Die juristische Presseschau vom 9. September 2020: Anwalts­kammer durfte zu Demo auf­rufen / BGH erneut zu digi­talem Erbe / Adbus­ting als Straftat oder Kunst

09.09.2020

Der Berliner Anwaltsgerichtshof billigte einen Demo-Aufruf der Berliner Anwaltskammer. Der Bundesgerichtshof präziserte die Pflichten von Facebook beim Tod eines Kunden. Die Veränderung von öffentlicher Werbung wirft neue Rechtsfragen auf. 

Thema des Tages

AGH Berlin zu Demo-Aufruf einer RAK: Die Berliner Rechtsanwaltskammer durfte im Oktober 2018 zur Teilnahme an der Demonstration "#unteilbar" für eine offene und freie Gesellschaft aufrufen. Das entschied der Anwaltsgerichtshof Berlin in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung aus dem Februar. Er lehnte die Klage eines Anwalts ab, der der Kammer die Wahrnehmung eines ihr nicht zustehenden "allgemeinpolitischen Mandats" vorwarf. Für den AGH gehört es jedoch zu den Aufgaben der Kammer, sich für eine offene, demokratische und freiheitliche Gesellschaft einzusetzen, weil diese für die anwaltliche Berufsausübung unabdingbar sei, berichtet LTO (Manuel Göken)

Rechtspolitik

GWB – Digitalkonzerne: Am heutigen Mittwoch wird laut Hbl (Till Hoppe) das Bundeskabinett den lange diskutierten Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschließen. Das Bundeskartellamt soll künftig früher gegen Digitalkonzerne wie Google und Amazon vorgehen können, z.B. wenn Plattformen eigene Angebote gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugen, Daten ihrer Partner für eigene Zwecke missbrauchen oder wenn sie Start-ups aufkaufen, die als Wettbewerber gefährlich werden könnten.

Lieferketten und Menschenrechte: Die Bundesregierung hat erneut die Verabschiedung von Eckpunkten für das geplante Lieferkettengesetz verschoben, berichtet das Hbl (Heike Anger u.a.). Es sei nicht gelungen, auf Arbeitsebene Kompromisse zwischen den Ressorts zu finden. An diesem Donnerstag soll ein Krisentreffen von Wirtschaftsminister Altmaier (CDU) mit Sozialminister Heil (SPD) und Entwicklungsminister Müller (CSU) stattfinden. Der Beitrag schildert auch politische und rechtliche Argumente für und gegen die Pläne. 

Im FAZ-Einspruch stellt die Rechtsprofessorin Giesela Rühl das vergleichbare französische Loi de Vigilance von 2017 und dessen Schwachstellen vor. Das französiche Parlament habe weitergehende Regeln blockiert, um Wettbewerbsnachteile für französische Unternehmen zu verhindern. Rühl schlägt daher eine europäiscche Lösung vor, die auch Unternehmen aus Drittstaaten erfassen soll, wenn sie auf dem EU-Markt tätig sind. 

Wirtschaftssanktionen: Die FDP-Fraktion will im Bundestag einen Gesetzentwurf einbringen, der Sanktionen wie Konto-Sperrungen gegen Einzelpersonen erlaubt, berichtet die SZ (Daniel Brössler). Statt Sanktionen gegen ganze Länder zu verhängen, sollten gezielt die Verantwortlichen getroffen werden. Gleichzeitig sollen entsprechende Pläne auf EU-Ebene unterstützt werden. 

WEG: Nun berichten auch die FAZ (Julia Löhr) und beck-aktuell (Joachim Jahn) über die Einigung der Koalitionsfraktionen zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Stellung der Eigentümer gegenüber der Hausverwaltung soll nun doch weniger abgeschwächt werden als ursprünglich geplant. Künftig werde eine doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich sein, um bestimmte Baumaßnahmen umzusetzen. Nötig sind einerseits mehr als zwei Drittel der Stimmen auf der Eigentümerversammlung und andererseits mindestens 50 Prozent der Miteigentumsanteile. Fehlt eine solche Mehrheit, kann die Baumaßnahme nur auf Kosten der Sanierungswilligen umgesetzt werden.

In einem separaten Kommentar warnt Julia Löhr (FAZ) vor verbleibenden Rechtsunsicherheiten. Dem Gesetz gehe es mehr um Klimaschutz als um die Auflösung eines Sanierungsstaus. Der Erwerb einer Eigentumswohnung werde mit der Novelle nicht attraktiver.

Insolvenz: Der Anwalt Nefail Berjasevic stellt in der FAZ die EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen vor, die in der Covid-Pandemie ungeahnte Aktualität gewinne und an deren Umsetzung das Bundesjustizministerium arbeite. Geschaffen werde ein Instrumentarium, das Unternehmen erlaubt, ihre Finanzverbindlichkeiten außerhalb des Insolvenzverfahrens (auch gegen den Willen einzelner Gläubiger) zu restrukturieren.

StVO: spiegel.de (Dietmar Hipp/Gerald Traufetter) beschreibt, welche StVO-Reformen in Frage stünden, wenn die Neufassung der Straßenverkehrsordnung von 2013 tatsächlich unter einem Zitierfehler leiden würde. So könnte die Winterreifenpflicht ebenso obsolet sein wie die Pflicht, Rettungsgassen zu bilden. Auch die Zulassung von Elektro-Scootern könnte unwirksam sein. 

Justiz

BGH zu digitalem Erbe: Der Bundesgerichtshof hat konkretisiert, was es bedeutet, dass Eltern den Zugang zum Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter erben. Es genüge nicht, dass Facebook den Erben einen USB-Stick mit 14.000 Seiten pdf-Dokumenten überreiche. Die Eltern müssten sich so wie ihre Tochter in dem Konto bewegen können, berichtet LTO. Nur ein aktives Betreiben des Kontos sei ausgeschlossen. 

OVG Münster zu Bordellen und Corona: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die anhaltende Schließung der Bordelle in Nordrhein-Westfalen für unverhältnismäßig erklärt, so spiegel.de und LTO. Andere körpernahe Dienstleistungen seien längst wieder zugelassen worden. Auch in Fitnessstudios komme es zu erhöhter Atemaktivität. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die sexuelle Begegnung von zwei Menschen infektionsgefährdender sein soll als eine Versammlung mit 150 Personen. 

OLG Frankfurt/M. zu Sonntagsöffnung: Ein provisorisch abgetrennter Verkaufsraum eines Geschäfts ist kein Kiosk und darf deshalb sonntags nicht geöffnet werden, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M. laut FAZ

LAG Hessen zu Skiunfall: Wer auf einer Dienstreise beim Skifahren einen Dienstunfall erleidet, ist dabei nicht gesetzlich unfallversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung zahle laut hessischem Landesarbeitsgericht nur, wenn die konkrete Tätigkeit auf der Dienstreise mit dem Beschäftigungsverhältnis "wesentlich zusammenhänge", meldet die FAZ (Corinna Budras)

VK Bund zu Corona-Masken-Beschaffung: Die beim Bundeskartellamt angesiedelte Vergabekammer des Bundes stellte fest, dass das Bundesgesundheitsministerium nicht gegen Vergaberecht verstoßen hat, als es Anfang Mai ohne Ausschreibung die Prüfgesellschaft EY beauftragte, die Beschaffung von Schutzmasken im Open House-Verfahren abzuwickeln. "Die Schwelle zur äußersten Dringlichkeit war angesichts des katastrophalen Notstands bei der Versorgung mit Schutzausrüstung definitiv überschritten", heißt es laut LTO (Anja Hall) in dem Beschluss. EY sei bereits mit Voraufträgen in die Maskenbeschaffung eingebunden gewesen. 

LG Berlin zu Schattenmieten: Rechtsprofessor Florian Rödl und Research Assistant Selma Gather kritisieren auf dem Verfassungsblog ein Urteil der 65. Zivilkammer des Landgerichts Berlin von voriger Woche. Die Kammer nahm an, dass der Berliner Mietendeckel nicht die Vereinbarung von überhöhten Mieten verhindere, sondern nur das Einfordern und Entgegennehmen dieser Mieten. Dies würde aber, so die Kritik, nach Auslaufen des Gesetzes 2025 zu schlagartigen und gewaltigen Mieterhöhungen führen. Richtig sei es dagegen, den Mietendeckel als Verbotsgesetz im Sinne von § 134 Bürgerliches Gesetzbuch zu sehen. 

VG Berlin zu Informationsfreiheit und Messenger-Nachrichten: Die Referendarinnen Lena Leffer und Karin Potel stellen auf LTO ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin von voriger Woche vor. Danach sind auch Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministeriums von Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz erfasst. Falls das Urteil rechtskräftig wird, könne so eventuell auch die dienstliche SMS-Kommunikation der Kanzlerin herausverlangt werden. 

OLG Frankfurt/M. –​​​​​​​ Mord an Walter Lübcke: Im Verfahren gegen den mutmaßlichen Mörder Stephan E. sagte ein langjähriger Arbeitskollege aus, dass E. eher ein Macher als ein Planer gewesen sei. Es berichtet spiegel.de (Julia Jüttner).

LG Nürnberg –​​​​​​​ Mord im Vierecksverhältnis: Am Landgericht Nürnberg hat der Prozess gegen eine Frau begonnen, die ihren Liebhaber angestiftet haben soll, ihren zweiten Liebhaber und ihren Ehemann umzubringen. Der Mitangeklagte hatte einen der Morde tatsächlich ausgeführt, als treibende Kraft gilt laut Anklage aber die Frau, die sich nicht trennen konnte. Es berichten die FAZ (Karin Truscheit) und spiegel.de

LG Köln –​​​​​​​ verunreinigte Glucose und Mord: Die Staatsanwaltschaft Köln hat laut LTO eine Apothekerin wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt. Sie soll durch die Gabe eines verunreinigten Glucosepräparats den Tod einer Frau und ihres Babys verursacht haben. Der Mordvorwurf beruht darauf, dass die Apothekerin die Klinik, in der die Frau behandelt wurde, vorsätzlich nicht über Details der versehentlich verursachten Verunreinigung informierte. 

Recht in der Welt

GB –​​​​​​​ Brexit: Der britische Rechtsprofessor Kenneth Armstrong schildert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) den Konflikt um die geplante UK Internal Market Bill, die teilweise dem EU-Withdrawal-Agreement widerspricht, was die britische Regierung nicht bestreitet.

GB –​​​​​​​ Menschenrechte: Der Politikwissenschaftler Rene Wolfsteller beschreibt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), warum die Europäische Menschenrechtskonvention in Großbritannien so unpopulär ist. Unter anderem reibe sie sich mit dem britischen Verständnis einer ungeschriebenen Verfassung, außerdem sei sie in den Kulturkampf um den EU-Ausstieg hineingezogen worden. 

Juristische Ausbildung

Referendars-Einstellungen: LTO (Markus Sehl) gibt einen Überblick über Auswirkungen der Corona-Krise auf die Referendars-Einstellungen in den Bundesländern. In vielen Ländern seien die Einstellungen reduziert worden, weshalb ein langfristiger Bewerberrückstau drohe. Es gebe aber auch Länder, die die Einstellungszahlen erhöht haben.

Sonstiges

Adbusting: Die SZ (Thilo Eggerbauer) befasst sich mit dem Phänomen des Adbusting, d.h. der politisch motivierten Veränderung von Werbung im öffentlichen Raum. Zitiert werden Stimmen, die dies für grundrechtlich geschützt halten. Jedenfalls seien massive Ermittlungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen und DNA-Untersuchungen unverhältnismäßig. Bisher sei noch keine Verurteilung wegen Adbusting bekannt. Die Polizei spreche jedoch von schwerem Diebstahl und Sachbeschädigung.

Ausschreitungen in Leipzig-Connewitz: Reinhard Müller (FAZ) kritisiert, dass die Linkspartei die Ausschreitungen von Connewitz relativiere und den Eindruck erwecke, in Deutschland lasse sich ohne Rechtsbruch nichts bewegen. Das sei aber falsch, weshalb die Gewalttäter eine robuste Antwort des Rechtsstaates erhalten sollen.

Presserat zu taz-Kolumne: Der Deutsche Presserat hat Beschwerden gegen die in der taz erschienene Polizei-Müll-Kolumne der Autorin Hengameh Yaghoobifarah als unbegründet abgelehnt. Die Kolumne verletze nicht die Menschenwürde einzelner Polizisten und sei noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es berichten faz.net,  taz (Christian Rath) und LTO

MWSt-Absenkung: Die Anwälte Martin W. Huff und Guido Theisen befassen sich in der FAZ mit der zeitweiligen Absenkung der Mehrwertsteuer, die sie als "Bürokratiemonster" bezeichnen. Die Kosten für die Umstellung überstiegen volkswirtschaftlich wohl den Nutzen für die Kunden. Und in sechs Monaten wiederhole sich der Umstellungsaufwand in gegenläufiger Richtung. 

Das Letzte zum Schluss

Sanddiebstahl auf Sardinien: Ein französischer Tourist muss 1000 Euro bezahlen, weil er auf Sardinien Sand gestohlen haben soll. In seinem Gepäck wurde eine Plastikflasche mit rund zwei Kilo Sand gefunden. Wie spiegel.de berichtet, wurde die Flasche beschlagnahmt.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)   

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. September 2020: Anwaltskammer durfte zu Demo aufrufen / BGH erneut zu digitalem Erbe / Adbusting als Straftat oder Kunst . In: Legal Tribune Online, 09.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42745/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen