Die juristische Presseschau vom 1. Juni 2021: Ren­ten­be­steue­rung (noch) ver­fas­sungs­kon­form / Euro­päi­sche Staats­an­walt­schaft startet / Ver­di­enst­k­reuz für Dauner-Lieb

01.06.2021

BFH weist Klagen wegen Renten-Doppelbesteuerung zurück, ermahnt aber den Gesetzgeber. Die neue Europäische Staatsanwaltschaft nimmt ihre Arbeit auf. Professorin Dauner-Lieb erhält Auszeichnung für ihr Engagement in der juristischen Lehre.

Thema des Tages

BFH zu Renten-Doppelbesteuerung: Der Bundesfinanzhof hat seine lang erwarteten Urteile zur Rentenbesteuerung veröffentlicht. Danach kam es zwar in keinem der beiden geprüften Falle zu einer Doppelbesteuerung der Renten, weshalb der BFH das in Rede stehende Alterseinkünftegesetz von 2004 als noch verfassungskonform einstufte. Dabei legte der BFH eine Formel zur Berechnung der Rentenbesteuerung fest und zeigte auf, dass in zunehmenden Konstellationen eine Doppelbesteuerung künftiger Rentengenerationen drohe. Insbesondere lehnte der BFH ab, eine Doppelbesteuerung unter Verweis auf den Grundfreibetrag zu verneinen. Der Grundfreibetrag diene dazu, so der BFH, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen, er diene nicht dazu, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Damit droht die im Zuge der Neuregelung der Rentenbesteuerung 2004 geschaffenen Übergangsregelung bald verfassungswidrig zu werden. Auf Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts hatte der Bundestag damals beschlossen, dass Rentenbeiträge ab 2025 steuerfrei sein sollen und stattdessen die Renten zunehmend selbst besteuert werden (nachgelagerte Besteuerung). Laut Übergangsregelung erfolgt die Umstellung der Rentenbesteuerung stufenweise bis zum Jahr 2040, wobei die Übergangs-Freibeträge von Jahrgang zu Jahrgang geringer ausfallen. Das oberste deutsche Finanzgericht in München forderte den Gesetzgeber nun auf, Änderungen an der Übergangsregelung vorzunehmen, um zu verhindern, dass die Summe der versteuerten Rentenbeiträge in bestimmten Konstellationen höher ist, als die Summe der voraussichtlich zu erwartenden steuerfreien Rentenzahlungen. Geklagt hatten ein Steuerberater und ein Zahnarzt, die beide der Auffassung waren, dass ihre Renten jetzt schon in Teilen doppelt besteuert würden. Dies sei jedoch unter Anwendung der neuen Rechenformel zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall, entschied der BFH und lehnte die Klagen in der Revision ab. Das Bundesfinanzministerium von Olaf Scholz (SPD) kündigte nach dem Urteil eine Änderung der Besteuerung der Rentenbeiträge zusammen mit der Reform der Einkommensteuer in der kommenden Wahlperiode an. Es berichten die FAZ (Corinna Budras), die SZ (Cerstin Gammelin uA), die taz (Christian Rath), das Hbl (M. Greive uA), deutschlandfunk.de (Laura Eßlinger) und LTO (Antonetta Stephany).

Die Urteile seien nur eine scheinbare Niederlage der Kläger, kommentiert Hendrik Munzberg (SZ). Vielmehr verlangten "Deutschlands höchste Finanzrichter nun eine grundlegende Korrektur vom Staat". Ähnlich sieht es auch Manfred Schäfers (FAZ). Das Urteil sei zudem "peinlich" für Olaf Scholz, schließlich habe sein Ministerium bisher die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung stets verneint. Christian Rath (taz) weist darauf hin, dass die Kritik des BFH keineswegs überraschend käme, denn es sei bereits bei der Neuregelung 2004 kritisiert worden, dass, "der jährliche Grundfreibetrag für das Existenzminimum nicht benutzt werden (darf), um die Kosten der Systemumstellung künstlich herunterzurechnen". Auch Frank Specht (Hbl) hält das Urteil für wenig überraschend und betont, die Regierung solle mit einer Änderung der Besteuerung jetzt nicht warten, "bis wieder ein Kläger nach Karlsruhe zieht".

In einem gesonderten Artikel portraitiert die FAZ (Corinna Budras) einen der beiden Kläger, den 74-jährigen Zahnarzt Gert Zimmermann. Dieser hat eine Vielzahl von Rentenversicherungen abgeschlossen, jedoch sei es ihm nach eigenen Angaben nicht gelungen, seinen "Lebensstandard" in der Rente zu halten.

Rechtspolitik

EU-Staatsanwaltschaft: Ab dem 1. Juni nimmt die neue Europäische Staatsanwaltschaft unter der Leitung von Laura Kövesi ihre Arbeit auf. Kövesi war früher Leiterin der Antikorruptionsbehörde in Rumänien. Die neue Behörde besteht aus Europäischen Staatsanwält:innen in Luxemburg und delegierten Staatsanwält:innen in den beteiligten Staaten, die weiterhin ihrer nationalen Justiz angehören, aber von ihr weisungsunabhängig sind. Sie nehmen dann Ermittlungen auf, wenn der Gesamtschaden zulasten des EU-Haushaltes mindestens zehn Millionen Euro beträgt und kriminelle Banden in verschieden Ländern aktiv sind, wobei die Anklagen dann in dem Land erhoben werden, in dem der Schaden am höchsten ist. Es berichten SZ (Karoline Meta Beisel), FAZ (Thomas Gutschker) und deutschlandfunk.de (Tonia Koch).

Amtszeit der Kanzler:in: Anlässlich der Forderung von Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock nach einer Amtszeitbegrenzung der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers, diskutiert Politikprofessor Joachim Behnke im FAZ-Einspruch die Argumente für und gegen den Vorschlag. Nach einer Auffassung bestehe die Funktion der Amtszeitbegrenzung in der Garantie der Unabhängigkeit des Amtsinhabers, während nach anderer Ansicht vor allem einem "übergroßen Machtaufwuchs" des Amtsinhabers vorgebeugt werden soll. Jedoch seien die verfassungsrechtlichen Anforderungen für eine derartige Begrenzung sehr hoch, weshalb die Forderung, gerade wenn sie von einer Wahlkämpferin komme, wohl eher als "cheap talk" abgetan werden könne.

Geldwäsche: Wie spiegel.de (Jörg Diehl) weiß, erwägt der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Auflösung der Financial Intelligence Unit (FIU), der Geldwäsche-Sondereinheit des Zolls, und die Rückübertragung der Aufgaben an das Bundeskriminalamt (BKA). Die FIU wurde vor vier Jahren als "Speerspitze in Deutschlands Kampf gegen Geldwäsche" installiert, fiel in der Zeit ihres Bestehens aber eher durch schlechte Arbeit und ihre Langsamkeit auf, weshalb bereits vor einem Jahr die Justizministerien von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern Briefe an das Bundesfinanzministerium sandten, in denen sie heftige Kritik übten. Insbesondere im Fall Wirecard versäumte die FIU, wichtige Informationen an Polizei und Justiz weiterzugeben. 

Justiz

EuGH zu Doppelbestrafungsverbot: Der vorläufigen Festnahme einer mittels Interpol gesuchten Person kann das Verbot der Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen aus Artikel 50 der EU-Grundrechtecharta (GRCh) entgegenstehen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof Mitte Mai und stärkte damit den Schutz des sogenannte Doppelbestrafungsverbots in der Europäischen Union und der Schengenstaaten, so Rechtsanwältin Anna Oehmichen auf beck-aktuell. Dem Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden lag die Klage eines deutschen Staatsangehörigen auf Verpflichtung der BRD zugrunde, alle geeigneten Maßnahmen zur Löschung der den Kläger betreffenden "Red Notice" von Interpol zu ergreifen.

BGH zu Zusatz "partners": Die Verwendung des Begriffs "partners" in der Firma einer GmbH ist zulässig, entschied der Bundesgerichtshof mit Beschluss von Mitte April. Der § 11 Absatz 1 Satz 1 Partnerschaftengesetz (PartGG) sei als Ausnahmevorschrift eng auszulegen, sodass nur die dort genannten Begriffe "Partnerschaft" oder "und Partner" und sinngemäße Abwandlungen ausschließlich Partnerschaften vorbehalten seien. Alle anderen Bezeichnungen dürften auch in der Firma anderer Gesellschaften geführt werden, erläutert beck-community (Ulrike Wollenweber) das Urteil. 

BGH zur Erhöhung von Konto-Gebühren: Nach der nun vorliegenden Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs zu Gebührenerhöhungen beim Girokonto, ist es wohl möglich, dass Bankkund:innen Rückforderungen wegen früherer Gebührenerhöhungen geltend machen können. In welcher Höhe und für welchen Zeitraum Entgelte zurückgefordert werden können, hängt nach Angaben des Banken-Dachverbands, dem die Urteilsbegründung laut FAZ (Marcus Jung/Christian Siedenbiedel) nun vorliegt, wohl von dem individuellen Vertragsverhältnis zwischen Kund:in und Bank ab. In dem Grundsatzurteil erklärte der BGH-Finanzsenat Ende April allgemeine Geschäftsbedingungen für unwirksam, wonach Kunden neue Klauseln automatisch akzeptierten, wenn sie auf die Ankündigung der Änderung nicht reagierten.

BGH zu Netflix-Preiserhöhungen: In seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland darf der Streaming-Dienst Netflix keine Klausel mehr verwenden, die beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Das beschloss der Bundesgerichtshof, womit ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts Berlin nun rechtskräftig ist. Im Dezember 2019 hatte das Berliner Gericht entschieden, dass eine Preisanpassungsklausel nur zulässig ist, wenn konkrete Kostensteigerungen umgelegt werden, nicht aber, wenn damit nur der Gewinn gesteigert werden soll, so die SZ.

FG Hamburg zu Zeitarbeit im Wurstbetrieb: Das neue Arbeitsschutzgesetz für die Fleischbranche, wonach in der Fleischwirtschaft Zeitarbeitskräfte verboten sind, gilt nicht automatisch für Wursthersteller. Das entschied das Finanzgericht Hamburg und gab damit dem Eilantrag eines Wurstherstellers statt, wie aus dem nun veröffentlichten Beschluss hervorgeht, über den LTO und die FAZ berichten. Da ein Großteil der Tätigkeiten bei dem klagenden Familienbetrieb keine direkte Arbeit mit dem Fleischprodukt, sondern vor allem Arbeitsschritte wie die Verpackung der Nahrungsmittel, Versand oder Marketing sind, falle das Personal in diesen Bereichen nicht unter das neue Fremdpersonalverbot. Die Herstellung der Wurstwaren sei weitgehend automatisiert.

LG Köln zu versuchtem Mord durch Verhungernlassen: Die 24-jährige Mutter eines kleinen Mädchens wurde vom Landgericht Köln wegen versuchten Mordes und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Außerdem wurde der 23-jährige ehemalige Lebensgefährte der Mutter wegen Mittäterschaft zu sieben Jahren Haft verurteilt. Wie spiegel.de und die FAZ schreiben, haben die Angeklagten das Mädchen durch das Vorenthalten von ausreichend Nahrung "gequält".

VG Berlin zu Corona-Wechselunterricht: Der pauschale Wechselunterricht an Berliner Grundschulen ist rechtswidrig. Damit gab das Verwaltungsgericht Berlin den Eilanträgen von zwei Schüler:innen statt und verpflichtete damit die Politik zum Nachjustieren, so die taz (Bert Schulz) und das RND. Wechselunterricht dürfe nur angeboten werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreitet.

ZAC NRW – KI gegen Kinderpornografie: Die Staatsanwält:innen der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime in Nordrhein-Westfalen nutzen Künstliche Intelligenz bei der Entdeckung kinderpornografischer Bilder in beschlagnahmten Datenträgern. Die Besonderheit des Programms "Aira" besteht darin, dass die Bilder für die Untersuchung in der Daten-Cloud gespeichert und überprüft werden können, weil sie digital zerlegt und für Menschen unkenntlich gemacht wurden, berichtet die SZ (Jannis Brühl/Christian Wernicke).

Juristische Ausbildung

Bundesverdienstkreuz für Dauner-Lieb: Die Kölner Rechtsprofessorin Barbara Dauner-Lieb wurde vom Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse ausgezeichnet. Wie LTO berichtet, erhält Dauner-Lieb die Auszeichnung für ihren engagierten Einsatz im rechtswissenschaftlichen und berufsständischen Bereich. Dauner-Lieb erklärte gegenüber LTO, der juristische Nachwuchs müsse "für die Herausforderungen der Zukunft fit gemacht werden", wofür "Innovation in der Lehre und eine Weiterentwicklung der Ausbildungsinhalte erforderlich" seien. Sie freue sich über die Anerkennung, die sie für diese Arbeit bekommt. 

Sonstiges

Schutz für afghanische Ortskräfte: Nach dem deutschen Truppenabzug aus Afghanistan entspreche es nicht bloß einem "moralischen, politischen und strategischen Gebot", afghanischen Ortskräften Schutz in Deutschland zu gewähren. Es könne vielmehr auch von einer grundrechtlichen Pflicht ausgegangen werden, meint der wissenschaftliche Mitarbeiter Gabriel Noll auf dem Verfassungsblog. So werde im Wege einer Schutzpflicht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) der deutschen Staatsgewalt vorgeschrieben, "was die Verteidigungsministerin für sich als verpflichtend empfindet".

BKartA zu 50+1-Regel: Das Bundeskartellamt hat in einer für die Deutsche Fußball Liga (DFL) vorgenommenen Einschätzung die derzeit geltenden Ausnahmen der 50+1-Regelung im deutschen Profifußball kritisiert. Zwar sei die 50+1-Regelung, die den Einfluss von externen Investoren auf die Fußballclubs der ersten zwei Bundesligen verhindern soll, "unzweifelhaft eine Wettbewerbsbeschränkung". Da sie aber für eine "gewisse Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs sorge", sei sie dennoch mit dem Kartellrecht vereinbar, berichtet LTO. Die für die Clubs Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG 1899 Hoffenheim geltenden Ausnahmen von dieser Regel würden diesem Zweck jedoch zuwiderlaufen und so den Wettbewerb eher verzerren. Die DFL kann nun Stellung nehmen.

Cookie-Banner: Die europäische Datenschutzorganisation Noyb verschickte am gestrigen Montag rund 560 Schreiben an Unternehmen in Europa und den USA, deren Cookie-Zustimmungsbanner nicht im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stünden. Wie die FAZ (Bastian Benrath/Michaela Seiser), die taz (Svenja Bergt) und die SZ berichten, will der Verein im laufenden Jahr noch weitere 10.000 Webseiten in Europa prüfen und gegebenenfalls die Unternehmen kontaktieren. Wenn die Unternehmen keine Abhilfe schaffen, soll Beschwerde bei den Datenschutzbehörden erhoben werden. Der Bundesgerichtshof hatte vor einem Jahr entschieden, dass die voreingestellte Einwilligung zu Tracking-Cookies unzulässig ist, ein Verbot, das viele Unternehmen durch "verrückte Klick-Labyrinthe" aber zu umgehen versuchen.

Angesichts der immer neuen Methoden zum Tracking von Nutzer:innen, fordert Svenja Bergt (taz) in einem gesonderten Kommentar, ein gänzliches Verbot personalisierter Werbung im Netz.

Digitalisierung des Notariats: Am vergangenen Freitag fand in Hamburg der 30. Notartag statt. Dabei gerierten sich laut LTO (Hasso Suliak) die Notarinnen und Notare einmal mehr, Motor bei der Digitalisierung der vorsorgenden Rechtspflege zu sein und erhielten dafür "jede Menge Schulterklopfen" von Seiten der Politik. Tatsächlich gebe es bereits das elektronische Handelsregister oder das zentrale Vorsorge- und Testamentsregister. Und wenn es nach dem Präsident der Bundesnotarkammer (BNotK), Jens Bormann, gehe, werde der Ausbau der digitalen Infrastruktur im nächsten Jahr solch neue Dimensionen erreichen, dass sich Bürger:innen den Gang zum Notariat bald sparen können.

Queer-feministische Anwältinnen: Im Interview mit der taz-Berlin (Larena Klöckner) sprechen die Rechtsanwältinnen Rebecca Richter und Katja Dunkel über die fehlende Repräsentanz von Frauen und Menschen aus der LGBTQIA-Community in Entscheidungspositionen der eher konservativ und männerdominierten Rechtsbranche. Die beiden Anwältinnen haben auch deshalb eine Kanzlei gegründet, in der sie explizit rechtliche Beratung für Frauen und queere Menschen anbieten und diesen einen sicheren Raum bieten wollen.

 

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lto/ali

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Juni 2021: Rentenbesteuerung (noch) verfassungskonform / Europäische Staatsanwaltschaft startet / Verdienstkreuz für Dauner-Lieb . In: Legal Tribune Online, 01.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45088/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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