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Die juristische Presseschau vom 7. September 2021: Elf Jahre Haft für Koles­ni­kowa / 70 Jahre BVerfG / Noch ein Pro­zess gegen Win­ter­korn

07.09.2021

Legal Voices - die juristische Presseschau

Belarussische Justiz verurteilt Oppositionelle. Noch mehr Bilanzen zum BVerfG-Jubiläum. Ex-VW-Chef Martin Winterkorn muss sich auch wegen uneidlicher Falschaussage verantworten.

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Thema des Tages

Belarus – Kolesnikowa: Die belarussische Oppositionelle Marija Kolesnikowa ist in Minsk zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt worden. Ihr Anwalt Maxim Snak erhielt eine Haftstrafe von zehn Jahren. Beiden wird eine verfassungswidrige Verschwörung zur Machtergreifung, Aufrufe gegen die nationale Sicherheit sowie die Gründung einer extremistischen Organisation vorgeworfen. Die Öffentlichkeit wurde von der Justiz nicht nur beim Prozess ausgeschlossen, sondern faktisch auch bei der Urteilsverkündung. Anwesend waren ausschließlich regimetreue Medienvertreter, sodass über den Urteilstenor hinausgehende Details unbekannt sind. Es berichten FAZ (Friedrich Schmidt), SZ (Silke Bigalke), taz (Bernhard Clasen), Tsp, LTO, zeit.de (Stella Schalamon/Anna-Lena Schlitt) und focus.de.

Silke Bigalke (SZ) schreibt in einem separaten Kommentar, dass Lukaschenko um die fehlende Unterstützung der Bevölkerung wisse und daher auf hohe Strafen und nicht-öffentliche Prozesse setze. 

Die FAZ (Friedrich Schmidt) portraitiert den Anwalt Maxim Snak, der schon lange in Opposition zum Regime Lukaschenkos steht. Bekannt wurde Snak, der als glänzender Jurist gilt, als er im Juni 2020 gegen die Nichtzulassung des Oppositionskandidaten Viktor Babariko zur Präsidentschaftswahl Beschwerde einlegte.

Rechtspolitik

Sichere Herkunftsstaaten: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Rhea Nachtigall kritisiert auf dem Verfassungsblog den Vorschlag von CDU/CSU, bei der Einstufung von Flüchtlings-Herkunftsstaaten als "sicher" ein neues EU-rechtlich basiertes Verfahren einzuführen. Damit werde Art. 16a Abs. 3 Grundgesetz ausgehebelt, der eine Zustimmung des Bundesrats für die Einstufung fordere. 

Justiz

70 Jahre BVerfG: Zum 70. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichtes portraitiert die FAZ (Marlene Grunert) das "liebste Verfassungsorgan" der Deutschen. Sie beleuchtet die Kreierung durch den Parlamentarischen Rat, den "Traditionsbruch" durch die Besetzung mit Richter:innen ohne NS-Vergangenheit und die Hürden, die das Gericht in der Auseinandersetzung mit der Politik (angefangen bei der Frage der Wiederbewaffnung) zu nehmen hatte. 

Die SZ (Wolfgang Janisch) interviewt die Rechtsprofessorin Anna Katharina Mangold. Diese zieht mit Blick auf die Entscheidungen zur Strafbarkeit von Homosexualität (1957), zum Schwangerschaftsabbruch (1975/1993) oder zu Hartz IV eine durchwachsene Bilanz. In Einzelfällen greife das Gericht auf unangemessene Weise auf die Legislative über. 

swr.de (Gigi Deppe) erinnert exemplarisch an das Volkszählungsurteil von 1983 und an Entscheidungen zur Gleichstellung von Männern und Frauen.

LG Braunschweig – Ex-VW-Chef Winterkorn: Das Landgericht Braunschweig teilte mit, die Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft gegen Martin Winterkorn wegen uneidlicher Falschaussage zuzulassen. Ihm wird zur Last gelegt, vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags zu den Abgasmanipulationen bei Dieselautos von VW falsch ausgesagt zu haben, dass er erst im September 2015 von den Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen von VW erfahren habe. Die Staatsanwaltschaft glaubt hingegen, dass Winterkorn bereits im Mai 2015 darüber informiert war. FAZ und Hbl berichten. 

OLG Frankfurt/M. – Franco A.: Die taz (Daniel Schulz) berichtet über die Vernehmung einer forensischen Molekularbiologin. Sie legte im Gericht dar, dass Franco A. eine von ihm versteckte Pistole entgegen seiner Behauptung öfter in der Hand gehalten haben muss als nur einmal. Dies gehe aus den sehr starken DNA-Spuren hervor. Franco A. behauptete, die Pistole beim Urinieren gefunden und anschließend aus Unbeholfenheit in einer Flughafentoilette versteckt zu haben. Der Generalbundesanwalt wirft Franco A. vor, er habe rassistisch motivierte Anschläge geplant.

LG Braunschweig – VW-Betriebsratsvergütung: Wie nun auch das Hbl (René Bender/Volker Votsmeier) berichtet, eröffnet das Landgericht Braunschweig an diesem Dienstag den Prozess gegen vier VW-Personalchefs wegen Untreue in besonders schweren Fällen. Ihnen wird vorgeworfen, Betriebsräte zu üppig vergütet zu haben. So erhielt etwa der ehemalige Betriebsratschef Bernd Osterloh im Jahr 2014 rund 750.000 Euro. Osterloh selbst ist als Zeuge geladen. 

LG Mühlhausen – Angriff auf Journalisten: Drei Jahre nachdem zwei linke Journalisten im thüringischen Fretterode brutal mit einem Messer und einem Schraubschlüssel attackiert wurden, beginnt am Landgericht Mühlhausen der Prozess. Angeklagt sind zwei bekannte Neonazis. Die Anwälte der Opfer sehen in der Tat versuchten Totschlag. Angeklagt wurde jedoch wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die SZ (Antonie Rietzschel) und taz (Konrad Litschko) berichten.  

VG Frankfurt – Bordell mit Schnelltest: Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat im Eilverfahren entschieden, dass entgegen einer Allgemeinverfügung der örtlichen Gesundheitsbehörde kein negativer PCR-Test für einen Bordellbesuch erforderlich sei. Ein negativer Schnelltest sei hinreichend. Nach Ansicht der Kammer enthält die Corona-Verordnung des Landes eine abschließende Regelung zu Prostitutionsstätten, die aufgrund des Demokratieprinzips nicht unter den Vorbehalt einer Verwaltungsvorschrift gestellt werden könne. LTO berichtet. 

AG München – Jérôme Boateng: Am Donnerstag beginnt am Amtsgericht München ein Prozess gegen den Fußballprofi Jérôme Boateng wegen Körperverletzung. Ihm wird vorgeworfen, seine Ex-Lebensgefährtin Sherin S. während eines Streits im Urlaub verletzt zu haben. LTO berichtet. 

Die SZ (Patrick Bauer/Lena Kampf u.a.) stellt den Fall auf ihrer Seite Drei ausführlich dar. Das Paar machte mit seinen Töchtern und zwei Freunden Urlaub in einem karibischen Luxusresort. Bei einem Streit soll Boateng eine Laterne nach Sherin S. geworfen haben, die sie verfehlte. Dann soll er sie an den Haaren gepackt und hin und her geschleudert haben. Anschließend soll er ihr in den Kopf gebissen und auf sie eingeschlagen haben. Boateng bestreitet die Vorwürfe.

AG Neuss – Ferrari-Diebstahl: Ein 45-Jähriger muss sich kommenden Mittwoch vor dem Amtsgericht Neuss wegen Diebstahls eines Ferraris im Wert von 2,35 Millionen Euro verantworten. Vor zwei Jahren soll er den Verkäufer bei einer Probefahrt unter dem Vorwand eines Fahrerwechsels aus dem Auto gelockt haben und davon gefahren sein. Der mutmaßliche Täter sowie der Ferrari 288 GTO, Baujahr 1985, konnten mit Hilfe von Zeugen schnell ausfindig gemacht werden. LTO berichtet.

Recht in der Welt

Polen/Ungarn – EU-Hilfen: Die EU-Kommission blockiert Corona-Hilfen für Polen und Ungarn in Höhe von 47,2 Milliarden Euro. Wie der zuständige EU-Kommissar Valdis Dombrovskis bestätigte, hängen mit dieser Blockade auch die laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen die beiden Länder wegen Rechtsstaatlichkeitsbedenken zusammen. Zentral dürfte für die polnischen Corona-Hilfen dabei das jüngst verschobene Verfahren vor dem polnischen Verfassungsgericht sein, in dem es darum geht, ob polnisches Recht Vorrang vor EU-Recht hat. Es berichten die SZ (Björn Finke), zeit.de (Claudia Thaler) und LTO.

Sonstiges

Nebentätigkeiten: Die Anwältin Sarah Reinhardt-Kasperek erläutert auf LTO-Karriere, in welchem Umfang Arbeitnehmer:innen neben ihrer Haupttätigkeit Nebentätigkeiten wahrnehmen dürfen. Unzulässig ist eine Nebentätigkeit, die so anstrengend ist, dass der Haupttätigkeit nicht mehr adäquat nachgekommen werden kann. Auch Wettbewerbsinteressen der Arbeitgeber:innen sind zu berücksichtigen. Zudem kann das Recht, eine Nebenbeschäftigung aufzunehmen, vertraglich und tarifvertraglich beschränkt werden. Im Weiteren wird über das Kurzarbeitergeld bei Nebentätigkeiten, die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes und die Beendigung von Nebentätigkeiten aufgeklärt.

Das Letzte zum Schluss

Dealer ruft Polizei im Schlaf an: Ein mutmaßlicher Dealer aus NRW hat im Schlaf aus Versehen die Polizei angerufen. Da er nur schnarchte rückte die Polizei aus und fand einen berauschten Mann vor. Sie fanden bei ihm nicht unerhebliche Menge Marihuana, zahlreiche Ecstasy-Tabletten und andere Drogen. spiegel.de berichtet.

 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/tr

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Die juristische Presseschau vom 7. September 2021: . In: Legal Tribune Online, 07.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45932 (abgerufen am: 17.04.2026 )

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