Zum ersten islamistischen Anschlag auf Homosexuelle begann der Prozess vor dem OLG Dresden. Der Rechtsausschuss hörte Sachverständige zur Urheberrechtsreform. Vor dem OLG Stuttgart beginnt die Verhandlung zur rechtsextremistischen Gruppe S.
Thema des Tages
OLG Dresden – islamistischer Angriff auf Schwule: Wegen Mordes, versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung muss sich seit dem gestrigen Montag Abdullah al H. H. vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden verantworten. Der 21-jährige Syrer attackierte im vergangenen Oktober einen Mann und dessen Lebensgefährten in der Dresdner Altstadt mit mehreren Messern, wobei er einen der Männer tödlich verletzte. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass H. H., der bereits wegen der Unterstützung der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) mehrere Jahre inhaftiert war, aus Hass auf Ungläubige und Homosexuelle handelte. Die sexuelle Identität der Opfer war von Seiten der Ermittlungsbehörden zunächst verschwiegen worden. Gegenüber einem Gutachter sagte H. H., er bereue vor allem, vor der Tat nicht den IS konsultiert und nicht noch mehr Ungläubige umgebracht zu haben. Laut SZ (Ulrike Nimz), FAZ (Stefan Locke), taz (Konrad Litschko), spiegel.de (Wiebke Ramm) und Welt sind solche detaillierten Schilderungen des Motivs sehr selten und geben einen tiefen Einblick in die Gedankenwelt des terroristisch handelnden Täters. Da H. H. zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war, muss das Gericht prüfen, ob er als Heranwachsender nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Ein Urteil wird für Mai erwartet.
Rechtspolitik
Umsetzung EU-Urheberrecht: Die SZ (Philipp Bovermann) und die FAZ (Corinna Budras) berichten über die Expertenanhörung im Rechtsausschuss zur Umsetzung der umstrittenen EU-Urheberrechtsreform. Bei der Anhörung ging es vor allem um die regulatorischen Mechanismen, die dafür sorgen sollen, die Netzkultur trotz Uploadfiltern möglichst wenig zu beeinträchtigen. So sollen Inhalte, die mutmaßlich erlaubt sind, erstmal auf Plattformen wie Youtube veröffentlicht werden, bis die Plattform-Betreibenden deren tatsächliche Rechtmäßigkeit klären konnten. Diese deutsche Sonderregelung wurde von Anwalt Sascha Schlösser und einer Google-Vertreterin kritisiert, weil den Plattformen die Funktion von Gerichten zukomme, wenn sie über strittige Uploads entscheiden müssen.
Infektionsschutzgesetz: An diesem Dienstag will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschließen, mit dem eine automatische "Notbremse" bei hohen Inzidenzwerten im Infektionsschutzgesetz verankert wird. Den Diskussionsstand schildern u.a. deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) und taz (Christian Rath).
Rüstungsexport: Ein breites Bündnis aus SPD, Grünen, FDP und Linke fordert schärfere Regulierungen des Waffenhandels. Der Bundesgerichtshof hatte bei der Urteilsverkündung im Prozess um die verbotenen Waffenlieferungen des Schwarzwälder Rüstungsherstellers Heckler & Koch festgestellt, dass nur der Gesetzgeber die Rechtslage für Rüstungsexporte ändern kann. Wie das Hbl (J. Deters u.a.) erörtert, wollen die genannten Parteien deshalb ein Rüstungsexportkontrollgesetz einführen, mit dem die im BGH-Verfahren aufgezeigte Lücke im Export-Genehmigungsverfahren geschlossen und strengere Kontrollen ermöglicht werden sollen.
EU-Grundrechte: Auch die SZ (Johann Schloemann) stellt im Feuilleton nun Ferdinand von Schirachs Initiative für neue EU-Grundrechte vor. Es wird eingewandt, dass sich derzeit niemand für die EU interessiere und eine EU-Verfassung bereits bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert war.
Justiz
OLG Stuttgart – "Gruppe S.": Am heutigen Dienstag beginnt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Prozess gegen Werner S. und elf weitere Männer. Sie sollen Anführer und "harter Kern" der wahrscheinlich gefährlichsten und größten rechtsextremistischen Terrorgruppe seit der Wiedervereinigung sein, wie die SZ (Annette Ramelsberger) und der Tsp (Frank Jansen) berichten. Den meisten Angeklagten wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Ein Angeklagter, Mitarbeiter der Verwaltung des Polizeipräsidiums Hamm (Westfalen), soll die Gruppe nur unterstützt haben. Auf einem Grillplatz unter Führung von Werner S. und Tony E. gegründet, plante die Gruppe, volle Moscheen anzuzünden, Attentate auf Politikerinnen und Politiker zu verüben und so einen Bürgerkrieg in Deutschland auszulösen.
Die "Gruppe S." reihe sich mit ihren Vorhaben in eine Kette rechtsterroristischer Vereinigungen, deren Taten in den letzten Jahren oft nur durch "Glück" von den Ermittlern noch rechtzeitig verhindert wurden, meint Annette Ramelsberger (SZ). Die Idee eines gewaltsamen Widerstands gegen demokratische Strukturen gewinne durch die Bewegung der Corona-Leugner zunehmend Zuspruch und dürfe nicht unterschätzt werden.
BVerfG – EU-Corona-Aufbaufonds: Die SZ (Wolfgang Janisch/Björn Finke) diskutiert, wie das Bundesverfassungsgericht nach seinem Hängebeschluss zu den Corona-Hilfsfonds in dem für spätestens Juni erwarteten Eilbeschluss entscheiden könnte. Zentrale Frage dürfte vor allem sein, ob die EU mit dem Beschluss des Corona-Hilfspakets tatsächlich, wie von den Klägern gerügt, in eine Fiskalunion einsteige. Dass das Karlsruher Gericht dies bejaht, halten die Autoren jedoch für sehr unwahrscheinlich, da es sich bei dem Hilfsfonds "erkennbar um eine Notmaßnahme für einen sehr außergewöhnlichen Einzelfall" handle.
LG Berlin – Tod eines 13-Jährigen: Ein 41-Jähriger muss sich seit dem gestrigen Montag wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Berlin verantworten. Im vergangenen November erstach er im Berliner Monbijou-Park einen 13-Jährigen, der seine Begleiterin beinah angerempelt hatte und sich nicht dafür entschuldigen wollte. Im Prozess sagte der Angeklagte laut Tsp (Kerstin Gehrke), spiegel.de und Welt nun aus, sich durch den Jungen und seine hinzukommenden Freunde bedroht gefühlt zu haben. Er habe sich mit dem Messer lediglich verteidigen und niemanden umbringen wollen.
LG Berlin – Abou Chaker/Bushido: Nach fast acht Monaten und 30 Prozesstagen ist Anis Ferchichi alias Bushido im Prozess gegen Mitglieder des Abou-Chaker-Clans vor dem Landgericht Berlin nun aus dem Zeugenstand entlassen worden. Dem Hauptangeklagten Arafat Abou Chaker wird vorgeworfen, Bushido erpresst, eingesperrt und verletzt zu haben, wobei seine Brüder ihn unterstützt haben sollen. Laut faz.net (Sebastian Eder) ist für den nächsten Prozesstag am morgigen Mittwoch Ashraf Rammo geladen, Mitglied eines anderen Berliner Clans und seit Bushidos Zerwürfnis dessen neuer Schutz.
AG Weimar zu Corona-Maßnahmen: Nun bringen LTO (Tanja Podolski), beck-community (Hans-Otto Burschel) und spiegel.de (Peter Maxwill u.a.) detaillierte Berichte zu dem Beschluss eines Familienrichters des Amtsgerichts Weimar, wonach die Corona-Allgemeinverfügung Thüringens nichtig sei und alle Kinder an zwei Schulen in Weimar keine Masken mehr tragen, an keinen Schnelltests teilnehmen und keinen Abstand einhalten müssen. Mehrere Juristinnen und Juristen meinen gegenüber LTO, der Thüringer Familienrichter habe die unterschiedlichen Rechtswege ausgehebelt, als er in dem von einer Mutter für ihre zwei Kinder angestrengten Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Absatz 1 und 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch Maßnahmen mit Wirkung gegen Dritte traf. Das Bildungsministerium Thüringens betonte, die Infektionsschutzmaßnahmen blieben trotz des Urteils "rechtmäßig in Kraft", ein solches Ignorieren von Urteilen sei "im Rechtsstaat [aber] ein grundlegendes Problem", wie ein von LTO zitierter Verwaltungsrechtler warnt.
StA Frankfurt/M. – Bafin/Wirecard: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat ein formelles Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeitende der Bundesfinanzaufsicht Bafin wegen des Verdachts auf Insiderhandel mit Aktien des zahlungsunfähigen Wirecard-Konzerns eingeleitet. Die Bafin hatte zwar die privaten Aktiengeschäfte von Mitarbeitenden strafrechtlich geprüft, einige Bürger hatten bei der Staatsanwaltschaft aber Strafanzeige gegen die Bafin wegen nicht ordnungsgemäßer Aufsicht von Wirecard bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, so die SZ. Derzeit prüft die Bafin in zwei weiteren Fällen spekulative Aktiengeschäfte von Mitarbeitenden, diesmal mit den Aktien der US-Unternehmen Gamestop und AMC Entertainment.
Richter Peter Lemmers: Die SZ (Viktoria Spindrad) portraitiert den 65-jährigen Vorsitzenden der Arzthaftungskammer am Landgericht München I, Peter Lemmers. Dieser sei mit so viel Passion bei der Sache, dass er sogar seine Amtszeit verlängerte. Dabei gehe es in den Verhandlungen zu Arzthaftungen oft um tragische Fälle, wie falsch eingesetzte Brustimplantate oder Geburtsschäden.
Querdenker und Corona vor Gericht: Die Entscheidung, ob eine Querdenken-Demonstration abgelehnt wird, "muss allein nach dem getroffen werden, was im Gesetz und in der Rechtsprechung zu Artikel 8 Grundgesetz steht", nicht nach politischem Gutdünken, sagt Rainald Gerster, Präsident des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main im Interview mit FAZ-Einspruch (Anna-Sophia Lang). Das Versammlungsrecht diene gerade dazu, dass sich auch Minderheiten artikulieren können, so sehe es schon der Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich vor. Außerdem geht es im Interview um aktuelle Corona-Rechtsprechungen der Verwaltungsgerichte und das Infektionsschutzgesetz.
Recht in der Welt
Sierra Leone – Cybercrime Act: Mit einem neuen Gesetz gegen Cyberkriminalität will die Regierung von Sierra Leone die Sicherheit von digitalen Plattformen erhöhen und gegen Gewaltaufrufe und Falschinformationen vorgehen. Dafür sieht der Cybercrime Act 2020 die massive Stärkung der Befugnisse von Polizei- und Justizbehörden vor, wie beispielsweise das Aufzeichnen von Sprachanrufen und Nachrichten ohne Wissen der Smartphone-Nutzenden. Laut netzpolitik.org (Vincent Först) befürchten Bürger und Menschenrechtler, dass die Regierung dadurch die Meinungsfreiheit einschränken, politische Andersdenkende unterdrücken und Oppositionelle verfolgen will.
Kirgistan – Verfassungsänderung: Eine Mehrheit der Wählenden in Kirgistan stimmte am Wochenende für eine weitreichende Verfassungsänderung. Staatschef Sadyr Japarow sichert sich damit seine Macht, indem er das Parlament weiter schwächt und insbesondere nun über die Be- und Absetzung wichtiger Posten in der Regierung und Justiz mitentscheiden kann. Das "demokratische Experiment", dass Kirgistan zum "Leuchtturm inmitten seiner autokratisch regierten Nachbarn" machte, dürfte damit wohl vorerst beendet sein, befürchtet Barbara Oertel (taz).
EGMR/Tschechien – Impfpflicht: Auf dem Verfassungsblog analysiert die tschechische Verfassungsrechtlerin Zuzana Vikarska (in englischer Sprache) das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Gestaltungsspielraum des Staates bei einer Zwangsimpfung von Kindern. In dem Verfahren ging es um sechs Klagen gegen die Tschechische Republik und die dort geltende Impfpflicht für Kinder. Die Kläger waren nicht geimpft worden und klagten nun gegen die Sanktionen, die aus der Nichteinhaltung der Impfpflicht resultierten, wie eine Geldstrafe oder der Ausschluss vom Vorschulunterricht.
Sonstiges
Thomas Fischer als Anwalt: Der frühere Richter am Bundesgerichtshof und heutige Kolumnist Thomas Fischer hat sich der Kanzlei von Peter Gauweiler und Alfred Sauter als "Of Counsel" angeschlossen, berichten jetzt auch FAZ-Einspruch (Marcus Jung) und LTO. Dort wird er als Strafverteidiger tätig werden. Er startet als Teil des Verteidiger-Teams von Regisseur Dieter Wedel, der sich wegen Vergewaltigungsvorwürfen verantworten muss.
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lto/ali
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Die juristische Presseschau vom 13. April 2021: Prozess wegen Angriff auf Schwule / Uploadfilter im Rechtsausschuss / Prozess gegen "Gruppe S." . In: Legal Tribune Online, 13.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44705/ (abgerufen am: 23.04.2024 )
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