Die juristische Presseschau vom 7. Oktober 2020: EuGH zu Vor­rats­da­ten­spei­che­rungen / EuGH zu unga­ri­schem Hoch­schul­ge­setz / vor­ge­täuschte poli­ti­sche Gewalt in Nor­wegen

07.10.2020

Der EuGH erlaubt die anlasslose Speicherung von IP-Adressen. Zudem verurteilt der EuGH Ungarn wegen Vertreibung der Soros-Universität. In Norwegen begann ein Prozess gegen die Freundin des Ex-Justizministers wegen Vortäuschung von Gewalt. 

Thema des Tages

EuGH zu Vorratsdatenspeicherungen: Der Europäische Gerichtshof hat in drei Fällen aus Frankreich, Belgien und Großbritannien ein neues Grundsatzurteil zur Vorratsdatenspeicherung gefällt. Dabei betont der EuGH erneut, dass die anlasslose Massenspeicherung der Daten von Telefon- und Internetkunden grundsätzlich gegen die im Lichte der Grundrechtecharta ausgelegte E-Privacy-Charta verstößt. Damit ist für die SZ (Wolfgang Janisch) klar, dass das deutsche Gesetz von 2015 gegen EU-Recht verstößt. Anders als in früheren Entscheidungen von 2014 und 2016 betont der EuGH diesmal aber vor allem die Ausnahmen, in denen EU-Staaten doch eine Vorratsdatenspeicherung einführen können. Wichtigste Ausnahme ist laut taz (Christian Rath) die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen. Damit werde die Hauptforderung der Polizei erfüllt. Eine generelle Vorratsdatenspeicherung, auch von Verbindungs- und Standortdaten hält der EuGH im Falle einer ernsthaften Bedrohnung der nationalen Sicherheit für möglich, wenn sie - etwa nach einem Anschlag - zeitlich begrenzt eingeführt wird. LTO (Markus Sehl) beleuchtet auch die Reaktionen auf das Urteil sowie die noch ausstehenden Gerichtsverfahren zum deutschen Gesetz. Es berichten auch die FAZ (Corinna Budras) und swr.de (Bernd Wolf).

Wolfgang Janisch (SZ) hält das EuGH-Urteil für richtig, es berge aber beträchtliche Risiken, denn der Gesetzgeber neige bei Fragen der Inneren Sicherheit zur Maßlosigkeit. Christian Rath (taz) findet es bedenklich, dass der EuGH auf den Druck der EU-Staaten reagierte. Es sei aber ein kluger Kompromiss, die Speicherung von IP-Adressen zu erlauben, weil hier der Bedarf der Polizei am größten ist und diese Daten am wenigsten schutzwürdig sind. Reinhard Müller (FAZ) betont, dass es jetzt auf die Ausgestaltung durch den Gesetzgeber ankomme. Dabei dürfe es keine Benachteiligung der Sicherheitsbehörden geben. "Wer dem Rechtsstaat nur Steinzeitmethoden zugestehen will, mag die Freiheit schützen – aber vor allem die der Schwerkriminellen und Staatsfeinde."

Rechtspolitik

EU-Rechtstaatlichkeit: Die FAZ (Thomas Gutschker) schildert die Interessenlagen im Europäischen Parlament vor Beginn der Trilog-Verhandlungen über den geplanten Finanzsanktions-Mechanismus für Staaten mit Rechtsstaats-Defiziten. Die vier proeuropäischen Fraktionen (Christdemokraten, Sozialisten, Liberale und Grüne) stellten ambitionierte Bedingungen für ihre Zustimmung. Die Christdemokraten nehmen Ungarn nicht mehr in Schutz, sondern gingen vorneweg. Dagegen stünden die Fraktionsvorsitzenden von Sozialisten und Liberalen unter Druck, nicht zuviel zu fordern, um das Corona-Hilfspaket nicht durch ein Veto von Ungarn und Polen zu gefährden. 

Verantwortungseigentum: Das Bundesjustizministerium zeigt sich skeptisch gegenüber dem Vorschlag einer GmbH in Verantwortungseigentum, man werde den Vorschlag aber prüfen. Ein Gesetzentwurf der Stiftung Verantwortungseigentum wurde gestern an alle Bundestagsabgeordneten verschickt und der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer persönlich überreicht. Die FAZ (Corinna Budras u.a.) schildert das Ereignis und die Diskussion. 

Bernd Freytag (FAZ) kommentiert: "Nicht jede Idee braucht eine neue Rechtsform. Am Ende dürfte vor allem die Bürokratie wachsen. Besser wäre es, das Stiftungsrecht zu entschlacken." In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt spricht sich SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil für den Reformvorschlag aus: "Das ist nichts anderes als eine Demokratisierung der Eigentümerschaft zum Wohle des Unternehmens und der Gesellschaft."

Urheberrecht: Die Rechtsprofessoren Katharina de la Durantaye und Michael Grünberger fordern in der FAZ eine Erneuerung des Urheberrechts, das noch auf veralteten Prämissen basiere und deshalb zu überkomplexen Lösungen führe. Unter anderem müsse das Urheberecht künfig von arbeitsteiligen Strukturen mit Urhebern, verwertenden Unternehmen und Verwertungsgesellschaften ausgehen. 

Kündigungsscoring: Der Doktorand Tristan Radtke stellt im Verfassungsblog fest, dass ein Kündigungsscoring gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung verstoßen würde. Es bestehe derzeit keine Rechtsgrundlage dafür, Verbraucherverträge zu speichern und auszuwerten, um das Risiko einer frühzeitigen Kündigung zu erkennen. Der nationale Gesetzgeber könnte aufgrund einer DSGVO-Öffnungsklausel hierfür jedoch eine gesetzliche Grundlage schaffen.

Strafrecht: LTO (Markus Sehl) stellt anhand einer parlamentarischen Antwort der Bundesregierung fest, dass diese die Wirkung von gesetzlichen Strafverschärfungen nicht systematisch untersucht. Ein bloßer Vergleich von Fallzahlen vor und nach einer Gesetzesänderung genüge nicht, aufwändigere Forschungsvorhaben seien aber nicht geplant. 

Justiz

EuGH zu Hartz IV für EU-Bürger: Auf Vorlage des Landessozialgerichts NRW entschied der Europäische Gerichtshof, dass ein arbeitslos gewordener Pole Anspruch auf Hartz IV-Leistungen hat, weil seine zwei Töchter in Deutschland zur Schule gehen. Entsprechende Leistungsausschlüsse im deutschen Sozialrecht seien hier nicht anzuwenden. Es berichten die FAZ (Marcus Jung) und LTO

LG Köln zu sexuellem Mißbrauch in Bergisch Gladbach: Das Landgericht Köln, hat Jörg L., eine Schlüsselfigur im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach zu 15 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er hatte seine 2017 geborene Tochter regelmäßig missbraucht und vergewaltigt und auch anderen Männern zur Verfügung gestellt. Es berichten die FAZ (Reiner Burger) und zeit.de (Christian Parth). In einem Kommentar lobt Daniel Deckers (FAZ) das Urteil, weil es den gesetzlichen Strafrahmen weitgehend ausschöpfe, was früher selbst bei schweren Taten nicht die Regel gewesen sei. Dies sei wichtiger als Strafrahmen zu verschärfen. 

LG Regensburg zu Mord an Maria Baumer: Der Angeklagte Christian F. wurde wegen Mordes an seiner Verlobten Maria Baumer acht Jahre nach der Tat zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach einem dreimonatigen Indizienprozess kam das Landgericht Regensburg in einer Gesamtschau zum Schluss dass F. seine Verlobte heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen tötete. So hatte er vor dem Verschwinden Baumers nach dem "perfekten Mord" gegoogelt. Es berichtet die SZ (Johann Osel).

LG München I zu polnischem Todespfleger: Das Landgericht München I hat einen polnischen Hilfspfleger wegen Mordes in drei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Mann soll in verschiedenen Pflegestellen die betreuten Menschen aus Bequemlichkeit und weil er sie bestehlen wollte, mit Insulin getötet haben. Weitere angeklagte Fälle konnten ihm nicht sicher nachgewiesen werden. Die SZ (Susi Wimmer) berichtet. 

OVG Berlin-BB zu Radwegen: Die von AfD-Politikern mit Klagen angegriffenen Pop-up-Radwege in Berlin können vorerst bestehen bleiben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg setzte ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bis zur Entscheidung im Eilverfahren vorläufig außer Vollzug. Nachdem der Berliner Senat zuvor fehlende Unterlagen zur jeweiligen Gefährdungssituation auf den Straßen vorgelegt hatte, sei der VG-Beschluss voraussichtlich falsch, so das OVG laut focus.de.

BVerwG – Fehmarnbelttunnel: Das Bundesverwaltungsgericht will seine Urteile über die Klagen gegen den geplanten Fehmarnbelttunnel zwischen Dänemark und Deutschland am 3. November verkünden. Geklagt hatten Umweltschützer, ein Fährunternehmen, die Stadt Fehmarn und ein Landwirt. LTO informiert über die Verhandlung der beiden letztgenannten Klagen. Den Klägern wurden vor Gericht jeweils Zusagen gemacht, um ihren Interessen entgegenzukommen. 

