Die juristische Presseschau vom 15. Oktober 2020: Geld­­wä­­sche bei jeder Vortat? / Rück­­zieher beim gene­ri­­schen Femin­inum / Keine Eini­gung über Hotel­ver­bote

15.10.2020

Gesetzentwurf zur effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche beschlossen – Kritik kommt vom MPI. Das BMJV plant Insolvenzrechtsreform doch ohne generisches Femininum. Über Beherbergungsverbote gab es noch keine Einigung. 

Thema des Tages

Geldwäsche: Wie das Kabinett nun beschloss, soll es künftig grundsätzlich strafbar sein, kriminelle Profite zu verschleiern – unabhängig davon, durch welche Straftat das Vermögen erworben wurde. Geldwäsche soll so in Deutschland effektiver strafrechtlich verfolgt werden können. Insbesondere der Nachweis der bislang aufgelisteten Vortaten gilt in der Polizeipraxis als schwierig. Der Bundestag muss der Reform noch zustimmen. Darüber berichten SZ, FAZ (Manfred Schäfers) und LTO.

Benjamin Vogel vom Freiburger Max-Planck-Institut für Kriminalität, Sicherheit und Recht (MPI) hält die Verschärfung für ungeeignet, weil sie nicht auf professionelle Geldwäscher abziele, die von den Vortaten gar nichts wissen wollen. Um solche Geldwäscher besser verfolgen zu können, solle das Verschleiern des "wirtschaftlich Berechtigten" etwa von Bankkonten oder bei Hauskäufen strafbar werden, fordert Vogel laut BadZ (Christian Rath). Bei der Auswertung der Verdachtsmeldungen von Banken und Notaren solle zudem künstliche Intelligenz eingesetzt werden, um Muster zu erkennen. 

Rechtspolitik

Generisches Femininum im Insolvenzrecht: Der vom Bundesjustizministerium zunächst mit weiblichen Endungen formulierte Entwurf für ein neues Insolvenzrecht hat das Kabinett in der üblichen Form passiert – also mit männlichen Bezeichnungen. In seiner Mitteilung zum Kabinettsbeschluss ging das Justizministerium mit keinem Wort auf die Änderungen ein. Der Bundestag muss den Neuerungen noch zustimmen. LTO und spiegel.de berichten. Auf focus.de werden Reaktionen aus verschiedenen Parteien zitiert.

Corona – Beherbergungsverbote: Nach dem erneuten Treffen von Kanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder zur Beratung über Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stellt u.a. die FAZ (Eckart Lohse/Heike Schmoll) die wichtigsten Beschlüsse zusammen. Eine Einigung über rechtlich umstrittene Beherbergungsverbote wurde jedoch zunächst auf den 8. November vertagt. Bis dahin soll die Maßnahme demnach auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Den Ländern steht es bis dahin frei, entsprechende Regelungen in ihren Verordnungen abzuschaffen. Dem Vernehmen nach wollen Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Hamburg zunächst bei Beherbergungsverboten bleiben, dagegen könnten die Regelungen in Sachsen und im Saarland schon bald kippen.

Jost Müller-Neuhoff (Tsp) kann die verfassungsrechtliche Kritik an Beherbergungsverboten nachvollziehen, plädiert jedoch auch für den Fall, dass Gerichte Beherbergunsgverbote kippen sollten, dies nicht sofort als "Vollversagen" der Politik zu brandmarken. "Es ist die falsche Zeit", so Müller-Neuhoff, "für Rechthaberei und politische Triumphe".

Umsetzung EU-Urheberrechtsreform: Nach zwei "Diskussionsentwürfen" hat das Bundesjustizministerium nun einen umfassenden Referentenentwurf für eine Urheberrechtsreform vorgelegt und Länder und Verbände um Stellungnahmen gebeten. Damit sollen insbesondere zwei EU-Richtlinien umgesetzt werden. Inwiefern Leistungsschutzrechte für Verlage sowie die sogenannten Uploadfilter Eingang in die Reformpläne gefunden haben, darüber gibt die FAZ (Axel Weidemann) einen Überblick. LTO (Annelie Kaufmann) stellt darüber hinaus noch die Änderungen gegenüber vorigen Entwürfen heraus und greift die Kritik der Netzaktivistin Julia Reda auf, die für die Gesellschaft für Freiheitsrechte arbeitet.

Verkleinerung des Bundestags: Rechtsprofessor Matthias Rossi kritisiert auf LTO die derzeitigen Reformpläne zur Verkleinerung des Bundestags. Der bewusste Verzicht auf den Ausgleich aller Überhangmandate verletze die verfassungsgerichtlich nachgezogenen Grenzen und es sei alles andere als sicher, dass der kommende Bundestag maßgeblich kleiner werden wird. Anstatt – wie derzeit – am geltenden System mit Feinkorrekturen herumzudoktern, sei vielmehr ein grundlegender Systemwechsel angezeigt, der gegebenenfalls sogar durch das Volk in unmittelbarer Abstimmung zu legitimieren sei.

Justiz

BVerfG zum Asylverfahren: Bei der Prüfung eines Asylantrags müssen die Gerichte den substantiierten Vortrag einer Asylsuchenden zur Sklaverei in ihrem Herkunftsstaat berücksichtigen und aufklären. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht im Fall einer Mauretanierin, die sich gegen die Ablehnung ihrer Asylklage durch das Verwaltungsgericht Greifswald und die Nichtzulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern wandte. Ihre Verfassungsbeschwerde sei offensichtlich begründet, so die Karlsruher Richter in der jetzt veröffentlichten Entscheidung. SZ (Wolfgang Janisch) und LTO berichten.

BGH zu Fotofahndung in Bild-Zeitung: Die FAZ, spiegel.de sowie ausführlich für LTO der Rechtsanwalt Martin W. Huff berichten nun insbesondere über die Entscheidungsgründe des Bundesgerichtshofs zur Berichterstattung der Bild-Zeitung im Zusammenhang mit den Plündereien während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg. Die Fotos seien Bildnisse der Zeitgeschichte, wodurch sie einen großen Informationswert für die Öffentlichkeit erhielten, hinter dem das Schutzinteresse der Abgebildeten zurücktrete. Der BGH habe mit diesem Urteil seine medienfreundliche Rechtsprechung fortgesetzt, was Huff begrüßt.

BGH zur Weitergabe von Tatort-Selfies: Auch Selbstaufnahmen eines Tatopfers können Gegenstand einer unbefugten Weitergabe von Bildaufnahmen im Sinne des § 201a Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB) sein. Dort wird die wissentlich unbefugte Weitergabe von Bildaufnahmen unter Strafe gestellt, wenn sie den höchstpersönlichen Lebensbereich des Abgebildeten verletzt. Wie der BGH laut LTO nun entschied, ist dafür nicht notwendig, dass die Aufnahme "von einem anderen" hergestellt wurde; eine Auslegung der Norm habe ergeben, dass auch Selfies von der Vorschrift erfasst sein können.

BVerwG zu Salmonellen in Dönerspießen: Ein Lebensmittelunternehmen muss bereits in den Verkehr gebrachte und mit Salmonellen kontaminierte Fleischdrehspieße zurücknehmen. Das entschied laut LTO das Bundesverwaltungsgericht und verwarf damit das Argument des Unternehmens, ein Hinweis auf ein ordnungsgemäßes Durchgaren reiche aus, um Gesundheitsgefährdungen vermeiden zu können.

OLG Naumburg – Angriff auf Synagoge: Auch am 17. Prozesstag gab es wieder deutliche Kritik an der Aufklärungsarbeit des Bundeskriminalamtes. Dies hat einige der Nebenklagevertreter nun dazu gebracht, eigene Experten zu benennen und diese zum Prozess zu laden. LTO zufolge sollen so vor allem bessere Erkenntnisse aus den Internet-Aktivitäten des angeklagten Attentäters von Halle gewonnen werden.

LG Köln zu Kindesmissbrauch Bergisch Gladbach: Der kürzlich im Missbrauchsfall Bergisch Gladbach zu zwölf Jahren Haft verurteilte Jörg L. hat Revision gegen die Entscheidung des Kölner Landgerichts eingelegt. Nun muss sich voraussichtlich der Bundesgerichtshof mit dem Fall von Jörg L. beschäftigen, der als Schlüsselfigur im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach gilt. faz.net berichtet.

Recht in der Welt

EuGH – ungarisches Hochschulgesetz: Für den JuWissBlog hat der Akademische Rat Felix Boor nun ebenfalls das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum ungarischen Hochschulgesetz vorgestellt und sich mit dessen dogmatischer Begründung befasst. In einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn hatte der EuGH entschieden, dass das ungarische Hochschulgesetz, das faktisch die weitere Lehrtätigkeit der von George Soros gegründete Central European University (CEU) in Ungarn untersagte, nicht mit Europarecht vereinbar ist.

Griechenland – Goldene Morgenröte: Der Anführer der rechtsextremistischen Partei "Goldene Morgenröte", Nikos Michaloliakos, wurde nun von einem Gericht in Athen zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt, sechs weitere führende Mitglieder müssen zwischen zehn und 13 Jahren in Haft. Vergangene Woche erst hatte das Gericht die Parteiführung schuldig gesprochen, eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben, wie SZ und spiegel.de berichten.

Finnland – sexuelle Belästigung: In Finnland gibt es laut spiegel.de Pläne, die Definition von sexueller Belästigung zu erweitern und künftig auch "verbale Belästigung, Belästigung durch Bilder oder Nachrichten, das Fotografieren von anderen oder durch Selbstentblößung" zu erfassen. Damit könnte insbesondere das Verschicken von "Dick Pics", Penisbildern also, auch bekannt als "Cyber Flashing", zu einer Geldstrafe oder zu einer Haft bis zu sechs Monaten führen.

Malta – Daphne Caruana Galizia: Die SZ (Hannes Munzinger) und die Zeit (Holger Stark/Fritz Zimmermann) schildern ausführlich die Hintergründe der Tötung der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia vor drei Jahren und geben einen Überblick über den aktuellen Stand der Ermittlungen sowie die Verstrickung der Regierung in das Mord-Komplott.

Sonstiges

Karriere in der Justiz: Bis zum Jahr 2030 scheiden rund 40 Prozent der heute aktiven Richter und Staatsanwälte altersbedingt aus dem Dienst aus, berichtet der Deutsche Richterbund laut FAZ (Marcus Jung). Allein deshalb gilt es, mehr als 10.000 Richter und Staatsanwälte zu ersetzen, hinzu kommen noch neue Stellen etwa im Steuerstrafrecht oder im Bereich Cyberkriminalität. Der sinkenden Beliebtheit einer Karriere in der Justiz unter Absolventen soll nun mit einem Absenken der Einstiegsvoraussetzungen und einem Anheben der Besoldung entgegengewirkt werden. In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern etwa wurde bereits die Vorgabe des Prädikatsexamens aufgegeben.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jpw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Oktober 2020: Geld­wä­sche bei jeder Vortat? / Rück­zieher beim gene­ri­schen Femin­inum / Keine Einigung über Hotelverbote . In: Legal Tribune Online, 15.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43107/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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