Die juristische Presseschau vom 16. Juli 2021: Pol­ni­sche Jus­tiz­re­form rechts­widrig / EuGH zu Kopf­tuch­ver­boten in der Wirt­schaft / Wer zahlt bei Hoch­was­ser­schäden?

16.07.2021

Der EuGH erklärt die polnische Disziplinarkammer für nicht unabhängig und nennt Bedingungen für Kopftuchverbote in der Privatwirtschaft. Außerdem gibt es rechtliche Hinweise zur Geltendmachung von Hochwasserschäden.

Thema des Tages

EuGH zu polnischer Justizreform: Der Europäische Gerichtshof beanstandet erstmals ein Element der polnischen Justizreform ausdrücklich als Verstoß gegen EU-Recht. Betroffen sind Teile des polnischen Systems zur Disziplinierung von Richterinnen und Richtern. Die 2018 eingerichtete Disziplinarkammer am Obersten Gericht des Landes biete nicht alle Garantien für Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Das liege vor allem daran, dass die Mitglieder vom Landesjustizrat KRS bestimmt werden, der maßgeblich mit regierungsnahen Mitgliedern besetzt ist. Ebenso ist Polen nunmehr aufgefordert, europarechtswidrige Änderungen im Disziplinarrecht abzuschaffen, die es Richterinnen und Richtern verbieten, sich in Fragen der Rechtsauslegung an den EuGH zu wenden. In einer ersten Reaktion wies die polnische PiS-Regierung das Urteil zurück. Polens Justizminister Zbigniew Ziobro etwa erklärte, hinter dem EuGH-Urteil stehe koloniales Denken und eine Trennung der EU-Mitgliedstaaten in bessere und schlechtere. Eine Antwort auf die offene Zurückweisung des Urteils könnte nun ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren sein, das mit hohen täglichen Zwangsgeldern verbunden werden könnte. Am selben Tag wurde eine ursprünglich ebenfalls für den Donnerstag terminierte Urteilsverkündung des Warschauer Verfassungsgerichts zum Vorrang des EU-Rechts vor polnischem Verfassungsrecht ohne offizielle Begründung zunächst verschoben. Es berichten FAZ (Marlene Grunert u.a.), SZ (Florian Hassel)taz (Christian Rath) und LTO (Markus Sehl/Alexander Cremer).

Reinhard Müller (FAZ) erkennt in dem Verhalten Polens "einen neuen Höhepunkt der Missachtung der europäischen Idee".

Rechtspolitik

BauGB und Mieterschutz: Mit den neuen Regelungen im Baugesetzbuch sind die Möglichkeiten, Mietwohnungen in angespannten Wohnungslagen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, im Mai weiter eingeschränkt worden. So ist es nunmehr erforderlich, dass mindestens zwei Drittel der betroffenen Mietparteien selbst kaufen wollen. Die Gesetzgeber der Bundesländer sind nun dazu aufgefordert, die Einzelheiten, insbesondere die Festlegung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, per Landesverordnung näher zu regeln. Die taz-berlin (Uwe Rada/Erik Peter) erläutert, an welchen Stellen der neue § 250 BauGB eine landesrechtliche Umsetzung vorsieht.

Justiz

EuGH zu Kopftuchverbot in der Privatwirtschaft: In zwei Urteilen stellte der Europäische Gerichtshof Maßstäbe auf für Verbote zum Tragen sichtbarer religiöser Zeichen am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber müsse ein "wirkliches Bedürfnis" nachweisen und zudem Bemühungen um Neutralität im Unternehmen auch ansonsten "konsequent und systematisch" umsetzen. Anlass zu den zwei Entscheidungen des EuGH gaben zum einen der Fall einer Erzieherin, die wegen des Kopftuchs Abmahnungen erhielt, sowie der Fall einer Angestellten in einer Drogerie, der eine Weiterbeschäftigung versagt wurde. FAZ (Corinna Budras) und taz (Christian Rath) berichten. In den Berichten von Anwalt Michael Fuhlrott auf LTO sowie auf tagesschau.de (Christoph Kehlbach/Michael Nordhardt) wird zudem noch ausführlich auf die bisherige Rechtsprechung in Deutschland eingegangen.

Wolfgang Janisch (SZ) begrüßt, dass im Rahmen eines systematischen Neutralitätskonzept auch Symbole wie (kleine) christliche Kreuze zu verbieten seien. Trotzdem sei es ein unternehmensfreundliches Urteil, in dem klar werde: "Kommerz schlägt Gott. Und Allah." Christian Rath (BadZ) sieht in der Zulassung von Neutralitätskonzepten die Gefahr, dass "versteckte Diskriminierung" erlaubt werde. 

EuGH – Uploadfilter: Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe hält den umstrittenen Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie in seinen Schlussanträgen für vereinbar mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit. Die auf den Artikel 17 gestützten Uploadfilter auf Plattformen wie Youtube seien EU-rechtskonform und auch gegen das sogenannte "Overblocking" von Inhalten sehe die Vorschrift genügend Schutz vor. Polen begehrt in dem Verfahren die Nichtigkeitserklärung von Art. 17. FAZ (Corinna Budras), LTO und netzpolitik.org (Alexander Fanta) berichten.

BVerfG – Quellen-TKÜ/Nachrichtendienste: Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion haben Verfassungsbeschwerde eingelegt gegen die im Juni beschlossene Gesetzesänderung, die es nunmehr allen Geheimdiensten erlaubt, Staatstrojaner einzusetzen. Gerügt werden die niedrigen Hürden, die eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung ermöglichten. Zudem sei die staatliche Schutzpflicht zur Gewährung von IT-Sicherheit nicht mehr gewährleistet, wenn Behörden ihnen bekannte Sicherheitslücken ausnutzten, anstatt sie aus Sorge vor Cyberkriminalität zu melden bzw. zu beheben. Darüber schreiben FAZ (Helene Bubrowski), SZ (Ronen Steinke) sowie netzpolitik.org (Pia Stenner).

BGH zu Reservierungsgebühr für Altenheime: Alten- und Pflegeheime dürfen grundsätzlich keine Reservierungsgebühren für ihre Zimmer verlangen. Eine entsprechende vertragliche Klausel erklärte der Bundesgerichtshof nun auch bei privat Versicherten für unwirksam. FAZ (Corinna Budras/Britta Beeger) und tagesschau.de (Gigi Deppe) berichten, dass die entsprechenden Gebühren nun begrenzt rückwirkend zurückgefordert werden könnten.

OLG Hamm zu Wisentherde: Grundstücksbesitzer:innen im Sauerland müssen nicht hinnehmen, dass ausgewilderte Wisente ihre Grundstücke betreten und Schäden an den Bäumen anrichten. Vielmehr können sie laut Oberlandesgericht Hamm geeignete Maßnahmen vom Trägerverein des Artenschutzprojektes verlangen, um die Tiere am Zutritt zu hindern. Weitere Einzelheiten zum Prozess sowie zur Freisetzung der derzeit größten Landsäuger Europas gibt es bei LTO.

OLG Frankfurt/M. – Franco A.: Während der letzten Verhandlungstage vor der Sommerpause ging es im Prozess gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. vor allem um die Frage, wie er es schaffte, mit gefälschter syrischer Identität einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Die taz (Daniel Schulz) schildert, wer an der Entscheidung beteiligt war: Angehört wurde A. von einem Bundeswehr-Feldwebel, der lediglich eine zweiwöchige Ausbildung genossen hatte und der Dolmetscherin während der Anhörung wird unterstellt, nur mangelhaft französisch zu sprechen. Der Prozess wird Mitte August fortgesetzt.

OLG Stuttgart – Gruppe S.: spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet über die Aussagen des Kronzeugen Paul U. im Terrorprozess um die Gründung der "Gruppe S.", der vorgeworfen wird, Anschlägen auf Moscheen und Politiker:innen geplant zu haben. Gegen seine Glaubwürdigkeit spreche vor allem, dass er "Belastungseifer" aufweise und schon in der Vergangenheit immer wieder manipulativ gehandelt habe.

LG Darmstadt – Erstickungstod: Im Mordprozess um das Ersticken einer Frau mit einer Plastiktüte vor dem Landgericht Darmstadt hat die Staatsanwaltschaft für die angeklagte Manuela U. sowie für ihren 26 Jahre alten Sohn eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Für einen Mitbewohner der Familie und Helfer bei der Tötung wurden drei Jahre und sechs Monate Gefängnis gefordert. Die Angeklagten hätten auch schon vor der Tötung sadistische Neigungen ausgelebt, berichtet die FAZ (Jan Schiefenhövel).

Recht in der Welt

Spanien – Lockdown: Das spanische Verfassungsgericht hat den ausgerufenen Alarmzustand von März bis Mai 2020 wegen Unverhältnismäßigkeit für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht gibt damit in Teilen einer Verfassungsbeschwerde der rechtsextremen Partei Vox statt. Das Urteil ermögliche Schadensersatzklagen z.B. von betroffenen Unternehmer:innen, berichtet die taz (Reiner Wandler).

Ungarn/Polen – Diskriminierung: Die EU-Kommission hat laut LTO sowohl gegen Ungarn als auch gegen Polen ein Vertragsverletzungsverfahren wegen möglicher Diskriminierung nicht-heterosexueller Menschen eingeleitet. Im Fall von Ungarn geht es u.a. um ein neues Gesetz, das Publikationen verbietet, die Kindern zugänglich sind und nicht-heterosexuelle Beziehungen darstellen. In Polen geht der Vorwurf dahin, dass die Behörden nicht angemessen auf ihre Untersuchung zu sogenannten LGBT-freien Zonen reagiert hätten.

Juristische Ausbildung

AG Hamburg – verkaufte Klausuren: Wegen der bekannt gewordenen Weitergabe von Examensklausuren im Jahr 2014 sind in Hamburg keine Prüfungen von einer erneuten Kontrolle betroffen. Dies konnte LTO (Pauline Dietrich) in Erfahrung bringen.

Sonstiges

Hochwasserschäden: SZ (Friederike Krieger) und tagesschau.de (Claudia Kornmeier/Alessa Böttcher) bringen eine Übersicht darüber, welche Versicherungen bei Schäden durch Hochwasser- und Starkregenereignissen finanzielle Absicherung bieten können. Erforderlich sei eine spezielle Zusatzversicherung, eine sogenannte Elementarschaden-Versicherung. Wer nun Hochwasserschäden erleidet, sollte Schäden zudem frühestmöglich dokumentieren und auch im Rahmen der sogenannten Schadensminderungspflicht Schäden – soweit möglich – selbst beheben, um rechtliche Auseinandersetzungen bei der Schadensabwicklung zu vermeiden.

EU-Vertragsverletzungsverfahren/EZB-Urteil: Rechtsprofessor Alexander Thiele und Chefredakteur Maximilian Steinbeis beschreiben im Verfassungsblog das Dilemma, vor dem die EU-Kommission nun stehe, nachdem das polnische Verfassungsgericht am Mittwoch die Bindung an einstweilige Maßnahmen des EuGH zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit ablehnte. Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens auch gegen Deutschland als Reaktion auf den PSPP-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts könne sich hier als politisch geschickt herausstellen, da so für jeden klar werde, dass für alle Mitgliedstaaten die gleichen Maßstäbe gelten.

Ebenfalls im Verfassungsblog tritt der emeritierte Rechtsprofessor Christian Tomuschat der vom ehemaligen Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle geäußerten Vermutung entgegen, die Kommission und der EuGH strebten in einem kollusiven Zusammenwirken danach, die Europäische Union unter der Hand in einen europäischen Bundesstaat zu verwandeln. Er erkennt vielmehr einen "Tunnelblick der Luxemburger Richter", die sich darum sorgen, dass andere mit beliebigen Vorwänden "in die schöne Festung des Vorrangs" des Europarechts einbrechen könnten.

Corona – Reiserecht: Im Hbl (Christoph Schlautmann) erklärt Rechtsanwältin Kim Lorraine Illmer, welche Regelungen derzeit von Pauschalreisenden angesichts steigender Inzidenzen in bestimmten Reisezielen zu beachten sind. Insbesondere könne ein Arbeitgeber keinesfalls das Reisen an sich – unabhängig vom Reiseziel – durch Abmahnungen oder gar eine Kündigung sanktionieren.

Das Letzte zum Schluss

Tierisch was los in Bayern: Was haben eine kriechende Schildkröte auf der Skateanlage, ein Kamel, das den Straßenverkehr blockiert und eine Ziege, die im Kanalrohr stecken bleibt, gemeinsam? All das könnten spannende Themen zum Füllen eines journalistischen Sommerlochs sein. Für die Polizei in Bayern ist es derzeit allerdings harte Arbeit in der Gefahrenabwehr, wie auch die SZ anerkennen muss.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jpw

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Juli 2021: Polnische Justizreform rechtswidrig / EuGH zu Kopftuchverboten in der Wirtschaft / Wer zahlt bei Hochwasserschäden? . In: Legal Tribune Online, 16.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45491/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen