Die juristische Presseschau vom 30. April 2021: Klima-Beschluss des BVerfG / Ver­ord­nung zu Rechten für Geimpfte? / Urteil gegen Chri­s­toph Met­zelder

30.04.2021

Das Bundesverfassungsgericht fällt ein historisches Urteil zum Klimaschutz. Eine Verordnung zu Rechten für Corona-Geimpfte und Genesene kommt wohl demnächst. Christoph Metzelder ist im Kinderpornographie-Prozess verurteilt worden. 

Thema des Tages

BVerfG zu Klimaschutzgesetz: Einem historischen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zufolge muss die Politik beim Klimaschutz nachbessern, damit sich die Gesellschaft besser und schneller auf die erforderliche Klimaneutralität vorbereiten kann und um damit die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Die bisherigen Regeln reichten nicht aus. Aus dem Grundgesetz, insbesondere aus dessen Art. 20a, ergebe sich eine Pflicht zum Klimaschutz, wobei das Ziel die Klimaneutralität Deutschlands sein müsse. Je weiter der Klimawandel fortschreite, umso mehr Gewicht habe das Klimaschutzgebot gegenüber anderen Interessen. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher regeln, um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erfüllen. Das Gericht ließ nur die Verfassungsbeschwerden natürlicher Personen zu. Umweltverbände seien nicht beschwerdebefugt, so das BVerfG. Über die Entscheidung berichten SZ (Wolfgang Janisch), taz (Bernhard Pötter/Christian Rath), tagesschau.de (Frank Bräutigam), LTO sowie die wissenschaftliche Mitarbeiterin Anna-Julia Saiger auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache). 

LTO (Annelie Kaufmann) interviewt Rechtsprofessor Christian Calliess. Er meint, erstmals habe das Gericht Art. 20a Grundgesetz in einer Koppelung mit grundrechtlichen Schutzpflichten wirklich mit Leben gefüllt. Es habe durch das Erstrecken der Freiheitsverträglichkeit des Klimaschutzes auf künftige Generationen die politische Langfristperspektive gestärkt. Nun müsse gehandelt werden, weil ansonsten später eine Ökodiktatur drohe. Auf zeit.de (Maria Mast) findet sich ein Interview mit der Klägeranwältin Franziska Heß. Ihrer Ansicht nach hat das BVerfG ein "Recht auf Zukunft" anerkannt. Aus grundrechtlichen Erwägungen müssten sich Klimaziele nun an der Wissenschaft und an den Grundrechten orientieren. Die SZ (Thomas Hummel) gibt einen Überblick über weitere Klagen in anderen Staaten gegen unzureichende Klima-Politik, auf die die Entscheidung einen Einfluss haben könnte.

Wolfgang Janisch (SZ), Heinrich Wefing (zeit.de), Stephan Detjen (deutschlandfunk.de), Gigi Deppe (swr.de) und Bernhard Pötter (taz) heben in ihren Kommentaren die historische Bedeutung des Urteils hervor. Nun gebe es einen einklagbaren Verfassungsgrundsatz der gerechten Lastenverteilung zwischen Gegenwart und Zukunft. Die Entscheidung werde Deutschland nachhaltig verändern. Reinhard Müller (FAZ) meint hingegen, das BVerfG versuche offenbar gleich die Welt zu retten. Aus der Verfassung folge nicht unmittelbar eine bestimmte Pflicht zur Reduktion von Emissionen. Ulf Poschardt (Welt) befürchtet, die Umsetzung der Entscheidung könnte düster werden. Die Milieus der Klageführer hätten kaum oder keinerlei Verständnis von Freiheit abseits des moralisch Akzeptablen. 


Rechtspolitik

Rechte für Geimpfte: Einem Verordnungsentwurf des Bundesjustizministeriums zufolge sollen vollständig Geimpfte und von einer Covid-19-Erkrankung Genesene wieder mehr Rechte bekommen. Insbesondere von Auflagen für private Treffen und nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sollen diese Gruppen ausgenommen werden. Zudem sollen für sie auch Quarantänepflichten nicht gelten. Das Ministerium hat den Vorschlag am gestrigen Donnerstag an die anderen Bundesministerien versandt. Beschlossen werden könnte sie in der nächsten Woche. Es berichtet zeit.de

Die Titelgeschichte des Spiegel (Markus Becker u.a.) widmet sich Vor- und Nachteilen von Rechten für Geimpfte. 

Bankgebühren: Nach dem Willen der Verbraucherschutzminister:innen einiger Bundesländer soll der Bund eine gesetzliche Grundlage für wirksame Obergrenzen für Gebühren aller Zahlungskonten schaffen. So sollen unter anderem Dispozinsen begrenzt und Abhebegebühren gedeckelt werden. Über eine entsprechende Beschlussvorlage soll die Verbraucherministerkonferenz in der kommenden Woche entscheiden. Es berichtet die FAZ (Marcus Jung)

Corona – Infektionsschutzgesetz: Die FAZ (Helene Bubrowski/Corinna Budras) beleuchtet die Position der Grünen zur kürzlich beschlossenen Bundes-Notbremse. Diese übten sich in vornehmer Zurückhaltung. So hätten sie sich bei der Abstimmung über die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes enthalten und sich auch den Verfassungsbeschwerden weit überwiegend nicht angeschlossen. Jedoch stünden auch grüne Rechtspolitiker Maßnahmen wie Ausgangssperren und fehlenden Ausnahmen für Geimpfte kritisch gegenüber. 

Im Gespräch mit der FAZ (Reinhard Müller) hält Ex-BVerfG-Präsident Hans-Jürgen Papier eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf bestimmte Maßnahmen für denkbar. Problematisch seien die beschlossenen Ausgangssperren sowie die Fokussierung auf den Inzidenzwert als alleinigen Maßstab für Grundrechtseingriffe. 

Insolvenzantragspflicht: Am heutigen 30. April endet für Unternehmen in Deutschland die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit müssen sie ab Mai wieder innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Antrag auf Insolvenz stellen. Handel, Gastgewerbe und Reisebranche fordern eine verlängerte Aussetzung bis Ende des Jahres. Aus dem Bundesjustizministerium heißt es hingegen, ein längerer Insolvenzschutz sei derzeit nicht geplant, wie das Hbl (Dietmar Neuerer/Heike Anger) berichtet.

Heike Anger (Hbl) plädiert in einem gesonderten Kommentar gegen eine Verlängerung. Der Schutz der Gläubiger gebiete es, dass Insolvenzverschleppung oder sogar Eingehungsbetrug wieder als Straftatbestände ernstgenommen würden. Pleiten als Ausdruck von Strukturwandel würden mit einer weiteren Aussetzung nur weiter hinausgezögert. Stattdessen sollten Unternehmen auf den neuen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen setzen.

Justiz

AG Düsseldorf zu Christoph Metzelder: Das Amtsgericht Düsseldorf hat den früheren Fußballprofi Christoph Metzelder wegen Weiterleitens kinderpornographischer Fotos und Videos zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Dem Urteil war u.a. ein zweieinhalbstündiges Rechtsgespräch vorausgegangen. Metzelder hatte die Weiterleitung von 18 kinder- und jugendpornographischen Dateien vor Gericht eingeräumt. Außerdem bat er die Opfer sexueller Gewalt um Vergebung. Die Richterin erkannte in der Berichterstattung eine "vorweggenommene Bestrafung" und attestierte Metzelder echte Reue. Über den Prozess schreiben SZ (Jana Stegemann), FAZ (Reiner Burger), Welt (Kristian Frigelj), spiegel.de (Lukas Eberle) und LTO

Annette Ramelsberger (SZ) meint, wäre Metzelder nicht ein prominenter Ex-Fußballer, so hätte sein Fall vor den Amtsgerichten keinerlei Aufsehen erregt. Für Kunden wie Metzelder würden Kinder wie Objekte benutzt und für ihr Leben geschädigt. Als eigentliche Strafe folge für Prominente wie Metzelder die Verbannung aus der Gesellschaft. Axel Spilcker (focus.de) kritisiert die "unvermeidliche Medienschelte" durch die Verteidiger von Christoph Metzelder und die Richterin. Jahrelang seien die Medienanwälte erfolgreich gegen die Berichterstatter zu Felde gezogen. Das Strafverfahren habe sich katastrophal auf die Pressefreiheit ausgewirkt. 

BVerfG – Corona-Schließung von Konzertsälen: Eine Reihe von Musiker:innen und Dirigent:innen, die sich in der Initiative "Aufstehen für die Kunst" zusammengeschlossen haben, reichten beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Schließung von Konzerthäusern ein. Sie berufen sich auf die Kunstfreiheit und verlangen Gleichbehandlung mit Einzelhandel und Kirchen, so spiegel.de.

BVerwG zu Freizeitausgleich: Einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zufolge muss Polizisten für ihren Einsatz beim G7-Gipfel 2015 in Elmau ein höherer Freizeitausgleich zugesprochen werden. Auch für sogenannte Ruhezeiten müsse der Ausgleich nach § 88 Bundesbeamtengesetz gewährt werden. Dies meldet LTO

BAG zu DSGVO-Auskunft und Arbeitsrecht: Nun berichtet auch netzpolitik.org (Pia Stenner) über die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wonach ein Arbeitgeber wegen eines nicht hinreichend bestimmten Klageantrags die beantragte Überlassung von Email-Kopien nicht leisten muss.  

OLG Frankfurt/M. zu "Bio"-Mineralwasser: Einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. zufolge darf der Konzern Danone für sein Produkt "Volvic" das Siegel "Premiummineralwasser mit Bio-Qualität" nicht vergeben oder verwenden. Käufer erwarteten ein deutlich reineres und unbehandeltes Wasser, wenn es als "Bio" bezeichnet werde. Tatsächlich finde jedoch eine Nachbehandlung statt. Es berichtet spiegel.de.

