Die juristische Presseschau vom 27. April 2021: Ergeb­nisse des Impf­gip­fels / Kir­che­n­asyl nicht strafbar / Klage gegen Astra Zeneca

27.04.2021

Merkel kündigt an, Geimpfte künftig den negativ Getesteten gleichzustellen. Das Gewähren von Kirchenasyl soll laut AG Kitzingen durch die Gewissensfreiheit entschuldigt sein. Die EU verklagt Astra Zeneca wegen unzuverlässiger Lieferung.

Thema des Tages

Corona – Rechte von Geimpften/Impf-Priorisierung: Auf der als "Impfgipfel" bezeichneten jüngsten Bund-Länder-Konferenz ist eine grundsätzliche Einigung auf Beschränkungserleichterungen für Corona-Geimpfte und -Genesene erzielt worden. Beschlüsse zum Inhalt und zum Zeitplan wurden jedoch nicht getroffen. Betroffene könnten bestimmte Einkäufe und Friseurbesuche bald ohne negativen Corona-Test unternehmen, wird Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zitiert. Sie kündigte eine Rechtsverordnung der Bundesregierung an, der Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen. Länder äußerten Skepsis, wie sich Ausnahmen für Geimpfte und Genesene etwa bei Ausgangsbeschränkungen kontrollieren lassen. Im zweiten Schwerpunkt kündigte die Kanzlerin an, dass bis Mai entsprechend der in der Impfverordnung vorgesehenen Prioritätsgruppen weitergeimpft wird. Erst im Juni solle die Priorisierung aufgegeben werden, dann könne sich jeder um eine Impfung bemühen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte sich für eine sofortige Aufgabe der Impfpriorisierung eingesetzt. Es berichten die FAZ (Christian Geinitz/Thomas Gutschker), die Welt (Thomas Vitzthum), taz.de (Christian Rath) und spiegel.de.  

Laut bild.de präsentierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach dem Gipfel einen Zeitplan für die Rechte der Geimpften: Die Bundesregierung wolle in der kommenden Woche einen Vorschlag für eine Verordnung vorlegen, über den der Bundesrat abschließend erst am 24. Mai abstimmen solle. Im Interview mit der Welt (Tatjana Ohm/Nikolaus Doll) verteidigte Spahn die Priorisierung bei der Impfung und begründet die Aufgabe von Beschränkungen für Geimpfte: "Es geht hier um Grundrechte, und da gibt's nichts irgendwie zu relativieren oder zu verzögern".

Detlef Esslinger (SZ) hält es für dringend geboten, dass Geimpfte "wieder ihre Freiheiten zurückerhalten". Hierfür sprächen neben seit Wochen vorgetragenen juristischen Gründen auch wirtschaftliche: Weiterhin für alle geschlossene Geschäfte bedeuteten weniger Steuereinnahmen. Absolute Gleichheit ließe sich nur herstellen, "indem man allen alles verbietet". Christian Vooren (zeit.de) hingegen merkt an, dass die Pandemie soziale Ungleichheiten bereits verschärft und deutlich sichtbar gemacht habe. Wenn die Politik jetzt nach und nach die Impfreihenfolge samt Aussicht auf Freiheiten für alle öffne, drohe sich diese Ungleichheit noch zu verstärken. 

Corona – Digitaler Impfnachweis: FAZ-Einspruch (Thomas Gutschker) berichtet über den Mitte März vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission, durch ein europaweit geltendes System eine Impfung, einen negativen Test oder eine temporäre Immunität gegen Covid-19 nachzuweisen. Die zwei großen Streitpunkte seien, ob Inhaber eines solchen Nachweises unbeschränkt reisen dürfen und wer die Kosten für Corona-Tests übernehmen solle. netzpolitik.org (Alexander Fanta) berichtet über datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber dem Vorhaben. Verschiedene EU-Parlamentarier:innen forderten, dass bei Überprüfung von Nachweisen keine Datenspuren bleiben dürften und niemand "getrackt und verfolgt" werden dürfe. 

Rechtspolitik

Corona – Infektionsschutzgesetz: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Holger Grefrath vertritt im Verfassungsblog die These, dass der sogenannten "Bundes-Notbremse" die erforderliche Zustimmung des Bundesrates fehle. Der in der letzten Woche beschlossene neue § 28b Infektionsschutzgesetz sei daher offenkundig formell verfassungswidrig. Dies ergebe sich aus Art. 104a Abs. 4 GG, da die neue Verpflichtung der Länder, an Schulen Schnelltests anzubieten, die Verpflichtung zu einer geldwerten Sachleistung gegenüber Dritten darstelle. Überdies würden die nun beschlossenen Änderungen den bereits bestehenden zustimmungsbedürftigen Vorschriften des IfSG eine wesentlich andere Bedeutung und Tragweite verleihen, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso die Zustimmungsbedürftigkeit auslöse. 

Corona – Patentrecht: Nach Darstellung des Hbl (Moritz Koch/Torsten Riecke) gewinnt die Forderung, Patente für Corona-Impfungen von geltenden Patentregeln auszunehmen, international an Rückhalt. Neben einer Gruppe US-amerikanischer Parlamentarier hätten nun auch 175 Ex-Regierungschefs und Nobelpreisträger gefordert, eine nach den Regeln der Welthandelsorganisation WTO grundsätzlich mögliche, beim Kampf gegen Aids bereits angewendete Ausnahme anzuwenden. 

Befristete Arbeitsverträge: Die jüngsten Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverträgen einzuschränken, ruft den Widerstand von Arbeitsrechtlern hervor. Die vom Hbl (Heike Anger) wiedergegebenen Experten beklagen etwa "ein bürokratisches und auch datenschutzrechtlich unerwünschtes Monstrum".

Dietrich Creutzburg (FAZ) hält für bemerkenswert, dass arbeitsvertragliche Befristungen in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen seien. Der Arbeitsminister und seine Partei wollten somit offenbar "mit einer Gesetzesinitiative punkten", die Befristungen "faktisch nur noch mit staatlicher Sondergenehmigung erlaubte".

Erscheinungsbild von Beamten: Das letzten Donnerstag vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamten und Beamtinnen bespricht Rechtsprofessorin Kirsten Wiese auf LTO. Es schaffe Ermächtigungsgrundlagen für das Verbot von Tätowierungen ebenso wie für "religiös oder weltanschaulich konnotierte Merkmale des Erscheinungsbildes", wenn sie objektiv geeignet seien, "das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen". Damit werde die Möglichkeit zu Kopftuchverboten im öffentlichen Dienst bundesweit und unabhängig von der dienstlichen Funktion geschaffen – auch für Richterinnen.

Wiederaufnahme von Strafverfahren: Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte Reform der Wiederaufnahme zuungunsten des Beschuldigten nach § 362 Strafprozessordnung ist ins Stocken geraten, berichtet die Welt (Hannelore Crolly). Eigentlich sollte es noch in dieser Legislaturperiode ermöglicht werden, beim Vorliegen neuer Beweismittel wie DNA-Analysen bei nicht verjährbaren Straftaten wie Mord auch nach einem Freispruch einen neuen Prozess anstrengen zu können. Das Bundesjustizministerium habe aber zuerst eine noch andauernde gründliche Prüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit angemahnt. Auch sei fraglich, ob eine solche Regelung ausnahmsweise auch rückwirkend anwendbar sein könne. 

Justiz

AG Kitzingen – Kirchenasyl: Das Amtsgericht Kitzingen hat laut LTO und zeit.de einen Mönch freigesprochen, dem Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel vorgeworfen wurde. Er soll einem 25-Jährigen, der im Gazastreifen geboren und über Rumänien in die Europäische Union eingereist war, in der Abtei Unterschlupf gewährt haben. Wie spiegel.de (Dietmar Hipp) berichtet, habe der Richter in der "glaubhaften Berufung" des Angeklagten auf das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit einen aus Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz herzuleitenden Entschuldigungsgrund gesehen. Mit dieser Entscheidung betrete das Gericht erklärtermaßen juristisches "Neuland." Der Freispruch werde "Signalwirkung" entfalten, wird der Verteidiger zitiert.  

