Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2021: Mor­dur­teil und Frei­spruch im Lübcke-Pro­zess / Sol­daten sind nicht immun / Keine Amts­haf­tung für legis­la­tives Unrecht

29.01.2021

Das Urteil im Mordfall Lübcke stößt auf geteilte Meinungen. BGH verkündet Entscheidungen zur völkerstrafrechtlichen Verfolgung von staatlichen Funktionsträgern und zur Amtshaftung von Bundesländern für fehlerhafte Mietpreis-Verordnungen.

Thema des Tages

OLG Frankfurt/M. zu Mord an Walter Lübcke: Nach 45 Hauptverhandlungstagen verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Stephan Ernst wegen Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Die Richter des Staatsschutzsenats stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten unter Vorbehalt eine Sicherungsverwahrung an. Der Mitangeklagte Markus H. wurde vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen. Das Gericht verurteilte ihn lediglich wegen unerlaubtem Waffenbesitz zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. In der Nacht zum 2. Juni 2019 schlich Ernst sich auf die Terrasse von Lübcke und erschoss diesen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. Im Verlauf des Prozesses konnte nach Ansicht der Richter die Rolle H.s bei der Tat nicht hinreichend geklärt werden. Der Senat begründete H.s Freispruch deshalb mit dem Grundsatz "in dubio pro reo". Im Fall des Messerangriffs auf den Iraker Ahmed I. im Januar 2016 wurde Ernst vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Das Gericht sah die Täterschaft Ernsts hier als nicht erwiesen an. Die Bundesanwaltschaft kündigte bereits an, gegen letzteren Freispruch Revision einzulegen. Es berichten unter anderem die FAZ (Marlene Grunert), die SZ (Annette Ramelsberger), tagesschau.de (Frank Bräutigam) und spiegel.de (Julia Jüttner).

Das Urteil sei als "Anfang für den Kampf gegen Rechtsextremismus" zu begreifen und der Freispruch von H. ein "Zeichen für einen funktionierenden Rechtsstaat", meint Reinhard Müller (FAZ). So sieht es auch Felix W. Zimmermann (zdf.de) und betont, nur "die richterliche Überzeugung von der Tatbegehung darf im Rechtsstaat zu einer Verurteilung führen", nicht "die richterliche Überzeugung über rechtsextreme Gesinnung." Konrad Litschko (taz) hingegen findet das Urteil "mutlos und bitter" und kritisiert, das Gericht habe die rechtsradikale Tat nicht ausreichend gesellschaftlich eingeordnet. Annette Ramelsberger (SZ) findet, die Lehre aus dem Mord an Lübcke könne nur sein, "den Feinden der Demokratie zu widersprechen, überall, immer." Der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer kommentiert auf spiegel.de vor allem die aus seiner Sicht unangemessene Berichterstattung der Medien und kritisiert, wie diese durch ihre Einordnung des Falls Ernst "eine Rolle als Figur der politischen Zeitgeschichte" zuschreiben, die ihm als rechtsradikales "dummes, armes Würstchen" nicht zustünde.

Felix W. Zimmermann befasst sich auf LTO insbesondere mit der viel gelobten Verhandlungsführung des Vorsitzenden Richters Thomas Sagebiel. Dessen Umgang mit den Medien sei jedoch "von gestern" gewesen und einige Bemerkungen würden durchaus auf "ein wenig zeitgemäßes Verständnis vom Umgang mit Verfahrensbeteiligten" hindeuten. Im Interview mit deutschlandfunk.de erläutert zudem Caro Keller vom Netzwerk NSU-Watch, warum sie das Urteil gerade in Hinblick auf die Gefahr von rechtem Terror in Deutschland unzureichend findet.

Rechtspolitik

Bestandsdatenabfrage: Der Bundestag hat das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft verabschiedet. Dieses regelt, wie deutsche Sicherheitsbehörden sogenannte Bestandsdaten wie Namen und Adresse eines Nutzers zur Strafverfolgung und Terrorabwehr bei Anbietern von Telekommunikation und Telemedien abfragen dürfen. Solche Datenabfragen waren laut dem Gesetz von 2013 zur allgemeinen Gefahrenabwehr zulässig. Allerdings erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung für verfassungswidrig und forderte als Voraussetzung eine konkret drohende Gefahr. Wie deutschlandfunk.de meldet, wurde gleichzeitig auch das bereits verabschiedete, vom Bundespräsident aber nicht unterzeichnete Gesetz gegen Hasskriminalität geändert, in dem bislang ähnliche Regelungen zur Datenabfrage vorgesehen waren.

Suizidhilfe: Die Rechtspolitikerinnen der Grünen Renate Künast und Katja Keul haben einen Diskussionsentwurf zur Regelung der Suizidhilfe erarbeitet. Danach sollen Sterbewillige ein Recht auf Zugang zu Betäubungsmitteln haben, mit denen sie den Selbsttötungswunsch umsetzen können. Das vorgesehene Verfahren solle und müsse die Selbstbestimmung sichern und gleichzeitig vor Missbrauch schützen, erklärte Künast gegenüber der FAZ (Helene Bubrowski). Vor knapp einem Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe für verfassungswidrig, gab dem Gesetzgeber aber Raum, die Suizidhilfe zu regulieren.

Corona – Parlamente: Der Bundestag debattierte einen Vorschlag der FDP-Fraktion zur Einbindung des Bundestags in die Corona-Politik. Vor den Bund-Länder-Beratungen solle die Kanzlerin für ihre Vorschläge die Zustimmung des Bundestags einholen. Dieser Ansatz greife aber zu kurz, meint Christian Rath (taz), weil letztlich die Landesregierungen über die Corona-Verordnungen entscheiden. Zu stärken seien daher die Landtage, wie die FDP an anderer Stelle auch schon erfolgreich durchsetzte.   

Personenkennziffer: Trotz Kritik beschloss der Bundestag, die Steueridentifikationsnummer künftig als umfassende Identifikationsnummer für alle Bürgerinnen und Bürger zu nutzen. Damit sollen Verwaltungsvorgänge vereinfacht werden, so das RND und netzpolitik.org (Dirk Burczyk). Datenschützer und die Opposition halten das entsprechende Gesetz jedoch für verfassungswidrig, weil es die Bildung von Persönlichkeitsprofilen erleichtere.

Geldwäsche: Wie aus einem Strategiepapier hervorgeht, möchte die EU-Kommission eine eigene Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche schaffen. Wie die FAZ (Werner Mussler) erläutert, soll demnach nicht mehr die Bankenaufsicht EBA mit der Geldwäscheprävention betraut sein. Die neue Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness will dafür bis Ende März einen Vorschlag vorlegen.

Korruption: Anlässlich der Veröffentlichung ihres alljährlichen Korruptionswahrnehmungsindexes (CPI) spricht sich die Organisation Transparency International für klarere Regeln der Parteienfinanzierung in Deutschland aus. Außerdem fordert sie die deutschen Parteien zu einer zeitnahen Veröffentlichung der Wahlkampffinazierung auf, um mehr Transparenz zu schaffen. Deutschland wird nach dem Index laut SZ (Katharina Kutsche) und Tsp von Experten als wenig korrupt wahrgenommen.

Justiz

BGH zu völkerstrafrechtlicher Immunität: Ausländische Armeeangehörige genießen weiterhin keine Immunität gegenüber deutschen Strafverfolgungsbehörden und können für Kriegsverbrechen vor deutschen Strafgerichten verurteilt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil. Die "ganz überwiegende Mehrheit der Staaten" erachte die völkerrechtliche Strafverfolgung von staatlichen Funktionsträgern als statthaft, begründet der 3. Strafsenat seine Annahme von Völkergewohnheitsrecht. Dem Urteil liegt ein Urteil des Oberlandesgerichts München von Juli 2019 zugrunde. Die Münchner Richter hatten einen ehemaligen Oberleutnant der afghanischen Armee unter anderem wegen der Misshandlung von drei gefangenen Taliban-Kämpfern zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil hob der BGH nun jedoch auf und folgte der Revision des Generalbundesanwalts insoweit, als die Gefangenenmisshandlung auch als Kriegsverbrechen der Folter strafbar gewesen seien. Wie die SZ (Wolfgang Janisch), die taz (Christian Rath), die FAZ (Alexander Haneke) und LTO berichten, war der Ausschluss der Immunität bei Kriegsverbrechen von staatlichen Funktionsträgern zuletzt international in Frage gestellt worden. Allerdings kam es überraschend, dass der BGH diesen Fall zum Anlass nehmen würde, bei der Immunität Rechtsklarheit zu schaffen.

BGH zu Amtshaftung/Mietpreisbremse: Bundesländer haften nicht für fehlerhafte Verordnungen und tragen keine Entschädigungspflicht für betroffene Bürgerinnen und Bürger. Dies entschied der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse und knüpfte damit an seine langjährige Rechtsprechung zur nicht bestehenden Haftung des Staates für legislatives Unrecht an. Ein solcher Amtshaftungsanspruch setze voraus, dass zwischen der Amtspflicht und dem geschädigten Dritten eine besondere Beziehung bestehe. Gesetze und Verordnungen dienten dagegen der Allgemeinheit. Nachdem der Bund 2015 die Mietpreisbremse auf Bundesebene eingeführt hatte, erließ Hessen eine entsprechende Landesverordnung. Aufgrund der fehlenden Begründung war diese jedoch unwirksam, weshalb ein Paar aus Frankfurt am Main sich nicht auf die Mietpreisbremse berufen konnte und zeitweise zu hohe Mieten zahlte. Vertreten durch den Rechtsdienstleister Conny (ehemals wenigermiete.de) klagte das Paar gegen das Land Hessen auf Schadensersatz. Es berichten FAZ (Marcus Jung), taz (Christian Rath), LTO (Maximilian Amos) und tagesschau.de (Claudia Kornmeier).

Rechtlich sei das Urteil konsequent, halte der BGH sich doch an seine Grundaussagen zur Amtshaftung, kommentiert Marcus Jung (FAZ). Allerdings hinterlasse es einen faden Beigeschmack, wenn die Länder sich so aus der Verantwortung zögen.

BVerfG zu Pressefreiheit: Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel hätte vom Oberlandesgericht Hamburg nicht dazu verpflichtet werden dürfen, eine Gegendarstellung zu einem Artikel über eine potenzielle Steuersparfirma von Johannes B. Kerner zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung verletzte den Spiegel in seinem Grundrecht auf Pressefreiheit, entschied das Bundesverfassungsgericht, wie aus einem nun veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Es handle sich bei der streitgegenständlichen Passage um ein Werturteil, das nicht gegendarstellungsfähig sei, so die Karlsruher Richter. Die Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit hätten bei den Vorinstanzen keine hinreichende Berücksichtigung gefunden. Es berichtet LTO.

BVerfG – Gemeinnützigkeit: Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) ein weiteres Mal die Gemeinnützigkeit des Anti-Globalisierungsnetzwerks Attac ablehnte, legt die Organisation nun Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Wie LTO und SZ melden, geht es bei dem Streit darum, ob politisches Engagement gemeinnützig ist oder nicht und ob zivilgesellschaftlichen Organisationen damit Steuervorteile zustünden.

StA Stuttgart – Wirecard/Bafin: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat einen ihrer Mitarbeiter wegen des Verdachts auf Insiderhandel im Zusammenhang mit der insolventen Wirecard AG bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart angezeigt. Laut Hbl (Yasmin Osman), SZ (Jan Willmroth) und LTO wirft die Bafin dem Beschäftigten der Wertpapieraufsicht vor, einen Tag vor dem Bekanntwerden der Wirecard-Insolvenz seine eigenen Derivate noch verkauft zu haben. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht aufgrund der Vorfälle Reformbedarf bei der Behörde.

LG Berlin – Mord an Mädchen: Weil er mutmaßlich eine 15-Jährige vergewaltigen wollte und sie schließlich getötet haben soll, ist Bekim H. wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung vor dem Landgericht Berlin angeklagt. Dabei war Bekim H. bereits mehrfach wegen Körperverletzung verurteilt und auch wegen Vergewaltigung war schon einmal gegen ihn ermittelt worden. Wegen einer günstigen Kriminalprognose war er aber 2014 aus der forensischen Psychiatrie auf Bewährung entlassen worden. Über die Einzelheiten berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm).

Kinderpornographie: Im Interview mit der FAZ (Reiner Burger) berichtet der Kölner Oberstaatsanwalt Markus Hartmann über die Herausforderungen bei der Ermittlung und Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet. Vor besondere Schwierigkeiten stellt die Ermittler vor allem die rasante Ausbreitung von kinderpornografischem Material im Netz und die fehlenden regionalen oder demographischen Auffälligkeiten der Täter.

Recht in der Welt

Österreich – Jobcenter-Algorithmus: Die österreichische Datenschutzbehörde hat wegen eines von Österreichs Behörden genutzten Algorithmus nach eigenen Angaben Amtsrevision beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Der Algorithmus soll die Jobchancen von Arbeitslosen vorhersagen und so den Beratenden des Arbeitsmarktservices eine Entscheidungshilfe sein, welche Arbeitssuchenden sie Zugang zu Schulungen und Trainings ermöglichen. Dafür fehle es aber laut Datenschutzbehörde an einer Rechtsgrundlage. netzpolitik.org (Alexander Fanta) erläutert die Funktionsweise des kritisierten Algorithmus genauer.

Türkei – Verfassungsgericht: Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan ernannte letzte Woche Irfan Fidan zum Mitglied des türkischen Verfassungsgerichts. Fidan war bereits in vielen politischen Strafverfahren Ankläger. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Ilker Gokhan Sen erörtert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), warum diese Ernennung das türkische Verfassungsgericht nun endgültig zu einer Farce mache.

Russland – EGMR zu Südossetienkrieg: Nun berichtet auch die wissenschaftliche Mitarbeiterin Isabella Risini auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) ausführlich über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Georgien gegen Russland. Der EGMR befand Russland für schuldig, im Südossetienkrieg 2008 Menschenrechtsverletzungen von südossetischen Milizen offiziell toleriert zu haben und damit unter anderem gegen Artikel 2 der Europäischen Menschrechtskonvention verstoßen zu haben.

Russland – Nawalny: Ein Gericht bei Moskau bestätigte nun die 30-tägige Haftstrafe des Kremkritikers Alexej Nawalny. Dieser war direkt nach seiner Ankunft in Russland festgenommen und in einem Eilverfahren wegen des Verstoßes gegen Meldeauflagen in einem früheren Strafverfahren zu 30 Tagen Haft verurteilt worden, so das RND und die taz.

Sonstiges

Corona und AstraZeneca: Zum Streit zwischen der EU und dem Pharmakonzern AstraZeneca um die vertraglich vereinbarte Lieferung von 400 Millionen Impfdosen äußert sich Medizinrechtler Alexander Ehlers im Interview mit tagesschau.de (Sandra Stalinski) und erläutert, warum er eine gerichtliche Klärung der Auseinandersetzung für wenig zielführend erachtet. 

Dokumentationsstelle Rechtsextremismus: Im Generallandesarchiv in Karlsruhe eröffnete nun die Dokumentationsstelle Rechtsextremismus. Neben umfangreichen Datenbanken, Publikationen und Zeitschriften zu rechtsextremen sowie rechtsterroristischen Personen und Netzwerken in Deutschland beruht die Forschungsstelle insbesondere auf der Sammlung des Journalisten Anton Maegerle. swr.de (Elena Raddatz) berichtet von der zur Eröffnung stattfindenden zweitätigen digitalen Tagung zum Thema Rechtsextremismus, bei der es auch um die Erkenntnisse aus dem NSU-Verfahren ging.


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ali

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2021: Mordurteil und Freispruch im Lübcke-Prozess / Soldaten sind nicht immun / Keine Amtshaftung für legislatives Unrecht . In: Legal Tribune Online, 29.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44128/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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