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Die juristische Presseschau vom 17. August 2021: Ber­liner Senat darf Ent­eig­nung vor­rechnen / Zschäpe doch keine Mit­tä­terin? / Pokal­aus wegen Wech­sel­fehler

17.08.2021

Legal Voices - die juristische Presseschau

Berliner Senat darf über mögliche Enteignungskosten für "Deutsche Wohnen" aufklären. Zschäpe-Verteidiger erwartet vom BGH Abkehr von Verurteilung als Mittäterin. DFB-Sportgericht bestätigt: 6. Einwechslung vom VfL-Wolfsburg unzulässig.

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Thema des Tages

VerfGH Berlin zu "Deutsche Wohnen und Co enteignen": Die Kostenschätzung des Berliner Senats in der amtlichen Mitteilung zum Volksentscheid "Deutsche Wohnen und Co enteignen" stellt laut Berliner Verfassungsgericht keine unzulässige Beeinflussung der Stimmberechtigten dar. In den Unterlagen, die im Laufe der Woche an alle Berliner Haushalte verschickt werden sollen, wird u.a. eine Kostenschätzung für die geplante Entschädigung enthalten sein. Diese belaufe sich dem Berliner Senat zufolge derzeit auf insgesamt 29 bis 39 Milliarden Euro. Dagegen wollte die Initiative mit einem Einspruch und einem Antrag auf einstweilige Anordnung gerichtlich vorgehen. Einspruch und Antrag wurden vom Gericht nun als unzulässig verworfen bzw. zurückgewiesen. Durch einen bloßen Hinweis zur Kostenschätzung habe der Berliner Senat die Grenze zur unzulässigen Einflussnahme noch nicht überschritten. LTO berichtet.

Rechtspolitik

BaWü – Corona-Verordnung: In Baden-Württemberg gilt seit Anfang der Woche eine neue Corona-Landesverordnung, nach der die Zahl der Neuinfektionen kein Indikator mehr dafür ist, welche Maßnahmen gelten. Auch werden bis auf die bestehende Pflicht zum Tragen einer Maske die meisten Einschränkungen aufgehoben. Wie die SZ (Christina Kunkel) berichtet, soll stattdessen für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene eine umfassende Pflicht zum Vorlegen von Schnelltests gelten.

Unternehmenssanktionen: Im Hbl (Heike Anger) erscheint eine Analyse, ob und ggf. welche Art von Unternehmenssanktionen die Wahlprogramme der verschiedenen Parteien beinhalten. Auch wenn ein Sanktionenrecht etwa bei Union und SPD nicht explizit auftauche, hätten sich beide Parteien im Gespräch mit dem Hbl grundsätzlich offen für eine unternehmensbezogene Sanktionierung von Wirtschaftskriminalität gezeigt. Bei den Grünen findet sich hingegen Konkretes: Als mögliche Sanktionen nennen sie etwa den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge oder die Schadenswiedergutmachung. Zudem will die Partei ein öffentliches Sanktionsregister einführen. Die FDP lehnt Sanktionen ab.

Wiederaufnahme: In einem Gastbeitrag für die Welt begrüßt Rechtsprofessorin Elisa Hoven die Erweiterung der Strafprozessordnung bei der Wiederaufnahme u.a. von Mordverfahren. Hier sei der Blick lange Zeit zu einseitig auf den Schutz von Freigesprochenen gerichtet gewesen. Das Spannungsverhältnis von Rechtsfrieden und materieller Gerechtigkeit werde dadurch entschärft, dass eine Wiederaufnahme äußerst vorsichtig angegangen werde und nur für sehr wenige Delikte vorgesehen sei.

Wahlrecht/Auslandsdeutsche: deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) gibt ausführliche Einblicke in die Probleme, denen sich im Ausland lebende Deutsche bei der Teilnahme an Wahlen in Deutschland ausgesetzt sehen. Um den Prozess zu vereinfachen, wird u.a. die Möglichkeit gefordert, eine Eintragung ins Wählerverzeichnis im Internet zu ermöglichen. Auch die Schaffung von sogenannten Auslandswahlkreisen – wie in Italien oder Frankreich – wird in dem Beitrag diskutiert.

Glücksspiel: Im FAZ-Einspruch beleuchtet Rechtsanwalt Jan Axtmann einige Aspekte des 2021 novellierten Glücksspielstaatsvertrages. Dieser verschaffe nur für einen kleinen Kreis von Anbietern die aus Sicht des Autors notwendige Rechtssicherheit auch für die Zukunft. Musterfeststellungsklagen könnten hier dem Autor zufolge eine schnelle Klärung herbeiführen.

EU-Pandemiebekämpfung: Die EU-Kommission hat eine Reihe von Gesetzesvorschlägen vorgelegt, die schnellere Reaktionsmöglichkeiten der EU-Gremien auf Pandemien ermöglichen sollen. Die Welt (Tobias Kaiser) stellt die Reformpläne vor: Vor allem soll es vereinfacht werden, einen grenzüberschreitenden Gesundheitsnotstand ausrufen zu können. Als Folge soll die europäische Arzneimittelbehörde EMA die Mitgliedstaaten zur Herausgabe von Daten verpflichten können und das EU-Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) soll dann eine (noch zu schaffende) Einsatzgruppe aus Mediziner:innen und Epidemiolog:innen zur Unterstützung der Kräfte vor Ort losschicken können. Kritiker bemängeln die unklaren Voraussetzungen des Gesundheitsnotstands. Am 13. September diskutiert das EU-Parlament über den Verordnungsvorschlag.

Justiz

BGH – NSU: Nachdem der Bundesgerichtshof angekündigt hatte, an diesem Donnerstag in einer Pressemitteilung das weitere Schicksal der eingelegten Revisionen im NSU-Prozess bekannt zu geben, hat LTO (Hasso Suliak) mit Beate Zschäpes Pflichtverteidiger Wolfgang Stahl gesprochen. Dieser rechnet damit, dass der BGH einen mündlichen Verhandlungstermin bekanntgeben wird, in dem Zschäpes Revision überprüft werde. Der zuständige 3. Strafsenat werde dann auf Grundlage von § 349 Abs. 5 Strafprozessordnung (StPO) durch Urteil entscheiden und nicht bereits jetzt durch schriftlichen Beschluss. Stahls Ansicht nach war Zschäpes Verurteilung als Mittäterin der NSU-Morde rechtsfehlerhaft. 

DFB-Sportgericht zu VfL Wolfsburg: Nach einem Wechselfehler im DFB-Pokalspiel gegen Preußen Münster hat das DFB-Sportgericht dem VfL Wolfsburg den Einzug in die 2. Pokal-Runde verweigert und die Münsteraner trotz der 1:3-Niederlage nachträglich zum Sieger erklärt. Der VfL hatte in der Verlängerung unerlaubterweise einen sechsten Spieler eingewechselt. Auf ein Verschulden des Schiedsrichterteams, das laut Verein falsche Auskünfte gab, könne sich der Verein nicht berufen. Gegen das Urteil des Sportgerichts kann binnen 24 Stunden Berufung zum DFB-Bundesgericht eingereicht werden. Dies prüfe der VfL nun, wie kicker.de (Jörn Petersen) berichtet.

LG München I zu Glücksspielwerbung: Der "Geiles Leben"-Werbespot sowie das "Glückszahlenhoroskop" von Lotto Bayern verstößt laut Landgericht München I gegen den Glücksspielstaatsvertrag der Länder. Die auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Zivilkammer schloss sich der Argumentation einer klagenden Limited-Gesellschaft aus Malta an und stellte fest, dass die Werbung von Lotto Bayern eine über sachliche Information hinausgehende aktive Anwerbung zum Glücksspiel beinhaltet. LTO berichtet.

LG Ulm – sexueller Kindesmissbrauch: Am Landgericht Ulm hat der Prozess gegen einen 45 Jahre alten Mann begonnen, dem sexueller Missbrauch von Kindern in mehr als 400 Fällen vorgeworfen wird. Einen Teil der Vorwürfe gestand der Mann vor Gericht und gab dabei an, seine minderjährige Halbschwester und vier Freundinnen hätten sich wiederholt in seiner Wohnung aufgehalten und seien ganz oder teilweise unbekleidet gewesen. Die FAZ (Sebastian Eder) berichtet über den Prozessauftakt.

