Die juristische Presseschau vom 29. Oktober 2021: StGH Hessen gegen Corona-Schulden / Zschäpe will vor das BVerfG / Kein Zugang zu BMI-Twitter-Nach­richten

29.10.2021

Staatsgerichtshof Hessen beanstandet Durchbrechung der Schuldenbremse. Beate Zschäpe erhebt Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Beschluss. Das BMI muss laut BVerwG keine Twitter-Direktnachrichten an "FragDenStaat" herausgeben. 

Thema des Tages

StGH Hessen zu Staatsschulden: Nach einer Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofs vom Mittwoch ist die Ermächtigung der schwarz-grünen Landesregierung, bis zu 12 Milliarden Euro Schulden zur Bewältigung der Pandemie aufnehmen zu können, verfassungswidrig. Das entsprechende Gesetz sei mit den Grundsätzen des hessischen Haushaltsverfassungsrechts nicht vereinbar und beachte ferner nicht die Hürden, die die hessische Landesverfassung an eine Durchbrechung der Schuldenbremse stelle. Der Gerichtspräsident Roman Poseck wies bei der Verkündung des Urteils auf seine nationale Bedeutung hin. Die FAZ (Reinhard Müller) berichtet. Über die Reaktionen im hessischen Landtag und eine geplante Sondersitzung berichtet ebenfalls die FAZ (Ewald Hetrodt).

Rechtspolitik

Altersdiskriminierung: Der Jurist Stephan Gerbig diskutiert auf dem JuWissBlog eine Erweiterung des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz (GG) um das Merkmal des "Lebensalters". Im Status quo seien aufgrund der geringeren Anforderungen an die Rechtfertigung etwaiger Ungleichbehandlungen weder Art. 3 Abs. 1 GG noch Normen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ausreichend.

E-Book-Leihe: Nun berichtet auch die SZ (Felix Stephan) im Feuilleton vertieft über die kontroverse Diskussion zur Leihe von E-Books in Bibliotheken. Der Bundesrat hat in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass Verlage auch für potenzielle Bestseller den Bibliotheken von Beginn an E-Book-Lizenzen anbieten müssen. Die Verlage wollen, dass die jetzige sechs- bis zwölfmonatige Sperrfrist bestehen bleibt.

Justiz

BVerfG – NSU: Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe hat bereits im September Verfassungsbeschwerde gegen den NSU-Beschluss des Bundesgerichtshofs vom August erhoben. Der BGH hatte ihre Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München zurückgewiesen, in dem sie zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe u.a. wegen Mittäterschaft an den NSU-Morden verurteilt wurde. Ihre Anwälte argumentieren, dass der BGH seine bisherige Rechtsprechung zu Täterschaft und Teilnahme geändert habe und über Zschäpes Revision daher nicht in Form eines Beschlusses hätte entscheiden dürfen. Der BGH hätte vielmehr in einer Hauptverhandlung ankündigen müssen, dass Zschäpe im Wesentlichen wegen ihres allgemeinen Interesses am Taterfolg als Mittäterin verurteilt werden könnte, statt auf das angebliche bisherige Kriterium des wesentlichen Tatbeitrags zu jeder einzelnen Tat abzustellen. Es berichten SZ, taz.de (Konrad Litschko), spiegel.de (Wiebke Ramm) und zeit.de.

BVerwG zu IFG/Twitter: Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Einsichtnahme des Transparenzportals "FragDenStaat" in die Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministeriums (BMI) abgelehnt. Das BMI hatte die nicht öffentlich sichtbaren Direktnachrichten für informelle Kommunikation genutzt, was FragDenStaat mit erstinstanzlicher Bestätigung durch das Verwaltungsgericht Berlin als "amtliche Informationen" im Sinne des § 2 Nr. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auslegte. Dann wäre die Kommunikation für Bürger:innen zugänglich zu machen. Das BVerwG ist hingegen der Ansicht, dass keine amtliche Information vorliegt, weil die Nachrichten bei Twitter und nicht beim BMI gespeichert werden und diese Aufzeichnungen daher keinen amtlichen Zwecken dienten. Zudem hätten die Nachrichten eine nur geringfügige inhaltliche Relevanz. LTO, beck-aktuell (Joachim Jahn) und netzpolitik.org (Alexander Fanta/Markus Reuter) berichten. taz.de (Christian Rath) und der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichten zudem, dass es FragDenStaat mit der Klage vor allem darauf ankam, grundsätzlich klären zu lassen, ob neue Kommunikationswege unter das IFG fallen, etwa die SMS-Botschaften von Kanzlerin Angela Merkel oder WhatsApp-Nachrichten von Verkehrsminister Andreas Scheuer. Frag den Staat kritisiert, es sei unverständlich, dass hunderte Twitter-Nachrichten ausnahmslos geringfügig sein sollen. Man wolle eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht prüfen. 

