhören und abtasten müssen. Das Urteil verbietet nur die Werbung für "digitale Arztbesuche". Diese bleiben an sich jedoch zulässig, wenn ein persönlicher Kontakt nicht erforderlich ist. LTO berichtet. 

BGH – Porsche-Design: Die Enkelin des Porsche-Konstrukteurs Erwin Komenda klagt gegen Porsche auf fünf Millionen Euro Schadenersatz als Anteil am wirtschaftlichen Erfolg des Porsche 911. Das Unternehmen negiere zu Unrecht die urheberrechtliche Leistung von Komenda. In einem Vorbericht wies spiegel.de auf die Revisionsverhandlung des Bundesgerichtshofs am gestrigen Donnerstag hin. Bisher hatte die Komenda-Enkelin mit ihrer Klage keinen Erfolg.

BSG zu Profifussball und Unfallversicherung: Eine Profifußballmannschaft wird bei der Unfallversicherung wie ein Unternehmen behandelt, auch wenn der dahinterstehende Verein gemeinnützig ist. Wie im Steuerrecht gelte diese Gemeinnützigkeit nicht für eine Profi-Mannschaft. Geklagt hatte der Drittligist Viktoria Köln. Es berichtet LTO

OLG München - Wirecard-Anleger:innen: Das Oberlandesgericht München hat in einem Hinweisbeschluss* Urteile des Landgerichts München kritisiert, in denen ohne Beweiserhebung Ansprüche von Wirecard-Anleger:innen gegen die Prüfgesellschaf EY abgelehnt wurden. Zum einen sei das Landgericht nicht sachkundig genug gewesen und hätte ein Sachverständigen-Gutachten in Auftag geben müssen. Zum anderen kämen Ansprüche grundsätzlich durchaus in Betracht, weil Fehler von EY bei der Prüfung von Wirecard kausal zu Verlusten der Aktionär:innen führen konnten. Es berichtet spiegel.de.

OLG Celle zu Corona und Fest-Absage: Ein Paar, das seine geplante Hochzeit in einem Schloss aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt hat, muss dem Vermieter zwar nicht die vereinbarte Miete von 5.000 Euro, aber einen Ausgleich in Höhe von 2.000 Euro zahlen, entschied das Oberlandesgericht Celle laut LTO. Die Pandemie habe die Geschäftsgrundlage des Mietvertrages entfallen lassen und eine vertragliche Anpassung erforderlich gemacht, obwohl die Feierlichkeiten zum fraglichen Zeitpunkt nicht verboten, sondern nur auf maximal 50 Teilnehmer:innen beschränkt waren. 

OLG Hamm/KG Berlin – MFK zu Bankgebühren: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat am OLG Hamm eine Musterfestellungsklage gegen die Sparkasse Köln-Bonn und am Kammergericht Berlin eine entsprechende Klage gegen die Berliner Sparkasse eingereicht, meldet die FAZ (Marcus Jung). Beide Sparkassen weigern sich, einseitig angepasste Bankentgelte zurückzunehmen und zuviel bezahlte Gebühren zurückzuzahlen.

Asylverfahren vor Gericht: Die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiter Valentin Feneberg und Paul Pettersson kritisieren auf dem Verfassungsblog die Uneinheitlichkeit der Asylrechtsprechung am Beispiel von Asylverfahren von Afghan:innen. Sie schlagen eine systematischere Veröffentlichungspraxis von Entscheidungen, transparentere Urteilsbegründungen und eine stärkere wissenschaftliche Begleitung vor. 

Recht in der Welt

Schweiz – Brian K.: Das Bundesgericht in Lausanne hat die Verurteilung des 26-jährigen Brian K. aufgehoben, der wegen mehrerer Straftaten, die er im Gefängnis begangen haben soll, von der Vorinstanz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt worden war. K.s Anwälte hatten erfolgreich geltend gemacht, dass der junge Mann die Delikte aufgrund seiner "unmenschlichen" Haftbedingungen und seiner bisherigen schlechten Erfahrungen mit den Behörden begangen und in einem Notstand gehandelt habe. Das Bundesgericht wies den Fall ans Obergericht Zürich zur neuen Verhandlung zurück, so die SZ (Isabell Pfaff). Brian K. sei inzwischen der bekannteste Häftling der Schweiz.

Belgien – Verschleppte "Mischlingskinder":  Ein belgisches Gericht hat eine Entschädigungs-Klage von fünf heute über 70-jährigen Frauen gegen den belgischen Staat abgewiesen. Die Frauen sind Abkömlinge von weißen Vätern und schwarzen Müttern. Als Kinder waren sie in der Kolonie Belgisch-Kongo von ihren Müttern getrennt worden, weil damals Beziehungen zwischen Weißen und Schwarzen verboten waren. Das Gericht lehnte die Klage laut taz (François Misser) ab, weil die Heimunterbringung von Kindern aus rassischen Gründen nach damaligem Recht legal gewesen sei und weil Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Belgien erst seit 1999 strafbar sind. Der Vorwurf könne nicht rückwirkend auf vorherige Taten angewandt werden.

Ungarn – Verfassung: Der ungarische Rechtsprofessor András Sajó analysiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass die Opposition nach einem möglichen Wahlsieg bei der Parlamentswahl 2022 eine Verfassung und ein Verfassungsgericht vorfinden werde, die noch auf die Interessen von Victor Orbans Fidesz-Partei zugeschnitten sind. 

China – Uiguren: Ein zivilgesellschaftlich organisiertes Tribunal hat China wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wegen Völkermordes an den Uiguren "verurteilt", berichtet die FAZ (Friederike Böge). Vorsitzender des sogenannten Uiguren-Tribunals war Geoffrey Nice, ehemaliger Stellvertreter von Carla Del Ponte, der einstigen Chefanklägerin am Internationalen Strafgerichtshof. 

Sonstiges

Telegram: Die SZ (Ronen Steinke/Georg Mascolo) berichtet über einen Brief, den das Bundesamt für Justiz im April an die Telegram-Zentrale in Dubai schrieb. Das Amt wies darauf hin, dass für Telegram das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz gelte und der Dienst daher Vorkehrungen gegen strafbare Hetze und Mordaufrufe treffen müsse. Telegram habe nicht reagiert. 

Rechte der Natur: Die Juristin Laura von Vitorelli, die für das Öko-Institut arbeitet, stellt auf dem JuWisBlog fest, dass das Gewässerschutzrecht in der EU schon heute "nicht rein anthropozentrisch orientiert" sei, sondern auch am "Wohl des Flusses" orientierte Schutzziele aufweise. Allerdings könnten diese nur von Umweltverbänden und nicht von den Flüssen selbst eingeklagt werden. 

Gendern in Prüfungen: In einem Gutachten für die Universität Kassel hat Rechtsprofessor Michael Sachs festgestellt, dass Vorgaben zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Prüfungen zulässig sein können. Das Gendern dürfe zwar (anders als Grammatik oder Rechtschreibung) nicht als formales Kriterium für die Bewertung von Prüfungsleistungen genutzt werden, es könne jedoch in die Bewertung einfließen, wenn ein "hinreichender fachlicher Bezug bei der konkreten Prüfung" gegeben sei. Es berichtet spiegel.de.

Veranstaltungen mit Corona-Begrenzungen: Durch die Corona-Verordnungen der Länder wird die Zahl der Teilnehmer:innen bei vielen Veranstaltungen beschränkt. tagesschau.de (Hannah Eberhard/Christoph Kehlbach) schildert in Frage-Antwort-Form, was Veranstalter:innen und Ticket-Inhaber:innen nun beachten müssen. 

(* korrigiert am 13. 12.)
 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Dezember 2021: Klageflut der Hohenzollern / EuGH zu Tabak-Warnhinweisen / Telegram antwortet nicht . In: Legal Tribune Online, 10.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46892/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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