Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. Oktober 2020: Rechts­an­spruch auf Home­of­fice? / Debatte um BND-Gesetz / Pro­zess­be­ginn zum Tier­gar­ten­mord

05.10.2020

Arbeitsminister Heil will einen Anspruch auf 24 Tage Homeoffice pro Jahr schaffen. Der Gesetzentwurf zum novellierten BND-Gesetz stößt auf Kritik. Am Mittwoch beginnt der Prozess wegen des Mordes an einem Georgier im Berliner Tiergarten.

Thema des Tages

Homeoffice: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will einen Rechtsanspruch auf Homeoffice einführen und hat dazu einen Gesetzentwurf erarbeiten lassen. Im Gespräch mit der BamS (Angelika Hellemann/Thomas Block) stellt der Minister den Entwurf vor. Dort, wo es möglich ist, sollen alle Angestellten einen gesetzlichen Anspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr für mobile Arbeit bekommen. Laut SZ (Thomas Öchsner/Henrike Rossbach) sind Heils Pläne allerdings umstritten, der FDP beispielsweise gehen sie nicht weit genug. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Peter Weiß, wies die Pläne zurück, den Grünen hingegen ist der vorgeschlagene Mindestanspruch von 24 Tagen zu wenig, heißt es in der taz. Die FAZ (Corinna Budras) zitiert u.a. den Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer, für den rechtlich verbriefte 24 Tage Homeoffice an der Realität vorbeigehen und völlig aus der Luft gegriffen sind, sowie DGB-Chef Reiner Hoffmann, der sie für zu wenig hält. Auch das Hbl und die Welt fassen die wichtigsten Inhalte des geplanten Mobiles-Arbeiten-Gesetz zusammen.

Max Hägler (SZ) findet, dass der Vorschlag des Arbeitsministers ein guter Anstoß sei, um insgesamt über Lasten und Chancen beim Arbeiten zu diskutieren. Für Heike Göbel (FAZ) ist er dagegen eine überflüssige Regulierung. Mit der Definition des 24-Tage-Mindeststandards mische sich die Koalition in den Kern unternehmerischer Entscheidungen ein. Ulrike Herrmann (taz) sieht beim Thema Homeoffice gleichlaufende Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, es blieben aber noch zahlreiche Frage offen.

Rechtspolitik

BND-Gesetz: Gegen den Entwurf für ein novelliertes BND-Gesetz formiert sich Kritik in der CDU, schreibt die FAS (Konrad Schuller). Im Text wird der Abgeordnete Patrick Sensburg mit den Worten zitiert, der Referentenentwurf, der letzte Woche bekannt wurde, könne "die Arbeit des BND gefährden", weil er zur Überwachung von Abhörpraktiken des BND im Ausland einen Kontrollrat vorsehe, der ständig "in die Details des Tagesgeschäfts" eingreifen solle. Dadurch drohe die deutsche Auslandsaufklärung "stark eingeschränkt" zu werden. Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die mangelnde Kontrolle des Geheimdienstes gerügt hatte.

Auch "Reporter ohne Grenzen" kritisiert den Gesetzentwurf, so die taz (Christian Rath). allerdings mit anderer Stoßrichtung. Die Bundesregierung versuche, dem Bundesnachrichtendienst auch künftig größtmögliche Freiheiten bei der Überwachung journalistischer Kommunikation im Ausland zu gewähren. Wer als "Journalist" geschützt werde, entscheide der BND letztlich selbst.

Verantwortungseigentum: Für eine neue Gesellschaftsform haben sich laut Hbl (Till Hoppe/Thomas Sigmund) mehr als 600 Unternehmen und Experten ausgesprochen. Über eine "Gesellschaft in Verantwortungseigentum" sollen Firmengründer sicherstellen können, dass sich die Betriebe in ihrem Sinne dauerhaft fortführen lassen, Gewinne im Betrieb verbleiben und sich mögliche Nachfolger ausschließlich an den Firmenzielen orientieren müssen. Die Steuer- und Finanzkommission der CDU/CSU-Mittelstands- und Wirtschaftsunion will am Montag einen Beschluss fassen, in dem die Pläne abgelehnt werden. Schon der Begriff sei irreführend, weil hier Eigentum und Verantwortung entkoppelt werden. Die FAZ (Corinna Budras) erläutert die Grundidee, nach der Stimmrechte und Eigentum getrennt werden sollen. Eine solche Trennung sei auch heute schon möglich, nach Auffassung der Befürworter bislang allerdings nur über ein kompliziertes und teures Stiftungsmodell. Auch der Spiegel (Anton Rainer) berichtet über die Diskussion.

