Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. Oktober 2020: Bran­den­burger Pari­täts­ge­setz gekippt / Ethik­rat berät über Sui­zid­hilfe / Pro­teste gegen Ab­trei­bungs­verbot in Polen

26.10.2020

Das Verfassungsgericht von Brandenburg hat das dortige Paritätsgesetz gekippt. Der Ethikrat hat über Suizidhilfe beraten und in Polen gibt es Proteste gegen das Abtreibungs-Urteil des Verfassungsgerichts.

Thema des Tages

Paritätsgesetz: Das Brandenburgische Verfassungsgericht hat das Landesparitätsgesetz gekippt – wie zuvor schon die Thüringer Verfassungsrichter die dortige Regelung. Das Gesetz, das die Parteien verpflichtete, bei der Aufstellung ihrer Wahllisten für die Landtagswahl abwechselnd Frauen und Männer zu berücksichtigen, beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten und damit die Teilnahme an Wahlen, so das Gericht in seiner Begründung. Außerdem beschränke es die Freiheit potenzieller Kandidaten, die nur auf jedem zweiten Platz kandidieren können. Die Sa-FAZ (Marlene Grunert), Sa-SZ (Jan Heidtmann), Sa-taz (Christian Rath) und LTO berichten über die Entscheidung.

Im Interview mit der Mo-taz (Patricia Hecht) spricht die Präsidentin des Juristinnenbundes Maria Wersig über ihre Enttäuschung über die Entscheidung und ihre Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht beziehungsweise auf eine Änderung der Parteien aus sich heraus.

Als undemokratisch und anmaßend bewertet Reinhard Müller (Sa-FAZ) den Vorstoß, Parteien zu zwingen, ihre Wahllisten abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Das mache die Parteien zu Bütteln eines staatlichen Gleichheitsfurors, der nicht zu rechtfertigen sei. Für Robin Alexander (WamS) hat sich die CDU hier blamiert, weil sie nicht den Schneid hatte, gegen das Gesetz zu klagen. Jan Heidtmann (Sa-SZ) meint, dass Frankreich mit seiner Koppelung der Parität an die Parteienfinanzierung ein Vorbild sein könnte. Das sei ein starker Anreiz und lasse trotzdem jeder Partei die Möglichkeit, selbst zu entscheiden. In der französischen Nationalversammlung sei der Anteil an Frauen seitdem auf 40 Prozent gestiegen. Cerstin Gammelin (Mo-SZ) weist darauf hin, dass sich Deutschland in den vergangenen Monaten immer weiter vom Ziel der paritätischen Teilhabe entfernt habe, sowohl in der Politik, als auch in der Wirtschaft.  

Lieferketten und Menschenrechte: Wie es im Spiegel (Michael Sauga) heißt, kommt Kritik am geplanten Lieferkettengesetz vom Wirtschaftsflügel der SPD. Das Vorhaben drohe, deutsche Unternehmen "mit Berichtspflichten zu überfrachten" und zum Rückzug "aus internationalen Märkten" zu bewegen, so das SPD-Wirtschaftsforum.

Corona – Triage: Noch einmal mit der Triage, also der Frage, nach welchen Prioritäten Menschen behandelt werden, wenn die erforderlichen Ressourcen nicht für alle ausreichen, befasst sich Frank Pergande (FAS) und stellt dabei eine Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung vor, die die diesbezügliche Situation in anderen europäischen Ländern untersucht hat. Der Autor fordert, dass hier der Gesetzgeber tätig wird und dabei auch die Erfahrungen der Pflegekräfte mitberücksichtigt werden.

Suizidhilfe: Nachdem der Ethikrat in der vergangenen Woche zur Frage der Suizidhilfe beraten hat, fasst die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und den Diskussionsstand zusammen. Es wäre geradezu fahrlässig, die Neuregelung der Sterbehilfe auf die lange Bank zu schieben, so das Resümee des Artikels.

Christina Berndt (Sa-SZ) kritisiert die Untätigkeit der Regierung in Bezug auf die Suizidhilfe. Mitgefühl, Fürsorge und Achtung erforderten es, diese letzte Entscheidung zu akzeptieren und den Menschen beizustehen, statt ihnen den Ausweg aus einem leidvollen Leben zu versperren, so die Autorin.

Arbeitsschutz in der Fleischindustrie: Wie die Mo-FAZ (Dietrich Creutzburg) schreibt, verzögert sich die Verabschiedung des geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetzes. Eigentlich sollte die Neuregelung in dieser Woche verabschiedet werden. Die SPD wirft der Union nun vor, den weiteren Fortgang zu blockieren. In der Sache geht es vor allem darum, ob etwa Wurst- und Verpackungshersteller künftig noch zusammenarbeiten dürfen und ob Wursthersteller zur Grillsaison noch Zeitarbeiter einsetzen dürfen, wenn die Nachfrage stark steigt.

