Die juristische Presseschau vom 20. November 2020: Flücht­lings­status für Mili­tär­di­enst­ver­wei­gerer / aus­tra­li­sche Kriegs­ver­b­re­chen / Störer im Bun­destag

20.11.2020

EuGH gewährt syrischen Militärdienst-Flüchtlingen mehr als subsidiären Schutz. Untersuchungsbericht bestätigt australische Kriegsverbrechen in Afghanistan. Bundestag prüft Konsequenzen für AfD-Abgeordnete wegen eingeladenen Unruhestiftern.

Thema des Tages

EuGH zu syrischen Militärdienstverweigerern: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass syrische Männer, die ihr Land wegen des drohenden Militärdienstes verlassen haben, in der Regel einen umfassenden Flüchtlingsschutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt bekommen müssen. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte den Fall eines im September 2015 nach Deutschland geflüchteten Syrers dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Die Oberverwaltungsgerichte in Deutschland waren sich bislang in dieser Frage uneinig und hatten den Betroffenen teilweise den vollen Flüchtlingsschutz, teilweise aber nur den schlechteren "subsidiären Schutz" zugestanden. Die Flüchtlingseigenschaft in der Genfer Flüchtlingskonvention ist an bestimmte Verfolgungsgründe geknüpft, wie Religion oder politische Überzeugung. Der Gerichtshof sah jedoch "eine starke Vermutung" begründet, dass eine Wehrdienstverweigerung in einem durch Kriegsverbrechen gekennzeichneten Bürgerkrieg im Zusammenhang mit den Gründen der Konvention stehe. Männer, die vor dem Militärdienst flüchten, droht laut EuGH bei der Rückkehr schon deshalb die Gefahr politischer Verfolgung, weil das Regime die Flucht vor dem Militärdienst als oppositionellen Akt versteht. Darüber hinaus kippt die Entscheidung die durch das Bundesverwaltungsgericht etablierte Regelung zur Beweislast in derartigen Fällen. Die Beweislast liege nun bei Behörden und Gerichten, die asylsuchende Person muss die Verfolgung lediglich plausibel vorbringen. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), LTO (Tanja Podolski) und tagesschau.de (Gigi Deppe).

Rechtspolitik

EU-Haushalt/EU-Rechtsstaatlichkeit: Noch immer konnte keine Annäherung der EU-Staats- und Regierungschefs im Haushaltsstreit erzielt werden. Polen und Ungarn hatten am vergangenen Montag ein Veto gegen das EU-Budget eingelegt, um so Änderungen am neueingeführten Rechtsstaatsmechanismus zu erzwingen. Die SZ (Karoline Meta Beisel u.a.) geht davon aus, dass sich das Gremium der EU-Staats- und Regierungschefs erst wieder am 10. und 11. Dezember mit der Sache beschäftigen wird. In der FAZ (Thomas Gutschker) ist zudem zu lesen, dass nun auch der slowenische Ministerpräsident Janez Janša den Protest von Polen und Ungarn unterstütze. Die FAZ (Hendrik Kafsack) stellt außerdem die vom niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte ins Spiel gebrachte "Nuklearoption" vor, wonach die verbleibenden 25 Mitgliedstaaten bilateral den Corona-Hilfsfonds verabschieden könnten und weist darauf hin, dass die weitere Blockade des Haushalts sowohl für Polen als auch für Ungarn wirtschaftlich sehr unvorteilhaft wäre.

Corona – Infektionsschutzgesetz: Das Hbl (Heike Anger) bespricht nun auch ausführlich die Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz in Folge der Corona-Pandemie. Das Gaststätten- und Tourismusgewerbe kritisiere an den neuen Regelungen, dass nach wie vor keine Entschädigungen bei Schließungen vorgesehen seien. Die SZ meldet dazu, dass der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband mit zwei Musterklagen gegen das neue Infektionsschutzgesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen möchte. deutschlandfunk.de (Gundula Geuther) befasst sich ebenfalls ausführlich mit den Inhalten der Gesetzesänderung und lässt den Rechtsprofessor Christoph Möllers zu Wort kommen, der unter anderem die Verwendung des Wortes "Ermächtigung" im Gesetzestext erklärt und begrifflich scharf vom sogenannten Ermächtigungsgesetz aus der NS-Zeit abgrenzt.

Justiz

EuGH – Doppelbestrafung: Laut SZ (Wolfgang Janisch) hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs in seinen Schlussanträgen dafür plädiert, dass ein Mann, gegen den die Ermittlungen in Deutschland bereits gegen Geldbuße eingestellt wurden und somit das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, wegen der gleichen Tat nicht an die USA ausgeliefert werden darf. Das "Verbot der Doppelbestrafung" untersage demnach nicht nur eine zweite gerichtliche Verurteilung wegen desselben Delikts, sondern auch schon die bloße Festnahme. Der Mann war an der Bewerbung um einen Großauftrag aus Argentinien zur Herstellung fälschungssicherer Pässe beteiligt, bei dem Schmiergeld geflossen sein soll.

BayVGH zu Israel-Boykott: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass in Räumen der Stadt München über die BDS-Bewegung, die zum Israel-Boykott aufruft, diskutiert werden darf, wie taz.de (Christian Rath) berichtet. Ein generelles Verbot von Veranstaltungen in städtischen Räumen, die sich mit der BDS-Bewegung befassen, hielt der Gerichtshof für "nicht meinungsneutral" und damit rechtswidrig. Die Bewegung ist umstritten, da sie immer wieder mit Zweifeln am Existenzrecht Israels in Verbindung gebracht wird.

Christian Rath (taz) begrüßt das Urteil des VGH und weist darauf hin, dass eine Meinung zuzulassen nicht bedeute, diese auch gutzuheißen. Es sei zwar "politisch richtig, die BDS-Bewegung, gerade in Deutschland, nur mit spitzen Fingern anzufassen". Aber gerade in Deutschland sollten auch "möglichst wenig Ausnahmen von der Meinungsfreiheit" zugelassen werden.

OVG Münster – Maskenpflicht bei AfD-Parteitag: Wie spiegel.de (Severin Weiland) und LTO berichten, hat die AfD einen Eilantrag gegen die generelle Maskenpflicht bei ihrem anstehenden Bundesparteitag beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Die Partei will in Kalkar ihren zweitägigen Bundesparteitag mit 600 Delegierten veranstalten. Das Gesundheitsministerium in Düsseldorf hatte den Parteitag unter strengen Hygiene-Auflagen trotz der aktuellen pandemischen Lage erlaubt, da der Parteitag von besonderer Bedeutung für die "parteiliche Binnendemokratie" sei.

OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: Im Prozess um den Mord an Walter Lübcke vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. hält ein psychiatrischer Gutachter den Hauptangeklagten Stephan E. für voll schuldfähig. Äußerlich führe der Angeklagte zwar ein angepasstes, integriertes Leben, er habe aber auch ein illegales Waffenlager angelegt und Schießübungen durchgeführt. Der Gutachter sieht E.s Hass auf Ausländer tief in dessen Persönlichkeit verankert, seine Abkehr von rechter Gewalt sei nicht glaubwürdig. Derselbe Gutachter hatte zuvor schon zum Attentäter von Halle, einem anderen politisch brisanten Fall, seine Einschätzung zur Schuldfähigkeit des Attentäters gegeben. Es berichten SZ (Annette Ramelsberger), FAZ (Marlene Grunert), LTO und spiegel.de.

LG Aachen – erfundenes NSU-Opfer: Im Prozess vor dem Landgericht Aachen gegen den Rechtsanwalt Ralph W., der im NSU-Prozess über zwei Jahre lang ein angebliches Opfer, das nie existierte, als Nebenklägerin vertrat, hat der Oberstaatsanwalt ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit Vermögensverlust in großem Ausmaß sowie Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung gefordert, wie LTO (Pia Lorenz) und spiegel.de (Wiebke Ramm) schreiben. Der Anwalt hatte für die Vertretung eines nicht existenten Opfers im NSU-Prozess 211.000 Euro Gebühren vom Staat erhalten. In einem ähnlich gelagerten Fall im Zusammenhang mit dem Strafverfahren wegen der Loveparade-Katastrophe 2010 in Duisburg forderte der Oberstaatsanwalt sechs Monate Freiheitsstrafe für den angeklagten Anwalt.

LG Nürnberg – geplanter rechter Anschlag: Am Landgericht Nürnberg wurde der Prozess gegen einen jungen Mann eröffnet, der im Keller seiner Eltern ein rechtsterroristisches Attentat vorbereitet haben soll, wie SZ (Clara Lipkowski), taz (Dominik Baur) und spiegel.de berichten. In dem Prozess wird erstmals ein mutmaßliches Mitglied der rechtsextremistischen Chatgruppe "Feuerkrieg Division" angeklagt.

LG Mönchengladbach – Kita-Tod: Laut FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de hat die angeklagte Erzieherin im Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach zum Tod der kleinen Greta alle Vorwürfe von sich gewiesen. Die Frau soll den Brustkorb des Mädchens so lange und fest zusammengedrückt haben, dass es wenige Tage später im Krankenhaus verstarb. Sie ist wegen Mordes und Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht Fällen angeklagt, da sie auch anderen Kindern vor Greta Ähnliches angetan haben soll; die anderen Opfer verstarben aber nicht an den Folgen.

AG Bremen – homophober Pfarrer: Wie zdf.de (Christian Deker) berichtet, beginnt am heutigen Freitag der Prozess gegen einen evangelischen Pfarrer wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Bremen. In einem auf Youtube geposteten Seminar hatte sich der Mann abfällig über die Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung von anderen Menschen geäußert, die von seinen heterosexuellen Normvorstellungen abweichen.

StA Berlin – Attila Hildmann: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Koch und Verschwörungstheoretiker Attila Hildmann übernommen und will künftig alle gegen ihn gestellten Anzeigen bündeln und bearbeiten, wie LTO und spiegel.de schreiben. Am vergangenen Dienstag wurde bereits die Wohnung Hildmanns in Brandenburg von der Polizei zum Zweck der Gefahrenabwehr durchsucht. Gegen ihn laufen Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

Virtuelle Gerichtsverhandlungen: Das Landgericht Hannover wird zusammen mit dem Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover mehrere virtuelle Informationsveranstaltungen zu Videoverhandlungen nach § 128a Zivilprozessordnung (ZPO) anbieten. Dadurch sollen Vorbehalte abgebaut und die Akzeptanz für virtuelle Gerichtsverhandlungen erhöht werden. Dies nimmt LTO (Alexander Cremer) zum Anlass, die praktischen Vor- und Nachteile von virtuellen Gerichtsverhandlungen darzustellen.

Recht in der Welt

Australien – Kriegsverbrechen in Afghanistan: Laut einem Untersuchungsbericht, den Australiens Armeechef vorgestellt hat, haben Soldaten der australischen Eliteeinheit Special Air Services "schwerste Kriegsverbrechen" während ihres Einsatzes in Afghanistan begangen. 39 afghanische Zivilisten seien von Mitgliedern der Spezialeinheit ermordet worden, es habe sich dabei in keinem Fall um Tötungen in der Hitze des Gefechts gehandelt. Der Armeechef entschuldigte sich bei den Angehörigen der Opfer für die Taten. Der Bericht kommt nicht überraschend, da australische Medien wiederholt über angebliche Kriegsverbrechen australischer Kommandoeinheiten in Afghanistan berichtet hatten. Aufgrund des Berichts soll nun gegen 19 Soldaten strafrechtlich vorgegangen werden, ein Sonderermittler soll berufen werden. Es berichten SZ (Jan Bielicki), FAZ (Till Fähnders) und taz (Urs Wälterlin).

Peter Sturm (FAZ) hält das Verhalten der australischen Regierung in dem Fall für vorbildlich. Er erinnert daran, dass Soldaten sich insbesondere in Demokratien als "Glieder der Gesellschaft verstehen" müssen, von der sie auch kontrolliert werden.

Griechenland – Verfahren gegen Flüchtlingshelfer: Laut spiegel.de (Giorgos Christides u.a.) wurde in Griechenland gegen 33 NGO-Mitarbeiter, die in der Flüchtlingshilfe aktiv sind, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Menschenschmuggel und Spionage eröffnet. Die Beschuldigten bestreiten, bei ihrer Arbeit in Griechenland Gesetze gebrochen zu haben und halten das Verfahren für politisch motiviert, da die betroffenen NGOs auch Menschenrechtsverletzungen durch griechische Sicherheitskräfte dokumentierten.

Polen – Richter suspendiert: In Polen wurde der als Galionsfigur im Kampf für eine unabhängige polnische Justiz geltende Richter Igor Tuleya vom Dienst suspendiert, wie SZ (Florian Hassel) und taz (Gabriele Lesser) berichten. Außerdem wurde die richterliche Immunität Tuleyas aufgehoben. Er hatte etliche Verhandlungen geführt, die auch die polnische Regierung und Geheimdienste betrafen.

Frankreich – Klimakrise vor Gericht: Der Conseil d’Etat, das oberste Verwaltungsgericht in Frankreich, hat der französischen Regierung eine Frist von drei Monaten gesetzt, um ausreichende Anstrengungen für den Klimaschutz nachzuweisen, wie spiegel.de schreibt. Eine nordfranzösische Küstengemeinde, die fürchtet, bei ansteigendem Meeresspiegel teilweise unterzugehen, war federführend bei der Klage.

IGH – neuer Richter: Nun berichtet auch der Tsp (Jost Müller-Neuhof) über die Bestellung des deutschen Rechtsprofessors Georg Nolte als Richter am Internationalen Gerichtshof. Der Autor nimmt das Ereignis zum Anlass, um über Noltes Werdegang, aber auch über den Internationalen Gerichtshof und die Natur des Völkerrechts im Allgemeinen zu berichten.

Sonstiges

75 Jahre Nürnberger Prozesse: Vor genau 75 Jahren, am 20. November 1945, begannen die Nürnberger Prozesse. Die SZ (Olaf Przybilla) nimmt das zum Anlass, den ehemaligen Chefankläger Benjamin Ferencz im Nürnberger SS-Einsatzgruppenprozess zu porträtieren und über die Verwendungsgeschichte des Saals 600 zu berichten, in welchem die Prozesse stattfanden. Die FAZ (Alexander Haneke) beleuchtet die Entstehungsgeschichte, den Hergang und die Strahlwirkung der Nürnberger Prozesse bis in die Gegenwart.

Störer im Bundestag: Abgeordnete des Bundestags wurden am Rande der Debatte zum Infektionsschutzgesetz bedrängt, gefilmt und beleidigt. Die Störer sollen von AfD-Bundestagsabgeordneten absichtlich eingeschleust worden sein, um für Unruhe zu sorgen und Druck auf andere Abgeordnete auszuüben, wie von Mitgliedern verschiedener Fraktionen vermutet wird. Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki erklärte, dass der Vorfall strafrechtliche Relevanz für die einladenden AfD-Abgeordneten haben könne, da möglicherweise eine Beihilfe oder gar Anstiftung zur Nötigung von Verfassungsorganen gemäß § 106 Strafgesetzbuch vorliege. Der Bundestag will bei der Ahndung der Vorfälle die rechtlichen Instrumentarien voll ausschöpfen, wie nach einer Beratung im Ältestenrat des Bundestags verlautet wurde. Insbesondere könnte die Immunität der beteiligten AfD-Abgeordneten aufgehoben werden. Es berichten SZ (Markus Balser/Boris Herrmann), FAZ (Eckart Lohse/Markus Wehner), taz (Sabine am Orde/Konrad Litschko), Hbl (Dietmar Neuerer) und LTO (Hasso Suliak).

Jasper von Altenbockum (FAZ) stellt fest, "dass nur AfD-Abgeordnete auf die Idee kommen konnten, so lasse sich alternative Volksnähe herstellen" und hält den Vorfall für ein Täuschungsmanöver der AfD-Fraktion, die eigentlich auf das Parlament pfeife. Alexandra Föderl-Schmid (SZ) hält es für höchst gefährlich, wenn sich "die Grenzen des Sagbaren und zunehmend auch des Machbaren verschieben" und fragt sich, wie viel Abschottung eine liberale Demokratie verträgt.

Mietminderungen wegen Corona: In einem Gastbeitrag beleuchtet Rechtsanwalt Marc Alexander Häger auf LTO die Debatte um die Berechtigung zur Mietminderung nach behördlichen Betriebsschließungen aufgrund von Corona-Verordnungen und stellt die Argumente für und gegen ein Recht auf Mietminderung dar. Die Frage bleibe auch nach ersten Gerichtsentscheidungen noch umstritten.

Antidiskriminierungsanwalt: Die SZ (Christoph Koopmann) porträtiert den Rechtsanwalt Blaise Francis El Mourabit, der in seiner Freizeit Opfer rassistischer Diskriminierung ohne Honorar vertritt. El Mourabit folgert aus seinen Erfahrungen, dass es ein strukturelles Rassismusproblem in Deutschland gebe. Daher solle jeder Polizist eine eingeschaltete Bodycam im Einsatz tragen. Es solle eine Kennzeichnungspflicht für die Beamten sowie eine unabhängige Ermittlungsstelle geben.

Klinische Studien: Der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf Ernst Jürgen Kratz erläutert auf FAZ-Einspruch, dass es für Probanden in klinischen Studien schwierig ist, ihre Rechte im Schadensfall richtig einzuschätzen. Anlass für diese Analyse sind die positiv verlaufenen Tests mit Probanden von Impfstoffen gegen das Coronavirus.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ls

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. November 2020: Flüchtlingsstatus für Militärdienstverweigerer / australische Kriegsverbrechen / Störer im Bundestag . In: Legal Tribune Online, 20.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43494/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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