Die juristische Presseschau vom 20. - 22. Februar 2021: Die­sel­ver­fahren gegen Audi / BGB-Ände­rungen zum Waren­kauf / § 219a StGB zum BVerfG

22.02.2021

Der BGH verhandelt am heutigen Montag die erste Klage im Dieselskandal gegen Audi. Aufgrund der EU-Warenkaufrichtlinie wird das Kaufrecht geändert. Ärztin Hänel legt Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung nach § 219a StGB ein.

Thema des Tages

BGH – Dieselskandal/Audi: Am heutigen Montag verhandelt der Bundesgerichtshof die Schadensersatzklage eines Pkw-Käufers gegen den Automobilkonzern Audi. Der Kläger kaufte im Mai 2015 einen gebrauchten Audi. Zwar wurde dem Wagen im Juli 2016 das neue Software-Update aufgespielt, der Käufer verlangt nun dennoch wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung im Dieselmotor eine Entschädigung von Audi. Aus Sicht des Automobilherstellers besteht kein solcher Anspruch, seien die verbauten Motoren doch von der Konzernmutter Volkswagen (VW) entwickelt worden, mithin fehle es an einer sittenwidrigen Täuschungshandlung. Es ist das erste Verfahren im Dieselskandal gegen Audi vor dem BGH. Neben dem Verfahren gegen Audi hätte das höchste deutsche Zivilgericht erstmals auch über das sogenannte "Thermofenster" verhandelt. Ein VW-Fahrer hatte Schadensersatz vom VW-Konzern gefordert, da nach dem Aufspielen des Software-Updates die Abgasrückführung bei niedrigen Temperaturen aus Klägersicht unzulässigerweise reduziert wurde. Dies führt zu einem schwankenden Schadstoffausstoß abhängig von der Außentemperatur. Der Kläger zog seine Revision aber zurück, wie das Gericht letzten Freitag mitteilte. VW bedauerte diese Entscheidung, der Konzern sei schließlich sicher, dass das Thermofenster rechtens sei. Es berichten die Mo-FAZ (Marcus Jung/Carsten Germis) und LTO.

Rechtspolitik

Warenkauf: Bis zum 21. Juli 2021 muss Deutschland die europäische Warenkaufrichtlinie (WKRL) umsetzen, welche die vormalige Verbrauchsgüterkaufrichtlinie ablöst. In einem Beitrag auf LTO erläutert Rechtsanwalt Maximilian Mayer die weitreichenden Änderungen, die der nun veröffentlichte Regierungsentwurf im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht. Wichtigste Elemente des Gesetzentwurfs sind: die Neuregelung des Sachmangelbegriffs in § 434 BGB-E, die Einführung einer Sache mit digitalem Inhalt in den §§ 475b ff. BGB-E inklusive einer Aktualisierungspflicht und die Verlängerung der Beweislastumkehr in § 477 BGB-E.

Lieferketten und Menschenrechte: Auf dem Verfassungsblog stellt Rechtsanwalt David Krebs den Inhalt des derzeitigen Referentenentwurfs für ein Lieferkettengesetz vor. Zwar gehe der Entwurf besonders in Hinblick auf die Beschränkung der Sorgfaltspflicht weniger weit als die ursprünglichen Überlegungen, dennoch würde hinsichtlich der Durchsetzung der Sorgfaltspflicht "Pionierarbeit" geleistet. Krebs resümiert, das Gesetz sei ein erster "Schritt hin zu einem originären Globalisierungsfolgenrecht".  

Patentrecht: Am Mittwoch findet im Rechtsausschuss des Bundestags die Experten-Anhörung zum Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums für eine Modernisierung des nationalen Patentrechts statt. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung und zunehmenden Komplexität von Produkten sieht der Entwurf unter anderem vor, dass Gerichte zunächst die Verhältnismäßigkeit eines vom Patentinhaber geltend gemachten Unterlassungsanspruchs prüfen müssen. Wie das Hbl (Heike Anger) berichtet, drängt besonders die Automobilindustrie auf eine solche Änderung, während Konzerne mit hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung eher eine Schwächung des Patentrechts befürchten.

Corona – Einschränkungen: In seiner Kolumne in der Sa-SZ befasst sich Heribert Prantl mit dem Phänomen des Ausnahmezustands und den Notstandsklauseln des Grundgesetzes. Corona als Notstandssituation werde von diesen Regeln jedoch nicht erfasst, so dass "tiefe Grundrechtseingriffe aufgrund einfachgesetzlicher Regelungen" unterhalb der Verfassungsrechtsebene vorgenommen werden. Prantl fordert, dass für die neuen pandemischen Risikoszenarien nun Regelungen ins Grundgesetz aufgenommen werden, um die Grundrechte zu sichern. Die Verfassungsänderung allein genüge aber nicht, zudem seien "selbstbewusste, souveräne, sensible Parlamente" erforderlich, die sich der Relevanz dieser Absicherung auch bewusst sind.

"Catcalling": In Deutschland gibt es derzeit eine Petition, die fordert, sogenanntes Catcalling unter Strafe zu stellen. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Alexandra Windsberger erörtert dazu auf LTO, inwiefern die Kriminalisierung solcher Handlungen, die derzeit häufig gar nicht die Tatbestandshürden einer Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen, überhaupt das richtige Mittel ist und zieht dafür Parallelen zu einem bereits existierenden Catcalling-Gesetz in Frankreich. Catcalling bezeichnet anzügliche Bemerkungen und obszöne Gesten wie Pfiff-, Schmatz-, und Kussgeräusche.

Verantwortungseigentum: Ein Zusammenschluss von Gesellschafts- und Steuerrechtlern hat auf Betreiben der Stiftung Verantwortungseigentum einen Gesetzentwurf für eine neue Gesellschaftsform, der "Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit gebundenem Vermögen", kurz GmbH-gebV, fertiggestellt. Danach sollen Gesellschafter ihre Anteile als Treuhänder für die nächste Generation halten, anstatt das in der Gesellschaft gebundene Vermögen für sich persönlich zu vereinnahmen. Die Mo-FAZ (Corinna Budras) stellt den Entwurf vor. Eine erste Konzeption im letzten Jahr löste eine breitere Diskussion zum Thema Verantwortungseigentum aus.

Mietrecht: Vor dem am Dienstag stattfindenden Wohngipfel der Bundesregierung kündigte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) weitere Schritte für bezahlbare Mieten an. Da die Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen oft der Beginn von Verdrängung seien, sollen diese strenger begrenzt werden, meldet die Mo-FAZ die Äußerungen Lambrechts.

Suizidhilfe: Der Spiegel (Cornelia Schmergal) portraitiert die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr und ihre Bemühungen, noch vor der Wahl im September ein fraktionsübergreifend getragenes Suizidhilfegesetz durch den Bundestag zu bekommen. 

Justiz

BVerfG – § 219a StGB: Die Ärztin Kristina Hänel legte am vorigen Freitag Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung und den sogenannten Abtreibungsparagrafen § 219a Strafgesetzbuch ein. Wie spiegel.de berichtet, war Hänel im Dezember 2019 wegen eines Verstoßes gegen den Paragrafen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, ihre anschließende Revision vor dem OLG Frankfurt am Main wurde vergangenen Januar abgewiesen.

EGMR zu Whistleblowing: In seiner Kolumne auf spiegel.de lässt sich Ex-Bundesrichter Thomas Fischer anlässlich einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über das Phänomen der Whistleblower aus. Der EGMR hatte entschieden, dass die Kündigung eines Arztes durch eine Liechtensteiner Klinik gerechtfertigt gewesen sei, da der Arzt seinen Verdacht einer schweren Straftat seines Vorgesetzten bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte, ohne ausreichend sorgfältig geprüft zu haben, ob die Informationen "zutreffend und zuverlässig" waren. Fischer hält die Maßstäbe, die der EGMR anwandte für "plausibel" und betont, dass Whistleblowing gerade wegen dessen Heimlichkeit "besonders schädliche Wirkung entfalten kann".

Jost Müller-Neuhof (Tsp) sieht dies ähnlich. Gerade weil es auch Unrecht sein kann, einen Verdacht leichtfertig in die Welt zu setzen, reiche es nicht, es als Whistleblower "gut zu meinen und richtig machen zu wollen." Zum Whistleblowing gehöre Verantwortung, wie das Urteil des EGMR nun richtigerweise verdeutliche.

Compliance-Mechanismen innerhalb von Unternehmen sollen Whistleblower besser schützen und es ihnen von vornherein einfacher machen, insbesondere anonym auf Missstände in Unternehmen aufmerksam zu machen. Im Gespräch mit der Mo-FAZ (Marcus Jung) spricht der Rechtsanwalt und Gründer des Softwaredienstleisters "Legal-Tegrity" über seine Arbeit und heutige digitalisierte Compliance-Angebote.

BGH zur Schweigepflichtentbindung: Nun befasst sich auch der ZPO-Blog (Benedikt Windau) detailliert mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Schweigepflichtentbindung mehrerer Wirtschaftsprüfer im Wirecard-Untersuchungsausschuss. Der Strafsenat hatte entschieden, dass Berufsgeheimnisträger wie die Wirecard-Wirtschaftsprüfer grundsätzlich nur von ihrem Auftraggeber von der Verschwiegenheitspflicht entbunden werden müssen.

BAG zu Entgelttransparenz: Fällt das Entgelt einer Frau geringer aus als das vom Arbeitgeber mitgeteilte durchschnittliche Entgelt männlicher Kollegen in vergleichbarer Position, begründet dies die widerlegbare Vermutung, dass eine Benachteiligung wegen des Geschlechts nach § 22 AGG vorliegt. Die Rechtsanwältinnen Sabine Schröter und Anette Pölz beschäftigen sich auf dem Handelsblatt-Rechtsboard nun auch mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von Ende Januar diesen Jahres und begrüßen es, dass das BAG hier geltendes (EU-)Recht konsequent umgesetzt habe.  

BFH zu Steuerpflicht angestellter Anwälte: Rechtsanwalt Martin W. Huff erläutert auf LTO zwei kürzlich veröffentlichte Urteile des Bundesfinanzhofs, die sich mit der Besteuerung von Ausgaben befassen, die Arbeitgeber teilweise für angestellte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte übernehmen. So sind laut BFH der übernommene Kammerbeitrag, die Kosten für das beA und die Mitgliedsbeiträge für den Anwaltverein nicht als Betriebsausgaben des Arbeitsgebers, sondern vom einzelnen Rechtsanwalt als geldwerter Vorteil zu versteuern. Bei der Zahlung der Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung differenziert der BFH hingegen.

VG Berlin zu Radwegen: Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen acht sogenannte Pop-up-Radwege wurde laut Gericht nun eingestellt. Der AfD-Abgeordnete Frank Scholtysek hat seine Klage gegen die während der Corona-Pandemie eingerichteten Radwege zurückgezogen. Damit ist auch das von der Senatsverkehrsverwaltung angestrengte Beschwerdeverfahren gegen das vorherige Urteil des VG vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hinfällig, so die Sa-taz-Berlin (Claudius Prösser) und spiegel.de. Während Fahrrad- und Umweltschutzverbände die Entscheidung begrüßen, kündigt die Berliner AfD-Fraktion an, weiter gegen die "rot-rot-grüne Autohasspolitik" zu kämpfen.

VG Stuttgart zu Polizeieinsatz in Flüchtlingsheim: Die Maßnahmen der Polizei bei einer nächtlichen Razzia in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Ellwangen waren rechtswidrig. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart und gab damit dem klagenden Flüchtling recht. Im Mai 2018 war die Polizei, ohne sich erkennen zu geben, nachts in Alassa M.s Zimmer eingedrungen und hatte ihn gewaltsam auf dem Boden gefesselt. Laut Gericht handele es sich bei dem Zimmer zwar nicht um eine Wohnung im Sinne des Grundgesetztes, dennoch sei der Eingriff in M.s Persönlichkeitsrecht "nicht angemessen" gewesen. Die polizeilichen Maßnahmen bei M.s Abschiebung im Juni 2018, gegen die sich der 31-Jährige ebenfalls wandte, beanstandete das Gericht hingegen nicht, wie die Sa-SZ und Sa-FAZ berichten.

LG Offenburg zu Waldläufer von Oppenau: Der 32-jährige Yves R., besser bekannt als der "Waldläufer von Oppenau" wurde am Freitag vom Landgericht Offenburg unter anderem wegen Geiselnahmen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nachdem er im vergangenen Sommer vier Polizisten entwaffnet hatte, wurde R. im Schwarzwald von Polizeihundertschaften mehrere Tage lang gesucht. Wie die Sa-FAZ (Sebastian Eder), spiegel.de und die Sa-SZ schreiben, kündigten R.s Verteidiger bereits an, Revision einzulegen.

LG Bonn – Cum-Ex/Warburg-Bank: Der Spiegel (Tim Bartz/Martin Hesse) beschreibt, wie Anwalt Peter Gauweiler nun die Chefs der Privatbank M. M. Warburg vor dem Landgericht Bonn vertritt. Der Spiegel nimmt dies zum Anlass, die Cum-Ex-Steuermanipulationen und ihre Hauptakteuere noch einmal ausführlich darzustellen. 

GenStA Berlin – rechtsextreme Anschläge Neukölln:  Am heutigen Montag legt ein externes Sonderermittler-Duo im Berliner Innenausschuss seinen Zwischenbericht zu den Ermittlungen der Polizei zur Anschlagsserie in Neukölln vor. Das Duo war eingesetzt worden, da sich im letzten Jahr der Verdacht erhärtete, dass einige Staatsanwälte und Sicherheitsbehörden bei den Ermittlungen Augen zudrückten und teilweise mit den Tätern sympathisierten. Wie die Mo-SZ (Ronen Steinke/Florian Flade) weiß, kommen die Sonderermittler in ihrem Bericht jedoch zu dem Ergebnis, dass sich "bisher keine Hinweise auf mögliche politisch motivierte Auffälligkeiten im Sinne bewusst mangelhafter Ermittlungen oder gar deren Unterlassung" ergeben. 

Recht in der Welt

Großbritannien – Uber: Der Fahrdienst-Vermittler Uber muss seine Fahrer in Großbritannien nicht wie unabhängige Unternehmer, sondern als Mitarbeiter behandeln und entsprechend Mindestlohn, Wartezeiten und Urlaub bezahlen, urteilte jetzt der Londoner Supreme Court. Das Oberste Gericht Großbritanniens folgt damit in dem seit 2016 laufenden Streit den Entscheidungen vorheriger Instanzen, gegen die Uber Rechtsmittel eingelegt hatte. Nun drohen Uber tausende Klagen und Entschädigungszahlungen von tausenden Euro pro Fahrer, so das Hbl (Carsten Volkery), die Sa-FAZ (Marcus Jung u.a.), LTO und spiegel.de.

Russland – Nawalny: Am Samstag entschied ein russisches Gericht, die Ende 2014 verhängte und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als willkürlich eingestufte Haftstrafe des Kremlkritikers Alexej Nawalny um sechs Wochen auf zweieinhalb Jahre zu reduzieren. Den Berufungsantrag Nawalnys im Verfahren um den Verstoß gegen Bewährungsauflagen wies das Gericht ab. Außerdem wurde Nawalny noch wegen angeblicher Beleidigung eines Weltkriegsveteranen verurteilt, so die Berichte der Mo-SZ (Silke Bigalke/Matthias Kolb), Mo-FAZ (Friedrich Schmidt) und der Mo-taz (Klaus-Helge Donath).

Mit diesen Entscheidungen setze sich das Regime in Moskau über seine eigenen Gesetze und internationale Rechtsnormen hinweg, kommentiert Inna Hartwich (Mo-taz) die beiden Urteile.

USA – Supreme Court: Auf FAZ-Einspruch stellt die Juristin und ehemalige USA-Korrespondentin Katja Gelinsky die derzeit diskutierten Ansätze zur Reformierung der Besetzung des Supreme Court vor. Ex-Präsident Donald Trump hatte während seiner Amtszeit unter anderem drei Mitglieder des Obersten Gerichts berufen, womit der konservative Flügel des Gerichts derzeit mit sechs zu drei über eine solide Mehrheit gegenüber den linksliberalen Richtern verfügt.  

Spanien – katalanischer Rapper: Vorige Woche wurde in Barcelona der katalanische Rapper Pablo Hasel in einer Universität festgenommen. Er war auf Grundlage des Antiterrorgesetzes wegen "Beleidigung Seiner Majestät" und "Verherrlichung des Terrorismus" zu neun Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er den ehemaligen spanischen König Juan Carlos I. in einem Rap-Song als "Dieb" bezeichnet haben soll. Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun zusätzlich für zwei Jahre und viereinhalb Monate in Haft. Das 2015 nach dem Anschlag auf das französische Satiremagazin Charlie Hebdo verschärfte Antiterrorgesetz wird laut Sa-SZ (Karin Janker) und Mo-taz (Reiner Wandler) von Menschenrechtsorganisationen und Juristen schon lange kritisiert, da es die Grundrechte auf Meinungs- und Kunstfreiheit unverhältnismäßig stark einschränken könne, wie nun im Fall Hasel geschehen.

Sonstiges

Geldwäsche: Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da mehrere Bestimmungen der vierten EU-Geldwäscherichtlinie nicht korrekt in nationales Recht übertragen worden sind. Frist für die Umsetzung war Juni 2017. Laut Sa-FAZ (Hendrik Kafsack) betonte die Kommission, dass gerade die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zentral für die Finanzstabilität und -sicherheit in Europa seien und sich deshalb Gesetzeslücken eines Staates auf die gesamte Staatengemeinschaft auswirkten. 

Impftstoffversuche im KZ: Im Konzentrationslager Buchenwald wurden in den Jahren 1942 und 1944 Fleckfieber-Impfstoffversuche an Häftlingen vorgenommen, wodurch eine große Zahl Menschen starb. LTO (Martin Rath) berichtet über den Fall des KZ-Arztes Gerhard Rose, dessen Verurteilung und Rehabilitation nach seiner Freilassung.


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lto/ali/jpw

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. - 22. Februar 2021: Dieselverfahren gegen Audi / BGB-Änderungen zum Warenkauf / § 219a StGB zum BVerfG . In: Legal Tribune Online, 22.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44321/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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