Die juristische Presseschau vom 21. August 2020: BVerfG zu Off­shore-Wind­parks / BVerfG hilft syri­schen Jour­na­listen / BFH zu Gemein­nüt­zig­keit und Gehalt

21.08.2020

Das BVerfG beanstandet das Windenergie-auf-See-Gesetz nur in Details. Karlsruhe verschafft Journalisten im Koblenzer Folter-Prozess Zugang zu arabischer Übersetzung. BFH erlaubt Entzug der Gemeinnützigkeit, wenn Chef zu viel verdient. 

Thema des Tages

BVerfG zu Offshore-Windparks: Die Neuregelung der Genehmigung von Offshore-Windparks im Windenergie-auf-See-Gesetz, das 2017 in Kraft trat, war trotz unechter Rückwirkung grundsätzlich verfassungskonform. Das BVerfG stellte fest, dass eine bereits vorhandene Genehmigung nicht als Eigentum geschützt ist und Unternehmen grundsätzlich kein schützenswertes Vertrauen auf ein Fortbestehen der Rechtslage haben. Allerdings können einige Windkraftunternehmen, die trotz alter Genehmigung oder erheblicher Investitionen nach der Neuregelung nicht bauen dürfen, doch noch auf eine Entschädigung hoffen. Falls der Staat ihre Vorarbeiten – Bodengutachten und Umweltverträglichkeitsprüfungen – bis 2030 für die Erschließung von Arealen nutzen kann, muss er sie von den Unternehmen erwerben. Der Bundestag muss die Verhältnismäßigkeit des Gesetzes insofern bis Mitte 2021 nachbessern. Es berichten FAZ (Corinna Budras), taz (Christian Rath) und LTO.

Rechtspolitik

Sorgerecht: Die SZ (Wolfgang Janisch) beschreibt erneut die Grundzüge der geplanten Sorgerechtsreform, nun auf Basis des ihr vorliegenden Gesetzentwurfs des Bundesjustizministeriums, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Kinder lesbischer Paare sollen von Beginn an zwei Mütter haben können. Bei unehelichen Paaren soll weiterhin die Mutter eine gemeinsame Sorge verhindern können.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) kritisiert in einem Kommentar das gesetzliche Misstrauen, das unverheirateten Vätern entgegengebracht wird. 

Unternehmenssanktionen: Die FAZ (Marcus Jung/Tillmann Neuscheler) berichtet über eine bisher unveröffentlichte Studie der Boston Consulting Group zu den finanziellen Folgen des geplanten neuen Unternehmens-Sanktionenrecht. Während gegen deutsche Unternehmen im Schnitt der letzten 15 Jahre jährlich Geldbußen in Höhe von 282 Millionen Euro verhängt wurden, hätte die Summe mit den neuen Regeln, die sich an globalen Umsätzen orientieren, bei 5,7 Milliarden Euro gelegen. Die Studie empfiehlt den Unternehmen eine umfassende Bestandsaufnahme der vorhandenen Compliance-Strukturen, eine Neubewertung der Risiken und das Ausarbeiten eines Aktionsplans für den Fall behördlicher Untersuchungen. 

In einem separaten Kommentar begrüßt Marcus Jung (FAZ) die geplanten Verschärfungen: Deutschland vollziehe hier nur eine Entwicklung nach, die in vielen anderen Staaten schon gang und gäbe sei. "Die Konzerne haben es sich selbst eingebrockt. Denn Wirtschaftsdelikte sind häufig nur ein Spiegelbild der Kultur, die im Unternehmen vorherrscht." 

Justiz

BVerfG/OLG Koblenz – Folter in Syrien: Das Bundesverfassungsgericht gab einem Eilantrag syrischer Journalisten statt, die das Folter-Verfahren am Oberlandesgericht Koblenz für arabische Medien beobachten. Sie haben nun Anspruch, den Prozess zu verfolgen, indem sie eigene Dolmetscher mitbringen können oder Zugang zur Dolmetscheranlage des Gerichts erhalten. Dies berichtet die SZ (Lena Kampf). Im Koblenzer Prozess sagte nun ein Folter-Opfer aus, das Misshandlungen schilderte, aber keinen der Angeklagten sicher erkannte.

BGH zu rassistischen Taten: Auch bei kleineren Delikten wie Sachbeschädigung und Verstößen gegen das Uniformverbot ist die fremdenfeindliche Einstellung des Täters in der Strafzumessung zu berücksichtigen, stellte jetzt der Bundesgerichtshof fest. Dies gelte auch für ältere Delikte. Die 2015 erfolgte gesetzliche Regelung in § 46 Strafgesetzbuch habe nur klarstellenden Charakter gehabt, so der BGH, der eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz aufhob. Es berichtet sz.de (Wolfgang Janisch).

