Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Mai 2021: Pro­zess gegen Maple Bank beginnt / Gesetz­ent­wurf zur Sozia­li­sie­rung / BVerfG zu Kunst­f­rei­heit

17.05.2021

Im Cum-Ex-Skandal beginnt das Verfahren gegen Manager der Maple-Bank. Das Berliner Enteignungs-Volksbegehren stellt Entwurf für "Vergesellschaftungsgesetz" vor. Das Bundesverfassungsgericht grenzt Kunst und plakative Meinungsäußerung ab.

Thema des Tages

LG Frankfurt/M. – Cum-Ex/Maple Bank: Vor dem Landgericht Frankfurt/M. beginnt an diesem Montag der Prozess gegen Wolfgang Schuck, den früheren Chef der Maple Bank, und vier weitere Ex-Banker wegen schwerer Steuerhinterziehung. Sie sollen im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Manipulationen einen Schaden von fast 389 Millionen Euro verursacht haben. Im Dezember 2019 hatte die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft insgesamt acht Verdächtige in dem Fall angeklagt. Inzwischen wurde aber u.a. das Verfahrne gegen den ehemaligen Freshfields-Partner Ulf Johannemann abgetrennt, um wegen Corona die Zahl der Angeklagten pro Prozess zu reduzieren. Das Oberlandesgericht Frankfurt verwarf am vergangenen Mittwoch eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Abtrennung. Es berichten die Sa-FAZ (Marcus Jung) und die Mo-SZ (Jan Willmroth).

Das HBl (Volker Votsmeier u.a.) portraitiert den Hauptangeklagten Wolfgang Schuck, der sich zwischen 2006 und 2013 als Chef der kleinen Maple Bank 82 Millionen Euro auszahlen ließ.

Rechtspolitik

Sozialisierung von Wohnungsunternehmen: Das Team des Berliner Volksbegehrens "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" hat vorige Woche einen Entwurf für ein "Vergesellschaftungsgesetz" vorgestellt, das die Entschädigung für die zu enteignenden Wohnungskonzerne auf 28 Prozent des Verkehrswerts begrenzen würde und eine Bezahlung in "Entschädigungsbonds" mit bis zu 40 Jahren Laufzeit vorsieht. So soll eine Belastung des Landeshaushalts verhindert werden. Christian Rath (Sa-taz-berlin) bezweifelt, ob damit die von Art. 14 Grundgesetz (GG) geforderte "gerechte Abwägung" der Interessen erfüllt ist. Der Richter John Philipp Thurn erläutert auf dem Verfassungsblog, dass das Schweigen der Berliner Landesverfassung zu Sozialisierungen kein Verbot von Sozialisierungen bedeutet. 

Embryonenschutzgesetz: Die FAS (Katja Gelinsky) fragt, ob das Embryonenschutzgesetz heute noch zeitgemäß ist. Längst haben andere Länder wie Österreich ihre Regelungen zur Fortpflanzungsmedizin liberalisiert, während die deutschen Regelungen im internationalen Vergleich besonders restriktiv sind. Medizinrechtler Jochen Taupitz fände deshalb den Begriff "Embryonenverhinderungsgesetz" passender.

§ 218 StGB: Anlässlich des 150-jährigen Bestehens des umstrittenen Abtreibungs-Paragrafen 218 Strafgesetzbuch (StGB) fanden am Wochenende vielerorts Kundgebungen und Aktionen gegen die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen statt. taz.de (Christian Rath) schreibt über die rechtspolitische Geschichte des Paragrafen und die Interventionen des Bundesverfassungsgerichts. Gegenüber der Sa-FAZ (Rosemarie Heilig) spricht sich die Frauendezernentin der Stadt Frankfurt am Main, Rosemarie Heilig (Grüne), für die Streichung der Paragrafen 218 und 219a StGB aus und sieht in der Neuregelung des Rechts auf einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch die politischen Aufgaben des Jahres 2021.

Legal-Tech: Nachdem Anfang Mai im Rechtsausschuss des Bundestags die Anhörung zum umstrittenen Gesetzentwurf "zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt" stattfand, erörtert Rechtsanwalt Markus Hartung auf LTO nun, ob und wie das Gesetz noch geändert werden könnte, wenn es dann überhaupt noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werde. 

Justiz

BVerfG zu Grabbeschädigung und Kunst: Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde des Aktionskünstlers Wolfram Kastener nicht zur Entscheidung an. Das Amtsgericht München hatte Kastner zur Zahlung von Entschädigung von über 4.000 Euro verurteilt, nachdem dieser das Familiengrab des NS-Kriegsverbrechers Alfred Jodl 2015 und 2016 mehrfach beschädigte und es mit einem Schild mit der Aufschrift "Keine Ehre dem Kriegsverbrecher" beklebte. Kastner berief sich auf die Kunstfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht konnte jedoch keine Kunst erkennen, sondern nur eine plakative Meinungsäußerung. Es berichtet LTO.

BVerfG zu Klimaschutz: In einem Gastbeitrag kritisiert der Rechtsprofessor Claus Pegatzky auf FAZ-Einspruch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz und findet es geprägt von dogmatischen Schwächen und politischem Gestaltungswillen. Das Gericht überschreite mit diesem und anderen Urteilen die Grenzen der gebotenen richterlichen Zurückhaltung und der methodischen Stimmigkeit.

BVerfG zu IfSG/Ausgangssperren: Auf FAZ-Einspruch kommentiert der Rechtsanwalt Patrick Heinemann die Eil-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Corona-Ausgangsbeschränkungen in der Bundesnotbremse. In Zeiten der Pandemie seien die eigentlichen Hüter der Verfassung nicht notwendig im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu finden, sondern eher in den für das Infektionsschutzrecht zuständigen Verwaltungsgerichten.  

BFH – Rentenbesteuerung: Am Mittwoch wird der Bundesfinanzhof über die Besteuerung von Renten verhandeln. Es steht der Vorwurf im Raum, dass der Staat doppelt kassiere - im Erwerbsleben und im Alter. Die Sa-SZ (Hendrik Munsberg/Stephan Radomsky) bringt einen ausführlichen Vorbericht zu diesem Verfahren, das Millionen Rentner betrifft. 

OLG Frankfurt/M. – Franco A.: Am Donnerstag beginnt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. der Prozess gegen den ehemaligen Bundeswehrsoldaten Franco A. Ihm wird insbesondere die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen, wobei mögliches Opfer seines mutmaßlich geplanten Anschlags unter anderem der damalige Bundesjustizminister und heutige Außenminister Heiko Maas (SPD) gewesen sein soll. Ein detailliertes Bild von Franco A., seiner geplanten Taten und der rechtsextremen Netzwerke, in denen er sich bewegt haben soll, beschreibt ausführlich die Sa-taz (Sebastian Erb/Daniel Schulz).

OLG Naumburg – VW-Dieselskandal: Nun berichtet auch das Hbl (Volker Votsmeier u.a.) über ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg aus dem April. Darin wird VW zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt, weil VW auch im Dieselmotor EA 288 eine unzulässige Abschaltvorrichtung für die Abgasreduktion eingebaut hatte. Kritisiert wird vom OLG auch das Kraftfahrt-Bundesamt, das eine "jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrende Rechtsauffassung" vertreten habe. Nach Recherchen des Hbl haben bereits mindestens 16 Landgerichte "im Interesse der Kunden" entschieden. VW hält diese Urteile für falsch. Es gebe viel mehr Urteile zugunsten von VW.

LG Limburg – Manipulierter Suizid: Vor dem Landgericht Limburg begann vergangenen Oktober der Prozess gegen den 61-jährigen Brunhold S. Er ist wegen Mord, versuchten Mordes und Verabredung zum Mord angeklagt, da er zur Befriedigung seiner "sexuellen Tötungsfantasien" Frauen in den Suizid gedrängt haben soll. Das Verfahren wird von Seiten des Gerichts und der Staatsanwaltschaft immer wieder ausgesetzt, worunter die Opfer und die Hinterbliebenen der Opfer leiden, wie der Spiegel (Julia Jüttner) berichtet.

LG Bonn – Corona-Schutzmasken: Am Landgericht Bonn sind knapp 70 Klagen mit einem Streitwert von rund 206 Millionen Euro anhängig, welche sich gegen das Bundesgesundheitsministerium auf Zahlung des vereinbarten Kaufpreises von Masken im April 2020 richten. Die Verträge wurden in einem sogenannten Open-House-Verfahren abgeschlossen. Das Ministerium habe jedoch viele der im Anschluss an dieses Verfahren gelieferten Masken nie oder nur teilweise bezahlt, wie die Mo-SZ (Nina Bovensiepen u.a.) berichtet.

