Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2021: Urteil zu Folter in Syrien / Kein Widerruf bei Kilo­me­ter­lea­sing / Abu Walaa ver­ur­teilt

25.02.2021

Das OLG Koblenz verurteilt Eyad A. wegen Beihilfe zur Staatsfolter in Syrien. Verbraucher haben kein Widerrufsrecht bei Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung. IS-Hassprediger Abu Walaa zu zehneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Thema des Tages

OLG Koblenz zu Folter in Syrien: In dem weltweit ersten Strafprozess um Staatsfolter in Syrien hat das Oberlandesgericht Koblenz den ersten der beiden Angeklagten wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, berichten SZ (Moritz Baumstieger), FAZ (Julian Staib), taz (Sabine am Orde), tagesschau.de (Frank Bräutigam), zeit.de, spiegel.de und LTO (Markus Sehl). Eyad A. soll als Mitglied eines Greifkommandos des staatlichen Allgemeinen Geheimdienstes in mindestens 30 Fällen an der Verhaftung von Demonstranten beteiligt gewesen sein. Die Ermittler waren durch einen Hinweis aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf ihn aufmerksam geworden, nachdem er in der Anhörung für sein Asylverfahren in Zweibrücken von seiner Tätigkeit für den syrischen Geheimdienst berichtet und sich selbst belastet hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch wegen entschuldigenden Notstands plädiert, weil Eyad A. bei Befehlsverweigerung Lebensgefahr und bei Fahnenflucht die Hinrichtung gedroht hätten. Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten Anwar R. wird fortgesetzt.

In einer vertiefenden Analyse erläutert Rechtsprofessor Christoph Safferling auf LTO die "historische Bedeutung" des Prozesses. Er zeige, dass völkerstrafrechtliche Verfahren in Deutschland auf der Grundlage der Strafprozessordnung möglich seien und bei ruhiger und besonnener Prozessführung auch innerhalb eines Jahres zum Abschluss gebracht werden könnten. Entscheidend sei hier die gute Beweislage, die sich aus umfangreichem Bildmaterial ergebe, das die anonyme Gruppe Caesar 2014 aus Syrien herausgeschmuggelt habe und das die Opfer von Folterungen aus Gefängnissen des Geheimdienstes zeigten.

Moritz Baumstieger (SZ) sieht Eyad A. als "tragische Figur", da er bestraft werde, obwohl er sich vom Regime losgesagt habe und geflohen sei. Dennoch sei das Urteil ein wichtiger Präzedenzfall und ein "Dienst an der Weltgemeinschaft", da die internationale Strafjustiz im Fall Syriens seit Jahren versagt habe. So sieht es auch Rainer Hermann in der FAZ: Das Urteil sei ein wichtiges Signal, auf das in anderen Ländern ähnliche Verfahren folgen würden. In gleicher Weise nennt Dominic Johnson (taz) das Urteil einen Meilenstein. Ebenso ist für Torsten Krauel (Welt) mit dem Urteil klar: "Niemand ist vor Strafe sicher."

Rechtspolitik

Lieferketten und Menschenrechte: Den nach langem Ringen vorgestellten Referentenentwurf zur Gewährleistung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in der Lieferkette stellen die Rechtsanwälte Claus Thiery und Sandra Renschke auf LTO vor. Zentraler Inhalt ist die Verpflichtung bestimmter Unternehmen zur Durchführung einer Risikoanalyse bezogen auf Verstöße gegen Menschenrechte oder umweltbezogene Pflichten. Auf Grundlage der Risikoanalyse sind in einem zweiten Schritt angemessene Präventionsmaßnahmen bzw. Abhilfemaßnahmen zu treffen. Das Lieferkettengesetz legt den Unternehmen dabei keine Erfolgspflicht auf, sondern nur die Pflicht zum Ergreifen angemessener Maßnahmen. Allerdings habe das Wirtschaftsministerium nur wenige Tage nach Veröffentlichung des Entwurfs seine Zustimmung zurückgezogen, weshalb ein neuerlicher politischer Konflikt drohe.