LG München I – Ex-Audi-Chef Stadler: Am zweiten Tag des Betrugsprozesses um die Manipulation von Audi-Dieselmotoren haben zwei angeklagte Motorenentwickler die beiden Mitangeklagten - Ex-Audi-Chef Rupert Stadler und den Leiter der Motorenentwicklung Wolfgang Hatz - beschuldigt. Es sei eine strategische Unternehmensentscheidung gewesen, aus dem "Clean Diesel" einen "Schummel-Diesel" zu machen. Es berichten das Hbl (Markus Fasse) und die SZ (Thomas Fromm)

LG Berlin – Kudamm-Raser: Vor dem Landgericht Berlin hat die dritte Rund in der strafrechtlichen Aufklärung einer tödlich verlaufenen Wettfahrt auf dem Kudamm begonnen. Vor Gerichts steht nur noch einer der beiden Wettfahrer, Marvin N. In seinem Fall hatte der Bundesgerichtshof die Verurteilung wegen Mordes aufgehoben, weil er das Fahrzeug des getöten Passanten nicht selbst gerammt hatte. Es sei auch kein gemeinsamer Tatentschluss zwischen N. und dem Rennpartner, der den Passanten unmittelbar getötet hatte, festgestellt gewesen. LTO (Pia Lorenz)  gibt einen Ausblick auf den Prozess. 

KG Berlin – Mord an Georgier im Tiergarten: An diesem Mittwoch beginnt vor dem Kammergericht Berlin der Mordprozess gegen einen Russen, der im Auftrag der russischen Regierung in Berlin einen georgischen Asylbewerber erschossen haben soll. In Vorberichten schildern LTO, die taz (Pascal Beucker) und die Welt (Alexej Hock) den bisherigen Ermittlungsstand. 

Recht in der Welt

EuGH – ungarisches Hochschulgesetz: Der Europäische Gerichtshof hat laut LTO festgestellt, dass das ungarische Hochschulgesetz, mit dem die Central European University von George Soros aus Ungarn vertrieben wurde, gegen EU-Recht verstößt. Das Gesetz, das als Voraussetzung für die Zulassung in Ungarn einen Lehrbetrieb im Heimatland forderte, verletze unter anderem das EU-Grundrecht der akademischen Freiheit sowie die Niederlassungsfreiheit. 

Norwegen – vorgetäuschte politische Gewalt: Vor dem Bezirksgericht Oslo hat der Prozess gegen die Lebensgefährtin des ehemaligen norwegischen Justizministers begonnen. Diese hatte kleinere Anschläge auf das Paar vorgetäuscht, für die in der öffentlichen Debatte eine antirassistische Theatergruppe verantwortlich gemacht wurde. Diese hatte den Justizminister, der der rechtspopulistischen Fortschrittspartei angehört, in einem Theaterstück politisch angegriffen. Die SZ (Kai Strittmatter) widmet dem Fall ihre Seite 3-Reportage. 

USA – renitente Standesbeamtin: Der US-Supreme Court lehnte laut FAZ (Christiane Heil) den Berufungsantrag einer Standesbeamtin ab, die sich vor fünf Jahren aus religiösen Gründen weigerte, ein homosexuelles Paar zu trauen. Die Frau landete damals in Beugehaft. 

USA –  Software und Urheberrecht: Am heutigen Mittwoch verhandelt der US-Supreme Court in einem spektakulären Prozess über die Frage, wie weit Urheberrechtsschutz in der Softwarebranche reichen sollte. Das Software-Unternehmen Oracle wirft Google vor, bei der Entwicklung von desen Betriebssystem Android unzulässigerweise Elemente von Oracles Programmiersprache Java verwendet und damit Urheberrechte verletzt zu haben, berichtet die FAZ (Roland Lindner).

Sonstiges

Brexit und Managerhaftung: Der Anwalt Matthias J. Annweiler beschreibt in der FAZ wie Aktionäre eines Unternehmens, dessen Vorstand sich nicht ausreichend auf den Brexit vorbereitet, die Abberufung des Vorstands fordern und Schadensersatz einklagen können. 

Vorgetäuschte Sexualstraftaten: Das Institut für Rechtsmedizin in Essen hat den Fortgang aller Sexual-Strafverfahren untersucht, zu denen das Institut zwischen 2000 und 2011 forensische Gutachten beisteuerte. Laut focus.de (Göran Schattauer) ergab sich, das in 12 Prozent der Fälle die Tat nur vorgetäuscht war, zum Beispiel indem das vermeintliche Opfer sich selbst Verletzungen beibrachte.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)   

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Oktober 2020: EuGH zu Vorratsdatenspeicherungen / EuGH zu ungarischem Hochschulgesetz / vorgetäuschte politische Gewalt in Norwegen . In: Legal Tribune Online, 07.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43027/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen