Die juristische Presseschau vom 25. März 2021: "Mit­mut­ter­schaft" zum BVerfG / Zufalls­treffen nicht ver­boten / GBA warnt vor Rechts­ter­ror­ismus

25.03.2021

OLG Celle legt Verfahren zur Mitmutterschaft einer lesbischen Ehefrau dem BVerfG vor. OLG Koblenz hält kurze Zufallstreffen mehrerer Haushalte trotz Corona für zulässig. GBA Peter Frank im Interview mit der FAZ.

Thema des Tages

OLG Celle – Mitmutterschaft: Das Oberlandesgericht Celle hat das Verfahren um die Anerkennung zweier Mütter eines Kindes ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das OLG hält es für verfassungswidrig, dass der Paragraf zur Elternschaft in der Ehe, § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), keine Regelung einer "Mit-Mutterschaft" bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren enthält. Klägerin in diesem Fall ist die Ehefrau der leiblichen Mutter eines durch eine anonyme Keimzellenspende gezeugten Kindes. Da § 1592 BGB lediglich eine Regelung für die Vaterschaft des Ehemannes enthält, bleibt der Klägerin bisher nur eine Stiefkindadoption, um als Mutter des Kindes rechtlich anerkannt zu werden. Wie das OLG meint, verletze das Fehlen einer Mitmutterschafts-Regelung sowohl die Antragstellerin in ihrem Elternrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) als auch das Grundrecht des betroffenen Kindes auf Gewährleistung von Pflege und Erziehung durch seine Eltern. Damit weicht das OLG von der Linie des Bundesgerichtshofs ab, der 2018 in einem ähnlichen Fall eine Grundrechtsverletzung der Ehefrau verneinte. Das Bundesjustizministerium hat zwar einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, dieser scheiterte bisher aber am Widerspruch der CDU/CSU. Es berichten die SZ, FAZ (Reinhard Bingener), taz (Helena Weise), der Tsp (Inga Hofmann), LTO und spiegel.de.

Patricia Hecht (taz) meint, es wäre "absurd" nach der Einführung der Ehe für alle, nicht auch das Abstammungsrecht anzupassen. Diese Klage wäre nicht nötig, wenn die Union sich nicht bislang "einer zeitgemäßen Reform" verweigert hätte.

Rechtspolitik

Stalking: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum härteren Vorgehen gegen Stalking verabschiedet. Neben dem digitalen Ausspähen anderer Personen mittels einer Software oder dem Nutzen gefälschter Profile auf Online-Dating-Plattformen, sieht der Entwurf auch die Strafbarkeit besonders schwerer Fälle vor, für die zukünftig bis zu fünf Jahren Haft drohen, so spiegel.de. Auch wenn der Regierungsentwurf damit noch über den letzten Vorschlag des Bundesjustizministeriums hinausgeht, bezweifeln Fachleute, dass die Gesetzesreform allein die Situation verbessern wird, da vor allem die Identifikation der Täterinnen und Täter weiterhin sehr schwer ist, wie netzpolitik.org (Chris Köver) ferner berichtet.

Lobbyregister: Am heutigen Donnerstag soll der Bundestag über das lang diskutierte Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters abstimmen. So müssten sich professionelle Lobbyistinnen und Lobbyisten in Zukunft in einem Register eintragen und einen Verhaltenskodex einhalten, dessen Verletzung unter Strafe steht, schreibt die SZ (Robert Roßmann). Die Einführung des geforderten sogenannten "exekutiven Fingerabdrucks" ist jedoch nicht vorgesehen.

In einem Gastbeitrag im Tsp erläutert der Vorsitzende von Transparency International Deutschland Hartmut Bäumer die Lücken des geplanten Gesetzes und bemängelt insbesondere, dass der Gesetzentwurf zu viele Ausnahmen für Lobbygruppen wie kommunale Spitzenverbände und für Rechtsanwaltskanzleien enthalte, wo doch gerade über diese "manch dubiose Beratung gelaufen ist".  

Staatsangehörigkeit: Nach einem Entwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts, den das Bundeskabinett nun beschloss, können Nachfahren von NS-Verfolgten doch noch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. So wurden Kinder und Enkel von Frauen, denen während der NS-Zeit der Pass entzogen worden war, von den bisherigen Rückgaberegeln ausgeschlossen, weil der Passverlust aufgrund geschlechterdiskriminierender Abstammungsregelungen erfolgte. Wie die taz und SZ schreiben, sei der Gesetzentwurf, der einen Erlass ablösen soll, eine Wiedergutmachung.

EU-Wiederaufbaufonds: Trotz der vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Klage zur Überprüfung des EU-Wiederaufbaufonds, schreitet die Ratifizierung des benötigten Eigenmittelbeschlusses sowohl in den anderen EU-Mitgliedstaaten als auch in Deutschland laut EU-Kommission gut voran. Nach Berichten der FAZ (Hendrik Kafsak) und SZ (Cerstin Gammelin), will der Bundestag am heutigen Donnerstag das entsprechende Gesetz beschließen. Dabei soll sicherheitshalber eine Zwei-Drittel-Mehrheit angestrebt werden. Der Eigenmittelbeschluss ermächtigt die EU erstmals zur Aufnahme von Schulden im Umfang von 750 Milliarden Euro.

Rechtsprofessor Mathias Herdegen meint im Staat und Recht-Teil der FAZ, dass das Eigenmittelgesetz die Integrationsverantwortung des deutschen Bundestages mehr herausfordere als jeder andere Rechtsakt zuvor. Denn der Wiederaufbaufonds setze eine "dauernde Schuldenspirale in Gang", die "noch Generationen auf den Schultern lasten wird". Dabei kritisiert er insbesondere, dass der Eintritt in die Europäische Schuldenunion ohne eine Änderung der EU-Verträge stattfinden wird, die seiner Ansicht nach keinen Spielraum für einen solch "radikalen Umbau der EU" lassen.

Ökologie ins GG: Im Staat und Recht Teil der FAZ plädieren die sächsische Staatsministerin der Justiz Katja Meier und Till Steffen, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, für die Einbindung der Ökologie in Artikel 20 Grundgesetz (GG). Die Ökologie unseres Wirtschaftens auf dem Weg zur Klimaneutralität sei längst eines der deutschen Grundprinzipien geworden, wie sie klassischerweise in Artikel 20 Absatz 1 GG zu finden sind. Zudem müsse Ökologie auf diese strukturelle Ebene angehoben werden, um Exekutive und Judikative auf einen effektiveren Klimaschutz zu verpflichten.

Justiz

OLG Koblenz zu Zufallstreffen: Ein zufälliges und kurzes Zusammentreffen von Personen mehrerer Haushalte, bei dem Abstand gehalten wird, ist keine Ansammlung im Sinne der Corona-Bekämpfungs-Verordnung (CoBeVO) von Rheinland-Pfalz. Das geht aus einer nun veröffentlichten Entscheidung das Oberlandesgericht Koblenz von Anfang März hervor, über die LTO und die FAZ berichten. Danach bedürfe es grundsätzlich einer einschränkenden Auslegung des Begriffs der "Ansammlung", wobei das öffentliche Interesse an der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Infektionsgeschehens stets in einen "angemessenen und vernünftigen Bezug zu den Bedürfnissen und unantastbaren Rechten der Bürger" gesetzt werden müsse. Für die Beurteilung, ob es sich bei einem Zusammentreffen um eine "Ansammlung" handle, sei vor allem die Absicht maßgeblich, sich länger an einem Ort aufzuhalten.

