Die juristische Presseschau vom 5. Januar 2021: Keine Aus­lie­fe­rung von Ass­ange / BGH zur Tötung eines Zwil­lings / Skepsis gegen­über dem Ver­gü­tungsrat

05.01.2021

Ein Londoner Gericht hat die Auslieferung von Julian Assange an die USA vorerst gestoppt. Der BGH bestätigt die Grenzen des Abtreibungsrechts bei der Tötung eines Zwillings während der Geburt. LTO klärt über den Deutschen Vergütungsrat auf.

Thema des Tages

Großbritannien – Julian Assange: Der Londoner Central Criminal Court lehnte die Auslieferung von Julian Assange in die USA ab. Dem Wikileaks-Gründer drohe unter US-Haftbedingungen eine Zuspitzung der ohnehin bestehenden Suizidgefährdung. Im Übrigen lehnte das Gericht die Argumente von Assanges Seite überwiegend ab. So drohe Assange in den USA kein unfairer Prozess. Die USA verlangen Assanges Auslieferung, weil er bei der Veröffentlichung von Material über US-Kriegsverbrechen gegen das US-Spionage-Gesetz verstoßen habe. Die Höchststrafe könnte 175 Jahre Haft betragen. Die US-Regierung kann gegen die Verweigerung der Auslieferung noch Rechtsmittel einlegen. Mexiko bot Assange unterdessen Asyl an. Es berichten SZ (Cathrin Kahlweit), FAZ (Jochen Buchsteiner), spiegel.de (Michael Sontheimer), zeit.de (Kai Biermann) und LTO

Cathrin Kahlweit (SZ) bezeichnete das Urteil als "diplomatisch". Das Gericht habe "den USA inhaltlich im Prinzip recht gegeben, sich aber auf humanitäre Gründe berufen". Bernd Pickert (taz) kommentiert: "In 10 Jahren Verfolgung durch US-amerikanische, schwedische und britische Strafverfolgungsbehörden ist Assange psychisch zerstört worden, und nur diese Tatsache rettet ihn womöglich davor, den Rest seines Lebens in US-Gefängnissen verbringen zu müssen." Dies sei "eine nahezu perverse Verkehrung aller Vorstellungen von Schuld, Sühne und Rechtsstaat". Paul Ingendaay (FAZ) fragt im Feuilleton, "ob Wikileaks als Medium im üblichen Sinn zu betrachten ist". Faktenprüfung und Redaktion fänden dort ja gerade nicht statt. Allerdings gehöre "die skrupulöse Prüfung (und fallweise Schwärzung) der faktischen Details, die mit Assanges Hilfe bei der "New York Times" und anderen stattgefunden hat, zur Rechtfertigungsgeschichte von Assange".

Im Interview mit der taz (Dorothea Hahn) schildert der US-Whistle-Blower John Kiriakou die Haftbedingungen, die Assange in den USA gedroht hätten. 

Rechtspolitik

Corona – Elternurlaub: Angesichts der sich abzeichnenden Verlängerung der Schulschließungen fordert die SPD, dass Eltern mit Kita- und Schulkindern bezahlten Urlaub zur Betreuung des Nachwuchses nehmen dürfen. Die CDU/CSU hält dagegen die Regelung im Infektionsschutzgesetz für ausreichend, wonach Eltern Anspruch auf einen Lohnersatz von 67 Prozent (maximal 2016 Euro monatlich) haben, wenn sie wegen der Betreuung von Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr Verdienstausfälle haben. Es berichten die FAZ (Marcus Jung) und die Welt (Karsten Seibel)

Corona – Impfung: Rechtsprofessor Martin Nettesheim schreibt im FAZ-Einspruch, ein dem politischen Liberalismus verpflichtetes Verständnis des Grundgesetzes führe in der Diskussion um Impfprivilegien zu dem Ergebnis, "dass Geimpfte in die Freiheit der Normalität entlassen werden müssen", falls sich herausstellt, dass sie das Virus nicht an Dritte weitertragen können. Im liberalen Paradigma habe "eine staatliche Gleichstellungspolitik in der Unfreiheit" keinen Platz. 

EU-Rechtsstaatlichkeit: Die Abgeordneten Katarina Barley (SPD, MdEP) und Franziska Brantner (Grüne, MdB) betonen in einem FAZ-Gastbeitrag den Anteil der Parlamente an der gefundenen Einigung für einen finanziellen Sanktions-Mechanismus. Der Rat sei auf Druck von Ungarn und Polen bereit gewesen, auf die "Unabhängigkeit der Gerichte" als Kriterium zu verzichten. Der Sanktionsmechanismus hätte sich nicht mehr auf den Rechtsstaat, sondern auf Korruptionsbekämpfung bezogen. Die Parlamente hätten dagegen eine Einigung erreicht, die zumindest die Unabhängigkeit der Gerichte wieder zur Bedingung mache und auf die Grundwerte der EU verweise. 

Digitale Services/Digitale Märkte: Auf dem Verfasssungsblog beleuchten Ben Wagner und Heleen Janssen, die juristisch an niederländischen Universitäten forschen, den Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von "very large Online-Platforms" (VLOPs). Sie betonen (in englischer Sprache), dass die Entscheidungen bei der EU-Kommission zentralisiert und Gremien der Mitgliedstaaten ausgeschlossen werden sollen. Vermutlich beruhe dies auf schlechten Erfahrungen mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung.

Hasskriminalität im Internet: netzpolitik.org (Mascha Fouquet) berichtet über eine Tagung der Amadeu-Antonio-Stiftung, bei der eine von Facebook finanzierte Studie vorgestellt wurde. Danach gaben 75 Prozent der Befragten an, "dass Hass im Netz die Meinungsfreiheit einschränke, weil Nutzer sich seltener auf Social Media zu ihrer Meinung bekennen". Die Teilnehmenden der Tagung, unter anderem Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sahen darin einen Beleg für die Notwendigkeit einer "Deplatforming"-Strategie, die so beschrieben wird: "Man nimmt Nutzer, die vermehrt gegen die Richtlinien verstoßen, die Plattform – indem man ihre Gruppen schließt, ihre Accounts zumacht, ihren Botschaften die Reichweite nimmt."

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Um die Akzeptanz von ARD und ZDF zu erhalten, plädiert Oliver Schenk, Chef der sächsischen Staatskanzlei, im Interview mit der FAZ (Helmut Hartung) für eine Neuformulierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieser müsse u.a. stärker vom privaten Rundfunk unterscheidbar werden. Um einen großen Wurf zu ermöglichen, stellt er die bisherige Einstimmigkeit in der Rundfunkkomission der Länder in Frage. Die Zustimmung vieler Länder zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags (über die noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss), sei im Vertrauen auf eine große Reform erfolgt.

Gewerbemieten: Die Rechtsprofessoren Moritz Brinkmann und Gregor Thüsing kritisieren auf beck-aktuell die jünst erfolgte Änderung von § 240 EGZPO als "legislativen Griff ins Leere". Die gesetzliche Vermutung, dass erhebliche (Nutzungs-)Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen, sei unnötig, weil vor allem die Zumutbarkeit einer Vertragsanpassung streitig sei, für die die Vermutung aber nicht gelte. 

Justiz

BGH zu Zwillingstötung: Der BGH bestätigte im Kern die Verurteilung einer Mutter und zweier Ärzte wegen gemeinschaftlichen Totschlags an einem hirngeschädigten Zwillingskind. Die Ärzte hatten per Kaiserschnitt erst den gesunden Zwilling aus dem Mutterleib geholt und dann den geschädigten, aber lebensfähigen Zwilling mit einer Kaliumchloridlösung getötet. Laut LTO betonte der BGH, dass hier kein Schwangerschaftsabbruch mehr vorliege. 

LSG NieSa-Bremen zu Oberarmstraffung: Ausnahmweise kann eine Krankenversicherung verpflichtet sein, eine Oberarmstraffung zu finanzieren, wenn eine Fettverteilungsstörung zur "Entstellung" der betroffenen Person führe, berichtet LTO. Die Kasse hatte sich geweigert, weil sie für kosmetische Operationen nicht zuständig sei. 

ArbG Siegburg zu Corona-Maske: Arbeitgeber dürfen von Beschäftigten verlangen, bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, um andere Mitarbeiter vor einer Covid-Infektion zu schützen. Ärztliche Atteste ohne konkrete Begründung können dem nicht entgegengehalten werden. Eine präzise Begründung sei anderes als bei der Krankschreibung erforderlich, weil das Attest nicht nur in Rechte des Arbeitgebers eingreife, sondern auch Auswirkungen auf andere Beschäftigte habe. Die entschied das Arbeitsgericht Siegburg laut spiegel.de.

FG Münster zu MwSt. bei Zauberern: Ein selbständig tätiger Zauberer kann den reduzierten Mehrwertsteuersatz nutzen, der für Theater und vergleichbare Vorführungen gilt. Das entschied laut LTO das Finanzgericht Münster. Es billigte dem Magier zu, dass er eine "eigenschöpferische Leistung im theaterähnlichen Rahmen" erbringe.

Europäischer Haftbefehl vor Gericht: Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz kritisiert auf dem Verfassungsblog die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Europäischen Haftbefehl. Diese ziele mehr auf den Schutz des EU-Systems als auf den Schutz der Grundrechte. Dabei sei der Europäische Haftbefehl der schwerste Grundrechtseingriff, den das EU-Recht kenne. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts habe sich mit seiner kritisichen Rechtsprechung hierzu "ungemein verdient" gemacht.

Rapper vor Gericht: Die Welt (Lennart Pfahler) gibt einen Überblick über Prozesse, an denen die Rapper Bushido, Fler und Gzuz beteiligt waren oder noch sind. "Gerichte arbeiten nun auf, was lange wie ein Teil des Showgebarens schien – aber in manchen Fällen erschreckend echt war." Seit etwa 2000 hätten sich Gangsterrapper und ihre Entouragen zunehmend mit dem kriminellen Milieu verwoben.

Rechtsgeschichte – LG Memmingen zu Frauenarzt Theissen: Die SZ druckt im Rahmen einer Serie über alte SZ-Reportagen den 1988 erschienenen Bericht der SZ (Hans Holzhaider) über den Prozess gegen den Frauenarzt Horst Theissen wegen unzulässiger Abtreibung in 156 Fällen neu ab. Die SZ (Annette Ramelsberger) schildert ergänzend den Fortgang des Verfahrens. Zunächst war Theissen vom Landgericht Memmingen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach Aufhebung durch den Bundesgerichtshof folgte eine Bewährungsstrafe beim Landgericht Augsburg. 

LG-Pressesprecherin Fricke: LTO-Karriere (Annelie Kaufmann) sprach mit Anne-Kristin Fricke, der Pressesprecherin des Landgerichts München über ihre Tätigkeit: "Es ist bei all meinen Aufgaben sehr wichtig, dass ich klar, transparent und nachvollziehbar arbeite." 

Recht in der Welt

Österreich – Corona-Tests: In Österreich ist der Plan der Regierung von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) für ein so genanntes "Freitesten" vorerst gescheitert. Vorgesehen war ein freiwilliger Massentest der Bevölkerung. Wer als negativ getestet wurde, hätte eine Woche früher als Ungetestete wieder einkaufen und einkehren können. Die Oppositionsparteien SPÖ, Neos und FPÖ, die in der Länderkammer Bundesrat eine knappe Mehrheit haben, stoppten das Vorhaben, weil es zu kurz angekündigt und nicht ausreichend ausgearbeitet gewesen sei, berichten die FAZ (Stephan Löwenstein) und die taz (Ralf Leonhard).

Sonstiges

Anwaltshonorare: LTO (Anja Hall) erläutert die Hintergründe des Deutschen Vergütungsrats, der sich für transparente Anwaltshonorare einsetzt, in der Anwaltschaft bisher aber auf Skepsis stößt. Kritik finde die angebotene Zertifizierung, die 169 Euro pro Anwaltskraft koste sowie die gesellschaftsrechtliche Intransparenz der neuen Institution.

Folterverbot: Anläßlich der Fernsehausstrahlung des Films "Feinde" von Ferdinand von Schirach erläutert Rechtsprofessorein Elisa Hoven im FAZ-Einspruch die Gründe für das Folterverbot. "Mit den Gerechtigkeitsvorstellungen der meisten Menschen dürfte es – völlig zu Recht – kaum vereinbar sein, das Folterverbot mit einem vermeintlichen Vorrang der Rechte des Täters gegenüber denen seines Opfers zu erklären." Maßgeblich sei vielmehr, dass eine Legalisierung der Rettungsfolter ohne Missbrauchsrisiko und Abgrenzungsprobleme nicht zu haben wäre. Diese Tür dürfe gar nicht erst geöffnet werden.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.


lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Januar 2021: Keine Auslieferung von Assange / BGH zur Tötung eines Zwillings / Skepsis gegenüber dem Vergütungsrat . In: Legal Tribune Online, 05.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43891/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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