Die juristische Presseschau vom 12. Mai 2021: Anord­nung gegen Face­book / "Ver­het­zende Belei­di­gung" soll strafbar werden / Pro­zess gegen KZ-Sch­reib­kraft

12.05.2021

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte verbietet Facebook, Daten von WhatsApp für eigene Zweck zu nutzen. Das Bundeskabinett will die "verhetzende Beleidigung" unter Strafe stellen. Anklage gegen eine ehemalige Schreibkraft des KZ Stutthof.

Thema des Tages

WhatsApp/Facebook und Datenschutz: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, hat eine Anordnung gegen Facebook erlassen, in welcher der Plattform untersagt wird, Daten von WhatsApp für eigene Zwecke zu nutzen, berichten FAZ (Corinna Budras), spiegel.de (Markus Böhm) und LTO. Hintergrund ist eine ab dem 15. Mai geltende Änderung der Nutzungsbedingungen. Nutzerinnen und Nutzer, die dem Update nicht zugestimmt haben, sollen zwar zunächst weiter ohne Einschränkungen auf den Chatdienst zugreifen können, einige Wochen später wird der Funktionsumfang für sie aber schrittweise schrumpfen. Eigentlich ist für Facebook nicht der Hamburgische Datenschutzbeauftragte zuständig, sondern die irische Datenschutzbehörde. Aufgrund von deren Untätigkeit habe er sein Handeln jedoch auf ein Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 66 Datenschutz-Grundverordnung gestützt, das ihm den Erlass von Maßnahmen mit einer begrenzten Geltungsdauer in Deutschland ermögliche, erläutert Rechtsprofessorin Katrin Blasek auf beck-community.

Rechtspolitik

Verhetzende Beleidigung: Am heutigen Mittwoch wird das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe zur Einführung des Straftatbestands der "Verhetzenden Beleidigung" in einem neuen Paragraphen 192a Strafgesetzbuch beschließen, berichten SZ (Ronen Steinke) und taz (Christian Rath). Der neue Tatbestand soll für hetzerische Briefe, E-Mails oder Anrufe gelten, die etwa an den Zentralrat der Juden oder der Muslime gerichtet sind. Derartige Äußerungen können derzeit mangels Öffentlichkeitsbezug nicht als Volksverhetzung, mangels Individualbezug aber auch nicht als Beleidigung geahndet werden. Die ursprüngliche Absicht der Unionsfraktion, die Norm auf Gruppen mit NS-Verfolgungsschicksal zu begrenzen – womit sie nicht auf Muslime anwendbar gewesen wäre – ist nach Kritik, auch vom Zentralrat der Juden, aufgegeben worden: Umfasst ist nun u.a. jede "nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe." Der neue Tatbestand soll im Gesetzentwurf gegen Feindeslisten eingebaut und mit diesem demnächst im Bundestag beschlossen werden.

Anleitung zum Kindesmissbrauch: Ebenso will das Kabinett am Mittwoch beschließen, dass die Anleitung zum sexuellen Missbrauch gemäß einem neuen § 176e Strafgesetzbuch künftig strafbar sein soll. LTO berichtet über einen entsprechenden Entwurf des Bundesjustizministeriums, wonach die öffentliche Verbreitung von Anleitungen unter Strafe stehen soll, welche bei anderen die Bereitschaft zum Kindesmissbrauch fördert. Der Deutsche Richterbund und die Organisation Weißer Ring e.V. unterstützen das Vorhaben.

Corona – Patentrecht: Im Hbl spricht sich Siegfried Hofmann gegen eine vorübergehende Aussetzung der Patente für Covid-Impfstoffe und -Medikamente aus. Das Patentrecht habe sich als ein "extrem segensreiches Instrument" erwiesen, indem es die Risikobereitschaft von Geldgebern stärke, welche die Forschung finanzierten. Ähnlich äußert sich auch Thomas Straubhaar in der Welt, der aber auch auf "Schwachstellen" des Patentschutzes hinweist. So könnten sich Unternehmen mit einer strategischen Patentierung auf Vorrat, mit Sperrpatenten, die man selbst gar nicht brauche, oder durch den Aufkauf fremder Patente "ganz elegant Wettbewerber vom Hals halten."

Share Deals: Zum 1. Juli tritt eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in Kraft, der der Bundesrat am letzten Freitag zugestimmt hat. Erklärtes Ziel sei die Verhinderung von "Share Deals", bei welchen unter bestimmten Voraussetzungen die Errichtung der Grunderwerbsteuer vermieden kann, erläutern die Rechtsanwälte Claudia Stremel und Florian Seitz in der FAZ.