OLG Düsseldorf – Facebook/Bundeskartellamt: Als das Bundeskartellamt (BKartA) 2019 gegen Facebook Beschränkungen für die Erhebung und Verarbeitung von Nutzerdaten verhängte, könnte es sich zu sehr auf deutsches Recht gestützt und EU-Recht vernachlässigt haben. Dies vermutet das Oberlandesgericht Düsseldorf und legte nun im Streit zwischen Facebook und den Wettbewerbshütern die Frage dem Europäischen Gerichtshof vor. Nach Berichten von SZ (Jannis Brühl u.a.), FAZ (Helmut Bünder) und Tsp (Heike Jahberg) soll das Luxemburger Gericht insbesondere klären, ob das BKartA aus Datenschutzgründen Facebook Beschränkungen auferlegen kann, und ob der Internetgigant seine marktbeherrschende Stellung derart ausnutzt, dass er Nutzerdaten unter Verstoß von Datenschutzregeln sammelt und verwendet.

EuGH zu Fahrtenschreibern: Legen Fahrerinnen und Fahrer von LKW und Bussen ihren Fahrtenschreiber so unvollständig vor, dass gleich mehrere Blätter fehlen, ist darin ein einheitlicher Verstoß gegen Unionsrecht zu sehen, gegen den nur eine Sanktion für alle fehlenden Blätter verhängt werden kann. Das entschied der Europäische Gerichtshof und gab den Klägern der zwei verbundenen Rechtsstreitigkeiten Recht. Nach einer Verkehrskontrolle in Italien, bei der sie nicht alle Schaublätter ihrer Fahrtenschreiber der letzten 28 Tage vorlegten, erließen die italienischen Behörden mehrere Sanktionen gegen die zwei LKW-Fahrer, so LTO.   

EuGH – Klimaklage: Am heutigen Donnerstag wird der Europäische Gerichtshof in zweiter Instanz über den "People's Climate Case", eine Klimaschutzklage gegen die EU, entscheiden. Die SZ (Wolfgang Janisch) gibt aus diesem Anlass einen Überblick über einige derzeit auf europäischer und nationaler Ebene anhängige oder schon entschiedene Klimaklagen. Außerdem befasst sich der Artikel mit den Problemen einer solchen "Weltrettung per Gerichtsbeschluss", wie sie von Kritikerinnen und Kritikern genannt wird.

EGMR – Klimaklage: Die SZ (Thomas Hummel) schreibt über die Klimaklage von sechs Kindern und Jugendlichen aus Portugal, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 33 europäische Staaten, darunter auch Deutschland, auf mehr Klimaschutz verklagen. Nach einer starken Hitzewelle im Sommer 2017 kamen bei den heftigen Bränden in Portugal 65 Menschen ums Leben, 200 wurden teils schwer verletzt. Die Klage, die vor allem auf das in Artikel 2 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltene Recht auf Leben und auf Achtung des Privat- und Familienlebens abzielt, wurde vom EGMR auch ohne Rechtswegerschöpfung angenommen. Ihr wurde auch eine erhöhte Dringlichkeit eingeräumt, so dass alle beschuldigten Länder zeitnah Stellung beziehen müssen.

EuG zu Lego-Stein: Ein besonders geformter Lego-Stein ist als eine Ausnahme im Geschmacksmusterrecht und damit anders als im Markenrecht schutzwürdig. Damit kassierte das Europäische Gericht die Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO), das laut FAZ (Timo Kotowski), Tsp (Vivien Götz) und LTO den Schutz dieses bestimmten Lego-Steins als Geschmacksmuster für nichtig erklärt hatte. Das Aussehen des Klötzchens ergebe sich nicht nur durch seine technische Funktion, deren Design nach EU-Recht nur eine begrenzte Zeit geschützt wäre, sondern sei ein grundsätzlich geschütztes Geschmacksmuster, so der EuG, womit das EUIPO nun eine erneute Prüfung vornehmen muss.

BGH – IS-Rückkehrerin Stefanie A.: Die Bundesanwaltschaft ließ am gestrigen Mittwoch eine deutsche Frau wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie eines Kriegsverbrechens am Berliner Flughafen BER festnehmen. Stefanie A. soll nach ersten Ermittlungen ihren minderjährigen Sohn 2016 zu ihrem Ehemann zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) nach Syrien mitgenommen haben. Dort wurde der Sohn zum IS-Kämpfer ausgebildet und starb 2018 bei einem Luftangriff. Nun wird A. dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, wie der Tsp (Frank Jansen) berichtet.

BAG zur betrieblichen Altersvorsorge: Teilzeitbeschäftigte können keine gleich hohe betriebliche Altersversorgung (bAV) wie Vollzeitbeschäftigte fordern. So entschied das Bundesarbeitsgericht und bestätigte damit sein Grundsatzurteil von 2013. Auf LTO erläutert Rechtsanwalt Jörn Kuhn die Rechtslage und die inzidente Prüfung des Gerichts, ob bei einer solchen Kürzung der bAV eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts vorliege. Dies komme in Betracht, da Frauen häufiger in Teilzeit beschäftigt sind und damit häufiger eine niedrigere bAV als ihre Kollegen in Vollzeit erhalten.

GenStA Frankfurt/M. – Cum-Ex: In zwei neuen Verfahren zum Cum-Ex-Steuerskandal ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen insgesamt sieben Beschuldigte wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung. Wie die FAZ und LTO schreiben, führten deshalb Steuerfahnder und Staatsanwälte am vergangenen Dienstag Durchsuchungen in mehreren Wohnungen und Unternehmen durch. Der erste Ermittlungskomplex richte sich gegen fünf Mitarbeiter eines Frankfurter Wertpapierunternehmens, die mit falschen Steuerbescheinigungen mehr als 18 Millionen Euro hinterzogen haben sollen, während die zwei Verdächtigen des zweiten Komplexes, ebenfalls mit Cum-Ex-Aktiengeschäften einen Steuerschaden von mehr als 1,5 Millionen Euro verursacht haben sollen.

LG Wiesbaden – Cum-Ex/Hanno Berger: In einem eigens auf einer Festwiese aufgebauten Zelt beginnt nun der erste vor dem Landgericht Wiesbaden stattfindende Prozess im Komplex der Cum-Ex-Aktiendeals. Angeklagt sind neben zwei ehemaligen Bankern der Hypo-Vereinsbank, vor allem der als Schlüsselfigur im jahrelangen Steuerbetrug geltende Steueranwalt Hanno Berger. Zuletzt hatte der in der Schweiz weilende Berger Beschwerde gegen den Wiesbadener Haftbefehl eingelegt, die das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ablehnte. Wie die SZ (Klaus Ott/Jan Willmroth) eingehend berichtet, begründete das OLG dabei, dass es sich bei den angeklagten Geschäften um eine Form des "gewerbsmäßigen Bandenbetrugs" handle, was eine akademische Debatte über das Nebeneinander von Betrug und Steuerhinterziehung auslöste.

LG Berlin – Abou-Chaker/Bushido: Am gestrigen Verhandlungstag im Prozess gegen den Clan-Chef Arafat Abou-Chaker berichtet Anis Ferchichi alias Rapper Bushido von seinen psychischen Problemen und Panikattacken, die während der zwangsweisen Zusammenarbeit mit Abou-Chaker immer schlimmer wurden und auch jetzt, während des langen Verfahrens vor Gericht, zunähmen. spiegel.de (Wiebke Ramm) schildert Bushidos Aussagen. Dem 44-jährigen Hauptangeklagten Abou-Chaker wirft die Staatsanwaltschaft Beleidigung, Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung und gefährliche Körperverletzung vor.