Veggie-Fleisch: Auch vegetarische Fleischwaren dürfen künftig weiterhin als "Steak", "Burger" o.ä. bezeichnet werden. Das EU-Parlament lehnte, wie LTO berichtet, am Freitag einen Gesetzentwurf zur Abschaffung solcher Bezeichnungen ab. Die Parlamentarier debattierten in der vergangenen Woche über den Bericht zur Gemeinsamen Agrarreform (GAP) der Europäischen Union. Änderungen soll es dabei allerdings für Milchalternativen geben. Nachdem der EuGH bereits 2017 festgestellt hatte, dass als Milch nur Erzeugnisse bezeichnet werden dürfen, die aus der "normalen Eutersekretion" von Tieren gewonnen werden, ist jetzt vorgesehen, dass auch beschreibende Ausdrücke wie "à la", "Typ" oder "Nachahmung" nicht zugelassen werden sollen.

Justiz

EGMR zu Tatprovokation: Nun berichtet vertiefend auch spiegel.de (Wiebke Ramm) über eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: Die Bundesrepublik Deutschland wurde wegen des Verstoßes gegen das Recht auf ein faires Verfahren verurteilt. Ein deutsches Strafurteil wurde beanstandet, weil der Täter durch einen Ermittler zur Tat verführt worden war.

BVerfG zur Äußerung eines Bürgermeisters: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, in der es um die Äußerungen des Münchener Oberbürgermeisters zu einer Buchveröffentlichung eines Politikwissenschaftlers ging. Der Bürgermeister hatte sich kritisch zu einer Kritik des emeritierten Professors zum Münchener NS-Dokumentationszentrum ausgelassen. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Nicolas Harding analysiert die Entscheidung auf LTO.

BGH zum Verbraucher-Widerrufsrecht: Die Widerrufsrechte bei Fernabsatzverträgen für Verbraucher gelten nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht für Bürgschaften. Die Karlsruher Richter hatten über die später widerrufene Bürgschaftserklärung eines geschäftsführenden Alleingesellschafters eines Unternehmens über bis zu 170.000 Euro zu entscheiden. Das Hamburger OLG, das den Widerruf für wirksam gehalten und die Klage der Bank abgewiesen hatte, muss den Fall nun neu verhandeln, so LTO (Alexander Cremer).

BVerfG – "Adbusting": LTO (Pia Lorenz) berichtet über die Verfassungsbeschwerde einer Studentin, die sich gegen die Durchsuchung ihrer Wohnung durch die Polizei wendet. Die junge Frau ist in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten, weil sie ein Plakat der Bundeswehr umgestaltet hatte (sogenanntes Adbusting) – statt "Geht Dienst an der Waffe auch ohne Waffe?" stand dort jetzt "Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe". Vier Monate danach durchsuchte die Polizei die Wohnung, der Vorwurf lautete versuchter Diebstahl in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung. Die Studentin hält die Durchsuchung für unverhältnismäßig und wendet sich deshalb nun an das Bundesverfassungsgericht, nachdem die Beschwerden vor dem Amts- und Landgericht erfolglos waren. Im Beitrag werden die rechtlichen Hintergründe ausführlich zusammengefasst.

BayVerfGH zur Corona-Kontakterfassung: Dass die Pflicht zur Erfassung von Kontakten beispielsweise in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen rechtmäßig ist, hat laut LTO der Bayerische Verfassungsgerichtshof bestätigt und damit einen entsprechenden Eilantrag abgelehnt. Es sei nicht offensichtlich, dass die Staatsregierung beim Erlass der Verordnung bundesrechtlich eröffnete Spielräume überschritten haben könnte und es sei auch nicht offensichtlich, dass die Staatsregierung die Pflicht zur strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt haben könnte, so das Gericht.

LG Duisburg – 'Ndrangheta: Die Mo-SZ (Oliver Meiler/Jana Stegemann) berichtet über die Hintergründe des Mammut-Prozesses gegen die kalabrische Mafia und andere, der am Montag vor dem Landgericht Duisburg fortgesetzt werden soll. Es geht um den Vorwurf des internationalen Kokainhandels, wie es in der Mo-FAZ (David Klaubert) heißt. 14 Personen sind angeklagt, die Anklage umfasst über 600 Seiten und 91 Prozesstage bis Ende 2021 sind bisher angesetzt. Das Verfahren musste kurz nach der Eröffnung wieder unterbrochen werden, weil sich einer der Angeklagten in Quarantäne begeben musste.