Justiz

LG Itzehoe – KZ-Sekretärin Stutthof: Die SZ (Peter Burghardt) berichtet ausführlich über eine bereits im Januar am Landgericht Itzehoe erhobene Anklage gegen eine 95-Jährige, die von 1943 bis 1945 Schreibkraft des Kommandanten des Konzentrationslagers Stutthof war. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr u.a. Beihilfe zum Mord in 11.430 Fällen vor und stützt sich dabei auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Tätigkeit als "Rädchen im mörderischen Getriebe" des Lagers für eine Beihilfestrafbarkeit ausreiche. Die Staatsanwaltschaft hält die Frau für verhandlungsfähig, das Gericht muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. 

BVerfG zu Steuerrecht: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Regelung im Einkommenssteuergesetz wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes für teilweise nichtig erklärt, berichten Hbl und LTO. Mit der angegriffenen Norm des § 11 Abs. 2 S. 3 Halbsatz 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) hatte der Gesetzgeber geregelt, dass Ausgaben, die für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus geleistet werden, nicht mehr vollständig im Zahlungsjahr als Werbungskosten abzuziehen sind. Die entsprechende Änderung trat am 15. Dezember 2004 in Kraft, sollte aber rückwirkend bereits für das gesamte Jahr 2004 gelten. Zwar sei eine solche unechte Rückwirkung nicht grundsätzlich unzulässig, jedoch müsse dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz in hinreichendem Maß Rechnung getragen werden, so der Zweite Senat.

OLG Stuttgart – Gruppe S.: spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet über die Aussage eines Angeklagten im Prozess gegen elf angebliche Mitglieder der rechtsextremen "Gruppe S." vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Ihnen wird vorgeworfen, Anschläge auf Moscheen und Politiker geplant zu haben. In seiner Aussage habe Stefan K. bestritten, konkrete Pläne gehabt zu haben: Es habe sich um eine harmlose Gruppe von "Kneipennazis" gehandelt, welche nur erzählt, aber nichts getan hätten. 

LAG Berlin-BB zu Kündigung wegen Tätowierung: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Oberschullehrers bestätigt, der Tätowierungen wie "Meine Ehre heißt Treue" in Frakturschrift und das Symbol der sogenannten Schwarzen Sonne, die mit dem rechten Milieu in Verbindung gebracht wird, vor Schülern gezeigt hat. Die Tätowierungen ließen einen Schluss auf seine fehlende Eignung als Lehrer zu, da die Eignung insbesondere auch die Verfassungstreue umfasse und es an dieser bei ihm fehlen könne. spiegel.de und LTO berichten.

LAG Nds zu Überstunden: Auf Grundlage eigener Aufzeichnungen kann ein Arbeitnehmer keinen Überstundenlohn einfordern, hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen laut FAZ (Marcus Jung) entschieden. Dabei befand es, dass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Mai 2019, wonach Unternehmen zur Zeiterfassung verpflichtet sind, keine Aussagekraft für die Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess habe. Dem Europäischen Gerichtshof komme "keine Kompetenz zur Entscheidung über Fragen der Vergütung zu", so das LAG. 

VGH BaWü zu Militärdienst und Flucht: Die Flucht vor dem Militärdienst in Syrien hat nicht per se die Zuerkennung eines Flüchtlingsstatus zur Folge. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg laut LTO entschieden und seine Entscheidung dabei wesentlich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2020 gestützt. Bei einem einfachen "Wehrdienstflüchtling" müsse im Einzelfall geprüft werden, ob jenseits dieses Umstandes noch besondere, individuell gefahrerhöhende Umstände hinzutreten – bei den drei Männern im zu entscheidenden Fall habe es hieran gefehlt. 

LG Dresden zu "Faust des Ostens": Das Landgericht Dresden hat drei Mitglieder der rechtsextremistischen Hooligan-Gruppe "Faust des Ostens" u.a. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, schweren Bandendiebstahls und gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Wie FAZ (Stefan Locke) und taz (Konrad Litschko) berichten, beruht das milde Strafmaß auf einer Verzögerung des Verfahrens: Die Taten lägen fast zehn Jahre zurück und schon 2013 sei Anklage erhoben worden, das Gericht habe jedoch eine Verhandlung über lange Zeit mit Verweis auf seine Arbeitsüberlastung und den Vorrang von Haftsachen verschoben. 

LG Aachen zu Habgiermord: 25 Jahre nach der Tat hat das Landgericht Aachen laut FAZ (Reiner Burger) einen heute 51 Jahre alten Mann verurteilt, der 1996 gemeinsam mit einem zwischenzeitlich verstorbenen Komplizen einen 41 Jahre alten Wohnmobilhändler in dessen Werkstatt in Würselen grausam und aus Habgier getötet hat. Die Identität des stark entstellten Opfers, dessen Leichnam die Männer in einer Sandgrube entsorgt hatten, konnte erst 2019 geklärt werden. Grundlage der Verurteilung war ein Belastungszeuge, der aussagte, die Männer hätten ihm die Tat gestanden. Das Gericht stufte die Aussage als glaubhaft ein, da sie Details enthalten habe, die von den Ermittler:innen nie veröffentlicht worden seien.

LG Stuttgart – Cum-Ex/Maple Bank: Der Insolvenzverwalter der Maple Bank hat sich in einem Vergleich außergerichtlich mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY geeinigt, wie nun auch LTO berichtet. EY muss nun rund 12 Millionen Euro an den Insolvenzverwalter zahlen, der ursprünglich wegen angeblich falscher Beratung um den Cum-Ex-Skandal noch 195 Millionen Euro Schadensersatz gefordert hatte. Der für Mittwoch angesetzte Termin vor dem Landgericht Stuttgart wurde aufgehoben.

VG Berlin zu Hauskauf von Patientin: Mit einem Hauskauf von einer Patientin verstößt ein Arzt nicht gegen die ärztliche Berufsordnung. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt entschieden, wie LTO berichtet. Zwar untersage die Berufsordnung die Annahme oder Forderung von mehr als nur geringfügigen Geschenken oder anderen Vorteilen. Wenn aber – wie hier – ein Arzt einen Gegenstand von einer Patientin erwerbe und letztlich den von der Patientin geforderten Kaufpreis zahle, sei bei wirtschaftlicher Betrachtung schon kein berufsrechtlich relevanter Vorteil zu erkennen. Dem stehe nicht entgegen, dass die Frau von einem Nachbarn ein höheres Angebot bekommen habe als der Arzt schließlich gezahlt habe, denn jenes Angebot habe nicht dem marktüblichen Preis entsprochen. 

AG Düsseldorf – Hinterlegung von Kontogeldern: Die Stadtsparkasse Düsseldorf hat 2,43 Millionen Euro von Konten privater Kunden, die sie zuvor gesperrt hatte, auf ein Konto des Amtsgerichts Düsseldorf bei der Deutschen Bundesbank überwiesen und auf diese Weise hinterlegt. Wie FAZ (Christian Siedenbiedel) berichtet, hatten sich die betroffenen Personen auf Anschreiben der Sparkasse, mit denen diese Negativzinsen einführen wollte, nicht gemeldet. Die Konten waren daraufhin gekündigt worden, jedoch hätten die Kunden kein anderes Konto genannt, auf das die Gelder hätten überwiesen werden können, und seien hierdurch in Annahmeverzug geraten.

In einem separaten Kommentar bemerkt Christian Siedenbiedel (FAZ), das Vorgehen möge zwar rechtlich abgesichert sein, aus Sicht der Sparer sei es aber "eigentlich ungeheuerlich."

Recht in der Welt

Österreich – Bundespräsident hilft Verfassungsgerichtshof: Nachdem sich der österreichische Finanzminister Gernot Blümel wochenlang weigerte, trotz einer entsprechenden Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Akten an einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu "Ibiza-Affäre" herauszugeben, hat der Verfassungsgerichtshof am 5. Mai bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen eine Exekution der Anordnung beantragt. Die rechtlichen Grundlagen dieses Vorgehens, das es laut Präsident Van der Bellen "in dieser Form noch nicht gegeben hat", erläutert Universitätsassistent Raphael Ulbing auf Verfassungsblog. Mit dem Aktivieren der staatsrechtlichen Vollstreckung auf Grundlage von Artikel 146 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes habe der Verfassungsgerichtshof seine Handlungsbereitschaft verdeutlicht. SZ (Cathrin Kahlweit) berichtet nun auch über den Vorgang und schreibt, dass inzwischen 30 Umzugskartons mit Dokumenten an das Parlament verbracht wurden – in den Worten einer Parlamentarierin: Dem Parlament "vor die Füße gekippt."

