Die juristische Presseschau vom 3. April 2020: EuGH zur Flücht­lings­um­ver­tei­lung / Absicht­li­ches Anhusten / Corona-App und Daten­schutz

03.04.2020

Polen, Ungarn und Tschechien hätten die Aufnahme von Flüchtlingen nicht verweigern dürfen, so der EuGH. Das absichtliche Anhusten hat in Großbritannien zu Haftstrafe geführt und eine neue Corona-App sollte Datenschutzstandards entsprechen.

Thema des Tages

EuGH zur Flüchtlingsumverteilung: Dass Polen, Ungarn und Tschechien sich ab 2015 weigerten, Italien und Griechenland Flüchtlinge abzunehmen, war nicht rechtmäßig. Dies entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH), wie die SZ, die FAZ (Marlene Grunert/Stephan Löwenstein) und lto.de (Christian Rath) berichten. Der EU-Ministerrat hatte 2015 zwei Rechtsakte beschlossen, welche zur Entlastung von Italien und Griechenland die Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union vorsahen. Dieser Umverteilung hatten sich die drei Staaten unter Berufung auf den Schutz ihrer inneren Sicherheit und Ordnung jedoch grundsätzlich verweigert und nahezu keine Flüchtlinge aufgenommen. Der EuGH stellte nun fest, dass eine Ablehnung am Einzelfall zu prüfen sei und nicht generell anhand bloßer Befürchtungen. Ein solches Vorgehen sei weder mit geltendem EU-Recht vereinbar noch mit dem Ziel der europäischen Solidarität. Das Urteil hat keine rückwirkenden Auswirkungen für die Länder, welche das Urteil schlechthin als bedeutungslos erachten. Die Europäische Kommission hingegen begrüßt das Urteil und will nach Ostern einen Vorschlag für einen Asyl- und Migrationspakt vorstellen.

Reinhard Müller (FAZ) betont, dass es in dem Urteil nicht nur um die Flüchtlingsfrage gehe, sondern um Solidarität unter den EU-Staaten, welche niemals bloße "nationale Rosinenpickerei" sein dürfe.

Corona und Recht

Corona – Arbeitsgerichte: Wegen dem erwarteten hohen Aufkommen von Kündigungsschutzklagen und den damit verbundenen kurzen Fristen plädieren die Präsidentin des Bundearbeitsgerichts Ingrid Schmidt und einige Landesarbeitsgerichte in einem Eckpunktepapier für den vermehrten Einsatz von Videokonferenztechnik an den Arbeitsgerichten aus. § 46 Abs. 2 des ArbGG sieht bereits die Möglichkeit von Bild- und Tonübertragungen für Zivilprozesse vor. Wie die FAZ (Marcus Jung) ferner berichtet, werden innerhalb der Bundesregierung derzeit Anpassungen des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) geprüft. lto.de (Annelie Kaufmann/Pia Lorenz/Markus Sehl) erklärt, dass es sich bei einem als "Referentenentwurf" bezeichneten Papier um einen Vorstoß aus der Justiz handele, der aber nicht von allen Landesarbeitsgerichten unterstützt werde. Der Vorschlag sehe einen massiven Eingriff in den Grundsatz der Öffentlichkeit vor.

Corona – Gutschein statt Rückerstattung: Am Donnerstag hat die Bundesregierung einen Vorschlag veröffentlicht, wonach der gesetzliche Rückerstattungsanspruch von Kunden für abgesagte Reisen, Flüge und Konzert- und Sportveranstaltungen ausgesetzt werden soll. Als Ersatz soll der Kunde Gutscheine erhalten, welche bis Ende 2021 befristet sind. Die EU-Kommission muss der Regelung jedoch noch zustimmen. Es berichten die FAZ (Benjamin Fischer/Timo Kotowski), das Hbl (Christoph Schlautmann) und lawblog.de (Udo Vetter).

Corona – zivilrechtliche Verträge: Nils Jansen und Sebastian Lohse, Professoren an der Universität Münster, erläutern in einem Beitrag des FAZ-Einspruch, wie sich die behördliche Kontaktsperre auf privatrechtliche Verträge auswirkt und welche Normen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch in etwaigen Streitigkeiten Anwendung finden könnten.

Großbritannien – absichtliches Anhusten: Weil er vorgab, mit dem Coronavirus infiziert zu sein und dann absichtlich einem Polizisten ins Gesicht hustete, wurde der 55-jährige Mann von einem britischen Gericht zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Wie die SZ weiter berichtet, sei es in den Niederlanden bereits zu einer ähnlichen Verurteilung gekommen. In Deutschland melden Beamte zwar Spuck- und Hustangriffe, bisher kam es aber noch zu keiner Anklage, obwohl dies durchaus eine Straftat darstellen könnte. 

Corona – Flüchtlingslager: In einem Podcast-Interview auf verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) eruiert die Migrationsrechtlerin Pauline Endres de Oliveira die rechtliche Problematik der Verteilung der in Griechenland festsitzenden Flüchtlinge, die vor allem in Hinblick auf Corona immer drängender werde. 

Corona – Öffentliches Recht: In einem Beitrag auf verfassungsblog.de beschreibt Professor Julian Krüper die Faszination der Rechtswissenschaftler für die Corona-Pandemie und plädiert für ein wenig Zurückhaltung bei der publizistischen Tätigkeit.

Corona – Abmahnwelle: Im Zusammenhang mit der Anfertigung und dem Vertrieb von Atemschutzmasken verbreitete sich die Annahme, dass es wegen der eventuellen Falschbezeichnungen der Masken vermehrt zu Abmahnungen gekommen sei. Diesem Gerücht geht FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) nach und stellt fest, dass dies nicht der Realität entspreche.

Corona – App: Auf lto.de erörtern Ulf Buermeyer und Christian Thönnes von der Gesellschaft für Freiheitsrechte die Funktionsweise einer neuen "Corona-App". Diese basiert anstatt auf datenschutzrechtlich problematischen personenbezogenen Standortdaten auf Bluetooth. Dadurch könnten Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stark gemindert werden, so die Autoren.

Die FAZ (Helene Bubrowski) nimmt die Entwicklung einer solchen App zum Anlass, den Bundesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber (SPD), zu porträtieren. Dieser begrüßt solche digitalen Lösungen zum Gesundheitsschutz, sofern der Datenschutz hierbei mitbedacht werde.

Rechtspolitik

Elektronische Patientenakte: Nachdem noch konkrete Funktionen und der Datenschutz geregelt wurden, hat die Regierung, laut lto.denun das Gesetzesvorhaben zur Digitalisierung des Gesundheitswesens beschossen. Danach können Versicherte ab dem 1. Januar 2021 freiwillig das Angebot der elektronischen Patientenakte nutzen und einen Anspruch darauf haben, dass diese mit Inhalten gefüllt wird.

Justiz

EuGH zum Amazon-Marketplace: Lagert ein Dritter im Rahmen eines Online-Marktplatzes unwissentlich Waren, die gegen Markenrechte verstoßen, begeht er selbst keine Markenrechtsverletzung. Dies stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Streit zwischen einem Kosmetikkonzern und Amazon fest. Drittanbieter hatten auf dem Amazon-Marketplace ohne die nötige Zustimmung des Kosmetikkonzerns ein Parfüm verkauft, welches durch Amazon gelagert und versandt wurde. Der Bundesgerichtshof hatte dem EuGH die Frage vorgelegt und muss nun den Rechtsstreit entscheiden, wie SZ.de, die FAZ (Marcus Jung) und lto.de weiter berichten. 

EuGH zum Gaspreis: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass Gasversorger ihre Preise auch ohne vorherige Mitteilung an den jeweiligen Endverbraucher erhöhen dürfen, wenn dadurch lediglich die höheren Bezugspreise für Erdgas an die Kunden weitergegeben werden. Der EuGH prüfte damit auf Antrag des Oberlandesgerichts Koblenz, die Vereinbarkeit des Vorgehens der Stadtwerke Neuwied mit der EU-Erdgasbinnenmarktrichtlinie. Es berichtet lto.de.

EuGH – Auskunftspflicht bei Urheberrechtsverletzung: Laut den Schlussanträgen des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs muss YouTube keine Telefonnummern, Mail- und IP-Adressen von Nutzern herausgeben, die zuvor widerrechtlich Filme von Constantin Film in das Portal hochgeladen haben. Diese Daten würden nicht unter "Namen und Adressen" fallen, welche nach EU-Recht normalerweise von Plattformbetreibern an die Rechteinhaber mitgeteilt werden müssen, berichtet lto.de.

EuGH zum Urheberrecht: Wenn ein Autovermieter Fahrzeuge mit einem eingebauten Radio vermietet, muss er keine urheberrechtliche Vergütung zahlen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die ihm vom obersten Gerichtshof Schwedens angetragene Vorlage und zugunsten des klagenden Vermietungsunternehmens. Wie lto.de berichtet, stelle laut EuGH das Bereitstellen von Radios keine öffentliche Zugänglichmachung zum Urheberrecht dar.

EuGH – VW-Klagen: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vertritt in seinem Gutachten, dass die Käufer eines Volkswagens mit manipulierter Abgas-Software auch im Land des Autoerwerbs auf Schadensersatz klagen dürfen. Wie die FAZ (Marcus Jung) berichtet, hatte das Landgericht Klagenfurt in Österreich dem EuGH die Frage im Hinblick auf eine anhängige Sammelklage von 574 VW-Käufern vorgelegt. 

OLG Köln zu Automobilwerbung: Das Oberlandesgericht Köln entschied in einem jetzt veröffentlichten Urteil, dass eine detaillierte Printwerbung für ein KFZ alle wesentlichen Informationen zur Motorisierung enthalten müsse und gab damit dem Kläger Recht. Dieser ist ein Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, welcher das werbende Autohaus auf Unterlassung und Abmahnkosten verklagte, so lto.de.

Recht in der Welt

Belgien – Kinderpornografie: In Belgien wurden vier Männer wegen Kinderpornografie zu Haftstrafen zwischen fünf und sechzehn Jahren verurteilt. Für den fünften Angeklagten wurde ein psychologisches Gutachten angeordnet. Wie spiegel.de berichtet, soll sich das Kinderpornografie-Netzwerk über weltweit 44 Länder erstrecken, wobei viele der 90 Verdächtigen noch nicht gefasst wurden.

Russland – Verfassungsreform: Wegen der Verbreitung des Coronavirus kann in Russland die Volksabstimmung nicht wie geplant Ende April 2020 stattfinden. Welche Auswirkungen das für die geplante weitreichende Verfassungsänderung hat, erörtern die Professorin Caroline von Gall und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Laura Jäckel auf verfassungsblog.de.

Juristische Ausbildung

Corona – Mündliche Prüfung: In Hessen dürfen Kandidaten für die mündlichen Prüfungen im ersten und zweiten Staatsexamen selbst entscheiden, ob sie zur Prüfung antreten oder nicht. Dies wird, wie lto.de (Marcel Schneider) aufzeigt, von einigen Kandidaten stark kritisiert, wohingegen das Landesjustizministerium betont, dass alle Vorkehrungen zum Gesundheitsschutz getroffen wurden.

Sonstiges

Mediation: Wie aus einer Antwort auf eine Anfrage der FDP hervorgeht, nutzt der Bund das Instrument der Mediation im Vergleich zu anderen außergerichtlichen Streitbeilegungsmethoden sehr selten. Wie lto.de meldet, gibt es aber Bestrebungen, Meditationsverfahren zu stärken.


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ali

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. April 2020: EuGH zur Flüchtlingsumverteilung / Absichtliches Anhusten / Corona-App und Datenschutz . In: Legal Tribune Online, 03.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41207/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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