LG Essen – Schüsse auf SEK-Beamten: Wie die Sa-FAZ (Jonas Jansen) meldet, hat der Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen SEK-Beamten mit einer Erklärung des Angeklagten begonnen, die dessen Anwalt verlas. Der Angeklagte habe zwar den Beamten erschossen, als Polizisten Ende April seine Wohnung gestürmt hatten. Allerdings habe der Beschuldigte damit gerechnet, dass eine Rockergruppe ihn überfallen wollte.

VG Bremen zur Reichsflaggen-Demo: Das Verwaltungsgericht Bremen hat, wie es in der Sa-SZ (Theresa Crysmann) und bei LTO heißt, eine für letzten Samstag geplante Demo rechtsgerichteter Kräfte mit Reichskriegsflaggen unter Auflagen zugelassen. Das von der Innenbehörde verhängte vollständige Verbot sei unverhältnismäßig, entschied das Gericht, forderte aber, unter anderem, dass die Demonstration statt eines Marsches durch die Stadt sich auf den Domshof beschränkt. Außerdem durfte nur von 15 bis 18 Uhr mit maximal 100 Personen demonstriert werden. Aufgerufen zu der Demo hatten die Partei Die Rechte und mehrere Landesverbände der rechtsextremistischen NPD. Sie wollten auch frühere Flaggen und Kriegsflaggen des Deutschen Reiches in Schwarz-Weiß-Rot zeigen, um so gegen das – vom Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht bereits gekippte – Verbot des Zeigens solcher Flaggen zu protestieren.

LG Berlin – Berliner Stromnetz: Der beim Berliner Landgericht liegende Rechtsstreit zwischen dem Land Berlin und dem Stromanbieter Vattenfall über die Rechtmäßigkeit einer Vergabe könnte demnächst beigelegt werden. Vattenfall bietet dem Land sämtliche Anteile an der eigenen Tochter Stromnetz Berlin GmbH an, melden Sa-FAZ (Julia Löhr) und LTO. Damit wäre der Berliner Senat seinem Ziel ein großes Stück näher: Das Land arbeitet seit Jahren daran, Privatisierungen der vergangenen Jahrzehnte rückgängig zu machen.

Recht in der Welt

Polen – Abtreibung: Gegen die Verschärfung des ohnehin strengen polnischen Abtreibungsrechtes gibt es deutliche Proteste, meldet die Sa-SZ. Das von der Regierung kontrollierte polnische Verfassungsgericht hatte die Abtreibung menschlicher Föten mit angeborenen Fehlbildungen für verfassungswidrig erklärt. Rechtsprofessor Tomasz Tadeusz Koncewicz und Rechtsanwältin Anna Rakowska-Trela schreiben jeweils in englischer Sprache im Verfassungsblog über die Entscheidung.

Für Florian Hassel (Sa-SZ) ist es ein Akt der politischen Feigheit: Weil die Regierung die Auseinandersetzung mit der Kirche einerseits und mit hunderttausend Frauen andererseits beim letzten Versuch, das Abtreibungsgesetz auf politischem Weg zu ändern scheute, überließ die regierende PiS das Abtreibungsverbot unter Umgehung ihrer Verantwortung in einer parlamentarischen Demokratie dem Verfassungsgericht. Gabriele Lesser (Mo-taz) meint, dass sich die ungeheure Wut, die das Urteil ausgelöst habe, nun gegen die PiS richten könnte.

USA – Glyphosat-Prozess: Das höchste Gericht des US-Bundesstaates Kalifornien hat, wie die Sa-taz meldet, einen Berufungsantrag des Bayer-Konzerns gegen ein erstes millionenschweres Glyphosat-Urteil abgelehnt. Im Juli hatte ein Berufungsgericht in San Francisco den Schaden- und Strafschadenersatz, den ein Geschworenengericht dem Kläger im Jahr 2018 zugesprochen hatte, von ursprünglich 289 Millionen auf 20,5 Millionen Dollar gesenkt. Bayer meinte jedoch, dass das Urteil schon dem Grunde nach nicht mit der Gesetzeslage vereinbar sei.

USA – Supreme-Court: Die Mo-FAZ (Majid Sattar) porträtiert Mitch McConnell, den republikanischen Mehrheitsführer im Senat, der US-Präsident Donald Trump dabei unterstützte, dem Supreme Court auf lange Sicht eine konservative Mehrheit zu sichern. Über die Besetzung des Obersten Gerichtshofs haben die beiden ungleichen Männer, die sich anfangs wenig zu sagen hatten, zusammengefunden, heißt es im Text, allerdings ist die Beziehung, die stets ein Zweckbündnis war, wieder erkennbar abgekühlt.

Juristische Ausbildung

Corona – Staatsexamen: Im FAZ-Einspruch befassen sich die Referendare Anna K. Bernzen und Tobias Lutzi mit den durch die Corona-Pandemie veränderten Rahmenbedingungen für das Staatsexamen. Sie meinen, dass der kürzlich von einem Berliner Richter behauptete Leistungsabfall der Referendare andere Gründe habe, als eine Umstellung auf digitale Formate bei den Arbeitsgemeinschaften. So wäre teilweise der Zugang zu juristischer Literatur und auch die praktische Ausbildung in den Stationen erheblich eingeschränkt gewesen.

Sonstiges

Sperrzeiten für Gaststätten: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Simon Dörrenbächer untersucht auf dem JuWissBlog die rechtliche Zulässigkeit von Sperrstundenregelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Es fehle schon an der Geeignetheit einer solchen Maßnahme, so der Autor. Die Verantwortlichen hätten es bisher versäumt, dazulegen, worauf sich die Annahme stützt, die Reduzierung der Öffnungszeiten um zwei Stunden sei dazu geeignet, das Infektionsgeschehen so signifikant zu beeinflussen, dass es eine Auswirkung auf die Versorgungskapazitäten des deutschen Gesundheitssystems habe.

"Recht gegen rechts": Die Sa-taz (Christian Rath) stellt den neuen "Recht gegen rechts"-Report vor, der künftig jährlich erscheinen soll und konkrete Fälle beschreibt, in denen die Justiz mit einem rechtsextremistischen Kontext zu tun hatte. Die Justiz lasse ihre Instrumente zur Verteidigung von Demokratie und Vielfalt verstauben, wird im Artikel aus dem Prolog des Buches zitiert.

Rechtsanwalt Eisenberg: Die Sa-taz (Mathias Bröckers) gratuliert dem Berliner Rechtsanwalt und taz-Mitbegründer Johannes "Jony" Eisenberg zum 65. Geburtstag. Er vertrat die taz in zahlreichen medienrechtlichen Auseinandersetzungen u.a. gegen die Bild-Zeitung.

Der Spiegel (Jürgen Dahlkamp) weist darauf hin, dass Eisenberg jüngst eine pressefreundliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als "erbärmlich" bezeichnet hat – obwohl er Presseanwalt der taz ist.

Kriminalität und Dunkelfeld: Bund und Länder wollen eine neue Studie zur Kriminalität in Deutschland durchführen lassen. Neu ist dabei, dass es vor allem um jene Taten geht, die nicht angezeigt wurden und daher auch nicht in der bisherigen Kriminalitätsstatistik auftauchen. Befragt werden sollen dafür per Fragebogen mehr als 120.000 zufällig ausgewählte Personen, das BKA rechnet mit einem Rücklauf von 40.000 bis 45.000 ausgefüllten Bögen. In den USA und Großbritannien gibt es ähnlich kontinuierliche Untersuchungen seit den Siebziger- und Achtzigerjahren, heißt es in einem Artikel über das Vorhaben im Spiegel (Philipp Seibt/Ansgar Siemens).

Vom "angemessenen" Strafen: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer schreibt in seiner spiegel.de-Kolumne über die Diskrepanz der gefühlten und der rechtlichen "angemessenen" Strafe und erläutert dabei u.a. noch einmal die Prinzipien, nach denen sich die Strafhöhe jeweils bemisst.

Rechtsgeschichte – Stigmatisierung eines schwulen Anwaltes: Martin Rath erinnert auf LTO an ein Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1960, in dem ein Rechtsanwalt vergeblich versucht hatte, gerichtlich durchzusetzen, dass die 1937 auf Veranlassung der Gestapo von der Bremer Polizei angefertigten erkennungsdienstlichen Unterlagen – Fingerabdrücke und Fotografien – vernichtet werden. Der Anwalt war damals von der Geheimen Staatspolizei wegen des Verdachts homosexueller Betätigung der Kriminalpolizei zugeführt worden und daraufhin durch ehrengerichtliches Urteil aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen worden.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. Oktober 2020: Brandenburger Paritätsgesetz gekippt / Ethikrat berät über Suizidhilfe / Proteste gegen Abtreibungsverbot in Polen . In: Legal Tribune Online, 26.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43205/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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