EuGH zu Habitatrichtlinie und Feldhamster: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umfasst der Begriff "Fortpflanzungsstätte" aus der Habitatrichtlinie auch deren Umfeld, das durch Menschen nicht "beschädigt" oder "vernichtet" werden darf. Ob dies absichtlich erfolge, sei irrelevant. In Österreich hatte ein Bauträger ohne Genehmigung Maßnahmen durchgeführt, mit denen der Feldhamster auf eigens geschützte Flächen umgesiedelt werden sollte. Aufgrund dabei zerstörter Hamsterbaueingänge wurde eine Geldstrafe ausgesprochen, gegen die in Wien geklagt wurde. Die taz, LTO und tagesschau.de (Kerstin Anabah) berichten.

BGH zu Unterhaltszahlung: Großeltern müssen für Unterhaltszahlungen an ihre Enkel aufkommen, wenn es die geschiedenen Eltern finanziell nicht können, so der Bundesgerichtshof. Hintergrund ist, dass die Summe, die Unterhaltspflichtigen für den angemessenen eigenen Unterhalt verbleiben muss, sinkt, wenn es um den Unterhalt minderjähriger Kinder geht. Ausnahmsweise ist das nicht der Fall, "wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist" – wozu laut BGH die Großeltern zählen. Der Staat habe jedoch, anders als bei den Eltern, keine Handhabe, das Geld dort einzutreiben. LTO und beck-aktuell (Hans-Otto Burschel) berichten.

BFH zu Gemeinnützigkeit: Der Bundesfinanzhof hat in einem Eilverfahren beschlossen, dass es der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit eines Vereins entgegenstehe, wenn er im Zusammenhang mit Coronamaßnahmen auf das Recht zum Widerstand nach Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz (GG) hinweist. Es ging um einen Verein, der laut Satzung die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie des demokratischen Staatswesens bezweckt. SZ (Stephan Radomsky) und LTO berichten.

OVG NRW – Hambacher Forst: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wird wohl doch als Berufungsinstanz über die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Räumung der Protest-Baumhäuser im Hambacher Forst entscheiden. Nach Aufforderung durch die Landesregierung hat der Landrat des Rhein-Erft-Kreises eine Weisung an die Stadt Kerpen erteilt, dass sie gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, wonach die Räumung rechtswidrig war, Rechtsmittel einlegen muss. Am Dienstag hatte der Stadtrat Kerpen noch entschieden, auf Rechtsmittel verzichten zu wollen. LTO berichtet.

KG Berlin zu Spion: Das Kammergericht Berlin hat einen 56-jährigen Deutschen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für den russischen Militärgeheimdienst GRU zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und zu einer Geldauflage von 15.000 Euro verurteilt. Der ehemalige Offizier der Nationalen Volksarmee der DDR wollte 2017 eine CD-ROM mit Grundrissen des Bundestags postalisch an den russischen Geheimdienst schicken, die jedoch vom Verfassungsschutz abgefangen wurde. spiegel.de, LTO und zeit.de berichten.

LG Osnabrück zu gefälschtem Impfpass: Laut Landgericht Osnabrück ist es keine Straftat, einen gefälschten Impfausweis in einer Apotheke vorzuzeigen, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten. Hier liege eine Strafbarkeitslücke vor. Eine polizeiliche Sicherstellung der gefälschten Pässe sei aufgrund der Ansteckungsgefahr jedoch möglich. LTO berichtet.

LG Bochum zu "Manni Breuckmann": Der ehemalige Sportreporter Manni Breuckmann hat vor dem Landgericht Bochum im Rahmen eines Vergleichs erreicht, dass sein Name auf Facebook und Instagram nicht mehr von einem fremden Mann mit anderem Namen benutzt werden darf. Wegen der Verletzung der Namensrechte muss dieser seine Accounts nun löschen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafzahlung von rund 5.000 Euro. LTO berichtet.

LG Frankfurt/M. – NSU 2.0: Nach der Festnahme des 53-jährigen Alexander M. Anfang Mai hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. nun Anklage beim dortigen Landgericht erhoben. Die Anklage listet 67 Straftaten auf, etwa Beleidung und Volksverhetzung. Alexander M. wird vorgeworfen, als selbsternannter "NSU 2.0" über Jahre hinweg 116 Drohschreiben verschickt zu haben, u.a. an die Anwältin Seda Başay-Yıldız und an andere politisch engagierte Personen, vorrangig Frauen. Die Kontaktdaten soll der Angeklagte durch Datenabfragen erlangt haben, wobei die StA davon ausgeht, dass Polizist:innen getäuscht wurden, was Başay-Yıldız jedoch kritisch bewertet. Diesbezüglich laufen noch Ermittlungen gegen Polizeibeamt:innen, in deren Zuge auch eine rechtsextreme Chatgruppe entdeckt wurde. SZ, FAZ (Katharina Iskandar), taz (Konrad Litschko) und zeit.de berichten.

LG München II – Kastrationen/Mord: Vor dem Landgericht München II hat ein Strafprozess gegen einen 66-jährigen Elektriker aus Oberbayern begonnen, dem vorgeworfen wird, bei acht Männern aus der Sado-Maso-Szene Kastrationen gegen Bezahlung vorgenommen zu haben. Einer der Männer verstarb in Folge des dilettantischen Entfernens der Hoden, sodass ihm neben verschiedenen schweren Körperverletzungsdelikten auch Mord durch Unterlassen zur Last gelegt wird. spiegel.de und bild.de berichten.

Klagen gegen Staatstrojaner-Einsatz: Reporter ohne Grenzen und drei Journalist:innen haben angekündigt, mit Eilanträgen vor verschiedenen Verwaltungsgerichten gegen den Einsatz von Spähsoftware (Staatstrojanern) vorzugehen, weil auch Journalist:innen als "unverdächtige Nebenbetroffene" erfasst werden könnten. Anlass ist eine Änderung der Gesetze über Verfassungsschutz, BND und MAD im Juni. Die taz und netzpolitik.org (Andre Meister) berichten.

Klimaklagen gegen Kfz-Hersteller: Volkswagen kam der Forderung von Umweltverbänden nach einem Ausstieg aus dem Verbrennermotor bis 2030 nicht nach und unterzeichnete keine entsprechende Unterlassungserklärung. BMW und Mercedes hatten solche Unterlassungserklärungen zuvor ebenfalls abgelehnt, woraufhin die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor den Landgerichten München und Stuttgart klagte. spiegel.de und LTO berichten.

StA Dresden – Gil Ofarim: Nach einem vom Westin-Hotel in Auftrag gegebenen Gutachten mehren sich die Zweifel an den Antisemitismus-Vorwürfen, die der Musiker Gil Ofarim in Bezug auf einen Angestellten geäußert hatte. Keiner der von der beauftragten Kanzlei befragten Zeugen habe Ofarims Aussagen bestätigt. SZ und zeit.de (Anne Hähnig/Martin Machowecz) berichten. Laut Welt wies Ofarim das von Westin bezahlte Gutachten zurück.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) hält es selbst nach den Schilderungen Ofarims für unwahrscheinlich, dass der Hotel-Mitarbeiter sich wegen Beleidigung, Nötigung oder Volksverhetzung strafbar gemacht hat. Ob Ofarim sich wegen Verleumdung oder Falschverdächtigung strafbar gemacht habe, müsse abgewartet werden. Jedenfalls trage der Fall nicht zur Bekämpfung von Antisemitismus bei.

Recht in der Welt

EuGH/Polen – Justizreform: Nachdem der Europäische Gerichtshof Polen am Mittwoch zur Zahlung eines Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro pro Tag wegen der nicht umgesetzten EuGH-Anordnung zur umstrittenen Disziplinarkammer für Richter:innen verurteilt hatte, reagierte Polens Justizminister Zbigniew Ziobro mit Ablehnung: "Polen kann und sollte nicht auch nur einen einzigen Zloty zahlen." Derweil nannte die Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen erstmals Bedingungen für die Auszahlung der 57 Milliarden Euro aus dem Corona-Hilfsfond an Polen: Die Disziplinarkammer müsse abgeschafft werden und das Disziplinarregime müsse reformiert oder beendet werden. Zudem müsse ein Prozess begonnen werden, um bereits entlassene Richter:innen wieder einzustellen. spiegel.de berichtet.

