Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. Oktober 2020: Weib­liche Formen im Insol­venz­recht / Streit um BFH-Prä­si­dent­schaft / Straf­bar­keit für "ver­het­zende Belei­di­gung"?

12.10.2020

In einem Gesetzentwurf des Justizministeriums findet sich über 600 mal die weibliche Form. Es gibt Streit um die Leitungsposten am Bundesfinanzhof. Justizministerin will Straftatbestand "verhetzende Beleidigung" einführen.

Thema des Tages

Generisches Femininum im Insolvenzrecht: Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts verwendet an mehr als 600 Stellen die weibliche Form, hat RND (Andreas Niesmann) festgestellt. Aus dem Justizmininisterium heißt es dazu, das Femininum sei in dem Gesetzentwurf nur deshalb verwendet worden, weil es in den meisten Fällen um juristische Personen wie Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung gehe, und die in der Regel weiblich seien. Allerdings tauchten, so RND, im Entwurf auch Geschäftsleiterinnen, Kleinstunternehmerinnen und Verbraucherinnen auf, die für gewöhnlich natürliche Personen seien und demnach auch ein biologisches Geschlecht hätten.

Rechtspolitik

BFH-Leitungsposten: Um den Präsidenten- und den Vizepräsidentenposten des Bundesfinanzhofs gibt es einen Konflikt zwischen dem Bundejustizministerium und dem Verein der Richter am BFH. Vorgesehen ist, dass der bisherige Leiter der Zentralabteilung im Justizministerium Nordrhein-Westfalen, Hans-Josef Thesling, das Präsidentenamt und die bisherige Präsidentin des Finanzgerichtes des Saarlandes, Anke Morsch, das Vizepräsidentenamt übernehmen sollen. Beide waren erst am letzten Donnerstag im Richterwahlausschuss zu BFH-Richtern gewählt worden. Kritiker monieren, dass beiden jegliche Erfahrung als Rechtsmittelrichter fehle. Bisher war dies Voraussetzung für derartige Posten. Der Richterverein befürchtet eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Gerichts und der Unabhängigkeit der Justiz. Es berichten beck-aktuell (Joachim Jahn)Sa-FAZ und LTO.

"Verhetzende Beleidigung": Die Mo-SZ (Ronen Steinke) stellt die Pläne des Bundesjustizministeriums zur Einführung eines neuen Straftatbestandes der "verhetzenden Beleidigung" vor. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren soll demnach künftig belegt werden können, wer volksverhetzende Inhalte (das heißt, Aufstachelung zum Hass oder zu Gewalt gegen eine gesellschaftliche Gruppe) direkt an einen Angehörigen dieser entsprechenden Gruppe richtet. Außerdem wird ein Überblick gegeben, welche Äußerungen heute schon strafbar sind.

Hasskriminalität: Wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet, verteidigt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seinen Entschluss, das Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus vorläufig nicht zu unterzeichnen. Es sei nicht streitig, dass bestimmte Normen im Gesetz verfassungswidrig seien, habe das Bundespräsidialamt erklärt, die Regierung habe nunmehr in Aussicht gestellt, entsprechende Änderungsregelungen zur Herstellung der Verfassungsmäßigkeit beim Bundestag einzubringen.

In einem separaten Kommentar kritisiert Jost Müller-Neuhof (Tsp) das Vorgehen. Steinmeier habe hier nur eine Möglichkeit: hält er das Gesetz für nicht korrekt, müsse er seine Unterschrift verweigern. Mit der Aussetzung der Ausfertigung dagegen werde die Pflicht des Staatsoberhaupts aufgeweicht, korrekt erlassene Gesetze zu unterschreiben und in Kraft treten zu lassen. Steinmeiers Maßnahme könnte auch in nachfolgenden Fällen als reizvolle Alternative erscheinen, mit streitigen Vorhaben umzugehen.

Kinderschutz: Henrike Rossbach (Mo-SZ) kommentiert die Pläne des Bundesfamilienministeriums zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Gerichte sollen künftig auch die dauerhafte Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie anordnen können. Dafür bedürfe es aber strenger Beteiligungs- und Unterstützungsrechte der betroffenen Eltern, meint Rossbach. Wenn der Staat in den Bereich der Familie eingreife, sei das nie trivial, umso fester müsse der Boden sein, von dem aus er agiere. 

Wahlrecht: Rechtprofessor Bernd Grzeszick anaylsiert auf LTO die vom Bundestag verabschiedete Reform des Wahlrechts. Die Neuregelung bremse das potentielle Wachstum des Bundestages zwar nur relativ schwach, verfassungsrechtlich sei aber eine die Größe begrenzende Reform erst dann geboten, wenn anderenfalls die Funktionsfähigkeit des Bundestages erkennbar gefährdet wäre.

Verantwortungseigentum: Die Direktorin des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen Birgit Weitemeyer hat sich für LTO den Vorstoß zur Schaffung einer neuen Gesellschaftsform angeschaut. Eine Gruppe von Unternehmen hat vorgeschlagen, dass es künftig ein "Verantwortungseigentum" geben soll, mit dem sichergestellt wird, dass Unternehmenskapital vorrangig dem Unternehmenszweck dient und nicht unbegrenzt personalisiert werden kann. Für die Autorin ist der Titulierung als "Verantwortungseigentum" ein gewisser Etikettenschwindel, denn natürlich können die Verantwortungseigentümer freiwillig verantwortlich handeln und die heute auftretenden Initiatoren haben dies sicher fest vor. Aber dies würden viele deutsche Unternehmer heute schon in den unterschiedlichsten Unternehmensformen tun und die Nachfolger könnten auch mit der neuen Rechtsform auf eine solche Unternehmensführung nicht dauerhaft verpflichtet werden.

Vorratsdatenspeicherung: Die CDU/CSU drängt nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes darauf, zur Bekämpfung von Kinderpornografie die Speicherung von Internetadressen für mehrere Monate zu ermöglichen, meldet der Spiegel (Wolf Wiedmann-Schmidt). Der Vize-Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei schlägt vor, dies im Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu verankern, das demnächst im Bundestag beraten werden soll.

Reiner Burger (FAS) meint, dass die Bundesregierung jetzt umgehend prüfen müsse, wie der durch den EuGH eingeräumte Spielraum ausgeschöpft werden könne.

NetzDG: Rechtsprofessor Arnd Diringer widmet sich in seiner Gastkolumne in der WamS kritisch der vom Bundesjustizministerium durchgeführten Evaluation des NetzDG. Schon jetzt könne festgestellt werden, dass das Gesetz ein Exportschlager sei, die autoritären Regime von Singapur, Russland und jüngst auch der Türkei hätten gesetzliche Regelungen zur Einschränkung der freien Meinungsäußerung unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das deutsche Gesetz etabliert.

Abmahnungen: Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbes, das dem Geschäftsmodell Abmahnmissbrauch die Grundlage entziehen soll, kann in Kraft treten. Wie die Sa-FAZ (Corinna Budras) meldet, hat der Bundesrat am vergangenen Freitag der Neuregelung zugestimmt.

Hartz-IV für EU-Ausländer: Der Bundestag hat einen Vorschlag der Bundesregierung abgelehnt, mit dem der Zugang schutzbedürftiger EU-Bürger zu Hartz-IV-Leistungen erschwert werden sollte. Nach dem Willen der Bundesregierung sollte künftig für einen Anspruch nicht mehr eine positive "fiktive" Prüfung eines Aufenthaltsrechtes durch die Sozialbehörden reichen, sondern es sollte nur dann Hartz-IV gezahlt werden, wenn ein echter Aufenthaltstitel von der zuständigen Ausländerbehörde festgestellt wurde. Diesem Vorstoß wurde nun im Bundestag von allen Fraktionen mit Ausnahme der AfD eine Absage erteilt. taz.de (Christian Rath) berichtet.

Unternehmenssanktionen: Den Gesetzentwurf zum Verbandssanktionenrecht stellt jetzt auch deutschlandfunk.de (Peggy Fiebig) vor. Die Unions-Fraktion fordert Nachbesserungen, so wie vorgeschlagen könne man dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Infektionsschutzgesetz: Die SPD-Bundestagsfrak­ti­on plant eine Initia­ti­ve zur Ände­rung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes, die dem Bund ermög­lichen würde, bundeseinheit­li­che Rege­lun­gen zu erlas­sen, etwa bei Reisebeschränkungen. Das erwähnt die Sa-FAZ (Heike Schmoll/Corinna Budras) in einem Artikel über aktuelle Corona-Maßnahmen.

Laut Mo-FAZ (Alexander Haneke) fordert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, zudem, dass "das Parlament" bei Coronamaßnahmen viel mehr Mitsprache haben müsse. Der jetzige Zustand sei verfassungsrechtlich bedenklich. Auch der Berliner Rechtsprofessor Christoph Möllers findet, dass es längst an der Zeit sei, die Corona-Maßnahmen parlamentarisch zu verhandeln, der Erlass der bisherigen Maßnahmen als Rechtsverordnungen führe dazu, dass ihnen weder eine öffentliche Debatte vorausgegangen war noch schriftliche Begründungen niedergelegt wurden. 

Reichskriegsflagge: Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat mit breiter Mehrheit dafür gestimmt, die Reichskriegsflagge per Erlass der Landesregierung zu verbieten. Das meldet LTO. Die Reichskriegsflagge werde regelmäßig von rechtsextremen Parteien und Organisationen in der Öffentlichkeit zur Schau gestellt, hieß es zur Begründung. Die Flagge sei zu einem Identifikationssymbol dieser Gruppierungen geworden.

Gesetzgebung und Föderalismus: Aus den Ländern kommt Kritik an der Zusammenarbeit mit dem Bund bei Gesetzgebungsvorhaben. Die Länder haben das Gefühl, in der Gesetzgebung immer öfter übergangen zu werden. Bremen und Hamburg haben deshalb ein Papier erarbeitet, über das die Sa-FAZ (Alexander Haneke) berichtet und das auf der kommenden Justizministerkonferenz im November verabschiedet werden soll. So seien die Fristen von Seiten des Bundes oft so knapp, dass die Länder selbst dann keine angemessenen Stellungnahmen abgeben könnten, wenn die Beamten Sonderschichten einlegten, heißt es darin.

Justiz

Stephan Harbarth im Interview: Im Interview mit dem RND (Daniela Vates, Steven Geyer) spricht der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Stephan Harbarth unter anderem über die Rolle des Gerichtes in Corona-Zeiten, über den Vorwurf, das Gericht mische sich zu sehr in Politik ein und über Unterschiede zum amerikanischen Supreme Court. Er lehnte die Möglichkeit, künftig nicht nur die Urteilsverkündungen, sondern auch die Verhandlungen live im Fernsehen zu übertragen, nicht grundsätzlich ab.

BVerfG und Supreme Court: Im RND (Steven Geyer) wird das Bundesverfassungsgericht mit dem US-amerikanischen Supreme Court verglichen. Vor allem die Begrenzung der Amtszeit eines deutschen Verfassungsrichters, wird als Ursache ausgemacht, dass hierzulande eine Richterwahl nicht in eine Schlammschlacht ausarte. Der Anreiz für die Politik, ihre Weltsicht in Karlsruhe zu verankern, sei da kleiner.

BVerfG – Ceta / Beherbergungsverbot: Die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag zum Ceta-Freihandelsvertrag wird statt um 10 Uhr erst um 12 Uhr beginnen. Grund: Berliner Politiker und Ministerialbeamte dürfen aufgrund des baden-württembergischen Beherbungsverbots nicht mehr in Karlsruhe übernachten und können daher erst vormittags anreisen, meldet die Mo-BadZ (Christian Rath).

LG Braunschweig – Ex-VW-Chef Winterkorn: Die Sa-FAZ (Martin Gropp, Christian Müßgens) befasst sich jetzt auch mit dem anstehenden Strafverfahren gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden des Volkswagenkonzerns Martin Winterkorn, dem im Zusammenhang mit dem Dieselskandal "gewerbs- und bandenmäßiger Betrug" vorgeworfen wird. Allein die Klageschrift umfasse 692 Seiten, die Ermittlungsakten, auf die sich die Staatsanwaltschaft beziehe, weitere 75000 Seiten.

Christian Müßgens (Sa-FAZ) kritisiert die lange Zeitdauer der Ermittlungen, sie untergrabe das Vertrauen in den Rechtsstaat. Betroffene Autofahrer, aber auch normale Bürger und Mitarbeiter in der Industrie, wollten endlich wissen, wer ihnen dieses Debakel eingebrockt habe.

AGH Hamm zu "Rechtsanwalt am OLG": Der nordrhein-westfälische Anwaltsgerichtshof in Hamm hat eine missbilligende Belehrung der zuständigen Rechtsanwaltskammer gegenüber einem Rechtsanwalt, der sich selbst auf seinem Briefkopf als "Rechtsanwalt am Oberlandesgericht" bezeichnete, bestätigt. Mit dem Zusatz verschaffe sich der Berufsträger einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Kollegen und zusätzlich den Eindruck, ein öffentliches Amt zu bekleiden, so das Gericht laut LTO (Manuel Göken). Die Kammer hatte sich daran gestört, dass der Rechtsanwalt auf diese Weise mit einer "Selbstverständlichkeit" Werbung betreibe.

"Richter Knallhart": Ex-Bundesrichter Thomas Fischer stellt in seiner Kolumne auf spiegel.de den Hamburger Richter Johann Krieten als Vertreter der Spezies "Richter Knallhart" vor. Krieten hatte es unter anderem zu öffentlicher Aufmerksamkeit gebracht hat, indem er einem minderjährigen Angeklagten während der Verhandlung für einige Minuten in einen Haftraum einsperrte. Aktuell geht seine Verurteilung des Rappers "Gzuz" zu einer Haft- und daneben zu einer hohen Geldstrafe durch die Presse.

Recht in der Welt

USA – Nachfolge Bader-Ginsburg: Am Montag beginnt im US-Senat die Anhörung der für die Nachfolge von Supreme-Court-Richterin Ruth Bader-Ginsburg nominierten Amy Coney Barrett. Die Mo-FAZ (Majid Sattar) gibt eine politische Einordnung.

Frankreich – Attentat auf Charlie Hebdo: Die Mo-Welt (Martina Meister) schreibt über den Prozess gegen die Hintermänner des Attentats auf die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo. Unter anderem berichtet der Redakteur Fabrice Nicolino von den neuen Redaktionsräumen, die sich aus Sicherheitsgründen in einem Bunker an einer unbekannten Adresse befinden.

Sonstiges

Corona – Ticketrückerstattungen: Warum Käufer von Tickets von Drittanbietern bei coronabedingten Veranstaltungsabsagen im Regen stehen und deshalb geraten wird, die Finger von anonymisierten Ticketkäufen auf nicht autorisierten Internetplattformen zu lassen, erklärt Rechtsanwalt Josias Schreyer auf LTO.

Rechtsgeschichte – Wahrsagerei-Verbot: LTO (Martin Rath) erinnert an das kurz nach Kriegsende in Berlin erlassene Verbot des entgeltlichen Wahrsagens und versucht zu ergründen, was der Anlass für die Regelung war.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. Oktober 2020: Weibliche Formen im Insolvenzrecht / Streit um BFH-Präsidentschaft / Strafbarkeit für "verhetzende Beleidigung"? . In: Legal Tribune Online, 12.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43065/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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