AG Frankfurt/M. zu Anhusten: Das Amtsgericht Frankfurt/M. hat Strafbefehl gegen eine Frau wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte erlassen, da sie bei einer Polizeikontrolle einen der prüfenden Beamten absichtlich angehustet haben soll, wie Sa-FAZ und LTO schreiben. Das Gericht ist der Auffassung, dass auch ein einfaches, aber bewusstes Anhusten in Pandemiezeiten ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellen könne.

AG Köln zu Tengelmann-Mitbesitzer Haub: Der Milliardär und Tengelmann-Mitbesitzer Karl-Erivan Haub wurde vom Kölner Amtsgericht nun für tot erklärt. Wie die Sa-SZ meldet, war Haub vor drei Jahren von einer Skitour in den Schweizer Alpen nicht zurückgekehrt.

VG Dresden zu Querdenken-Demos und Corona: Das Verbot von Versammlungen einschließlich aller Ersatzveranstaltungen der Querdenken-Bewegung für den vergangenen Samstag in Dresden ist rechtens. Das örtliche Verwaltungsgericht hatte den Eilantrag der Versammlungs-Anmelder abgelehnt und war der Stadt gefolgt. Diese hatte das Verbot sehr ausführlich begründet, so LTO, und unter anderem vorgetragen, dass der Antragsteller weder in der Lage noch willens sei, die Versammlungs-Teilnehmenden zur Einhaltung der Corona-Auflagen zu bewegen.

VG Düsseldorf zu Impfanspruch von Anwalt: Wie LTO schreibt, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass kein Anspruch auf eine Impfung besteht, auch wenn die betroffene Person über einen Termin im Impfzentrum verfügt. Ein Anwalt hatte bei dem Verwaltungsgericht beantragt, die Impfung, für die er bereits einen Termin hatte, auch wirklich verabreicht zu bekommen.

Videokonferenzen am BGH: Der BGH-Richter Hartmut Rensen stellt auf beck-aktuell die Praxis des Bundesgerichtshofs vor, gestützt auf § 128a der Zivilprozessordnung (ZPO), mündliche Verhandlungen als hybride Videokonferenzen durchzuführen. Das Gericht habe sich an die neue Pandemie-Situation gut und schnell angepasst und einen Stillstand in Teilen der Rechtspflege verhindert.

Im Zusammenhang mit den seit der Corona-Pandemie wichtig gewordenen Videoverhandlungen erörtert der zpoblog.de (Benedikt Windau) die Auslegungsmöglichkeiten des Begriffs "anderer Ort" in § 128a Zivilprozessordnung (ZPO). So sei nicht klar, ob eine Teilnahme an Videoverhandlungen immer einen Aufenthalt im Inland voraussetzt oder ob dies auch aus dem Ausland möglich ist.
 
Kulturrevolution: Aus Anlass des Beginns der sogenannte Kulturrevolution in China am 16. Mai 1966 untersucht LTO (Martin Rath), ob diese im deutschen Recht Spuren hinterlassen habe, was er anhand von zwei Fällen zum religiösen Selbstverständnis verneint. Im ersten Fall von 2019 hat das Verwaltungsgericht Freiburg die Flüchtlingseigenschaft eines chinesischen Ehepaars anerkannt, das sich einer "christlichen Hauskirche" anschlossen hatte. Im zweiten Fall von 1985 entschied das Landesarbeitsgericht Hamm, dass ein katholisches Kinderheim einen Erzieher entlassen durfte, weil dieser bei einer Kommunalwahl für die Partei "Kommunistischer Arbeiterbund Deutschlands" kandidierte.

Recht in der Welt

Italien – Salvini/Rettungsschiffe: Am vergangenen Donnerstag hat die Mailänder Staatsanwaltschaft beantragt, den Prozess gegen den ehemaligen italienischen Innenminister und Chef der rechtspopulistischen Lega-Partei, Matteo Salvini, wegen des Vorwurfs der Aufstachelung zu einer Gewalttat einzustellen. Das Verfahren war von der deutschen Kapitänin Carola Rackete angestrengt worden, nachdem Salvini ihr nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft im Juli 2019 gedroht hatte, sie wäre "nicht weit gekommen, wenn sie hier aufgetaucht wäre". Laut Sa-FAZ (Matthias Rüb) muss nun die Untersuchungsrichterin über den Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden.