Sexuelle Identität im Grundgesetz: Die FAZ (Leonie Feuerbach) berichtet über eine am Mittwoch gestartete Kampagne von rund 60 Organisationen, um das Verbot der Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität ausdrücklich in Artikel 3 Grundgesetz zu verankern. Es sei gut möglich, dass die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag zur Verfassungsänderung noch in dieser Legislaturperiode erreicht werde: Die Bundestagsfraktionen von Grünen, Linken und FDP hätten die Änderung schon vor anderthalb Jahren in einem Gesetzentwurf beantragt, nun gebe es auch "verhalten positive Signale" aus den Regierungsfraktionen.

Förderung von Minderheiten: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Ibrahim Kanalan argumentiert im Verfassungsblog, dass gesetzliche Fördermaßnahmen für Personen, die aufgrund bestimmter Merkmale wie Abstammung, Rasse, nationale und ethnische Herkunft oder Hautfarbe diskriminiert werden, verfassungsrechtlich zulässig seien. Dies folge aus Sinn und Zweck sowie der historischen Formation des Diskriminierungsverbots aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG. Eine Bevorzugung sei danach dann gerechtfertigt, wenn sie strukturelle Diskriminierung und Benachteiligung ausgleichen solle. 

Revisionsbegründungsfrist: Der Deutsche Anwaltsverein hat in einer Stellungnahme den Regierungsentwurf zur Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist bei umfangreichen Strafverfahren kritisiert, berichtet LTO. Der Entwurf sieht vor, dass sich die Frist des § 345 Strafprozessordnung künftig an der Dauer der in Anspruch genommenen Urteilsabsetzung durch das Gericht orientiert und sich stufenweise erhöht. Der DAV fordert demgegenüber, dass sich die Frist nach der tatsächlichen Dauer der Hauptverhandlung richten solle, damit die Revisionsführer im Vorhinein Planungssicherheit hätten.

Stalking: Die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz geplante Verschärfung des § 238 Strafgesetzbuch, der die Nachstellung (Stalking) kriminalisiert, stellt netzpolitik.org (Chris Köver) vor. Die Reform solle die Hürden der Strafbarkeit senken und die Anwendung des Paragraphen erleichtern, indem sie die Wörter "beharrlich" durch "wiederholt" und "schwerwiegend" durch "nicht unerheblich" ersetze. Auch sollen Verhaltensweisen des "digitalen Stalkings" wie das Vortäuschen einer Identität und das unerlaubte Veröffentlichen von Nacktbildern künftig unter § 238 StGB fallen. Verbände unterstützten die Reform zwar grundsätzlich, verwiesen jedoch darauf, dass es vor allem die Probleme der Ermittlungsarbeit seien, welche die Zahl der Verurteilungen nach § 238 StGB gering hielten.

Pakt für den Rechtsstaat: Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, spricht sich gegenüber der FAZ (Marcus Jung) für eine Verlängerung des "Pakts für den Rechtsstaat" aus. Es stehe eine Pensionierungswelle bevor, jeder vierte Richter oder Staatsanwalt erreiche in diesem Jahrzehnt das Rentenalter. Überdies entstehe durch die Gesetze gegen Hasskriminalität und Unternehmenskriminalität, die stark erweiterte Strafbarkeit der Geldwäsche und die angekündigte schärfere Strafverfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie ein erhöhter Personalbedarf.

Corona und Verfassungsrecht: Den Einfluss der Verfassungsrechtswissenschaft auf die Corona-Politik erklärt Rechtsprofessor Thorsten Kingreen in der FAZ. Selten zuvor sei die Expertise der Rechtswissenschaft in der Rechtsprechung und in der Gesetzgebungspraxis so verbreitet aufgegriffen worden wie in den vergangenen zwölf Monaten. Problematisch sei jedoch, dass nach wie vor die Exekutive die wesentlichen Entscheidungen über gravierende Grundrechtseingriffe treffe – "eine groteske Umkehrung des Parlamentsvorbehalts, der diese Entscheidungen dem Bundestag vorbehält."

Justiz

BGH zu Widerruf bei Kilometerleasing: Verbraucher haben beim Autoleasing mit Kilometerabrechnung kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies hat der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung nach Berichten von FAZ (Marcus Jung), tagesschau.de (Klaus Hempel), spiegel.de und LTO entschieden. Die Voraussetzungen des § 506 BGB seien nicht erfüllt, da keine entgeltliche Finanzierungshilfe vorliege. Die in dessen Absatz 2 aufgezählten Fälle seien abschließend zu verstehen, ein Kilometerleasingvertrag falle unter keinen dieser Fälle. 

OLG Celle zu Abu Walaa: Das Oberlandesgericht Celle hat den mutmaßlichen Deutschland-Chef der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS), Abu Walaa, zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt, berichten SZ (Peter Burghardt), FAZ (Alexander Haneke), taz (Konrad Litschko), spiegel.de (Wiebke Ramm)zeit.de, spiegel.de und LTO. Er sei der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung schuldig. Er habe als Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim" junge Leute vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt. Drei Mitangeklagte erhielten Haftstrafen zwischen gut vier und acht Jahren. Der Prozess hatte bereits im September 2017 begonnen und dauerte 245 Verhandlungstage. 

BVerfG zu Waffengleichheit im Eilverfahren: Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Waffengleichheit im Eilverfahren befasst sich beck-aktuell (Joachim Jahn). Diese habe etwa in einer presserechtlichen Streitigkeit die Möglichkeit eröffnet, gegen eine einstweilige Verfügung unmittelbar Verfassungsbeschwerde zu erheben, die zu der Feststellung führen könne, dass die Verfügung das Recht des Beschwerdeführers in seinem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit verletze. Inzwischen habe das Gericht aber neue Hürden – etwa zum "schweren Nachteil" – aufgestellt und entsprechende Verfassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Anordnungen abgelehnt.  

BGH – Altersdiskriminierung: Vor dem Bundesgerichtshof wird an diesem Donnerstag die Klage eines Mannes verhandelt, dem 2017 im Alter von 44 Jahren der Zutritt zu einem Open-Air-Event mit elektronischer Musik in München vom Veranstalter wegen seines zu hohen Alters verwehrt wurde. Die SZ (Wolfgang Janisch) erklärt vor diesem Hintergrund die Rechtsprechung des BGH zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Danach sei es zwar unzulässig, Einzelnen den Zutritt grundlos zu verweigern, wenn die betroffene Veranstaltung für alle zugänglich sei. Erlaubt sei es hingegen, "von vornherein Zielgruppen anzusprechen und an der Pforte entsprechend zu sortieren", wie es etwa bei Ü30-Partys oder beim Tanztee geschehe.

BGH zu Nichtbesetzung einer Notarstelle: Auch wer sich als einziger Bewerber um eine Notarstelle bewirbt, muss die örtliche Wartezeit nach der Bundesnotarordnung (BNotO) eingehalten haben, bevor er die Stelle bekommen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof laut LTO im Falle eines Mannes entschieden, der statt der gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BNotO erforderlichen drei Jahre erst seit 17 Tagen in dem gewünschten Amtsbezirk tätig war. Zwar könne es im öffentlichen Interesse geboten sein, ausnahmsweise von der Einhaltung der Wartezeit abzusehen, jedoch erfülle der klagende Bewerber diese Voraussetzungen nicht, da seine Prüfungsergebnisse "allenfalls im durchschnittlichen Bereich" lägen.