OLG München – Rechtsterroristin Susanne G.: Vor dem Oberlandesgericht München hat der Prozess gegen die Rechtsextremistin Susanne G. begonnen, der die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen wird. Zum Zeitpunkt der Verhaftung soll ein von ihr vorbereiteter Brandanschlag kurz bevorgestanden haben. Sie soll zudem sechs Drohbriefe verschickt haben, denen jeweils scharfe Patronen beigelegt waren. Am ersten Prozesstag war im Zuschauerraum unter anderem der Vorsitzende der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" anwesend. Es berichten SZ (Annette Ramelsberger) und spiegel.de (Wiebke Ramm)

LAG Düsseldorf zu "Kurzarbeit Null": Laut einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf von Mitte März ist für Zeiträume, in denen Arbeitnehmer:innen wegen "Kurzarbeit Null" keine Arbeitspflicht haben, der jährliche Urlaubsanspruch anteilig zu kürzen. Dies meldet beck-community (Christian Rolfs)

AG Kitzingen zu Kirchenasyl: In seiner Kolumne befasst sich nun auch Heribert Prantl (SZ) mit dem Freispruch eines Mönchs durch das Amtsgericht Kitzingen. Der Mönch hatte einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt. Das Amtsgericht sprach ihn vom Strafrechtsvorwurf frei unter Hinweis auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit. Der Mönch habe zwar rechtswidrig, aber nicht schuldhaft gehandelt. Der Autor hält das Urteil für "mutig und grundrechtskonsequent zugleich". Es stehe aber die Frage im Raum: "Sind es nur geistliche Gewissen, die zur Schuldlosigkeit führen – oder auch weltliche?"

StA Trier – Amokfahrt: Die Staatsanwaltschaft Trier hat einen 51-jährigen Mann wegen fünffachen Mordes sowie 18-fachen versuchten Mordes angeklagt. Er soll mit seinem Sportgeländewagen durch die Fußgängerzone von Trier gerast sein. Es berichten FAZ (Julian Staib) und spiegel.de.

StA Meiningen – Kali-Konzern: Obwohl sie die Praxis des Kali-Konzerns K+S, riesige Salzabwassermengen in den Untergrund zu pumpen, als Verstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz für rechtswidrig hält, hat die Staatsanwaltschaft Meiningen ein Strafverfahren gegen insgesamt 50 Personen jetzt eingestellt. Das hat sie damit begründet, dass strafrechtlich niemand zur Verantwortung gezogen werden könne, weil zu viele Personen beteiligt gewesen seien. Jedenfalls seien die K+S erteilten Genehmigungen rechtswidrig gewesen. Über den Vorgang schreibt der Spiegel (Matthias Bartsch)

VG-Präsidentin Killinger: Bei LTO-Karriere (Annelie Kaufmann) äußert sich die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Göttingen, Stefanie Killinger, zu ihrem Berufsalltag und ihren Aufgaben. 

Recht in der Welt

USA – Klagen wegen Desinformation: Der Spiegel (René Pfister) schreibt über eine Schadensersatzklage zweier Hersteller elektronischer Wahlmaschinen gegen Fox News. Die Unternehmen verlangen insgesamt 4,3 Milliarden Dollar, weil Fox News über Wochen die haltlose These verbreitet hatte, die beiden Unternehmen hätten mit ihren Maschinen bewusst die Wahlen zugunsten Bidens manipuliert. 

Juristische Ausbildung 

VG Berlin zu Referendariatsstation: Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Eilantrag eines Referendars stattgegeben und entschieden, dass der Präsident des Kammergerichts die Zuweisung des Referendars an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag nicht unter Verweis auf das dortige Infektionsgeschehen verweigern darf. Es sei nicht ersichtlich, dass die sachgerechte Ausbildung des Referendars durch eine Infektion oder etwaige Quarantänemaßnahme gefährdet sei. Die Entscheidung sei auch unverhältnismäßig. LTO-Karriere berichtet. 

Sonstiges

Anwaltsstatistik: beck-aktuell (Joachim Jahn) stellt die am gestrigen Donnerstag veröffentliche Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer vor. Demnach hat die Gesamtanzahl der Rechtsanwälte in Deutschland leicht abgenommen und lag am 1.1.2021 bei 165.680. Gestiegen sei hingegen die Zahl der Syndikusrechtsanwälte (4410 gegenüber 3631 im Vorjahr) und der Rechtsanwälte mit Doppelzulassung (16.537 statt 15.475). Bei den 144.773 Rechtsanwälten mit Einzelzulassung liegt der Frauenanteil bei nur 34,28 %. 

Impfpriorisierung von Anwälten: Auf beck-aktuell (Monika Spiekermann) findet sich ein Gespräch mit dem Präsidenten der Berliner Rechtsanwaltskammer, Marcus Mollnau. Dieser führt aus, dass Anwälte und Notare, aber auch das Kanzleipersonal einen Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung mit erhöhter Priorität haben. In Berlin sollen Impfcodes für die Impftermine durch die Rechtsanwaltskammer via besonderem elektronischem Anwaltspostfach (beA) versendet werden, um die Berliner Gesundheitsverwaltung zu unterstützen.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums. 

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jng

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. April 2021: Klima-Beschluss des BVerfG / Verordnung zu Rechten für Geimpfte? / Urteil gegen Christoph Metzelder . In: Legal Tribune Online, 30.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44852/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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