Von einem weiteren juristischen Erfolg Salvinis berichtet zudem die Sa-SZ (Andreas Bachstein). Demnach entschied ein Ermittlungsrichter im sizilianischen Catania am vergangenen Freitag, das Verfahren gegen Salvini im Fall des italienischen Küstenwacheschiffs "Gregoretti" einzustellen. Salvini hatte dem Schiff, das aus Seenot gerettete Flüchtlingen transportierte, 2019 verboten, in einem italienischen Hafen anzulanden. Laut Gericht seien die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und des Amtsmissbrauchs aber ohne Grundlage.

Österreich – Bundeskanzler Kurz: Die österreichische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz wegen mutmaßlich falschen Äußerungen in einem Untersuchungsausschuss zur sogenannten Ibiza-Affäre, wie spiegel.de berichtet. Kurz selbst hat angegeben, dass er mit einer Anklage, aber nicht mit einer Verurteilung rechne.

Belarus – Urteile gegen Oppositionelle: Wie die Sa-FAZ (Friedrich Schmidt) und spiegel.de berichten, werden in Belarus weiter Menschen aus politischen Gründen zu teilweise langjährigen Haftstrafen verurteilt. Zwei verurteilte Journalisten sollen während ihrer Untersuchungshaft darüber hinaus gefoltert worden sein.

Schweiz – Prozess gegen Klimaschützer:innen: Das Züricher Bezirksgericht hat neun Klimaaktivist:innen wegen Nötigung und Hausfriedensbruch verurteilt, da sie für ein paar Stunden mehrere Eingänge des Hauptsitzes der Schweizer Bank Credit Suisse blockiert hatten, um auf die unrühmliche Rolle der Bank in der Klimakrise aufmerksam zu machen. Die Sa-SZ (Isabel Pfaff) nimmt dieses Urteil zum Anlass, auch das neue Schweizer Klimagesetz unter die Lupe zu nehmen, über das in einem Monat abgestimmt werden soll.

Schweiz – Beziehung zur EU: Das über Jahre verhandelte Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union droht zu scheitern. Die FAZ (Johannes Ritter) erörtert die bestehenden und angestrebten vertraglichen Beziehungen der Schweiz zur Union. Die Probleme in der Beziehung seien vor allem durch Schweizer Manöver entstanden, die innenpolitische Gründe haben.

Juristische Ausbildung

Kanzleigründung und Ausbildung: LTO-Karriere (Sabine Olschner) weist darauf hin, dass Fragen zur Existenzgründung und Selbstständigkeit viel zu selten in der juristischen Ausbildung thematisiert würden, obwohl viele Volljurist:innen nach ihrer Ausbildung als Anwält:innen tätig seien.

Sonstiges

Klaus Tipke ist tot: Der Steuerrechtler Klaus Tipke ist im Alter von 95 Jahren gestorben. Die Sa-SZ (Heribert Prantl) würdigt Tipkes Versuche, das Steuerrecht zu vereinfachen. 

Antisemitismus: Angesichts des sich zuspitzenden militärischen Konflikts zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas versammeln sich deutschlandweit immer mehr Menschen nicht nur, um gegen Israels Politik zu demonstrieren, sondern auch um offen antisemitische Hetze zu betreiben. Steinwürfe auf Synagogen und das Verbrennen von Israel-Flaggen häufen sich. In ihrem Titelthema befasst sich die Sa-SZ (Ronen Steinke) mit den verschiedenen teils islamistischen Gruppierungen, die den Judenhass anstacheln, wovon einzelne bereits seit 2015 vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

"Wer Protest vor Synagogen, koscheren Restaurants oder jüdischen Kulturzentren austrägt, macht "die" Juden verantwortlich", das sei "reiner Antisemitismus" und sei mit nichts zu rechtfertigen, meint Kurt Kister (Sa-SZ).

Kryptowährung: Der Spiegel schreibt über die Probleme der Ermittlungsbehörden, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum für kriminelle Geschäfte entstehen. Besonders schwierig gestaltet sich die Verwertung der konfiszierten Kryptowährung, da den Verurteilten die verschlüsselten Zugänge für ihre Online-Geldbörsen, die sogenannten Wallets entlockt werden müssen. Schweigen diese aber, lässt sich die digitale Währung nicht in Euro umwechseln, was teilweise zu Millionen Verlusten für die Staatskasse führt, wie ein Fall aus Kempten zeigt.

 

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lto/ali/ls

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Mai 2021: Prozess gegen Maple Bank beginnt / Gesetzentwurf zur Sozialisierung / BVerfG zu Kunstfreiheit . In: Legal Tribune Online, 17.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44971/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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