UN – Völkermord an den Jesiden: Der Abschlussbericht des UN-Untersuchungsteams Unitad hat Beweise vorgelegt, wonach die Verfolgung, Versklavung und Ermordung von Jesidinnen und Jesiden durch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) als Völkermord zu klassifizieren ist. Das Team hatte 2017 angefangen, Beweise aufzunehmen und seitdem Laptops und Handys von IS-Mitgliedern untersucht, Verwaltungsdokumente und Propaganda-Videos des IS analysiert sowie Zeuginnen und Zeugen befragt. Wie die taz (Julia Neumann) berichtet, sei etwa in Videos, welche die Massenexekutionen verherrlichen, die Anweisung zu hören: "Tötet sie, wo ihr sie findet."

Juristische Ausbildung

Universitärer Schwerpunktbereich: In der FAZ kritisiert Rechtsprofessor Thomas Lobinger die fehlende Vergleichbarkeit von Abschlussnoten im juristischen Studium, die daraus resultiere, dass der universitäre Schwerpunktbereich in die Gesamtnote miteinberechnet werde. Bei den Prüfungsfächern und -inhalten im Schwerpunktbereich bestünden "völlig unterschiedliche Gegebenheiten"; übereinstimmende Gesamtnoten bei unterschiedlichem Schwerpunktbereich begründeten daher nicht mehr die Vermutung weitgehend übereinstimmender Leistungen. Die Attraktivität des Schwerpunktbereiches würde indes auch ohne eine Berücksichtigung in der Gesamtnote bestehen bleiben: Die Fakultäten könnten der "intrinsischen Motivation" der Studierenden "durchaus vertrauen."

Sonstiges

Kündigung von Datenschutzbeauftragten: Ab 20 Mitarbeitern muss ein Unternehmen eine Person als Datenschutzbeauftragten benennen. Welchen besonderen Kündigungsschutz dies zur Folge hat, erklärt Rechtsanwalt Alexander Birkhahn in der FAZ: So sei die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, ähnlich wie bei Betriebsratsmitgliedern. Unternehmen sollten daher gut überlegen, ob sie einen internen oder einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. 

Werbung und Social Media: Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Werbung in Sozialen Medien, etwa durch Influencer, erläutern die Rechtsanwältin Viktoria Kraetzig und die Unternehmerin Lina Krawietz auf LTO. So sei Werbung als solche zu kennzeichnen, am besten, indem man die entsprechenden Posts sichtbar mit dem Wort "Anzeige" beschreibe. Auch seien Urheberrechte Dritter zu beachten, bei abgebildeten Personen sei deren Einwilligung einzuholen und – bei geschäftsmäßigen Social-Media-Accounts – ein durch nicht mehr als zwei Klicks zu findendes Impressum beizufügen.

Datenschutz/Datentransfers und Forschung: FAZ-Einspruch (Piotr Heller) beleuchtet die Auswirkungen, welche die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung auf die internationale biomedizinische Forschung hat. Mehrere europäische Datenbanken mit Blutproben oder genetischem Material hätten ihre Datenströme mit US-amerikanischen Einrichtungen gestoppt, weil die USA nicht als vertrauenswürdiger Partner beim Datenschutz gälten. In einem kürzlich veröffentlichten Bericht hätten drei große akademische Forschungsnetzwerke an die Europäische Kommission appelliert, sich der Sache anzunehmen und etwa Ausnahmen für Forschungsdaten in die Standardklauseln einzubauen.

Jurist bei CureVac: Wie ein Jurist es zum Vorstandschef des Tübinger Impfstoffherstellers CureVac geschafft hat, beleuchtet die FAZ (Ilka Kopplin) in einem Porträt von Franz-Werner Haas. Er habe sich schon immer für Wissenschaft interessiert und sei seit 20 Jahren in der Biotechbranche tätig – in einer Kanzlei habe er hingegen nie gearbeitet.

Arbeit als Notar: Warum Notare den "besten Beruf unter der juristischen Sonne haben", erklären drei von ihnen auf LTO Karriere (Franziska Kring). Der Beruf sei vielseitig und man komme mit vielen verschiedenen Menschen in Kontakt, überdies könne man durch eine geschickte Vertragsgestaltung Konflikten vorbeugen statt sich vor Gericht zu streiten. Stets gelte es, die Wünsche der Mandanten in Erfahrung zu bringen und ihnen die Rechtslage allgemeinverständlich zu erklären. Indes sei das Notariat überaltert und es gebe mancherorts Nachwuchssorgen – dennoch sei das Doppelprädikat derzeit noch Einstellungsvoraussetzung. 
 

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lto/mps

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Mai 2021: Anordnung gegen Facebook / "Verhetzende Beleidigung" soll strafbar werden / Prozess gegen KZ-Schreibkraft . In: Legal Tribune Online, 12.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44945/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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