Recht in der Welt

Großbritannien – Asylrechtsänderungen: Der "Neue Plan für Immigration", den die britische Innenministerin am gestrigen Mittwoch vorstellte, sieht eine weitreichende Änderung des Asylsystems vor. So sollen etwa Flüchtlingen, die über offizielle Aufnahmeprogramme einreisen, mehr Rechte zustehen als jenen Flüchtlingen, die über einen sicheren Drittstaat ins Land kommen. Letzteren soll nur eine beschränkte Unterstützung des Staates zu teil werden und ihre Rechte auf Familienzusammenführung limitiert werden. Wie die taz (Daniel Zylbersztajn-Lewandowski), die FAZ (Jochen Buchsteiner) und deutschlandfunk.de erläutern, behauptet die Innenministerin zwar, die Maßnahmen stünden im vollen Einklang mit internationalen Menschenrechtskonventionen. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat aber bereits angekündigt, den von der Labour Party und Flüchtlingsorganisationen stark kritisierten Plan zu prüfen.

Juristische Ausbildung

Gesamtnote: In einer Stellungnahme teilte, laut LTO, die Bundesregierung nun mit, dass sie nicht auf die Bildung der Gesamtnote im 1. Staatsexamen verzichten will. Eine Abschaffung bringe keine Verbesserung der Vergleichbarkeit der Examensnoten. Die Problematik, dass die Anforderungen im universitären Prüfungsteil sehr unterschiedlich sind und die Noten dort häufig deutlich besser als im Staatsteil ausfielen, müsse vielmehr durch Änderungen "im System" behoben werden.

Sonstiges

GBA-Interview: Im Interview mit der FAZ (Marlene Grunert/Marcus Jung) spricht Generalbundesanwalt Peter Frank über die Arbeit der Staatsanwaltschaften, internationale Strafverfahren und vor allem über die Bedrohung durch Extremisten. Der Rechtsextremismus in Deutschland stelle nach wie vor "die größte Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung" dar und sei mit der Qualität des Linksextremismus nicht zu vergleichen. So sei die Theorie vom rechtsextremistischen Täter als "einsamen Wolf" nicht treffend, es brauche vielmehr immer ein Umfeld, in dem Hass entstehen und wachsen kann, so Frank.

Missbrauch in der Kirche: Nach der Veröffentlichung des zweiten Gutachtens zum Umgang mit Missbrauchsfällen im katholischen Erzbistum Köln vergangene Woche, äußert die Münchener Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), die das erste Gutachten angefertigt hatte, scharfe Kritik. Das zweite Gutachten der Kölner Rechtsanwaltskanzlei Gercke Wollschläger sei laut WSW "unter der Prämisse 'Recht ohne Moral' erstellt" worden. Wie die FAZ (Daniel Deckers) und die SZ (Matthias Drobinski) berichten, wird das von WSW verfasste und von der Kirche bislang zurückgehaltene Gutachten ab diesem Donnerstag für Journalistinnen und Journalisten zugängig  gemacht.

Terroranschlag von Hanau: Am Montag haben Familien der Opfer und Überlebende des rechtsterroristischen Attentats von Hanau Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Beamte des Landes Hessen beim hessischen Innenministerium eingereicht. Laut taz (Fatma Aydemir) und spiegel.de, werfen sie Polizeibeamten und den Behörden vor, durch polizeiliche Versäumnisse den Terroranschlag nicht nur nicht verhindert, sondern teilweise auch begünstigt zu haben. Zwar ist der Innenminister nicht verpflichtet, in einem solchen disziplinarrechtlichen Verfahren die dargelegten Versäumnisse aufzuarbeiten und Maßnahmen gegen einzelne verantwortliche Beamte einzuleiten, die Anwältinnen und Anwälte der Hinterbliebenen haben dennoch eine Frist für eine Rückmeldung bis zum 23. April gesetzt.


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lto/ali

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. März 2021: "Mitmutterschaft" zum BVerfG / Zufallstreffen nicht verboten / GBA warnt vor Rechtsterrorismus . In: Legal Tribune Online, 25.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44580/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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