BVerwG zur Zustellfiktion in Asylverfahren: Asylantragsteller müssen Zustellversuche des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auch dann gegen sich gelten lassen, wenn sie an eine Adresse gehen, die nicht von ihnen, sondern von den Behörden mitgeteilt wurde. Die Zustellfiktion gem. § 10 Abs. 2 Satz 2 Asylgesetz (AsylG) sei mit der EU-Asylverfahrensrichtlinie vereinbar. Das entschied laut LTO das Bundesverwaltungsgericht. Relevant ist dies vor allem bei Flüchtlingen, die umziehen, ohne dem Bundesamt ihre neue Adresse mitzuteilen.

BFH zu Gemeinnützigkeit und Gehalt: Eine Körperschaft kann den Status der Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sie ihrem Geschäftsführer ein unangemessen hohes Gehalt bezahlt. Unangemessen ist ein Gehalt, das den oberen Rand der Bandbreite der Gehälter vergleichbarer Geschäftsführer um mehr als 20 Prozent übersteigt. Das entschied laut LTO der Bundesfinanzhof. 

OLG Frankfurt/M. zu Umgangsrecht und Corona: Eine Mutter darf den familiengerichtlich geregelten Umgang des Kindes mit dem Vater nicht einfach unter Hinweis auf die Corona-Kontaktbeschränkungen verweigen. Das entschied laut FAZ (Constantin van Lijnden) und LTO (Hasso Suliak) das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, beziehe sich nicht auf die Kernfamilie. Das OLG bestätigte ein Ordnungsgeld von 300 Euro gegen die Mutter. 

LSG Berlin-BB zur Prozesskostenhilfe für Kopien: Ein beigeordneter Anwalt kann im Rahmen der Prozesskostenhilfe erforderliche Kopien abrechnen. Der Anwalt trägt keine Beweislast für die Notwendigkeit der Kopien, entschied laut beck-aktuell das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Vielmehr müsse die Staatskasse beweisen, dass Kopien ggf. nicht notwendig waren. 

OVG Münster zur Maskenpflicht an Schulen: Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte laut LTO den Eilantrag von drei Schülern gegen die in Nordrhein-Westfalen seit Beginn des Schuljahres geltende Maskenpflicht im Unterricht ab. Diese stelle zwar eine erhebliche Belastung für die Schüler dar, sei jdoch zumutbar. Nach den gegenwärtigen Erkenntnissen sei die Maskenpflicht geeignet, die Verbreitung des Covid-19-Virus einzudämmen. 

VG Schleswig zur Präsenzpflicht von Lehrern: Das Verwaltungsgericht Schleswig hat laut LTO die Eilanträge von acht Lehrern abgelehnt, die vom Präsenzunterricht an ihrer Schulen befreit werden wollten. Die bloße Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe genüge hierfür nicht. Die Lehrer hätten keinen Anspruch darauf, an ihrer Schule eine "Nullrisiko"-Situation vorzufinden.

BAG – Mitbestimmung in SE: Das Bundesarbeitsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur 2014 erfolgten Umwandlung des Software-Unternehmens SAP von einer deutschen in eine europäische Aktiengesellschaft (SE) vorgelegt. Die Gewerkschaften wollen auch bei einer Verkleinerung des Aufsichtsrats garantierte Sitze behalten und berufen sich auf das SE-Beteiligungsgesetz. Das BAG hält dies für richtig, was die Anwälte Patrick Mückl und Mareike Götte auf LTO kritisieren, weil es dem Willen der SAP-Beschäftigen widerspreche.

LVerfG BB – Paritätsgesetz: Auf Klage von AfD und NPD verhandelte das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg über das Paritätsgesetz des Landes. Das Gesetz sieht vor, das die Parteien auf ihren Landeslisten für die Landtagswahl im Reißverschlussverfahren gleich viele Männer und Frauen platzieren müssen. Die Kläger sehen die Freiheit der Wahl und die Organisationsfreiheit der Parteien beeinträchtigt. Das Urteil soll am 23. Oktober verkündet werden. Es berichten spiegel.de (Milena Hassenkamp) und taz.de (Daniel Godeck).

OLG Düsseldorf – Abu Waala/V-Mann: Darf ein Anwalt einen V-Mann in einem Antrag auf Zeugenvernehmung mit seinem mutmaßlichen Klarnamen benennen und ihn so möglicherweise enttarnen? Diese Frage verfolgt LTO (Markus Sehl) anläßlich eines Antrags von Michael Murat Sertsöz, dem Verteidiger des Islamisten Abu Waala. Er will den V-Mann VP01 befragen, der Waala belastet. Die zitierten Stimmen halten das Vorgehen überwiegend für zulässig.

AG Gera – sexuelle Nötigung bei der Bundeswehr: Die SZ (Ulrike Nimz) berichtet über einen Prozess am Amtsgericht Gera. Zwei Soldatinnen beschuldigen einen Hauptfeldwebel, dass er sie sexuell genötigt habe. Der Vorsitzende Richter spricht von einer schwierigen Beweislage, weil es zeitweise auch engere Beziehungen zwischen den Beteiligten gab. 

StA Stuttgart – Marktmanipulation Diesel-Skandal: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat strafrechtliche Ermittlungen gegen Ex-Volkswagen-Chef Matthias Müller und gegen den Chef der Holding Porsche SE, Hans Dieter Pötsch, eingestellt. Ihnen war Marktmanipulation durch verspätete Information der Anleger über den VW-Dieselskandal vorgeworfen worden. Pötsch muss eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro bezahlen, die VW für ihn übernimmt, berichten die FAZ (Susanne Preuß) und spiegel.de.

GenSta Berlin – rechtsextreme Anschläge Neukölln: Generalstaatsanwältin Margarete Koppers sagte im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhaus, gegen die zwei versetzten Staatsanwälte, die die Ermittlungen wegen einer rechtsextremen Anschlagsserie abgeben mussten, gebe es keinen Verdacht der Befangenheit. Dennoch sei ihre (Koppers) Intervention alternativlos gewesen. "Es darf nicht ein noch so geringer Zweifel daran bestehen, dass wir Straftaten aus dem rechtsextremistischen Phänomenbereich nicht, nicht mit ausreichender Intensität oder nur schleppend verfolgen", wird sie von LTO zitiert.

LG Berlin – Andreas Kalbitz: An diesem Freitag verhandelt das Landgericht Berlin über einen Eilantrag des ehemaligen Brandenburger AfD-Vorsitzenden Andreas Kalbitz auf Wiedergewährung seiner AfD-Mitgliedschaftsrechte bis zur Entscheidung des LG Berlin in der Hauptsache. Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte vor einigen Wochen den Verlust der Mitgliedschaftsrechte bestätigt, weil Kalbitz bei der Aufnahme in die Partei die Mitgliedschaft in rechtsextremen Organisationen verschwiegen habe. Es berichtet spiegel.de (Severin Weiland).

BVerfG-Pressearbeit: Nun berichtet auch LTO (Pia Lorenz) ausführlich über die umstrittene Praxis des Bundesverfassungsgerichts, die Mitglieder der Justizpressekonferenz (JPK) bei Urteilen vorab zu informieren. Die geplante Öffnung der JPK für Rechtsjournalisten in Köln oder Berlin bringe jedoch wenig, solange die Vorabinformationen persönlich an der Pforte des BVerfG in Karlsruhe abgeholt werden müssen. 

Recht in der Welt

Iran-Sanktionen: Die USA glauben, sie können mit einer Beschwerde an den UN-Sicherheitsrat automatisch den Snapback-Mechanismus des Iran-Atomabkommens auslösen und Sanktionen wiederaufleben lassen. Viele andere Mitglieder des Sicherheitsratsrats glauben, dass die USA das nicht können, da sie das Atomabkommen 2018 verlassen haben. Die FAZ (Rainer Hermann/Johannes Leithäuser) erläutert die Einzelheiten.

Sonstiges

Wirecard und Anlegerverluste: Die FAZ (Daniel Mohr) diskutiert mögliche Klagen von Wirecard-Anlegern gegen die Ex-Vorstände des Unternehmens oder Ernst & Young. "Die Wirtschaftsprüfer von EY sind wohl noch der zahlungskräftigste Anspruchsgegner, aber ihnen müsste mindestens Fahrlässigkeit, eher noch bedingter Vorsatz nachgewiesen werden".

Drohnen: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Florian Kriener und Erik Tuchtfeld widersprechen im FAZ-Einspruch der These, der grundrechtliche Schutzanspruch von Soldaten verpflichte die Bundeswehr zur Anschaffung von bewaffneten Drohnen. Aus dem Schutzanspruch könne allenfalls ein Anspruch auf passive Bewaffnung erfolgen. "Der Versuch, aus den Vorschriften zum Schutz des Lebens einen Anspruch auf Waffen herzuleiten, die möglichst effektiv das Leben anderer beenden können, führt den Schutzgedanken ad absurdum."

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. August 2020: BVerfG zu Offshore-Windparks / BVerfG hilft syrischen Journalisten / BFH zu Gemeinnützigkeit und Gehalt . In: Legal Tribune Online, 21.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42559/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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