Arbeitsschutz in der Fleischindustrie: Dass die Zeitarbeitsbranche gegebenenfalls gegen das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung klagen will, hat das Hbl (Frank Specht/Katrin Terpitz) erfahren. Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister sieht das Verbot durch nichts gerechtfertigt und fürchtet, dass eine Branche in Misskredit gebracht wird, in der knapp 840.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeiten.

Hartz IV für EU-Ausländer: Die taz (Christian Rath) berichtet über Pläne der Bundesregierung, Hartz IV-Leistungen für EU-Ausländer zu erschweren. Dabei soll eine Entscheidung des Bundessozialgerichts von 2013 ausgehebelt werden, derzufolge der gesetzliche Leistungsausschluss für jene, die sich nur zur Arbeitssuche oder zur Kinderbetreuung in Deutschland aufhalten, dann nicht gilt, wenn sie wegen eines anderen Grundes Anspruch auf Aufenthalt in Deutschland haben. Diese "fiktive Prüfung" eines Aufenthaltsrechts durch die Sozialbehörden soll künftig nicht mehr zulässig sein, so der Gesetzentwurf, vielmehr soll nur ein ausdrücklich von einer Ausländerbehörde festgestelltes Aufenthaltsrecht genügen. An diesem Montag findet im Bundestag eine Anhörung statt, am Freitag soll das Gesetz beschlossen werden.

Medienarbeit der Strafjustiz: Das Land Hamburg will bei der nächsten Justizministerkonferenz im November die Schaffung einer gesetzliche Grundlage für die Justiz-Medienarbeit anregen, schreibt LTO (Annelie Kaufmann). Es geht um die Frage: Was dürfen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei über laufende Verfahren mitteilen und welche Auskünfte können Medienvertreter verlangen? Bisher fehlen dazu ausdifferenzierte Regelungen.

EU-Anti-Terrorismus-Verordnung: netzpolitik.org (Alexander Fanta) berichtet über Bemühungen der Bundesrepublik im Rahmen der Verhandlungen zur geplanten EU-Verordnung gegen Terrorpropaganda, die Löschverpflichtungen für Diensteanbieter im Netz zu verschärfen. Der deutsche Kompromissvorschlag sieht für Plattformen weitaus strengere Auflagen als das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vor. Das NetzDG enthält eine Mindest-Löschfrist von 24 Stunden, die neue EU-Verordnung würde diese Frist für terroristische Inhalte in "außergewöhnlichen Fällen" auf eine Stunde heruntersetzen.

EU und Menschenrechte: Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Alexander Graf Lambsdorff kritisiert im FAZ-Einspruch den immer noch nicht erfolgten Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Dabei sei die Bindung des Handelns der EU-Institutionen an europäische Menschenrechtsstandards und deren unabhängige Kontrolle durch den EGMR ein politisch wie rechtlich wichtiger nächster Schritt der europäischen Integration.

EU – Rechtsstaatsbericht: Die Forschungsassistentin Sonja Priebus stellt im Verfassungsblog (in englischer Sprache) den ersten der künftig jährlich erscheinenden Rule of Law Reports der EU-Kommission vor. Allerdings könne der Bericht die bedenklichen Entwicklungen in Polen und Ungarn nicht beeinflussen, bedauert Priebus. Dafür käme er zu spät, außerdem brauche die EU hier stärkere Instrumente.

Kopftuch bei Rechtsreferendarinnen: Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz widmet sich im Verfassungsblog der aktuellen Auseinandersetzung um die vom Präsidenten des Berliner Kammergerichtes eingeräumte Möglichkeit, dass Rechtsreferendarinnen mit Kopftuch in der staatsanwaltlichen Station künftig die Anklageverlesung und Sitzungsvertretung übernehmen dürfen, wenn eine Ausbildungsperson sichtbar zugegen ist. Der Hauptrichter- und Staatsanwaltsrat des Landes Berlin meint, diese Verwaltungsvorschrift ohne Weisung des Justizministers für die Staatsanwaltschaften nicht beachten zu müssen. Diese Abwehrreflexe würden erkennbar mit Mentalitäten zusammenhängen, die schon das aggressive "Neutralitätsgesetz" prägten, meint Gärditz. Ferment dieser Regelung sei eine Melange aus anti-religiösen Ressentiments, in denen westdeutsche Boheme und DDR-Hauptstadteliten schnell ihre innere Einheit fanden, und einem muffigen Provinzialismus spezifisch Berliner Provenienz.

Kinderrechte ins GG: Wie der Spiegel (Lydia Rosenfelder) meldet, droht das Vorhaben zu scheitern, Kinderrechte in Grundgesetz aufzunehmen. Die Union befürchtet bei dem durch das SPD-geführt Bundesjustizministerium betriebenen Gesetzgebungsverfahren eine Schwächung der Elternrechte.

Justiz

LG Berlin – Mord an Georgier im Tiergarten: Am Mittwoch beginnt der Prozess um den Mord an einem tschetschenischen Exil-Georgier im Berliner Tiergarten. Der Spiegel (Roman Dobrokhotov/Christo Grozev u.a.)  gibt einen Ausblick auf den auch politisch brisanten Prozess, denn vor Gericht werde dann nicht nur ein Mord eines Russen an einem Georgier verhandelt, sondern auch das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Russland. Generalbundesanwalt Peter Frank wirft dem Angeklagten vor, einen Auftragsmord für "staatliche Stellen der Zentralregierung der russischen Föderation" begangen zu haben.

BFH zu häuslichem Arbeitszimmer für Syndici: beck-aktuell (Joachim Jahn) informiert über eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom Juni, wonach auch für Syndikusanwälte die Höchstgrenze von 1250 Euro für die steuerliche Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers gilt. Die Obergrenze für den Abzug von Aufwendungen für Tätigkeiten im Heimbüro gelte nur dann nicht, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

OLG Koblenz – Folter in Syrien: Vom Prozess gegen Mitglieder des syrischen Regimes vor dem Oberlandesgericht Koblenz berichtet die FAS (Julian Staib). Der Senat behandele den Prozesse wie einen x-beliebigen Strafprozess und verkenne die weltweite Bedeutung dieses Pilotverfahrens, etwa wenn er ausländischen Journalisten eine Übersetzung verweigert. 

OLG Hamburg zu IS-Rückkehrerin Omaima A.: Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland hat das Oberlandesgericht Hamburg eine 36-jährige IS-Rückkehrerin zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Über die Urteilsverkündung berichtet spiegel.de (Julia Jüttner). Omaima A. war die erste Frau, die in Hamburg wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der Terrormiliz vor Gericht stand.

OVG Nordrhein-Westfalen zur Ladenöffnung am Sonntag: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat erneut eine Regelung zur Ladenöffnung an mehreren Sonntagen gekippt. Das OVG kritisiert seit langem, dass das zuständige Landesministerium die Städte und Gemeinden durch entsprechende Regelungen in der Corona-Schutzverordnung des Landes immer wieder "zu verfassungswidrigen Entscheidungen" verleite und viele gleichzeitig davon abhalte, "offenkundig rechtswidrige Verordnungen selbstständig aufzuheben", heißt es auf LTO

LG Wiesbaden – Cum Ex: Im Wiesbadener Cum-Ex-Verfahren hat einer der Hauptbeschuldigten, der Neuseeländer Paul Mora, dem Gericht geschrieben, er werde nicht zum Prozess anreisen. Wie bloomberg.com (Karin Mattussek) (in englischer Sprache) schreibt, verschärft das die Komplikationen in dem komplexen Verfahren, das auch wegen der steigenden Infektionszahlen vor Problemen steht: Zwei andere Angeklagte leben im Ausland in Risikogebieten, für die bei Einreise eine Quarantänepflicht gilt. Eigentlich soll die Hauptverhandlung am 20. Oktober beginnen.

LG München I zu Betriebsschließungs-Versicherung: Friederike Krieger (SZ) kommentiert die Entscheidung des Landgerichtes München I von letzter Woche zur Zahlungspflicht im Rahmen einer Betriebsschließungs-Versicherung. Sie rät den Versicherungsunternehmen, weniger auf ihre Anwälte als vielmehr auf ihre Kunden zu hören. Statt bis zum Bundesgerichtshof zu prozessieren, sollten sie zur Vernunft kommen und sich endlich mit ihren Kunden auf angemessene Vergleichssummen einigen. Das Landgericht München I hatte entschieden, dass die Versicherungskammer Bayern dem Pächter des Münchner Augustiner-Kellers rund eine Million Euro zahlen muss. Die VKB hat angekündigt, in Berufung zu gehen.

VG Hamburg zur Festsetzung von Schiffen von Mare Liberum: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat laut LTO einem Eilantrag der Flüchtlingsrettungsorganisation Mare Liberum stattgegeben und entschieden, dass die Behörden zwei Schiffe, die die Menschenrechtslage für Migranten an der türkisch-griechischen Seegrenze beobachten sollten, nicht länger festsetzen darf. Grund der Anordnung durch das Verkehrsministerium waren fehlende Schiffssicherheitszeugnisse. Das Ministerium hatte, nachdem es bereits einmal mit einer Festhalteverfügung vor Gericht gescheitert war, die entsprechende Rechtsgrundlage geändert. Das aber hätte nach EU-Recht der Europäischen Kommission angezeigt werden müssen, um wirksam zu werden.

VG Potsdam – Hohenzollern: Die FAZ (Andreas Kilb) fasst den aktuellen Stand bei der Auseinandersetzung des Landes Brandenburg mit den Nachkommen des letzten deutschen Kaisers zusammen. Anlass ist eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag. Die Hohenzollern fordern nicht nur erhebliche Vermögenswerte zurück, sondern auch ein Mitspracherecht bei der Gestaltung von Ausstellungen, in denen Dauerleihgaben der Familie gezeigt werden.

Klagen gegen Porsche: Rund 200 Klagen wegen mangel­haf­ter Infor­ma­ti­on der Aktio­nä­re über den VW-Diesel-Skan­dal liegen gegen die Porsche SE als größte Aktionärin von VW laut FAZ (Susanne Preuß) vor. Das wurde auf der digitalen Hauptversammlung der Holding am vergangenen Freitag bekannt. 

Recht in der Welt

Irland - Subway-Sandwich: Der irische Supreme Court hat entschieden, dass die Sandwiches der Fastfood-Kette Subway nicht von einer für Brot geltenden Steuerbefreiung profitieren können. Der Zuckergehalt übersteige deutlich die Grenzwerte für Brot in Irland, so das Gericht laut einer Meldung auf LTO.

Sonstiges

Juristentag: Die FAZ (Jochen Zenthöfer) stellt die wissenschaftlichen Gutachten des diesjährigen Juristentages, der wegen der Coronakrise nicht stattfinden konnte, vor. Insbesondere widmet sich der Artikel den Vorschlägen des Düsseldorfer Rechtsprofessors Rupprecht Podszun, der sich mit der Regelung von Onlineplattformen befasst hat. Es sei erforderlich, die Rechte der Kartellbehörden zu stärken.

Urlaubsanspruch und Corona: Die Rechtsanwälte Markus Günzel und Michaela Felisiak erklären auf LTO, was für Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern in Corona-Zeiten gilt. Sie weisen beispielsweise darauf hin, dass bei einer Kurzarbeit "auf Null" auch der Urlaub entsprechend gekürzt werden kann.

Untersuchungsausschuss: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer befasst sich auf spiegel.de anlässlich des aktuell tagenden Untersuchungsausschusses zur PKW-Maut mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Untersuchungsausschüsse allgemein. Er untersucht insbesondere, wie viel Strafprozessordnung, auf die das Grundgesetz in Bezug auf Parlamentarische Untersuchungsausschüsse verweist, hier tatsächlich Anwendung findet. Er kommt zu dem Schluss, dass eine Vermischung der Legitimitäten von Legislative und Judikative beiden schade. Die Ergebnisse von Untersuchungsausschüssen sollten als das genommen werden, was sie sind: Politisch bewertete Beurteilungen auf der Grundlage (partei-)politischer Interessen. Abgeordnete in Untersuchungsausschüssen blieben das, was sie sind. Sie seien keine Richter.

Pandemie und Recht: Rechtsprofessor Gregor Thüsing hat für die FAZ das Buch von Rainer Schlegel, Miriam Meßling und Frank Bockholdt "Corona-Gesetzgebung – Gesundheit und Soziales" rezensiert und ist von der "Tiefe und Präzision" angetan. In 20 Abschnitten würden die rechtlichen Neuerungen in der Gesundheitsvorsorge ebenso dargestellt wie die Anpassungen der Sozialversicherung. Die profunde Kenntnis der Autoren zeige sich dabei nicht nur in der Erläuterung und Apologie des neuen Rechts, sondern auch in ihrer Kritik.

Erkältungskrankheiten und Recht: Anlässlich der bevorstehenden Erkältungssaison fasst Martin Rath (LTO) zusammen, wie Erkrankungen der Atemwege in der Rechtsprechung bewertet wurden.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. Oktober 2020: Rechtsanspruch auf Homeoffice? / Debatte um BND-Gesetz / Prozessbeginn zum Tiergartenmord . In: Legal Tribune Online, 05.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42999/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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