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Die juristische Presseschau vom 30. Juli 2020: Ver­neh­mung von Ste­phan E. im Netz / Corona-Test­pflicht wohl recht­mäßig / Koh­le­aus­s­tieg zum BVerfG

30.07.2020

Legal Voices - die juristische Presseschau

Ein im Internet veröffentlichtes Vernehmungsvideo des mutmaßlichen Lübcke-Mörders wirft rechtliche Fragen auf. Die Corona-Testpflicht ist wohl verfassungsrechtlich zulässig. Das BVerfG muss über den Kohleausstieg befinden. 

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Thema des Tages

Mord an Walter Lübcke: FAZ (Marlene Grunert) und spiegel.de (Dietmar Hipp u.a.) befassen sich mit der rechtlichen Zulässigkeit eines am vergangenen Dienstag auf Youtube eingestellten Videos, das maßgebliche Ausschnitte der ersten Vernehmung des Hauptangeklagten im Prozess zum Mord an Walter Lübcke, Stephan E., zeigt. Hochgeladen hat das Video "Funk", das Online-Portal von ARD und ZDF, und es beworben als "zeitgeschichtliches Dokument", an dem sich etwas über unsere Zeit und Gesellschaft ablesen lasse. § 353d Strafgesetzbuch, der es unter Strafe stellt, wenn "die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens" im Wortlaut veröffentlicht werden "bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist", ist demnach nicht einschlägig, da die Videos bereits in der Hauptverhandlung erörtert wurden und Teil der Prozessakte sind. Dennoch sei die Veröffentlichung rechtswidrig und könne zumindest zivilrechtliche Ansprüche begründen, etwa auf Schmerzensgeld oder Unterlassung. 

Rechtspolitik

Corona-Testpflicht: taz.de (Tobias Schulze) bringt ein Gespräch mit dem Rechtsprofessor Thorsten Kingreen zur geplanten Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Die Testpflicht sei vom Infektionsschutzgesetz gedeckt und verfassungsrechtlich zulässig. Sie sei durch das Ziel, Infektionen zu verhindern, gerechtfertigt. Sogar eine Testpflicht für jedermann wäre zulässig. Im Vergleich zur Quarantänepflicht sei der Test das mildere Mittel. Für rechtmäßig hält die Maßnahme auch Rechtsprofessor Christian Waldhoff im Gespräch mit deutschlandfunk.de (Christiane Kaess). 

Straßenplanung: Das Hbl (Daniel Delhaes) berichtet ausführlich über einen Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Planung von Bundesfernstraßen. Demnach sollen Bauprojekte von nationaler Bedeutung künftig direkt per Einzelfallgesetz vom Bundestag beschlossen und dann umgesetzt werden. Die Projekte würden dann allein politisch entschieden, mit dem Bundestag als Vorhabenträger und Genehmigungsbehörde. Klagen dagegen wären nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht möglich.

Cyberkriminalität: In einem Gastbeitrag für die FAZ plädieren Interpol-Generalsekretär Jürgen Stock und Oberstaatsanwalt Thomas Goger dafür, Strafverfolgungsbehörden mehr Instrumente für die Bekämpfung von Cyberkriminalität an die Hand zu geben. Der grenzüberschreitende Austausch von Erkenntnissen sowie deren gemeinsame Bewertung und Umsetzung müsse erleichtert werden. Zudem müssten neue Formen der Kooperation mit den privaten Akteuren der Telekommunikationsbranche gefunden werden. Schließlich müsste die Zusammenarbeit mit Staaten des globalen Südens verbessert werden. 

Algorithmen: Der Rechtsanwalt Bijan Moini kritisiert in einem Beitrag für die FAZ einen zunehmenden Einsatz von Algorithmen zur präventiven Verbrechensbekämpfung. Die Digitalisierung beschleunige einen schon länger bestehenden Trend des Absenkens rechtsstaatlicher Maßstäbe im Strafrecht und bei der Gefahrenabwehr. Algorithmen lägen zu oft falsch, diskriminierten und schüchterten ein. Es bedürfe starker Regulierung, die Unternehmen und dem Staat den Blick in unser Innerstes verbietet. 

Steuerrecht: Die FAZ (Corinna Budras) bringt ein Gespräch mit dem scheidenden Präsidenten des Bundesfinanzhofes, Rudolf Mellinghoff. Dieser kritisiert eine zunehmende Verkomplizierung des Steuerrechts sowie einen weitreichenden Einfluss der EU-Kommission auf die Besteuerung in den Mitgliedstaaten. Über das Beihilferecht erlange die Kommission eine Oberaufsicht über das Recht der direkten Steuern. Sie müsse verpflichtet werden, eine verlässliche beihilfenrechtliche Bewertung abzugeben, bevor wirtschaftliche Investitionen getätigt werden. 

Justiz

BVerfG – Kohleausstieg: Der in Essen ansässige Betreiber von Kohlekraftwerken Steag hat am gestrigen Mittwoch einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz über den Kohleausstieg eingereicht. Als Betreiberin von Steinkohlekraftwerken sei sie gegenüber Betreibern von Braunkohlekraftwerken benachteiligt. In ihr Eigentumsrecht werde unzulässig eingegriffen. Es berichten Hbl (Jürgen Flauger), FAZ (Jonas Jansen) und spiegel.de (Frank Dohmen). 

BVerfG zu NRW-Richterbesoldung: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss das Land Nordrhein-Westfalen Richter und Staatsanwälte mit drei oder mehr Kindern besser bezahlen. "Angemessene" Bezahlung bedeute, dass die zusätzlichen Leistungen ab dem dritten Kind um mindestens 15 Prozent über der sozialen Grundsicherung liegen, so das BVerfG. Dies sei in NRW in den Jahren 2013-2015 in der Besoldungsgruppe R2 nicht gegeben gewesen, so das Gericht laut LTO.

BVerfG zu Corona-Schulbetrieb: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Familie aus Bayern gegen den Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen nicht angenommen und auch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Grundsatz der Subsidiarität sei nicht gewahrt worden. Es sei zumutbar gewesen, das Normenkontrollverfahren auszuschöpfen, um sich gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu wehren. Es berichtet LTO. 

EuGH zu Privacy Shield: Die Rechtsprofessorin Francesca Bignami schreibt auf Verfassungsblog (in englischer Sprache) über das kürzlich ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum EU-USA-Datenschutzabkommen. Sie meint, bei allen Gemeinsamkeiten mit der EuGH-Entscheidung von 2015 zum Vorgängerabkommen ergehe die jetzige Entscheidung doch in einer politisch fundamental veränderten Welt. Die "Privacy Shield"-Entscheidung reagiere auf einige der politischen Entwicklungen, die zu einer unstabilen und oftmals illiberalen politischen Landschaft geführt hätten. 

BAG – Twitter-Verbot für Betriebsräte: In einem Beitrag für LTO schreibt Rechtsanwalt Michael Fuhlrott über den ursprünglich beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Fall eines twitternden Betriebsrates. Dagegen wollte sich der Arbeitgeber wehren, nahm nun jedoch seine Rechtsbeschwerde zurück. So bleibt die Frage höchstrichterlich ungeklärt, ob Betriebsräte zumindest partiell grundrechtsfähig sind und die Meinungsfreiheit ihre Twitter-Aktivitäten umfasst.  

BAG zu Entgeltlisten: Einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge ist der Betriebsrat einzubeziehen, wenn ein Arbeitnehmer Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz verlangt. Dazu darf der Betriebsrat Bruttoentgeltlisten einsehen und auswerten. Dies gelte aber nicht, wenn es der Arbeitgeber selbst übernimmt, die Auskunftsersuche zu beantworten. Über das Urteil schreibt Rechtsanwältin Isabel Hexel auf LTO. 

BayVGH zu Beherbergungsverbot: Nun schreibt auch LTO über die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, nach der eine Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen ist, die ein Beherbergungsverbot vorsieht, wenn in einem Landkreis 50 neue Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner auftreten. 

OLG Naumburg – Halle-Attentäter: Vor dem Oberlandesgericht Naumburg ist der Prozess gegen den mutmaßlichen Attentäter von Halle fortgesetzt worden. Dort haben die Mitglieder der Familie von Stephan B. von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Ein Bekannter von Stephan B. sagte jedoch aus, rassistische und antisemitische Äußerungen von B. seien seitens der Familie unwidersprochen geblieben. Es berichten SZ (Oliver Das Gupta), taz (Pia Stendera) und zeit.de (Valerie Schönian). 

LG Hamburg zu KZ-Wachmann Stutthof: Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg gegen einen früheren Wachmann des KZ Stutthof aus der vergangenen Woche haben zwei Nebenkläger-Anwälte Revision eingelegt. Dies meldet die FAZ (Matthias Wyssuwa). 

Die Zeit (Hauke Friederichs/Brigitta Huhnke) bringt eine Diskussion darüber, ob das Verfahren ein "würdiger Prozess" war. 

LG Regensburg – Mord an Maria Baumer: spiegel.de (Wiebke Ramm) schreibt ausführlich über die Fortsetzung des Mordprozesses wegen der Tötung Maria Baumers im Jahr 2012. Vor dem Landgericht Regensburg nun wurde eine Frau vernommen, die 2014 vom Angeklagten – dem Verlobten von Maria Baumer – mit einem Beruhigungsmittel betäubt und so für Sex gefügig gemacht worden war. 

StA Frankfurt/M. – bestechlicher Staatsanwalt: Der wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit in Haft genommene Oberstaatsanwalt aus Frankfurt/M. soll bei einem weiteren Unternehmen als Gegenleistung für die Auftragsvergabe Kickback-Zahlungen erhalten haben, berichtet das Hbl (René Bender u.a.). Für die Ermittlungen in dieser Sache habe er sich so sehr interessiert, dass er sich dadurch verraten habe.

CAS zu Manchester City: Claudio Catuogno (SZ) kommentiert das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs zum Verbleib Manchester Citys in der Champions League. Die Juristen, die am CAS als mögliche "Richter" gelistet seien, fungierten in anderen CAS-Fällen oft als Parteienvertreter. Da liege das Interesse nahe, in der Richterrolle das Sportrecht fortzuschreiben und sich dann als Ankläger oder Verteidiger darauf zu berufen. Hier komme aber noch hinzu, dass der Verein zwei von drei Richtern vorschlagen konnte und das Urteil dann mit zwei zu eins Richterstimmen erging.

Organisation großer Prozesse: Die FAZ (Reinhard Bingener u.a.) berichtet anlässlich der Verfahren gegen den mutmaßlichen Attentäter von Halle und gegen den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke über die besonderen Herausforderungen der Organisation presseträchtiger Großverfahren vor deutschen Gerichten.  

Rechte Juristen: Die Zeit (Joachim Wagner) schreibt ausführlich über den schwierigen Umgang der Justiz mit der AfD nahestehenden Richtern und Staatsanwälten. 

Recht in der Welt

Türkei – Kontrolle sozialer Medien: Das türkische Parlament hat eine Verschärfung der Kontrolle über Onlinenetzwerke beschlossen. Demnach müssen Dienste wie Facebook und Twitter künftig einen Vertreter in der Türkei haben und die Daten der türkischen Nutzer auf Servern im Land speichern. Zudem müssen sie innerhalb von 24 Stunden den Anordnungen türkischer Gerichte nachkommen, bestimmte Inhalte zu entfernen. Es berichten spiegel.de und taz (Jürgen Gottschlich). 

China – Staatsrechtslehre: Doktorand Lucas Brang schreibt auf Verfassungsblog (englischsprachig) über den sich über die letzten zwanzig Jahre verändernden Diskurs in der chinesischen Staatsrechtslehre zum Thema Verfassung und Rechtsrealität. Während zuvor die Meinung herrschte, China nähere sich langsam dem Westen und seinem Konzept der Freiheitsrechte an, habe sich nun eine dezidiert anti-aufklärerische, an Ideen Carl Schmitts angelehnte Meinung durchgesetzt. 

Polen/Türkei – Istanbul-Konvention: Die SZ (Tomas Avenarius/Frank Nienhuysen) berichtet über Bestrebungen der Türkei sowie Polens, die 2011 beschlossene Istanbul-Konvention des Europarats zu verlassen. Diese verpflichtet die Unterzeichnerstaaten unter anderem dazu, Frauen durch die nationale Gesetzgebung vor männlicher Gewalt zu schützen und rechtlich mit den Männern gleichzustellen. 

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Sonstiges

NSU 2.0: Die Zeit (Holger Stark/Fritz Zimmermann) präsentiert ausführliche Recherchen zu den möglichen Urhebern der Drohbriefe aus dem Komplex "NSU 2.0".

Ronen Steinke (SZ) meint, die Vorgänge um "NSU 2.0" entzweiten diejenigen, die dringend den Rechtsstaat brauchen, und diesen Rechtsstaat. Gerade die Marginalisierten der Gesellschaft hätten am wenigsten Vertrauen in die Polizei. Die Täter erweckten gezielt den Anschein, Polizisten zu sein, um ihr Ziel der Einschüchterung zu erreichen. Zugleich verbänden gerade die schlappen Ermittlungen der Polizei den "NSU 2.0" mit seinem Namensvorbild. 

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jng

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Die juristische Presseschau vom 30. Juli 2020: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42353 (abgerufen am: 07.09.2026 )

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