Christian Rath (taz) bezeichnet das angeordnete Zwangsgeld als "verschärfte Symbolik". Eine Million Euro pro Tag sei für einen Staat wie Polen nicht ruinös, die Sanktion könne aber einen "atmosphärischen Wandel" in Polen unterstützen, der die Gleichschaltung der dortigen Justiz unpopulär mache. Alan Posener (Welt) stellt hingegen die Kompetenz des EuGH für das Vorgehen gegen Polen in Frage. Weil der EuGH seine Kompetenz eigenmächtig aus dem "Schwurbelartikel" Art. 19 EU-Vertrag (EUV) ableite, sei nicht nur die Rechtsstaatlichkeit Polens unter die Lupe zu nehmen.

Großbritannien – Julian Assange: Im Berufungsverfahren um eine mögliche Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange in die USA, das am Mittwoch vor dem Royal Courts of Justice in London begann, könnte eine Kehrtwende bevorstehen. Seine Anwälte brachten wenige Wochen alte Presseberichte ein, wonach die CIA Anschlagspläne auf Assange geschmiedet habe. Im Januar hatte ein Londoner Gericht die Auslieferung versagt und die USA legte unter anderem deshalb Berufung ein, weil Assange tatsächlich nicht suizidgefährdet sei, obwohl dies ein medizinisches Gutachten festgestellt hatte. Die US-Justiz will dem 50-jährigen Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen, wobei ihm bis zu 175 Jahre Haft drohen. SZ, FAZ (Jochen Buchsteiner) und LTO berichten.

EuGH/Polen – PL Holdings: Der Europäische Gerichtshof hat seine harte Linie zu Investitionsschutzschiedsverfahren in der EU im Verfahren PL Holdings gegen Polen bestätigt. Auch neue Schiedsvereinbarungen zwischen Investoren und Staaten sind unwirksam, wenn sie einen "Ersatz" für die von der  Achmea-Entscheidung des EuGH betroffenen Schiedsklauseln darstellen. Die Entscheidung wird vom Anwalt Moritz Keller auf LTO besprochen.

EGMR/Spanien – Namensrecht: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dienstag ist der Automatismus, wonach in Spanien bei fehlender Einigung der Eltern der Nachname des Vaters vor dem Nachnamen der Mutter geführt wird, diskriminierend. Er verstoße gegen das Recht auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in Verbindung mit Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot). beck-aktuell (Michael Dollmann) berichtet.

Großbritannien – satanistischer Doppelmord: Das Londoner Strafgericht Old Bailey hat den von der britischen Boulevardpresse als "Satanist" bezeichnete Danyal H. wegen Doppelmords an zwei Schwestern zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 19-Jährige hatte die Frauen im Juni vergangenen Jahres in einem Londoner Park erstochen, um einen "Pakt mit dem Teufel" zu erfüllen, wonach er als Gegenleistung einen Lotteriegewinn in dreistelliger Millionenhöhe erhalten sollte. Es berichten die FAZ (Jochen Buchsteiner) und spiegel.de

Frankreich – antisemitischer Mord: In Paris hat am Donnerstag der Prozess um den 2018 verübten Mord an Mireille Knoll begonnen. Die antisemitische Tat hatte Frankreich tief erschüttert. Angeklagt ist ein Mann muslimischen Glaubens, der schon als Kind in der Nachbarschaft der 85-Jährigen wohnte. Die FAZ (Michaela Wiegel) berichtet.

USA – Hinrichtung: Am Donnerstag entschied der Supreme Court über die Rechtmäßigkeit eines Todesurteils, das noch am gleichen Tag im US-Bundesstaat Oklahoma per Giftspritze vollstreckt wurde. Es war die erste Tötung in Oklahoma seit sechs Jahren, sechs weitere Vollstreckungen sollen bald folgen. spiegel.de berichtet.

Sonstiges

Homeoffice: Die SZ (Paulina Würminghausen) beantwortet (Rechts-)Fragen zum Homeoffice: Von der Frage, ob man einen Anspruch auf Homeoffice hat bis zur Zulässigkeit von Homeoffice im Ausland.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/tr

(Hinweis für Journalist:innen) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Oktober 2021: StGH Hessen gegen Corona-Schulden / Zschäpe will vor das BVerfG / Kein Zugang zu BMI-Twitter-Nachrichten . In: Legal Tribune Online, 29.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46499/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen