Die juristische Presseschau vom 24. November 2020: Teil­zeit-Ref und E-Examen / Wiking­erhof gegen Boo­king.com / Kri­mi­no­logie versus Straf­ver­fol­gung

24.11.2020

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zu Teilzeit-Referendariat und Laptop-Examen. EuGH entscheidet zu Gerichtsstand im Streit zwischen Hotel und Booking.com. Verfassungsblog analysiert Urteil zu Forschungsfreiheit und Strafverfolgung.

Thema des Tages

E-Examen und Teilzeit-Referendariat: Examensklausuren sollen elektronisch durchgeführt und das Referendariat in Teilzeit absolviert werden können. Das sieht der Entwurf für das "Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften" vor, welcher letzte Woche von der Bundesregierung beschlossen wurde. Während nach dem Entwurf die Einführung des Teilzeitmodells für die Länder verpflichtend wäre, soll im Wege einer Öffnungsklausel die Umsetzung des E-Examens den Ländern zunächst nur ermöglicht werden. Einige Länder bereiten sich aber bereits auf die Einführung des E-Examens vor, etwa Sachsen, wo laut LTO (Markus Sehl), bald eine erste Testphase starte. Zudem kämpfen viele Bundesländer um Juristennachwuchs, was die Umsetzung in den einzelnen Ländern zusätzlich beschleunigen könnte. Der Entwurf muss nun noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.

Rechtspolitik

Baurecht: In FAZ Einspruch analysiert Rechtsanwalt Patrick Heinemann den finalen Entwurf eines Baulandmobilisierungsgesetzes, welchen die Bundesregierung Anfang November vorgelegt hat. Das Gesetz sieht Änderungen sowohl des Baugesetzbuchs als auch der Baunutzungsverordnung vor.

Zudem beinhaltet der Gesetzentwurf das politisch wie rechtlich umstrittene Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gegenden mit knappem Wohnraum. Die FAZ (Corinna Budras) berichtet, dass Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) dieses von der SPD eingebrachte Umwandlungsverbot entschärfen wolle, da er Zweifel an dessen Nutzen hat.

Frauenquote in Vorständen: Die am Freitagabend von der Bundesregierung beschlossene Frauenquote in den Vorständen von Großunternehmen sorgt weiterhin für Diskussionen. So hält laut LTO (Tanja Podolski) die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt die Quote für eine sinnvolle Regelung, wohingegen der Wirtschaftrat der CDU und Wirtschaftsverbände die Quote für nicht praktikabel und wenig sinnvoll erachten, wie die FAZ (Tillmann Neuscheler) berichtet. In der SZ (Caspar Busse/Henrike Roßbach/Meike Schreiber) werden alle wichtigen Eckpunkte des Vorhabens vorgestellt, welches Anfang Januar als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden soll. Die Regelung betrifft etwa 100 Unternehmen in Deutschland, wovon 30 noch keine Frau im Vorstand haben, was nach dem Beschluss jedoch Pflicht wäre.

Sven Astheimer (FAZ) meint, die Regierung greife mit dieser Regelung tief in die Marktwirtschaft ein und die CDU müsse dafür Sorge tragen, dass die Quote nicht auf den industriell geprägten Mittelstand ausgeweitet werden könne, da dort noch weniger Frauen arbeiten.

Vorratsdatenspeicherung: Nun berichtet auch LTO über das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) des Bundestages, wonach die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung wohl europarechtswidrig ist. netzpolitik.org (Andre Meister) veröffentlicht das vollständige Gutachten. Die Regelung verpflichtet Telekommunikationsfirmen, Daten ihrer Kunden für eventuelle Behördenzugriffe aufzubewahren. Vor dem Europäische Gerichtshof ist derzeit eine Anfrage des Bundesverwaltungsgerichts zu besagter Regelung anhängig, die momentan ruht.

Corona – Kurzarbeitergeld: An diesem Freitag soll im Bundesrat über das Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz) und zwei weitere Verordnungen abgestimmt werden, wovon eine die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes vorsieht. Der Bundestag hat das Gesetz vorige Woche beschlossen. beck-community (Markus Stoffels) stellt den Vorgang und die Kerninhalte des neuen Gesetzes vor.  

Personenkennziffer: Um Behördengänge leichter zu machen, soll die Verwaltung digitaler und vorliegende Daten unter den Behörden geteilt werden. Nach dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition für ein Registermodernisierungsgesetz soll die Steuer-ID dabei eine zentrale Rolle spielen. Kritiker halten dies für verfassungswidrig, gerade auch in Hinblick auf die Nutzung der ID als Identifikationsmerkmal, da dies mit der Menschenwürde unvereinbar wäre. netzpolitik.org (Leonard Kamps) schildert die Debatte im Bundestag.

Justiz

EuGH – Wikingerhof vs. Booking.com: Am heutigen Dienstag wird der Europäische Gerichtshof seine Entscheidung zu den Vorabentscheidungsfragen im Verfahren Wikingerhof gegen Booking.com verkünden. Der deutsche Hotelbetreiber Wikingerhof hatte die digitale Vertriebsplattform Booking.com vor dem Landgericht Kiel wegen verschiedener Geschäftspraktiken auf Unterlassung in Anspruch genommen. Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Booking.com eine Gerichtsstandvereinbarung enthalten, Wikingerhof aber Verletzung von Kartellrecht geltend macht, geht es vor dem EuGH nun vor allem um die prozessuale Frage des Gerichtsstandes – ob in Deutschland oder am Sitz von Booking.com in den Niederlanden geklagt werden muss. Auf LTO berichten die Rechtsanwälte Jens Steger und Sven Klüppel ausführlich auch über die positiven Auswirkungen, die das Urteil für andere kleinere Unternehmen bei Klagen gegen große Online-Plattformen haben könnte.

OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: Wenn Anfang Dezember das Urteil in diesem Prozess fällt, dürfte mit einem Freispruch für den Neonazi Markus H. zu rechnen sein, der wegen psychischer Beihilfe für den Hauptangeklagten Stephan E. angeklagt ist. LTO (Felix Zimmermann) fasst die bisherige Beweislage zusammen. 

BVerfG – Kriminalitätsforschung und Strafverfolgung: Der Rechtsprofessor Christian Walter und der Wissenschaftliche Mitarbeiter Philip Nedelcu diskutieren auf dem Verfassungsblog ausführlich den Beschluss des Oberlandesgerichts München von Anfang des Jahres. Darin verneint das OLG einen Schutz von Forschungsdaten der empirischen Kriminalitätsforschung vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden. Die Autoren befürchten, das Urteil könnte einen sog. "chilling-effect" zulasten der Kriminalitätsforschung haben und hoffen daher, dass das Bundesverfassungsgericht nun zügig über die eingelegte Verfassungsbeschwerde entscheidet und so Rechtssicherheit für die Forschung schafft.

AG Berlin-Tiergarten zu Beleidigung von Senatssprecherin: Zwar sei das "Dossier" des Berliner Autors Hans-Joachim Lehmann über die ehemalige Berliner Senatssprecherin Claudia Sünder insgesamt nicht als Schmähschrift einzustufen, es enthalte aber Beleidigungen. Mit dieser Begründung verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten den Autor zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Zuvor hatte das Kammergericht Berlin einen Freispruch des Autors aufgehoben und an das AG zurückverwiesen, wie SZ.de weiter schreibt.   

LG Münster – Kindesmissbrauch Münster: Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines 9-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft im ersten Prozess um den Missbrauchskomplex in Münster drei Jahre und sechs Monate Haft für den 53-jährigen Angeklagten gefordert. Am Freitag soll das Urteil ergehen. Parallel zu diesem laufen auch Prozesse gegen den mutmaßlichen Haupttäter und weitere Angeklagte. Es berichten spiegel.de und zeit.de.

VG Berlin – AfD-Spendenaffäre: Die AfD will gegen die ihr vom Bundestag auferlegte Strafzahlung in Höhe von knapp 400.000 Euro für eine rechtswidrige Spende vor dem Verwaltungsgericht klagen. Wie die SZ und zeit.de melden, liegt laut Bundestag ein Verstoße gegen das Verbot vor, Spenden von mehr als 500 Euro anzunehmen, ohne dass deren Spender feststellbar ist.

LG Frankfurt/M. – Diesel-Skandal: Käufer von manipulierten Diesel-Fahrzeugen von VW und Audi können keinen Schadensersatz von der Bundesrepublik Deutschland verlangen. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main und verwies die geschädigten Käuferinnen wegen Schadensersatzes an die Hersteller. Wie SZ.de weiter berichtet, kann gegen die Urteile noch Berufung eingelegt werden.

AG Bad Iburg – Tierquälerei: Weil er eine unter Schmerzen leidende und damit nicht transportfähige Kuh vom Bauernhof zum Schlachthof transportierte, wurde ein 24-Jähriger am Montag vom Amtsgericht Bad Iburg wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. Wegen ähnlichen Taten wurde ein weiterer Tiertransportfahrer zu einer Geldstrafe von 1.750 Euro verurteilt. Tierschützer hatten die Tierquälerei gefilmt und das Filmmaterial der Staatsanwaltschaft Oldenburg zur Verfügung gestellt. Laut taz-Nord sind noch 20 weitere Verfahren anhängig.

Corona – Betrug: Die Strafverfolgungsbehörden haben seit Beginn der Corona-Pandemie knapp 20.000 Fälle von erschlichenen Corona-Soforthilfen oder anderer Straftaten, die im Zusammenhang mit der Pandemie stehen, erreicht. Nach einer Einschätzung des Deutschen Richterbundes (DRB), die LTO wiedergibt, wird die Abarbeitung der Fälle bis Ende nächsten Jahres dauern.

Recht in der Welt

Frankreich – Klage gegen Sarkozy: Am Montag begann der Prozess gegen den früheren französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy. Ihm werden, wie die SZ (Nadia Pantel), die FAZ (Michaela Wiegel), die taz (Christine Longin) und zeit.de schildern, unter anderem Bestechung und versuchte Einflussnahme auf die Justiz vorgeworfen. Da einer der Mitangeklagten aber wegen seines Gesundheitszustands nicht erscheinen konnte, wurde das Verfahren bis Donnerstag ausgesetzt. Im Frühjahr beginnt zudem der nächste Prozess gegen Sarkozy wegen des Verdachts auf illegale Wahlkampffinanzierung 2012.

Schweiz – Volksentscheid zu Lieferketten und Menschenrechten: Die taz (Tobias Eule/Laura Affolter) befasst sich mit dem in der Schweiz anstehenden Volksentscheid darüber, ob Großunternehmen mit Sitz in der Schweiz bei ihren internationalen Tätigkeiten Menschenrechte und Umweltstandards berücksichtigen müssen. Kommen sie dem nicht nach, sollen sie in der Schweiz dafür haftbar gemacht werden können. Ob dies in der Schweizer Verfassung verankert werden soll, wird am kommenden Sonntag abgestimmt.

Kirgisien – Verfassungsreform: In Kirgisien soll die Verfassung geändert werden. Wie die taz (Barbara Oertel) berichtet, sehen die Änderungen weitere Vollmachten für den Präsidenten vor. Außerdem soll die Medien- und Kunstfreiheit stark eingeschränkt werden. 

Sonstiges

Linksextremismus: Die SZ (Florian Flade/Ronen Steinke) analysiert die Ursachen und Entwicklungen im Zusammenhang mit Gewalttaten von Linksextremen. So trete die linksextremistische Szene zunehmend enthemmt auf, da ihnen durch die Gentrifizierung letzte Rückzugsräume, wie besetzte Häuser genommen werden. 

Wirecard-Untersuchungsausschuss: Nachdem letzte Woche der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Wirecard, Markus Braun, nur mit gerichtlichem Beschluss vor den Untersuchungsausschuss trat, verweigert sich nun vorerst auch die Wirtschaftsprüfgesellschaft EY, die einige Jahre die Bilanzen des Wirecard-Konzerns testiert hat, vor dem Ausschuss auszusagen. Dabei berufen sich die EY Abschlussprüfer auf ihre gesetzliche Verschwiegenheitspflicht. Die FAZ (Marcus Jung/Jan Hauser) erläutert, dass eine Entbindung von dieser Pflicht durch den Insolvenzverwalter juristisch umstritten ist. Die Bundesregierung droht derweil mit einem Ausschluss EYs von Regierungsaufträgen, sollten sie nicht aussagen. In diesem Zusammenhang beleuchtet die FAZ die enge Zusammenarbeit zwischen EY und der Bundesregierung, der Bundesländer und der Kommunen.

Das Letzte zum Schluss

LSG Celle zu Penisverkrümmung: Leichte Erektionsstörungen bei einem 59-Jährigen seien "weder lebensbedrohlich noch wertungsmäßig damit vergleichbar" argumentiert das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen und lehnte damit die Klage eines Mannes mit einer angeborenen Penisverkrümmung ab. Dieser hatte sich mit einer nicht anerkannten Behandlungsmethode von einem Privatarzt den Penis begradigen lassen wollen, die Gesetzliche Krankenkasse lehnte aber ab, die Kosten zu übernehmen. Dagegen klagte der Mann, wie LTO den Fall schildert, allerdings ohne Erfolg.
 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ali

(Hinweis für Journalisten

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. November 2020: Teilzeit-Ref und E-Examen / Wikingerhof gegen Booking.com / Kriminologie versus Strafverfolgung . In: Legal Tribune Online, 24.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43519/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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