Die juristische Presseschau vom 9. Februar 2021: Trump-Impe­ach­ment 2.0 beginnt / Wall­r­a­ben­stein für befangen erklärt / Aus­gangs­sperre in BaWü gekippt

09.02.2021

Donald Trump muss sich ab heute erneut einem Impeachment-Verfahren stellen. Die Verfassungsrichterin Wallrabenstein wurde im EZB-Verfahren für befangen erklärt und die Ausgangssperren in Baden-Württemberg enden am Donnerstag.

Thema des Tages

USA – Impeachment: Am heutigen Dienstag beginnt das zweite Impeachment-Verfahren gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump. Dieses Mal wird ihm "Anstiftung zum Aufruhr" im Zusammenhang mit der Stürmung des Kapitols am 6. Januar vorgeworfen. Die Verteidigung beruft sich laut FAZ (Majid Sattar) im Wesentlichen darauf, dass das Verfahren gegen einen ehemaligen Präsidenten nicht mehr möglich und somit verfassungswidrig sei. Um Trump schuldig zu sprechen, bedarf es neben den 50 Senatorinnen und Senatoren der Demokraten mindestens 17 Senatorinnen und Senatoren der Republikaner, was als unwahrscheinlich gilt. Nur mit der Zweidrittelmehrheit könnte Trump schuldig gesprochen werden und darüber hinaus disqualifiziert werden, jemals wieder ein öffentliches Amt zu bekleiden. Der Tsp (Juliana Schäuble) gibt ebenfalls einen Überblick über die wichtigsten Fragen rund um den Prozess.

In einem separaten Beitrag der FAZ (Majid Sattar) wird Jamie Raskin, der Chefankläger der Demokraten, porträtiert. In der Welt (Daniel Friedrich Sturm) werden neben Raskin auch die Rolle des republikanischen Senators Mitch McConnell, der Trump-Verteidiger Bruce Castor und David Schoen sowie des demokratischen Senators Patrick Leahy herausgestellt.

Rechtspolitik

Corona – Impfpriorisierung: Die Impfverordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist am gestrigen Montag mit Änderungen bei den Priorisierungen in Kraft getreten. Patienten mit schweren Krankheiten wie Krebs rücken von der Priorisierungsstufe 3 auf 2 vor, aber nicht in die Stufe 1. Das heißt sie werden wohl weder im Februar noch im März geimpft. Niedergelassene Ärztinnen, Lehrerinnen oder Erzieher werden trotz entsprechender Forderungen nicht aufrücken. Personen, die jünger als 65 Jahre sind, sollen verstärkt mit dem Präparat von Astra-Zeneca immunisiert werden, damit für Ältere ausreichend Impfstoff von Biontech/Pfizer zur Verfügung steht. Die FAZ (Reinhard Bingener/Christian Geinitz) und spiegel.de (Dietmar Hipp/Nina Weber) beschreiben, welche Gruppen im Einzelnen von den Änderungen betroffen sind.

Corona – Beschränkungen: In der Welt stellt Rechtsprofessor Hinnerk Wißmann dar, weshalb die derzeitige Corona-Politik seiner Ansicht nach einen Bruch mit der Verfassung darstellt. Das zentrale Problem sei, dass nicht etwa die Anforderungen an den Nachweis von Tatsachen und Begründungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen erhöht werde, sondern mittlerweile von der Politik erwartet werde, dass sich die Bevölkerung an eine "Im Zweifel für die Sicherheit"-Begründung gewöhnt hat.

Feindeslisten: LTO (Christian Rath) befasst sich vertiefend mit dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, mit dem sogenannte Feindeslisten oder das Outing politischer Gegner bestraft werden sollen. Demnach soll schon ausreichen, dass das Verbreiten der Daten "geeignet ist", die erwähnten Personen einer Gefahr auszusetzen. Der Tatbestand findet jedoch einschränkend erst Anwendung, wenn die Gefahr eines Verbrechens oder einer Straftat gegen ein hochrangiges Rechtsgut droht. Die SZ (Robert Roßmann) berichtet zudem, dass der Gesetzentwurf im März vom Kabinett beschlossen und dann in den Bundestag eingebracht werden soll.

In einem Kommentar bemängelt Christian Rath (taz) die Unschärfe des Gesetzentwurfs. Ein Ausufern des Anwendungsbereichs müsse zum einen dadurch verhindert werden, dass auf subjektiver Ebene die "Absicht" verlangt wird, dass die Veröffentlichung der Daten zu Gewalttaten führt. Zudem müsse klargestellt werden, dass meinungsstarke Medienberichte und Beiträge zum politischen Diskurs nicht unter das Gesetz fallen, solange sie nur (mutmaßliche) Missstände benennen und nicht zu Straftaten aufrufen.

Gesetzentwürfe: LTO berichtet nun auch über den Vorschlag der Linksfraktion, die Geschäftsordnung des Bundestages so zu ändern, dass künftig jedem Gesetzentwurf eine Gegenüberstellung von bestehendem und geplantem neuem Recht beigefügt werden muss. Derartige Gegenüberstellungen, auch Synopsen genannt, würden Gesetzentwürfe lesbarer und nachvollziehbarer machen.

Justiz

BVerfG – EZB-Anleihenkauf: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat einen Befangenheitsantrag Peter Gauweilers (CSU) gegen die Richterin Astrid Wallrabenstein im EZB-Verfahren für begründet erklärt. In dem Beschluss, der faz.net (Reinhard Müller) vorliegt, wird auf Aussagen aus der FAS Bezug genommen, welche die Frankfurter Hochschullehrerin nach ihrer Wahl zur Bundesverfassungsrichterin, aber vor ihrer Ernennung am 22. Juni 2020 machte. Wallrabenstein hatte in der FAS aus Sicht des Senats nahegelegt, dass sie dem Wortlaut der Karlsruher EZB-Entscheidung vom 5. Mai 2020 keine entscheidende Bedeutung beimesse und andere Maßstäbe anlege als der Senat.

VGH BaWü zu Corona-Ausgangssperre: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Corona-bedingte Ausgangssperre (8 Uhr abends bis 5 Uhr morgens) gekippt. Das Verbot sei wegen der verbesserten Pandemielage nicht mehr verhältnismäßig, wie u.a. SZ (Claudia Henzler/Wolfgang Janisch), tagesschau.de (Gigi Deppe) und LTO berichten. Damit war der Eilantrag einer Frau aus Tübingen erfolgreich.

BAG zu Kopftuchverbot Berlin: Die Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) will, dass das Land Berlin gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Verfahrensgrundrechten einlegt. Das Vorhaben soll an diesem Dienstag im Berliner Senat besprochen werden. Das BAG hatte im August 2020 das Neutralitätsgesetz verfassungskonform ausgelegt und abstrakte Kopftuchverbote für Berliner Lehrerinnen für unzulässig erklärt. Es berichten bild.de (Hildburg Bruns) und der Tsp (Alexander Fröhlich u.a.)

LSG Nds-Bremen zu Hartz-IV-Anträgen: Die Weisung der Bundesagentur für Arbeit, eine Vermögensprüfung bei Hartz-IV-Anträgen nur bei "erheblichem Vermögen" ab 60.000 Euro durchzuführen, ist rechtswidrig, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen laut LTO. In dem Fall verlangte eine Juristin Grundsicherung; ihre Vermögensverhältnisse dürften nicht näher geprüft werden, weil sie etwas weniger als 60.000 Euro auf dem Konto hatte. Das Landessozialgericht lehnte den Antrag ab, weil die Antragstellerin die scheinbar maßgebliche Grenze nur durch kurzfristige erhebliche Barabhebungen unterschritten hatte. Die Missbräuchlichkeit eines solchen Antrages könne auch nicht anhand pauschaler Vermögensgrenzen geprüft werden, die im Gesetz keine Stütze finden, urteilte nun das LSG in Celle.

ArbG Berlin zu Corona-Kündigung: Der pauschale Hinweis auf die Corona-Krise oder mit ihr im Zusammenhang stehende Umsatzeinbrüche reicht für sich genommen nicht aus, um eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin laut beck-community (Martin Biebl).

LG Bonn zu Widerruf von Kreditvertrag: Widerrufen Verbraucher ihren telefonisch oder im Internet abgeschlossenen Kreditvertrag, haben sie in der Rückabwicklung keinen Anspruch auf den sogenannten Nutzungsersatz und auch nicht auf die Zinsen, die ihre Bank für das Darlehen verlangt hat. Das entschied das Landgericht Bonn und folgte damit laut FAZ (Marcus Jung) den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen Jahr.

LG Berlin – Abou-Chaker/Bushido: faz.net (Sebastian Eder/Julia Schaaf) und spiegel.de (Wiebke Ramm) berichten, worüber Bushido über mehrere Stunden im Zeugenstand vernommen wurde. Vornehmlich ging es um das Ende seiner Vertragsbeziehungen zu Rappern wie Shindy in der Folge der Trennung von seinem langjährigen Geschäftspartner Abou-Chaker. Während Abou-Chaker sich im Gericht überwiegend zurückhielt, hat er sich kürzlich auf der App Clubhouse im Gespräch mit Journalisten unter anderem darüber beschwert, "Clanchef" genannt zu werden.

LG Neuruppin – KZ-Wachmann Sachsenhausen: Einem Bericht von spiegel.de zufolge ist im brandenburgischen Neuruppin Anklage vor dem Landgericht gegen einen hundert Jahre alten früheren Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen wegen Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen erhoben worden.

LG Hannover – Tötung durch Stalker: Vor dem Landgericht Hannover muss sich ein 35-Jähriger für den Tod der 23-jährigen Sophie N. verantworten. Er hatte sie auf der Arbeit kennengelernt und ihr über mehrere Jahre hinweg massiv nachgestellt. Schließlich hatte er sich in ihrer Wohnung versteckt und sie dann, wie er es selbst beschrieb, im Badezimmer getötet. Die Entscheidung des Schwurgerichts darüber, ob es sich bei der Tat um einen Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen oder einen einfachen Totschlag handelte, wird laut spiegel.de (Julia Jüttner) kommende Woche verkündet.

Recht in der Welt

Israel – Benjamin Netanjahu: In dem Bestechungs-Prozess gegen den amtierenden israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu ist dieser zum zweiten Mal vor Gericht aufgetreten und hat auf nicht schuldig plädiert. Nach Berichten von FAZ (Jochen Stahnke) und taz (Judith Poppe) ist noch nicht klar, ob der Prozess in den kommenden Wochen mit der Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen fortgeführt oder bis nach der Wahl am 23. März verschoben wird.

Schweden – Estonia-Doku: Die Filmemacher einer Dokumentation rund um den Untergang der Fähre "Estonia" im Jahr 1994 wurden von einem Göteborger Gericht freigesprochen. Ihre Dreharbeiten fielen demzufolge nicht unter das schwedische "Estonia-Gesetz", das das Wrack zur Grabstätte erklärte und den beiden Journalisten eine Anklage wegen Störung der Totenruhe einbrachte. Ausschlaggebend war laut taz (Reinhard Wolff), dass der Unglücksort in internationalen Gewässern liege und sie von Deutschland aus mit dem deutschen Schiff "Ernst Reuter" dorthin gelangt seien.

Polen – Justizreform: Die taz (Gabriele Lesser) berichtet über die Zwangsversetzung von über einem Dutzend Staatsanwältinnen und Staatsanwälten aus polnischen Großstädten in die Provinz. Auffällig sei dabei, dass einige der Betroffenen Verfahren gegen Mitglieder der Regierungspartei PiS führten bzw. sechs unter ihnen dem regierungskritischen Verband der unabhängigen Staatsanwälte "Lex Super Omnia" angehören. Staatsanwältin Ewa Wrzosek sieht darin eine systematische Schikane, die zur politischen Rhetorik passe, "die Reform des Rechtssystems in Polen" abschließen zu wollen.

USA – Wahlen und Verleumdung: Die FAZ (Nina Rehfeld) berichtet über eine Verleumdungs-Klage eines Wahlsoftware-Unternehmens in Höhe von 2,7 Milliarden Dollar gegen Fox News wegen deren Berichterstattung über angebliche Stimmzettelfälschungen. Zuvor hatte bereits ein Wahlmaschinenhersteller Schadensersatzklage über 1,3 Milliarden Dollar gegen den damaligen Anwalt Donald Trumps, Rudy Giuliani, wegen der Aussage eingereicht, mit ihren Wahlmaschinen sei massiver Wahlbetrug bei der Wahl begangen worden.

Sonstiges

Beruf Wirtschaftsstrafverteidiger: LTO-Karriere (Franziska Kring) stellt den Beruf des Wirtschaftsstrafverteidigers vor und erklärt, was erforderlich ist, um in dem Beruf erfolgreich zu sein. Solide Kenntnisse im Gesellschaftsrecht sowie in betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen seien ebenso notwendig wie die Fähigkeit, lange Verfahren und mögliche Verurteilungen durch "Deals" zu verhindern.

Das Letzte zum Schluss

Auf der Spur des Verbrechens: Einen Forensiker brauchte die Polizei in Krefeld in diesem Fall nicht. Unter dem Vorwand, kurz Zigaretten kaufen zu wollen, wollte ein Fahrgast davonkommen, ohne den Taxifahrer zu bezahlen. Die gerufene Polizei konnte laut Welt jedoch den gut sichtbaren Fußspuren im Schnee folgen und ihn direkt in seiner Wohnung stellen.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jpw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Februar 2021: Trump-Impeachment 2.0 beginnt / Wallrabenstein für befangen erklärt / Ausgangssperre in BaWü gekippt . In: Legal Tribune Online, 09.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44219/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen