Die juristische Presseschau vom 13. November 2020: BVerfG kippt Novelle des Atom­ge­setzes / Lock­down besteht vor­erst vor BVerfG / Auf­takt im Miss­brauchs­pro­zess

13.11.2020

Vattenfall klagt erfolgreich gegen die Entschädigungsregelung zum Atomausstieg vor dem BVerfG. Ein bayerisches Kino muss sich laut BVerfG an Lockdown-Regeln halten. In Münster beginnt der Prozess gegen 5 Angeklagte wegen Kindesmissbrauchs.

Thema des Tages

BVerfG zu Atomausstiegs-Entschädigung: Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde des schwedischen Unternehmens Vattenfall gegen die Novelle des Atomgesetzes von 2018 stattgegeben. Der Mechanismus in dem Gesetz, um einen angemessenen Ausgleich für die entwerteten Reststrommengen des AKW Krümmel zu schaffen, sei unzumutbar und verletze das Grundrecht auf Eigentum. Vattenfall müsse aus einer Position der Unterlegenheit mit dem Konkurrenten Eon verhandeln, um ihm Strommengen zu verkaufen. Außerdem könne es zu einer doppelten Kürzung der Ansprüche kommen. Zudem sei das Gesetz nie in Kraft getreten. Umweltministerin Svenja Schulze möchte nun "zügig" einen Gesetzentwurf für die Lösung des Problems auf den Weg bringen. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Corinna Budras), taz (Christian Rath), LTO (Manuel Göken), tagesschau.de (Bernd Wolf) und spiegel.de (Stefan Schultz).

Wolfgang Janisch (SZ) hält den Beschluss für richtig und nennt die Gesetzesnovelle von 2018 ein "Entschädigungsverhinderungsgesetz", mit dem sich die Regierung aus der Verantwortung habe stehlen wollen. Corinna Budras (FAZ) ist ähnlicher Meinung und sieht in dem Urteil sogar den Beweis für die Weigerung des Rechtsstaats, die Vorgaben der Verfassungsrichter zu beachten. Christian Rath (taz) weist darüber hinaus darauf hin, dass Vattenfall eine weitere Klage in gleicher Sache gegen Deutschland vor dem Schiedsgericht der Weltbank angestrengt hat, welche nun nach dem ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abgelehnt werden sollte. Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) stellt fest, dass die Bundesregierung weder beim Atomausstieg noch bei dessen rechtlichen Konsequenzen einen kühlen Kopf bewahrt habe. Dies habe nun zu Recht die Kompensation der betroffenen Konzerne zur Folge.

Rechtspolitik

Corona – Infektionsschutzgesetz: Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hörte Sachverständige zur geplanten Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes. Ein neuer § 28a soll 15 konkrete Grundrechtseingriffe auflisten, die als "notwendige Schutzmaßnahmen" in Frage kommen. LTO (Hasso Suliak) gibt einen Überblick über die vorab veröffentlichten Stellungnahmen der Sachverständigen. Staats- und Verfassungsrechtler bezweifeln, ob die Neuregelung dem Parlamentsvorbehalt und dem Bestimmtheitsgrundsatz genügt.

LGBTIQ-Rechte: Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Vera Jourová hat die erste Strategie der Kommission zur Gleichstellung von LGBTIQ-Personen vorgestellt, wie die FAZ (Thomas Gutschker) berichtet. Die Kommission will unter anderem die Liste schwerer Straftaten in Artikel 83 des EU-Vertrags um Hassrede und Hasskriminalität erweitern, mit ausdrücklichem Bezug zur sexuellen Orientierung.

Eva Oer (taz) merkt an, dass die EU unter anderem beim Familienrecht keine Kompetenzen hat und voll auf die Kooperation der Mitgliedstaaten etwa beim Adoptionsrechts von homosexuellen Paaren angewiesen ist. Dieser Konflikt sei letztendlich eng mit der Frage nach der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Mitgliedstaaten verknüpft.

Frauenquote: Im Hbl (Daniel Delhaes) ist zu lesen, dass Markus Söder und weitere CDU-Wirtschaftspolitiker nun eine Frauenquote für DAX-Vorstände befürworten. Laut spiegel.de ist die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sehr erfreut, "dass jetzt auch Herr Söder zu dieser Einsicht gekommen ist". Der Widerstand der Unionsfraktion im Bundestag gegen das von Lambrecht und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey eingebrachte Gesetz für eine entsprechende Quote scheine ebenfalls zu schwinden.

Erfolgshonorare für Anwälte: beck-aktuell (Joachim Jahn) stellt ein Gesetzespaket von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vor, nach dem Rechtsanwälte künftig leichter ein Erfolgshonorar vereinbaren und Prozesskosten ihrer Mandanten übernehmen können, um besser der Konkurrenz durch Legal-Tech-Unternehmen begegnen zu können.

Justiz

BVerfG zu Corona-Shutdown: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner ersten Äußerung zum sogenannten November-Shutdown den Eilantrag eines Kinobetreibers aus Bayern gegen die Schließung des Kinos und des dazugehörigen Restaurants abgelehnt, wie SZ (Wolfgang Janisch), LTO und tagesschau.de (Klaus Hempel) berichten.

Reinhard Müller (FAZ) hält die Entscheidung für einen Beweis der Funktionsfähigkeit des deutschen Rechtsstaates in der Corona-Pandemie. Für Christian Rath (BadZ) ist die Entscheidung insbesondere wegen der Befristung des Lockdowns und der Entschädigungszahlungen des Bundes wenig überraschend. Er weist jedoch darauf hin, dass bei einer Ausdehnung der Regelung über den November hinaus die Parlamente über die Auswahl der zu schließenden Bereiche entscheiden sollten.  

BFH – Rentenbesteuerung: Vor der erwarteten Befassung des Bundesfinanzhofs mit der Rentenbesteuerung, berichtet die SZ (Hendrik Mundsberg) über einen "Brandbrief" des Ökonomen Bert Rürup, der als Erfinder der aktuellen Rentenbesteuerung gilt. Rürup habe schon 2007 gewarnt, dass die aktuelle Rechtslage in einem langen Übergangszeitraum zu verfassungswidriger Doppelsbesteuerung führe.

OVG Berlin-Brandenburg zu Entlassung von Polizeianwärter: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss entschieden, dass bei einer Entlassung wegen Zweifeln an der Verfassungstreue und der charakterlichen Eignung eines Polizeikommissaranwärters dem Dienstherren ein weiter Beurteilungsspielraum zusteht, wie LTO berichtet.

OVG Bautzen zu Corona-Demonstration: LTO (Markus Sehl) bespricht die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen, welches am vergangenen Samstag eine Versammlung des Bündnisses "Querdenken" in der Leipziger Innenstatt erlaubt hatte. Es wird dabei insbesondere die grundsätzliche Einstellung eines Richters zu den Corona-Maßnahmen kritisch hinterfragt. Einer der an der Entscheidung beteiligten Richter sei Redaktionsmitglied der Sächsischen Verwaltungsblätter, wo ein wohl Corona-leugnender Artikel erschienen sein soll. Weiterhin stellt LTO (Annelie Kaufmann) die zumeist negative Reaktion von Medien, Wissenschaftlern und Politikern auf das Urteil dar und weist darauf hin, dass künftig in Sachsen Versammlungen aus infektionsschutzrechtlichen Gründen auf 1000 Teilnehmende begrenzt werden sollen.

OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: Am 29. Prozesstag zum Mord an Walter Lübcke geht es am Oberlandesgericht Frankfurt/M. um die Frage, warum nicht schon viel früher gegen Stephan Ernst wegen einer Messerattacke auf Ahmed I. im Januar 2016 ermittelt wurde, wie spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet. Der Nebenklagevertreter sieht schwere Versäumnisse in der Ermittlungsarbeit der Polizei.

Corona-Verordnungen in NRW und Sachsen: Laut LTO haben die Oberlandesgerichte Münster und Bautzen entschieden, dass Kosmetik-, Tattoo- und Nagelstudios zunächst geschlossen bleiben müssen und lehnten mehrere Eilanträge gegen die Corona-Verordnungen in den jeweiligen Bundesländern ab. Die Gerichte begründeten dies damit, dass die genannten Einrichtungen, anders als Friseursalons, nicht der Grundversorgung der Bevölkerung dienten.

LG Münster – Kindesmissbrauch Münster: Vor dem Landgericht Münster hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Haupttäter Adrian V. im sogenannten Missbrauchskomplex Münster begonnen. Sein Hauptopfer war sein Ziehsohn, den er bei mindestens 26 Gelegenheiten schwer sexuell gequält und vergewaltigt haben und auch anderen Männern "zugeführt" haben soll. Von zahlreichen Taten wurden Fotos und Videomitschnitte angefertigt und verbreitet. Auch die Mutter von V. und drei weitere Personen sind angeklagt. Die Anklage wurde zum Schutz der Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen. Es berichten die FAZ (Reiner Burger) und SZ.

LG Köln zu Urheberrecht und Pressefreiheit: Laut LTO (Alexander Cremer) hat das Landgericht Köln eine Unterlassungsklage des Bundesinstituts für Risikobewertung abgewiesen, welche sich gegen die Veröffentlichung eines Gutachtens über die Gesundheitsrisiken des Pflanzenschutzmittels Glyphosat durch das Online-Portal FragDenStaat richtete. Wie die Rechtsanwältin Viktoria Kraetzig auf FAZ-Einspruch erklärt, führe der zugrunde liegende Sachverhalt den Missbrauch des Urheberrechts zur Unterdrückung von staatlichen Informationen beispielhaft vor Augen.

OLG Stuttgart – Terrorzelle "Gruppe S.": Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen mehrere Männer Anklage erhoben, die die rechtsterroristische Vereinigung "Gruppe S" gegründet haben sollen, um Anschläge auf Moscheen, Geflüchtete und Politiker zu begehen, wie SZ (Lena Kampf), FAZ (Markus Wehner) und taz (Konrad Litschko) berichten.

Recht in der Welt

EuGH/Polen – Europäischer Haftbefehl: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat in seinen Schlussanträgen festgestellt, dass eine automatische Ablehnung von europäischen Haftbefehlen aus Polen nicht dadurch gerechtfertigt werden könne, dass die Unabhängigkeit der polnischen Gerichte bedroht sei. Es müsse weiter der Einzelfall geprüft werden. LTO (Markus Sehl) beleuchtet das Verfahren, das auf der Vorlage eines niederländischen Gerichts beruht.

Österreich – Terrorbekämpfung: Die österreichische Regierung hat in Wien ein Gesetzespaket zur Bekämpfung des Terrorismus vorgestellt, wie SZ (Leila Al-Serori) und taz (Ralf Leonhard) berichten. Der österreichische Kanzler Kurz hatte neben anderen Gesetzesverschärfungen angekündigt, den "politischen Islam" zum Straftatbestand zu machen, um auch gegen diejenigen vorgehen zu können, die selbst keine Terroristen seien, aber den Nährboden dafür schafften.

Ronen Steinke (SZ) hält dieses Vorhaben für Gesinnungsstrafrecht, und damit unvereinbar mit österreichischen und europäischen Rechtsstaatsprinzipien. Der österreichische Rechtsprofessor Alois Birklbauer merkt auf dem Verfassungsblog an, dass der Anschlag von Wien am 2. November auch schon mit den bereits bestehenden juristischen Möglichkeiten hätte verhindert werden können und hinterfragt die geplante Gesetzesverschärfung kritisch.

Juristische Ausbildung

Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen: Das Bundesverwaltungsgericht hat laut LTO entschieden, dass eine Rechtsreferendarin eine Auflage, die das Tragen eines Kopftuches bei hoheitlichen Tätigkeiten im Referendariat untersagt, auch dann noch im Hauptsacheverfahren im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungklage angreifen darf, wenn die Auflage mangels Bedeutung für die weiteren Ausbildungsstationen aufgehoben wurde. Die Klage der bayerischen Referendarin hatte auch Erfolg, weil im Anordnungszeitraum 2014/2015 in Bayern eine gesetzliche Grundlage für den Eingriff fehlte.

Sonstiges

Polizeigewalt und Rassismus: Nun berichtet auch LTO über eine bundesweite Studie der Ruhr-Universität Bochum, wonach rassistisches Verhalten von Polizisten kein Einzelfall sei. 

Sexueller Missbrauch in der Katholischen Kirche: Laut FAZ (Daniel Deckers) und taz (Frederik Eikmanns) hat eine Münchner Kanzlei ein Gutachten zu sexuellem Missbrauch im katholischen Bistum Aachen vorgelegt, welches eklatante Versäumnisse des Bistums bei der Verhinderung von wiederholtem Kindesmissbrauch aufgedeckt und die Namen der Verantwortlichen nennt. Es handele sich um die gleiche Kanzlei, deren Gutachten vom Bistum Köln angeblich aus rechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden konnte.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ls

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. November 2020: BVerfG kippt Novelle des Atomgesetzes / Lockdown besteht vorerst vor BVerfG / Auftakt im Missbrauchsprozess . In: Legal Tribune Online, 13.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43420/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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