VG Berlin zu AfD-Tweet des BMI: Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Eilantrag der AfD teilweise stattgegeben und das Bundesinnenministerium zur Löschung eines Tweets vom 28. Januar verurteilt, bei dem es um eine mögliche Einstufung der AfD als Rechtsextremismus-Verdachtsfall ging. Dies berichtet zeit.de. Das BMI habe mit der Aussage, dass die Einstufung der AfD geprüft werde, faktisch mitgeteilt, dass es sich bei der AfD um einen Prüffall des Bundesverfassungsschutzes handle. Da es für eine derartige Mitteilung keine gesetzliche Grundlage gebe, wurde die Chancengleichheit der AfD im politischen Wettbewerb unzulässig geschmälert.

AG Düsseldorf – Christoph Metzelder: Die Zeit (Daniel Müller) berichtet ausführlich über die Vorwürfe gegen den ehemaligen Fußballnationalspieler Christoph Metzelder, dem der Besitz kinderpornographischer Bilder zur Last gelegt wird. Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Anklage Anfang dieser Woche zugelassen, die Hauptverhandlung soll am 29. April beginnen.

AG Berlin-Tiergarten – Attila Hildmann: Über das Untertauchen des inzwischen mit Haftbefehl gesuchten selbsternannten "Corona-Leugners Nummer eins", Attila Hildmann, berichtet nun auch die SZ (Ronen Steinke). Auf seiner Telegram-Gruppe habe er sich aber jüngst mit einem Foto an einem unbekannten Ort gezeigt und geschrieben, er sei "seit ein paar Wochen im wohlverdienten Urlaub."

StA Frankfurt/M. – Polizist mit rechtsextremen Chats: Die SZ (Florian Flade/Ronen Steinke) berichtet über eine Anklage der Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. gegen einen Polizeioberkommissar, der als Mitglied mehrerer Whatsapp-Gruppen rassistische Botschaften an insgesamt 30 Empfänger verschickt haben soll. Ihm werden Volksverhetzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole vorgeworfen, ebenso wie Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, da Ermittler bei einer Durchsuchung zudem verbotene Waffen, Munition und Sprengstoff gefunden hätten. Der Vorwurf müsse sich aber auch gegen seine Kolleginnen und Kollegen richten, von denen niemand sein Verhalten zur Anzeige gebracht habe.

Cum-Ex-Ermittlungen: Über eine erhebliche Personalaufstockung der Justiz in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Cum-Ex-Ermittlungen berichtet Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier)Allein 21 Beamte der Staatsanwaltschaft Köln ermitteln nun in dem Komplex, hinzu kämen 43 Polizisten und 35 Beamte der Finanzverwaltung. Die in den Finanzbetrug verwickelten Personen begännen nun, "sich gegenseitig zu zerfleischen", wird NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) zitiert, was die Ermittlungen erleichtere.

Recht in der Welt

USA – Polizeigewalt/Daniel Prude: Im Fall des nach einem Polizeieinsatz gestorbenen Schwarzen Daniel Prude wird keine Anklage gegen die beteiligten Polizisten erhoben. Dies entscheid eine sogenannte Grand Jury im Bundesstaat New York, wie taz, spiegel.de und zeit.de melden. Wie aus Aufnahmen einer Körperkamera eines Polizisten ersichtlich, hatten Polizisten dem unbekleideten und unbewaffneten Mann im März 2020 eine Spuckhaube aufgesetzt und ein Beamter seinen Kopf auf den Boden gedrückt, bis er das Bewusstsein verlor. Die Anwälte der sieben wegen des Tods von Prude suspendierten Polizisten argumentierten, sie hätten sich in der Einsatznacht streng ans Protokoll gehalten und der vorherige Drogenkonsum Prudes sei grundlegende Ursache für seinen Tod gewesen.

Polen – Abtreibung: In der FAZ verteidigt Rechtsprofessor Christian Hillgruber das Urteil des polnischen Verfassungsgerichtes aus dem Oktober 2020, wonach die embryopathische Indikation verfassungswidrig sei. Die Entscheidung decke sich "vollständig mit der Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts."

Malta – Mord an Journalistin Galizia: Ein Gericht in Valletta hat den Angeklagten Vincent Muscat wegen des Mordes an der maltesischen Enthüllungsjournalistin Daphne Caruana Galizia zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, berichten nun auch FAZ (Matthias Rüb) und taz (Christian Jakob). Offen sei aber weiterhin, wer den Auftrag zu der spektakulären Ermordung Galizias gegeben habe. Die Journalistin hatte vor ihrem Tod zu mehreren Korruptionsskandalen recherchiert, in die auch zwei Minister aus dem Kabinett des Ex-Premiers Joseph Muscat – nicht verwandt mit dem gleichnamigen Angeklagten – sowie dessen Frau verstrickt waren.

Sonstiges

Jens Spahn/Immobilienkauf: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat nach Informationen des Tsp (Jost Müller-Neuhof) versucht, die Namen von Pressevertretern zu erfahren, die sich mit seinen Immobiliengeschäften in Berlin-Schöneberg befasst haben. Der Kauf hatte das Interesse der Medien geweckt, da Spahn den Manager Markus Leyck Dieken, von dem er die Wohnung gekauft hatte, später mit der Geschäftsführung der Gematik GmbH betraute. Die Gematik ist zu mehr als fünfzig Prozent im Besitz des Bundes und soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben. Das Amtsgericht Schöneberg, das dem Grundbuchamt zugeordnet ist, sei den Forderungen nachgekommen und habe dem Minister alle eingegangenen Anfragen von Pressevertretern nebst Antwortschreiben zukommen lassen. Ein Anwalt Spahns ließ erklären, dieser betreibe keinerlei "Investigationen", sondern mache nur von seinem Recht Gebrauch, zu erfahren, "welche Dritte mit welcher Begründung" Einsicht in das Grundbuch genommen hätten. Auch die SZ (Jan Heidtmann) berichtet. 

Corona und Patentrecht: Im FAZ-Einspruch lehnt der Schweizer Rechtsprofessor Reto Hilty Forderungen ab, den Patentschutz für Covid19-Impfstoffe auszusetzen. Ohne Patente fehle der wirtschaftliche Forschungsanreiz. Die Kosten der Unternehmen für die Vielzahl der Fälle, in denen sich kein Forschungserfolg einstelle – wie etwa bei der erfolglosen Suche nach einem Impfstoff gegen das HI-Virus – müssten durch erfolgreiche Produkte wieder eingespielt werden. Die Missbrauchsgefahr des Patents durch einzelne Akteure reduziere sich deutlich, sobald Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern bestehe, wie dies zwischen den Impfstoffen gegen Covid19 zunehmend der Fall sei.

Das Letzte zum Schluss

Ey Mann, wo is‘ mein Auto? Vor drei Wochen stellte ein 62-Jähriger sein Auto in einem Osnabrücker Parkhaus ab, und seitdem ward es nicht mehr gesehen. Wegen eines Termins kam der Mann am 3. Februar aus der 60 Kilometer entfernten Grafschaft Bentheim in die Stadt und suchte in aller Eile ein Parkhaus, konnte sich danach aber nach nicht mehr konkret erinnern. Seitdem klapperten er und seine Tochter die Osnabrücker Parkhäuser ab, indes: Im betreffenden Bereich kamen mindestens 15 Parkhäuser und Tiefgaragen in Betracht, so spiegel.de. Ein Medien-Aufruf brachte schließlich den Erfolg, das Auto wurde in der Garage eines Hotels in der Innenstadt gefunden. Am besten, so wird die Tochter des Mannes zitiert, "fährt er nicht mehr nach Osnabrück, sondern bleibt bei uns in der Kleinstadt."
 

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lto/mps

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2021: Urteil zu Folter in Syrien / Kein Widerruf bei Kilometerleasing / Abu Walaa verurteilt . In: Legal Tribune Online, 25.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44353/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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