Die juristische Presseschau vom 18. September 2020: Stein­meier zwei­felt an Hate-Speech-Gesetz / Gesetz­ent­wurf zur Anwalts­ver­gü­tung besch­lossen / Rechts­ex­tre­me Poli­zisten in NRW

18.09.2020

Bundespräsident Steinmeier erwägt, das Gesetzespaket zur Hasskriminalität nicht auszufertigen. Die Anwaltsvergütung soll erhöht werden. Diskussion über Rechtsextremismus in der Polizei.

Thema des Tages

Gesetz zur Hasskriminalität: Bundespräsident Steinmeier erwägt nach Informationen der SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke), das "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" wegen möglicher Verfassungswidrigkeit nicht auszufertigen. Im Fokus stünden die ausgeweiteten Zugriffsrechte des Bundeskriminalamtes auf Daten von Facebook- oder Twitter-Nutzern. Schon die bisherigen Zugriffsrechte des BKA seien vom Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 17. Juli für verfassungswidrig erklärt worden, allerdings erst nachdem der Bundestag das Gesetzespaket bereits beschlossen hatte. Justiz- und Innenministerium hätten Steinmeier daher gebeten, das Gesetz auszufertigen und gleichzeitig versichert, man werde die problematischen Stellen schnell nachbessern. Der Bundespräsident könne ein Gesetz nämlich nur ganz oder gar nicht ausfertigen.

Rechtspolitik

Anwaltsvergütung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums beschlossen, der eine Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung sowie der Justizkosten um zehn Prozent vorsieht. Der Entwurf solle die wirtschaftliche Grundlage von Rechtsanwaltskanzleien insbesondere in strukturschwachen Regionen sichern, berichtet LTO. Überdies sollten im Bereich der Justizkosten die Vergütungssätze für Sachverständige und Sprachmittelnde an die üblichen Preise des freien Marktes angepasst werden, um die entsprechende Fachqualität zu sichern. beck-aktuell (Carsten Schütz) betont in einer Analyse, dass die Reform zu Recht einen Sonderaufschlag für das sozialgerichtliche Verfahren vorsehe.

Sozialisierung von Wohnungsunternehmen: Das Berliner "Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co. Enteignen" ist nach Ansicht des Senats rechtlich zulässig, berichten SZ (Jan Heidtmann) und taz (Gareth Joswig). Eine inhaltliche Bewertung sei damit allerdings nicht verbunden. Zwar gebe es noch materiell-rechtliche Bedenken mit Blick auf die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Grundgesetz, jedoch sei nicht ausgeschlossen, dass ein verfassungsmäßiger Entwurf eines Vergesellschaftungsgesetzes vorgelegt werden könnte. Gelingt es der Initiative binnen vier Monaten, die Zustimmung von etwa 170 000 Berlinern einzuholen, könnte es zu einem Volksentscheid kommen, welcher den Initiatoren zufolge gemeinsam mit den Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus im September 2021 stattfinden könnte. 

Mutterschutz und Aktiengesellschaft: Die FDP hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, nach dem Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften Mutterschutz sowie Elternzeit in Anspruch nehmen können. Bisher bestehe diese Möglichkeit nicht, eine Schwangerschaft erzwinge daher derzeit den Rücktritt aus dem Vorstand, erklärt die FAZ (Corinna Budras).

Alternative zu Facebook: Rechtsprofessor Tobias Gostomzyk erläutert in der SZ den Vorschlag, eine eigenständige öffentlich-rechtliche Medienplattform als Alternative zu Facebook zu gründen. Die Idee sei zwar verlockend, der Weg dorthin indes steinig. Die rechtlichen Hürden seien nicht zu unterschätzen: Ähnliche Vorhaben seien in der Vergangenheit oftmals am Kartellrecht gescheitert. 

Unternehmenssanktionen: FAZ (Corinna Budras) berichtet über zunehmenden Widerstand gegen das geplante "Gesetz zur Stärkung in der Wirtschaft", welches die Einführung von Unternehmenssanktionen vorsieht, die sich an deren Umsatz orientieren. Das Gesetz habe außerhalb des Bundesjustizministeriums kaum Unterstützer, die Justiz warne vor einer Überlastung.

In einem separaten Kommentar meint Corinna Budras (FAZ), das Gesetz werde wohl am Ziel vorbeigehen. Wichtiger sei es, die Kapazitäten der Ermittlungsbehörden aufzubauen.

Justiz

BGH zu Sicherungsverteidiger: Ein "Sicherungsverteidiger" muss nur in eng begrenzten Ausnahmefällen bestellt werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit die 2019 geschaffene Norm des § 144 StPO erstmals konkretisiert. Es müsse etwa wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache ein "unabweisbares Bedürfnis" für einen zweiten Verteidiger bestehen, um eine sachgerechte Wahrnehmung der Rechte des Angeklagten und einen ordnungsgemäßen Verfahrensverlauf zu gewährleisten. Im konkreten Fall ging es um den Neonazi Dirk H., welcher der rechtsextremistischen "Gruppe Freital" angehört und mit dieser einen Anschlag auf das Parteibüro der Linken mitverübt haben soll. Der Vorsitzende des Oberlandesgerichts Dresden, vor dem der Prozess stattfindet, hatte die Beiordnung eines Sicherungsverteidigers abgelehnt und dabei die Grenzen seines Ermessensspielraums eingehalten, befand der BGH. Die Entscheidung bespricht LTO (Hasso Suliak).

BVerwG zu DSGVO-Auskunftsanspruch: Ein Insolvenzverwalter darf auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung vom Finanzamt keine Informationen über personenbezogene Daten des Insolvenzschuldners verlangen. Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bespricht Rechtsanwalt Niko Härting auf LTO. Der Insolvenzverwalter sei nicht "Betroffener" im Sinne des Art. 4 DSGVO, da die Betroffenenrechte nicht auf eine Gewinnung von Informationen mit vermögensrechtlichem Bezug zielten 

EuGH – Insektizide: Die Generalanwältin Juliane Kokott hat nach Meldung von LTO in ihren Schlussanträgen vor dem Europäischen Gerichtshof dafür plädiert, ein erstinstanzliches Urteil des Gerichts der Europäischen Union zum Verbot zweier bienenschädlicher Insektizide zum Teil aufzuheben. Allerdings dürften die Mittel Clothianidin und Imidacloprid im Ergebnis trotzdem nicht vermarktet werden, da in der Zwischenzeit noch schärfere Auflagen eingeführt worden seien. Bayer habe jedoch ein berechtigtes Interesse an rechtlicher Klärung, da es weitere Pflanzenschutzmittel herstelle und darauf dränge, mögliche Rechtsfehler künftig zu vermeiden.

EuGH zu Russland-Sanktionen: Die im Zuge der Ukraine-Krise gegen russische Unternehmen verhängten Sanktionen sind nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes rechtmäßig, berichten die BadZ (Christian Rath) und LTO. Sie verletzten nicht deren Grundrechte und verstoßen nicht gegen internationale Verträge. Der EuGH billigt den EU-Gremien dabei weites Ermessen zu.   

EuGH zu "Messi": Die Unionsmarke "Messi" für Sportbekleidung und Sportartikel des berühmten Fußballspielers Lionel Messi ist beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zurecht eingetragen worden. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden, wie LTO berichtet. Es bestehe keine Verwechslungsgefahr mit der ebenfalls eingetragen Marke "Massi", wobei insbesondere die Bekanntheit der Person Lionel Messi zu berücksichtigen sei. 

OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: Im Prozess um den Mord an dem ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Ex-Partnerin des Mitangeklagten Stephan H. ausgesagt. Sie schilderte nach Angaben der SZ (Matthias Drobinski) und FAZ (Marlene Grunert) den ausgeprägten Rechtsextremismus der beiden Angeklagten. Dabei sei H. der "Denker", der Hauptangeklagte Stephan E. hingegen der "Macher" gewesen. 

VG Würzburg zu Maskenpflicht: Ein ärztliches Attest, welches von der Maskenpflicht befreit, darf nicht pauschal sein, sondern muss eine konkrete Diagnose des Krankheitsbildes enthalten. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Gefälligkeitsatteste die Maskenpflicht und deren Wirksamkeit unterliefen, befand das Verwaltungsgericht Würzburg nach Meldung von LTO. Würzburg ist derzeit einer der Schwerpunkte der Pandemie in Bayern, der Grenzwert von mehr als 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen wird überschritten.

VG Berlin – Pop-Up-Radwege: Die Berliner Senatsverwaltung für Verkehr und Umwelt hat Beschwerde gegen den Eil-Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts zu den sogenannten Pop-up-Radwegen eingelegt und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses gestellt. Das VG hatte die Einrichtung der acht temporären Radwege im einstweiligen Rechtsschutz für rechtswidrig erklärt. Die Senatsverwaltung führe nun an, dass eine Anordnung von Radfahrstreifen auf Hauptstraßen innerorts keine so umfangreiche Begründungspflicht nach sich ziehe, wie sie das VG im Eil-Beschluss gefordert habe, berichtet LTO

Justiz und Medienberichterstattung: Joachim Jahn bemängelt auf beck-aktuell, dass es in der Berichterstattung über juristische Themen regelmäßig zu Fehlern komme. Berufung und Revision würden verwechselt, Gerichte umbenannt oder in andere Städte verlegt und Vorwürfe ohne jede Einschränkung wie feststehende Tatsachen vermeldet. Zwar sei Irren menschlich, jedoch müssten Redaktionen ebenso wie Kanzleien, Gerichte und Lehrstühle eine Fehlerkultur praktizieren, zu der ein konstruktiver Umgang mit Pannen gehöre. Auch Mediennutzer müssten jedoch einen kritischen Blick üben.

Recht in der Welt

Belarus – Strafverfahren gegen Kolesnikowa: Gegen die belarussische Oppositionelle Maria Kolesnikowa ist ein Strafverfahren wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit eröffnet worden, meldet zeit.de. Vor zehn Tagen hatten Unbekannte die Oppositionelle in Minsk aufgegriffen und an die ukrainische Grenze verschleppt, wo Kolesnikowa die Abschiebung verhindern konnte, indem sie ihren Pass zerriss. In dem Strafverfahren drohen ihr zwischen zwei und fünf Jahren Gefängnis, sie sitzt in Untersuchungshaft.

Israel – Corona und Versammlungsfreiheit: Vor dem Hintergrund der Demonstrationen in Israel gegen Premierminister Benjamin Netanyahu warnt die Dozentin Tamar Hostovsky Brandes auf Verfassungsblog (in englischer Sprache) davor, dass die Corona-Pandemie als Vorwand verwendet werden könne, um politisch missliebige Demonstrationen einzuschränken.

Sonstiges

Rechtsextreme Chatgruppen in der Polizei NRW: Vor dem Hintergrund der ans Licht gekommenen rechtsextremen WhatsApp-Chatgruppen von Polizisten in Nordrhein-Westfalen fordert Rechtsprofessor Tobias Singelnstein auf Verfassungsblog, Rechtsextremismus in der Polizei als strukturelles Problem anzuerkennen. Hierfür fordert er wissenschaftliche Studien zur Erforschung von Ausmaß und Bedingungen von Rechtsextremismus in der Polizei ebenso wie Anti-Rassismus-Trainings. Denn Rassismus und Rechtsextremismus würden in der Polizei immer noch zu häufig und zu lange "übersehen", sie würden nicht als solche ernst genommen und es würden nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen. Auch Reinhard Müller (FAZ) merkt an, dass eine falsch verstandene Kameradschaft dafür gesorgt haben mag, dass die WhatsApp-Gruppe über längere Zeit unentdeckt blieb: Es koste Überwindung, einen Kollegen "anzuschwärzen".

Die SZ (Wolfgang Janisch) schildert mögliche dienstrechtliche Konsequenzen für die Polizisten. Der vormalige Langmut der Gerichte in dieser Hinsicht sei vorbei. So habe das Bundesverwaltungsgericht 2017 einen Berliner Polizeikommissar mit Nazi-Tätowierungen aus dem Beamtenverhältnis entfernt, da er mit den Tätowierungen eindeutig zum Ausdruck gebracht habe, dass er sich von den Prinzipien der Verfassung dauerhaft entfernt habe.

Corona und Verteilungsgerechtigkeit: In der FAZ analysiert Wolfgang Schön, Direktor des Max-Planck-Instituts für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen, mögliche rechtliche Steuerungsinstrumente zur Verteilung der durch Corona entstandenen Kosten. Am Beispiel einer Musikerin, die aufgrund von Veranstaltungsverboten nicht mehr auftreten könne, zeige sich, dass das Corona-Risiko über das Vertragsrecht nicht sinnvoll der einen oder der anderen Partei zugeordnet werden könne. Für die Corona-Pandemie sei niemand verantwortlich. Instrumenten wie dem Wegfall der Geschäftsgrundlage oder dem Leistungsstörungsrecht hafte ein Eindruck der Willkürlichkeit an. Schlussendlich bleibe nur das "vertraute, aber nicht luxuriöse Auffangnetz unseres Sozialstaates".

Corona und Promotion: Über das Promovieren in Zeiten von Corona berichten Sarah Cichon und Ruth Weber auf dem JuWissBlog. Es sei eine Vermischung von Arbeits- und Privatleben im Home Office zu beobachten, das Fehlen eines flächendeckenden Online-Zugriffes auf wissenschaftlichen Publikationen im Internet erschwere das Arbeiten zusätzlich. Insbesondere Frauen litten unter einer deutlichen Mehrbelastung, die sich auch in der deutschen Rechtswissenschaft in einem geringeren Publikationsoutput äußere. Positiv seien aber digitale Veranstaltungsformate zu bewerten: Hohe Kosten und strenge Teilnahmebeschränkungen stünden einer Teilnahme Promovierender nicht mehr im Weg, was einen Hierarchieabbau begünstige und neuen Input für die eigenen Forschungsprojekte zur Folge haben könne.

Zivilprozess/Bild-Ton-Übertragung: ZPO-Blog (Benedikt Windau) fasst die Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins zu § 128a Zivilprozessordnung, welcher die Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung erlaubt, zusammen. Auch im digitalisierten Zivilprozess solle nach Ansicht des Vereins am Mündlichkeitsgrundsatz festgehalten werden, weil dadurch insgesamt am besten sichergestellt sei, dass der Zivilprozess seine Befriedungsfunktion erfüllen könne. Der Verein fordere technische Mindeststandards in der Justiz und gehe auf einige rechtliche Aspekte ein, etwa die Feststellung der Säumnis bei einer digitalen Verhandlung.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. September 2020: Steinmeier zweifelt an Hate-Speech-Gesetz / Gesetzentwurf zur Anwaltsvergütung beschlossen / Rechtsextreme Polizisten in NRW . In: Legal Tribune Online, 18.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42831/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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