LG Potsdam – rechtsextremistische Brandstiftung: Das Landgericht Potsdam hat den ehemaligen NPD-Politiker Maik Schneider in einem Revisionsprozess nun zu einer Gesamtstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Der BGH hatte zuvor festgestellt, dass Schneider wegen des Anzündens einer Turnhalle, in der Flüchtlinge untergebracht werden sollten, sowie wegen weiterer rechtsextremistischer Taten, nicht zu zwei einzelnen Haftstrafen, sondern zu einer Gesamtstrafe zu verurteilen war. Die taz berichtet.

LG Berlin – Abou-Chaker/Bushido: Am Berliner Landgericht ist nun Ashraf Rammo im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker als Zeuge vernommen worden. Rammo war für kurze Zeit Bushidos Manager, gab jedoch vor Gericht an, über die Vorwürfe der Körperverletzung und Freiheitsberaubung auch nur aus den Medien erfahren zu haben. Für Rammo habe der Streit zwischen Abou-Chaker und Bushido eher wie Reibereien bei einem alten Ehepaar gewirkt. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet.

Recht in der Welt

Polen – Justizreform: Die der polnischen Regierung von der EU-Kommission gesetzte Erklärungsfrist, wie sie einem Urteil und einer einstweiligen Anordnung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Disziplinierung von Richtern Folge leisten werde, ist abgelaufen. Wie die Kommission der FAZ (Thomas Gutschker) bestätigt, ist ein Schreiben aus Warschau bis zum Nachmittag in Brüssel nicht eingegangen. Es ist derzeit noch unklar, ob die Kommission, wie angekündigt, beim EuGH Strafzahlungen beantragen wird.

Polen – Enteignungen: Eine Gesetzesänderung in Polen erschwert die Geltendmachung von Rückgabe- und Entschädigungsforderungen für kommunistische Enteignungen durch Nachkommen von Holocaust-Opfern. Wie die SZ (Florian Hassel) und zeit.de berichten, ist rückwirkend für die Anfechtbarkeit von Verwaltungsentscheidungen eine 30-jährige Verjährungsfrist erlassen worden. Das kommunistische Polen hatte die Immobilien der von den Nazis getöteten Jüdinnen und Juden verstaatlicht. Das neue polnische Gesetz reagiert auf die betrügerische Geltendmachung von Ansprüchen verschollener Jüdinnen und Juden, die in zahlreichen Fällen zu Reprivatisierungen und hohen Mietsteigerungen führte. Das Gesetz betrifft aber auch rechtmäßige Ansprüche.

USA – Bayer/Glyphosat: Der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer hat einen Antrag beim höchsten amerikanischen Gericht, dem Supreme Court, eingereicht, um eine Glyphosat-Klage überprüfen zu lassen. Der Konzern verspricht sich so die Klärung einer Vielzahl von Fällen in niedrigeren Instanzen. In dem Antrag geht es zum einen um die Verpflichtung zum Abdrucken einer Warnung vor Krebs auf Roundup-Produkten sowie um die Zulassung von Expert:innen als Zeug:innen auf Klägerseite. Die FAZ (Jonas Jansen) berichtet.

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Sonstiges

Doppelprädikat und Wirtschaftskanzlei: Für LTO erklären Liane Allmann, Inhaberin einer Coaching-Agentur, und Gary Mackney, Co-Geschäftsführer einer Personal- und Strategieberatung, wie große Wirtschaftskanzleien heutzutage ihre Einstellungsentscheidungen treffen. Dabei hinterfragen sie das berühmt-berüchtigte "Doppel-VB" und erörtern, auf welche Eigenschaften wirklich Wert gelegt werde.

Das Letzte zum Schluss

Narcos: Als sie mit ihrem Speedboot und rund 800 Kilogramm Haschisch mit hoher Geschwindigkeit auf den spanischen Strand zurasten, fühlten sich die beiden tatverdächtigen Narcos (spanisch: Drogenhändler) wohl noch sicher. Doch sie hatten ihre Rechnung ohne die Badegäste aus Melicena gemacht: Diese überwältigten gemeinsam kurzerhand einen der beiden; der andere wurde kurze Zeit später auch gefasst. Ob die Badegäste eine Belohnung erwarten können, ist vorerst nicht mitgeteilt worden. Einen Bericht und ein Video von der spektakulären Festnahme findet man auf spiegel.de.

 

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lto/jpw

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Die juristische Presseschau vom 17. August 2021: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45747 (abgerufen am: 15.08.2026 )

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