BVerwG zu Diesel-Skandal und CO2-Messungen: Die Deutsche Umwelthilfe hat Anspruch auf Zugang zu Unterlagen über Messungen des CO2-Ausstoßes bei Kraftfahrzeugen, die die Volkswagen AG im November 2015 vertraulich an das Bundesverkehrsministerium (BMVI) übermittelte. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und sich damit den gleichlautenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin sowie des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg angeschlossen, berichtet LTO. Das BMVI sei eine informationspflichtige Stelle, für eine Ablehnung des Antrags seien keine Gründe ersichtlich: Nachdem die Staatsanwaltschaft Braunschweig die Ermittlungsverfahren abgeschlossen habe, habe das Bekanntgeben der Informationen keine nachteiligen Auswirkungen mehr auf die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen.

OLG München zu Wirecard-Film: Nur wenige Stunden vor der Ausstrahlung des RTL-"Doku-Dramas" zur Wirecard-Insolvenz "Der große Fake – Die Wirecard Story" hat das Oberlandesgericht München dem Sender per einstweiliger Verfügung untersagt, über einen Kronzeugen identifizierend zu berichten. Die Ausstrahlung ging am vergangenen Donnerstag dennoch wie geplant über die Bühne, so die FAZ (Corinna Budras). Damit dürfte die Beitreibung des angedrohten Ordnungsgeldes den Gegenstand des nächsten Verfahrens bilden. 

LG Braunschweig – Martin Winterkorn: Vor dem für September geplanten Strafprozess gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn und andere mutmaßlich am Diesel-Skandal beteiligte Manager hat ein Gutachten des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für "Risse" in der Anklage gesorgt, schreibt die FAZ (Marcus Jung u.a.). Nach dem der Zeitung vorliegenden Gutachten habe es die Behörde offen gelassen, ob die Abschalteinrichtungen in Diesel-Autos Grenzwertverstöße bewirkt hätten. Das KBA gehe nach eigener Aussage weiterhin davon aus, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorgelegen habe, dies sei "aber nicht so eindeutig formuliert, wie es sich die Strafverteidiger, aber auch die Staatsanwaltschaft wohl wünschen würden".

LG Stuttgart – Angriff auf Querdenker: Wegen eines gewalttätigen Angriffs auf Teilnehmer einer Querdenken-Demonstration im vergangenen April müssen sich zwei mutmaßliche Linksextremisten vor dem Landgericht Stuttgart u.a. wegen versuchten Totschlags verantworten. Zum Prozessauftakt ließen die Angeklagten über ihre Verteidigung die Vorwürfe zurückweisen, machten aber ansonsten keine Aussagen. Das Gericht hat Verhandlungstage bis Ende September terminiert. Die SZ (Claudia Henzler) berichtet.

AG Köln – Karl-Erivan Haub: Vor der am Amtsgericht Köln bis zum 12. Mai laufenden Meldefrist im Todeserklärungsverfahren zum verschollenen Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub haben sich die bislang verstrittenen Familienstämme offenbar auf eine Einigung verständigt. Nach dem ausführlichen Bericht des Hbl (Florian Kolf u.a.) veräußern die unmittelbaren Angehörigen Haubs ihre Anteile der Tengelmann Warenhandels-KG an dessen Bruder Christian. Aus dem Erlös ließe sich dann wohl auch die anfallende Erbschaftsteuer bestreiten.  

ArbG Köln zu Kündigung wegen Corona-Quarantäne: Die Kündigung eines Arbeitnehmers in einem Kleinbetrieb ohne allgemeinen Kündigungsschutz, der wegen des Kontakts zu einer Corona-infizierten Person in häuslicher Quarantäne verbleiben musste, ist unwirksam. Dies hat das Arbeitsgericht Köln laut beck-community (Christian Rolfs) entschieden. Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber vermutet, der Kläger wolle sich lediglich vor der Arbeitsleistung "drücken" und daher die Bestätigung der Quarantäneanordnung gefordert, welche das Gesundheitsamt jedoch auch nach mehreren Tagen nicht vorlegte. Daraufhin sprach der Arbeitgeber die Kündigung aus. Diese sei sitten- (§ 138 BGB) und treuwidrig (§ 242 BGB), wobei erschwerend hinzukomme, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ausdrücklich aufgefordert hatte, entgegen der Quarantäneanordnung im Betrieb zu erscheinen.

AG Berlin-Tiergarten – Missbrauch in Arztpraxis: Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten wird gegen einen international renommierten Arzt wegen sexuellen Missbrauchs von fünf männlichen Patienten in der Artzpraxis verhandelt. Der schwule Arzt bezeichnet die Handlungen an den schwulen Patienten, z.B. Manipulationen an Penis und Prostata, als medizinisch intendiert. Über die Aussage eines Opferzeugen berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm).

StA Erfurt – Familienrichter und Maskenpflicht: Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung gegen den Familienrichter eingeleitet, der Anfang April per einstweiliger Verfügung die Maskenpflicht an zwei Schulen der Stadt gekippt hatte, berichten spiegel.de und zeit.de. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass der Familienrichter willkürlich seine Zuständigkeit für eine Rechtssache angenommen habe, für die eigentlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet gewesen sei. Er habe sich möglicherweise bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt, seine Entscheidung sei von den gesetzlichen Vorschriften nicht mehr getragen und erscheine willkürlich.

Recht in der Welt

EU/Astra Zeneca: Wie angekündigt, hat die EU-Kommission am vergangenen Freitag bei einem belgischen Gericht eine Schadensersatzforderung gegen den Impfstoffhersteller Astra Zeneca erhoben, berichten LTO und Hbl (Christoph Herwartz). Die von allen Mitgliedstaaten unterstütze Klage behauptet eine Vertragsverletzung des Unternehmens. Dieses habe nicht alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, die zugesagten Impfdosen auch tatsächlich zu liefern. Daneben werde eine bevorzugte Behandlung Großbritanniens gerügt. 

Karoline Meta Beisel (SZ) bezeichnet den Schritt in einem Kommentar als richtig. Zwar habe der Ruf des Unternehmens in den vergangenen Monaten ohnehin schon gelitten. Die EU-Kommission habe sich aber verpflichtet, auch außereuropäischen Ländern bei der Impfstoffbeschaffung zu helfen. Auch deshalb sei es falsch, auf bereits erworbene Ansprüche zu verzichten.

EU/Tschechien – Andrej Babis: Die EU-Kommission hat festgestellt, dass der tschechische Ministerpräsident Andrej Babis gegen EU-Recht verstoßen hat. Die von dem Milliardär geleitete Regierung habe EU-Hilfen an die von ihm kontrollierte Agrofert-Gruppe ermöglicht, Babis selbst sich somit in einem Interessenkonflikt befunden. Die FAZ (Andreas Mihm) berichtet.

Russland – Alexej Nawalnyi: Ein Moskauer Gericht verhandelt derzeit über den Antrag der Staatsanwaltschaft, Organisationen des Oppositionspolitikers Alexej Nawalnyi als "extremistisch" einzustufen. Sollte dem Antrag entsprochen werden, dürften einer Organisation wie der "Stiftung zum Kampf gegen Korruption" ähnliche Repressalien drohen wie den Zeugen Jehovas, schreibt die FAZ (Friedrich Schmidt). Die Glaubensgemeinschaft wurde 2017 solcherart eingestuft, seitdem drohten Mitgliedern mehrjährige Haftstrafen. 

Reinhard Veser (FAZ) meint im Leitartikel, dass die Unterdrückung der Opposition ein bestenfalls vorübergehender Erfolg des Regimes sei. Das Vorgehen gegen "kritische Medien und die Zivilgesellschaft" begründe die Gefahr, "dass das Land durch Auswanderung oder Rückzug in private Nischen viele der Menschen verliert, die es in den kommenden Jahren am meisten braucht".

Frankreich – Tötung einer Jüdin unter Cannabis-Einwirkung: In Frankreich ist die Straflosigkeit der Tötung einer jüdischen Rentnerin in Paris auf Empörung gestoßen. Der aus Mali stammende Täter soll bei der Tat vor vier Jahren "Allahu Akbar" gerufen haben, weshalb das Strafgericht einen antisemitischen Charakter der Tat annahm. Der damals 27-jährige Täter wurde aber wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit aufgrund von Drogenkonsum freigesprochen und für mindestens 20 Jahre psychiatrisch untergebracht. Angehörige der Frau hatten Beschwerde gegen diese Entscheidung des Berufungsgerichts erhoben, die aber am 14. April in letzter Instanz zurückgewiesen worden war, schreiben die taz (Rudolf Balmer) und Welt (Martina Meister). Weil die mangelnde Zurechnungsfähigkeit wohl auf massivem Cannabis-Konsum des Täters beruhte, habe nun Staatspräsident Emmanuel Macron den Justizminister angewiesen, mittels einer "gesetzlichen Präzisierung" auszuschließen, dass Drogenkonsum zum Ausschluss der Schuldfähigkeit führen könne. 

Türkei – Selahattin Demirtas: In der türkischen Hauptstadt Ankara hat der Strafprozess wegen der sogenannten Kobane-Proteste im Oktober 2014 begonnen. Dem Oppositionspolitiker Selahattin Demirtas und weiteren 107 Angeklagten aus dem Umfeld der HDP-Partei wird vorgeworfen, durch die von ihnen initiierten Proteste gegen die Belagerung der syrischen Grenzstadt Kobane und die auf sie folgenden Ausschreitungen mit Dutzenden Toten "die Zerstörung der Einheit des Staates und Integrität des Landes" betrieben zu haben. SZ (Thomas Avenarius) und taz (Wolf Wittenfeld) berichten über den tumultösen Prozessbeginn. 

Laut Thomas Avenarius (SZ) "sollte man der Justiz" bei der Aufarbeitung der Vorgänge um die gewalttätigen Auseinandersetzungen "vertrauen – wäre es nicht die Türkei". Es stehe zu befürchten, dass das Verfahren genutzt werde, um einer wichtigen Oppositionspartei zu schaden. 

Sonstiges  

Viviane Reding: Anlässlich ihres 70. Geburtstages würdigt die FAZ (Thomas Gutschker) die Luxemburgerin Viviane Reding. Als EU-Kommissarin habe sie in drei Amtszeiten "einige der wichtigsten Gesetze ausgearbeitet, die die Union bis heute prägen", etwa die Datenschutzgrundverordnung in ihrer letzten Station als Justizkommissarin. 

Super League/Kartellrecht: Die kartellrechtliche Zulässigkeit einer "Super League" im europäischen Fußball analysiert Rechtsanwalt Christopher Unseld im Verfassungsblog. Dabei vertritt er die Auffassung, dass es den bestehenden Verbänden durchaus zustehe, die drohende Konkurrenz der "Super League" mit entsprechenden Sanktionen für Vereine und ihre Spieler zu bekämpfen. Das europäische Kartellrecht stehe nicht im Wege, um Europa vor einer "Super League" und bestehenden Oligopolen zu bewahren und dabei den breiten Wettbewerb zu fördern.

Das Letzte zum Schluss  

Haustiere nach der Scheidung: Für ein wenig Freude in freudloser Zeit sorgt der spanische Gesetzgeber. Die SZ (Karin Janker) berichtet, dass die in Spanien allseits beliebten Haustiere künftig als "lebendige, fühlende Wesen" legaldefiniert werden sollen. Hiermit sollen v.a. zivilrechtliche Konsequenzen verbunden sein, unter anderem die Verpflichtung geschiedener Eheleute, für den vierbeinigen Anhang eine Lösung im Sinne des Tieres zu finden. Dies könne ein gemeinsames Sorgerecht umfassen.

 

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lto/mpi/mps

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. April 2021: Ergebnisse des Impfgipfels / Kirchenasyl nicht strafbar / Klage gegen Astra Zeneca . In: Legal Tribune Online, 27.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44815/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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