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Die juristische Presseschau vom 27. August 2020: Quer­denker-Demos ver­boten / Kopf­tuch­ur­teil am BAG erwartet / VG Berlin verpf­lichtet BMI zu Tran­s­pa­renz

27.08.2020

Legal Voices - die juristische Presseschau

Die Berliner Versammlungsbehörde hat mehrere Querdenker-Demos verboten. Das BAG entscheidet heute über die AGG-Entschädigung einer Lehrerin mit Kopftuch und das BMI muss Twitter-Direktnachrichten herausgeben.

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Thema des Tages

Querdenker-Demos: Die Berliner Versammlungsbehörde hat mehrere für das Wochenende geplante Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen verboten. Die Versammlungsbehörde erklärte die Verbote vor allem damit, dass es begründete Befürchtungen gebe, die Demonstrationsteilnehmer würden sich bewusst über den Pandemieschutz hinwegsetzen. Anlass dafür sei das Verhalten der Anhänger von "Querdenken 711" am 1. August in Berlin gewesen. Der Veranstalter Michael Ballweg hat inzwischen einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Berlin angekündigt. Beide Seiten wollen im Fall einer Niederlage noch vor Samstag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anrufen. Auch eine Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts gegen ein Verbot oder gegen Auflagen ist noch denkbar. Es berichten u.a. tagesspiegel.de (Sebastian Leber/Jost Müller-Neuhoff), LTO und taz (Christian Rath).

Reinhard Müller (FAZ) kritisiert den Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) für dessen Befürwortung des Verbots. Geisel halte das Versammlungsrecht für ein "politisches Putzmittel" gegen die ihm unliebsamen Querdenker. Markus Reuter (netzpolitik.org) hält das Demonstrationsverbot für falsch, beobachtet aber gleichzeitig, dass sich zahlreiche Journalisten "mit lautem Getöse für die Versammlungsfreiheit stark machen, ausgerechnet dann, wenn die komplette rechtsradikale Szene mobilisiert, sonst aber geflissentlich die Klappe halten". Christian Bangel (zeit.de) begrüßt das Verbot und geht dabei auch auf die Anliegen der Querdenker ein.

Rechtspolitik

Unternehmenssanktionen: Im Staat und Recht-Teil der FAZ kritisiert der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft". Die Anwendung des Legalitätsprinzips, also die zwingende Ermittlung der Staatsanwaltschaft von Amts wegen bei einem Anfangsverdacht, hält er für verfehlt. Unzählige Fahrlässigkeitsvorwürfe, etwa bei Verkehrsunfällen im Taxigewerbe, würden die Justiz unnötigerweise gleich mehrfach belasten. Aktuelle Entwicklungen in den USA zeigten seiner Meinung nach klar, dass Ausgangspunkt jedes Sanktionsverhaltens der individuelle Täter bleiben sollte.

Lieferketten und Menschenrechte: In den derzeitigen Verhandlungen geht es unter anderem darum, wie viele hiesige Firmen betroffen sein werden. Aus dem Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) kam laut taz (Hannes Koch) nun die Forderung, lediglich Unternehmen mit mehr als 5.000 Arbeitsplätzen einzubeziehen anstatt, wie geplant, die Grenze bei 500 Beschäftigten zu ziehen. Wenn sich Altmaiers Vorschlag durchsetzt, wären anstatt einiger tausend Betriebe lediglich wenige hundert erfasst. Auch die derzeitige Ausgestaltung der Haftung geht dem Wirtschaftsministerium angesichts der dramatischen Wirtschaftsfolgen der Coronapandemie zu weit.

Verkleinerung des Bundestags: Die Koalitionsfraktionen haben sich nach jahrelangen Verhandlungen auf Maßnahmen zur Dämpfung des Wachstums des Bundestags verständigt. Die Reform soll in zwei Schrittten bis 2025 realisiert werden. Zunächst sollen drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden, weitere Überhangmandate sollen mit Landeslisten-Mandaten der Partei in anderen Bundesländern verrechnet werden. LTO (Hasso Suliak) beschreibt den Kompromiss und stellt verfassungsrechtlcihe (teilweise skeptische) Bewertungen zusammen. 

Aufstellung von Bundestagskandidaten: Die Koalitionsfraktionen wollen in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags einen gemeinsamen Gesetzentwurf ins Parlament einbringen, um die Aufstellungsversammlungen für die kommende Bundestagswahl auch in Abwesenheit zu ermöglichen. Coronabedingt ist unklar, wann solche Versammlungen wieder persönlich möglich sein werden. Wie die SZ (Robert Roßmann) weiß, ist deshalb geplant, § 52 Bundeswahlgesetz zu erweitern.

Justiz

BAG – Kopftuchverbot für Lehrerin: Gibt es einen Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, wenn eine Lehrerin nicht eingestellt wird, weil sie ein Kopftuch trägt? Das wird das Bundesarbeitsgericht am heutigen Donnerstag erstmals entscheiden. Wie LTO (Tanja Podolski) berichtet, hatte sich die Schulaufsicht auf das Berliner Neutralitätsgesetz berufen. Die Klägerin hingegen sah in der Ablehnung eine Diskriminierung aufgrund ihrer Religion.

VG Berlin zu Transparenz von Behörden: Das Bundesinnenministerium muss auf Anfrage auch Twitter-Direktnachrichten herausgeben. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Hintergrund des Verfahrens war laut netzpolitik.org (Daniel Laufer) ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, den der Leiter der Transparenzplattform FragDenStaat Arne Semsrott vor mehr als zwei Jahren gestellt hatte. Darin forderte er die Behörde auf, ihm sämtliche Direktnachrichten zu schicken, die sie über ihr Twitter-Konto seit 2014 versendet und erhalten hatte.

BVerfG – Schulte-Kellinghaus: Der Richter am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe Thomas Schulte-Kellinghaus hat Verfassungsbeschwerde eingelegt, um sich weiter gegen die Rüge der damaligen OLG-Präsidentin zu wehren, er arbeite zu langsam. In dem jahrelangen Rechtsstreit, in dem Schulte-Kellinghaus einen Verstoß gegen die richterliche Unabhängigkeit monierte, hatte zuletzt der Bundesgerichtshof im Mai die Rüge über das Arbeitstempo des OLG-Richters für rechtmäßig erklärt. LTO berichtet.

BVerfG – Corona-Entschädigungen: Eine Initiative, die nach eigenen Angaben mehr als 850 Betroffene vertritt, hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Eine zweite soll im September folgen. Da das Infektionsschutzgesetz keinen angemessenen Entschädigungsanspruch für Unternehmen beinhalte, berufen sich die Initiatoren laut LTO auf den Schutz des Eigentums im Grundgesetz.

OVG Schleswig zu Amtsenthebung: Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat eine Entscheidung des Innenministeriums bestätigt, einen Polizeioberkommissar vorläufig des Dienstes zu entheben. Wie das Gericht laut LTO mitteilte, bestehe ein hinreichender Tatverdacht, dass der Polizeibeamte Straftaten nach § 353b Strafgesetzbuch (Verletzung des Dienstgeheimnisses) begangen habe. Der Polizist soll vertrauliche Informationen an einen Zeitungsredakteur weitergegeben haben.

OLG Naumburg – Angriff auf Synagoge: SZ (Antonie Rietzschel) und taz (Konrad Litschko) geben einen Überblick über den nunmehr siebten Prozesstag, an dem es unter anderem um die Gaming-Aktivitäten des Angeklagten Stephan B. ging, der im vergangenen Jahr einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübte. Anwälte der Nebenklage kritisierten die mangelhafte Expertise des ermittelnden Bundeskriminalamts zu den Internet-Aktivitäten des Angeklagten.

VG Düsseldorf zu Corona-Tests in Fleischfabriken: Das Land Nordrhein-Westfalen darf auch weiterhin fleischverarbeitende Betriebe zu regelmäßigen Corona-Tests auf eigene Kosten verpflichten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte die Eilanträge von zwei Unternehmen gegen die Allgemeinverfügung des Landes ab, so LTO.

LG Berlin zu besetztem Haus: Im Streit um das links-autonome Wohnprojekt "Liebig 34" in Berlin-Friedrichshain hat das Landgericht Berlin erneut die Räumung und Herausgabe des Grundstücks angeordnet. Wie LTO und taz (Erik Peter) berichten, endete 2018 in der "Liebig 34" nach zehn Jahren ein Gewerbemietvertrag, woraufhin den Bewohnerinnen gekündigt wurde. Der darauffolgende Rechtsstreit wird wohl trotz der Vollstreckbarkeit des Urteils weitergehen: Der Anwalt des Bewohnerinnen-Vereins empfahl die Berufung zum Kammergericht.

LG Berlin – Arafat Abou-Chaker: Auf Antrag der Verteidigung sollen laut faz.net (Sebastian Eder) nun zunächst Aussagen von Bushido vorgelegt werden, die er in anderen Ermittlungsverfahren gemacht hatte, um seine Glaubwürdigkeit zu überprüfen. Anstatt also über die Anschuldigungen gegen die Abou-Chakers zu sprechen, die Bushido in einem Büro eingesperrt, bedroht und leicht verletzt haben sollen, wurde zunächst nur über den Beginn der musikalischen Karriere Bushidos gesprochen. Die Details hat spiegel.de (Wiebke Ramm) aufgeschrieben.

Recht in der Welt

Neuseeland – Christchurch: Im Prozess um den Anschlag auf zwei Moscheen in Christchurch, bei dem 51 Menschen starben, hat der Angeklagte auf das ihm zustehende letzte Wort vor der Urteilsverkündung verzichtet. Stattdessen will der Pflichtanwalt laut faz.net eine kurze Erklärung verlesen. Das Urteil soll am heutigen Donnerstag verkündet werden.

USA – Polanski: Der Ausschluss von Oscar-Preisträger Roman Polanski aus der Oscar-Akademie wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe und damit Verstößen gegen die Ethikstandards des Filmverbands war rechtmäßig. Das entschied ein Gericht in Los Angeles, wie faz.net berichtet.

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Sonstiges

EZB-Rat: Für den Staat und Recht-Teil der FAZ setzt sich der emeritierte Rechtsprofessor Claus-Wilhelm Canaris mit der demokratischen Legitimation des EZB-Rates auseinander. Die sechs Mitglieder des Direktoriums seien durch den Europäischen Rat immerhin mittelbar demokratisch legitimiert. Dass zudem jedoch die Präsidenten der nationalen Zentralbanken automatisch Teil des Gremiums werden, offenbare ein deutliches Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsdefizit.

Meinungsfreiheit: Darf man das sagen? Unter diesem Motto stellt die Zeit (Robert Hofmann) mit Unterstützung des Rechtsprofessors Roger Mann 30 Aussagen in ihrem jeweiligen Kontext vor und erklärt, ob und gegebenenfalls warum die Aussagen verboten wurden. So war es etwa der NPD erlaubt mit "Geld für die Oma statt für Sinti und Roma" auf Plakaten zu werben. Xavier Naidoo als Antisemiten zu bezeichnen wurde jedoch vom Oberlandesgericht Nürnberg verboten.

Glaubwürdigkeit von Zeugen: Im Interview mit der Zeit (Francesco Giammarco/Kilian Trotier) erläutert die Gerichtspsychologin Renate Volbert, mit welchen Methoden die Glaubwürdigkeit von Zeugen beurteilt werden kann. So seien insbesondere außergewöhnliche und skurrile Geschehnisse in scheinbar "gewöhnlichen" Zusammenhängen ein guter Indikator für den Wahrheitsgehalt einer Aussage.

 

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lto/jpw

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Die juristische Presseschau vom 27. August 2020: . In: Legal Tribune Online, 27.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42609 (abgerufen am: 18.05.2026 )

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