Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2021: Mord oder Tot­schlag im Fall Lübcke? / Lohn­g­leich­heit für Frauen erleich­tert / EGMR zu Südos­se­ti­en­krieg

22.01.2021

Stephan E.s Verteidiger plädiert auf Totschlag. Nach einem Urteil des BAG können Frauen ungerechte Gehälter leichter beanstanden. Straßburger Urteil gegen Russland wegen "offizieller Toleranz" der Straftaten von Milizen.

Thema des Tages

OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat der Verteidiger des Angeklagten Stephan E. auf Totschlag plädiert, wie SZ (Annette Ramelsberger), FAZ (Marlene Grunert), taz (Konrad Litschko), zdf.de (Felix Zimmermann) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten. Lübcke habe die Täter gesehen und sei daher nicht arglos gewesen. Auch habe E. nicht aus niedrigen Beweggründen gehandelt, da er der Überzeugung war, Allgemeininteressen zu verteidigen. Die in Frage kommenden Mordmerkmale schieden daher alle aus. Eine Sicherungsverwahrung käme erst recht nicht in Betracht. Des Weiteren erklärte der Verteidiger, dass keine hinreichenden Beweise dafür vorlägen, dass E. für den Mordversuch auf einen irakischen Geflüchteten im Januar 2016 verantwortlich sei. Am Donnerstag nächster Woche wird das Urteil in dem Prozess erwartet.

spiegel.de (Julia Jüttner) hat ein Interview mit dem Anwalt Alexander Hoffman geführt, der den angegriffenen irakischen Geflüchteten vertritt. Hoffmann erklärt unter anderem, warum er die Sicherungsverwahrung grundsätzlich ablehnt und das Gericht E. nicht wegen versuchten Mordes an seinem Mandanten schuldig sprechen wird.

Rechtspolitik

Weisungsrecht ggü. Staatsanwaltschaft: Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Referentenentwurf, welcher das Weisungsrecht der Justizminister und -ministerinnen gegenüber der Staatsanwaltschaft einschränken soll, wird laut LTO von Verbänden, der Justiz und der Anwaltschaft unterschiedlich bewertet. Manchen gehen die Pläne des Ministeriums nicht weit genug, andere befürworten hingegen zumindest die Beibehaltung des externen Weisungsrechts.

Corona – Homeoffice: Benedikt Peters (SZ) bemängelt, dass in der aktuellen Debatte um mehr Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, Gewerkschaften und Betriebsräte auffällig zurückhaltend seien, was Forderungen nach Arbeits- und Datenschutz für Beschäftigte angeht. Auch die stärkere Belastung von Frauen oder die Verteilung von Kosten und Gewinnen, die durch die neuen Arbeitsweisen entstünden, müssten stärker in die öffentliche Aufmerksamkeit rücken. Das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf den Weg gebrachte Homeoffice-Gesetz sei zur Bewältigung dieser Herausforderungen ungeeignet.

Corona – Impfung: Auf beck-aktuell (Joachim Jahn) ist ein Interview mit dem Rechtsprofessor Stephan Rixen zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Impfpflicht zu lesen. Rixen hält eine solche Pflicht unter bestimmten Voraussetzungen für grundsätzlich zulässig.

Impfungen für Anwaltschaft: Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein fordern, dass Anwältinnen und Anwälte bei der Corona-Impfung bevorzugt behandelt werden sollten, wie LTO (Hasso Suliak) berichtet. Darüber, welcher Paragraph in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) auf Anwältinnen und Anwälte als Berufsgruppe passt, sind sich die Verbände jedoch uneinig. Es sei unklar, ob sie gemäß § 4 Nr. 3 CoronaImpfV zu dem Personenkreis gehören, der "in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen (...), insbesondere (…) in der Justiz" oder eher gemäß § 4 Nr. 4 CoronaImpfV "in besonders relevanter Funktion in Unternehmen der kritischen Infrastruktur" tätig seien. Der Republikanische Anwaltsverein dagegen hält beide Varianten für unpassend.

Digitale Märkte/Digitale Governance: In einem ganzseitigen Beitrag in der FAZ vergleichen der Informatiker Martin Schallbruch, die Rechtsprofessorin Heike Schweitzer und der Ökonomieprofessor Achim Wambach zwei Verordnungsentwürfe der EU-Kommission mit den Vorschlägen der vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzten Kommission "Wettbewerbsrecht 4.0". Dem Digital Markets Act fehle die wettbewerbsrechliche Fundierung. Dagegen entspreche der Data Governance Act den deutschen Vorschlägen.

UN – Atomwaffenverbot: Wie SZ, FAZ und taz (Andreas Zumach) berichten, tritt am heutigen Freitag der UN-Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft. Der Pakt wurde von rund zwei Drittel der UN-Mitgliedsstaaten beschlossen. Die neun Atomwaffenmächte lehnen den Vertrag jedoch weiterhin ab. Die deutsche Bundesregierung möchte dem Abkommen auch nicht beitreten, da dies die Bemühungen um nukleare Abrüstung erschweren und den seit rund 50 Jahren bestehenden Atomwaffensperrvertrag schwächen könnte. 

Justiz

BAG zu Entgelttransparenz: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts spreche, wenn eine Frau weniger als der Durchschnitt (Median) der männlichen Vergleichspersonen im Unternehmen verdiene, wie FAZ (Marcus Jung) und LTO schreiben. Eine solche Vermutung müsse dann ggf. vom Arbeitgebenden widerlegt werden. Die Vorinstanz hatte es noch abgelehnt, aus der schlechteren Bezahlung auf eine Benachteiligung wegen des Geschlechts zu schließen. 

EuGH zu Umsatzsteuer bei Firmenwagen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Überlassung von Firmenwagen für den privaten Gebrauch nicht grundsätzlich der Umsatzsteuer unterworfen werden dürfe. Auf LTO nimmt der Rechtsprofessor und Steuerberater Dennis Klein die Besteuerungspraxis für Firmenwagen in Deutschland sowie die möglichen Auswirkungen, welche die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf diese Praxis haben könnte, unter die Lupe.

BVerfG – sächsisches Polizeigesetz: Die taz (Sarah Ulrich) interviewt eine sächsische Sozialarbeiterin, die zusammen mit fünf weiteren Personen sowie der Gesellschaft für Freiheitsrechte Verfassungsbeschwerde gegen das sächsische Polizeigesetz eingelegt hat. Für ihren Berufsstand gelte zwar grundsätzlich eine Schweigepflicht, jedoch kein Zeugnisverweigerungsrecht. Sie fürchtet daher die negativen Auswirkungen des neuen Gesetzes, da sie beruflich auch mit Jugendlichen Kontakt habe, die "interessant für die Polizei" seien.

BGH zu Gewinnspielwerbung: Laut LTO hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die "Bild am Sonntag" ein Kreuzfahrt-Gewinnspiel nicht mit einem Foto des ehemaligen Traumschiff-Kapitäns Sascha Hehn bebildern durfte. Die nicht autorisierte Nutzung des Fotos greife insbesondere in den vermögensrechtlichen Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Schauspielers ein.

BGH zu Clickbaiting: Wenn Prominente nicht in einem Artikel vorkommen, dürfen Medien nicht unerlaubt mit deren Bildern für ihre Artikel werben, entschied der Bundesgerichtshof. Demnach habe die "TV Movie" Günter Jauch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, da die Zeitschrift mit einem Foto von Jauch für einen Artikel warb, in welchem er selbst gar nicht vorkam, wie SZ (Wolfgang Janisch), swr.de (Kerstin Anabah) und LTO berichten. Damit habe der Bundesgerichtshof dem sogenannten Clickbaiting, also dem "Auswerfen eines Köders, um Klicks zu generieren" Grenzen gesetzt, insbesondere wenn ein Beitrag sich an der Grenze zur bewussten Falschmeldung befinde.

BGH – Staatshaftung/Mietpreisbremse: Die zur Umsetzung der Mietpreisbremse notwendigen Verordnungen waren in vielen Bundesländern ungültig. Mietende versuchen daher, die höheren Kosten für ihre Wohnungen von den jeweiligen Bundesländern zurückzubekommen. Ein solcher Fall findet nun erstmals seinen Weg vor den BGH, wie nun auch tagesschau.de (Claudia Kornmeier) in einem Vorbericht vor der Verhandlung erläuterte.

BGH – ausländische Armeeangehörige: Rechtsprofessor Christoph Safferling beleuchtet auf FAZ-Einspruch ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof gegen einen Offizier der afghanischen Armee, der vom Oberlandesgericht München wegen Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch verurteilt worden war. Das Verfahren habe weitreichende nationale sowie internationale Bedeutung, da der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs klären will, ob Angehörige einer ausländischen Armee in einem derartigen Fall völkerrechtlich funktionelle Immunität genießen. Dies war bisher bei Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch nicht möglich und würde somit eine rechtliche Kehrtwende in einem völkerrechtlichen Grundsatz bedeuten.

Recht in der Welt

Russland – EGMR zu Südossetienkrieg: Wie die taz (Christian Rath) berichtet, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach einer Klage von Georgien in einem politisch heiklen Urteil festgestellt, dass Russland im Südossetienkrieg 2008 Menschenrechtsverletzungen von südossetischen Milizen "offiziell toleriert" habe.

Barbara Oertel (taz) kommentiert, dass dieses Urteil erneut die grundsätzliche Frage aufwerfe, wie Europa mit Russland umgehen solle. Ein "Weiterwursteln wie bisher" sei jedenfalls keine Option mehr, wolle man sich nicht weiter von Moskau vorführen lassen.

USA – Executive Orders: Nun berichten auch FAZ (Majid Sattar), SZ (Alan Cassidy), taz (Bernd Pickert), LTO und spiegel.de (Roland Nelles/Marc Pitzke) über die von Joe Biden am ersten Tag seiner Präsidentschaft erlassenen präsidentiellen Verordnungen, welche unter anderem neue Ansätze beim Klimaschutz, der Corona-Bekämpfung und der Migrationspolitik beinhalten.

USA – Trump und Social Media: Laut Corinna Budras (FAZ) könnte die Sperrung von Donald Trump auf Facebook und Twitter eine weitere Welle der Regulierung der Internetkonzerne in Gang setzen. Die Entscheidung habe die derzeitige Machtlosigkeit staatlicher Institutionen aufgezeigt, insbesondere, da Facebook und Twitter die Sperrung Trumps nur mit den eigenen Hausregeln, nicht aber mit gesetzlichen Grundlagen begründen konnten. Dies solle nun ein Anreiz für die Politik sein, die Meinungsmacht der Plattformen stärker in den Blick zu nehmen und zu regulieren. Die EU und die Vereinigten Staaten müssten dementsprechende Regulierungen mit der gleichen Stoßrichtung verabschieden, plädiert die Autorin.

Juristische Ausbildung

Freischussverlängerung wegen Corona: Laut LTO Karriere (Pauline Dietrich) wird in vielen Bundesländern das laufende Semester aufgrund der herausfordernden Studienbedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie nicht für den Freiversuch angerechnet.

Sonstiges

Seehofer – Pressearbeit: Wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet, kritisieren Politikerinnen und Politiker aller vier Oppositionsfraktionen im Bundestag Bundesinnenminister Horst Seehofer, da er den Chefredakteur der "Bild"-Zeitung drei Tage vor dem Verbot der Hisbollah im vergangenen Frühjahr in sein Ministerium eingeladen hatte, um ihn in das Vorhaben einzuweihen. Dadurch konnte die "Bild" exklusiv von den Razzien im Zusammenhang mit dem Verbot berichten. Durch ein solches Vorgehen könnten Polizeieinsätze gefährdet werden. Außerdem entstehe der Eindruck, Seehofer wolle für gefällige Berichterstattung sorgen.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ls

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2021: Mord oder Totschlag im Fall Lübcke? / Lohngleichheit für Frauen erleichtert / EGMR zu Südossetienkrieg . In: Legal Tribune Online, 22.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44067/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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