Die juristische Presseschau vom 28. Juli 2020: BGH zum Recht auf Ver­ges­sen­werden / Eklat im Lübcke-Pro­zess / Haft für Schwert­mord

28.07.2020

Der Bundesgerichtshof hat das Recht auf Vergessenwerden konkretisiert. Im Lübcke-Prozess zerbricht die Verteidigung und das Verfahren zum Stuttgarter Schwertmord endet mit einem Schuldspruch.

Thema des Tages

BGH zum Recht auf Vergessenwerden: Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an das "Recht auf Vergessenwerden" nach Art. 17 DSGVO konkretisiert. Danach sind Suchmaschinenbetreiber wie Google nur nach einer umfassenden Interessenabwägung zur Auslistung von bestimmten Beiträgen verpflichtet. Dabei sind auf der einen Seite das Persönlichkeitsrecht des Antragstellers, auf der anderen Seite die unternehmerische Freiheit des Betreibers der Suchmaschine und die Meinungsfreiheit sowie das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu berücksichtigen. Im konkreten Fall bestätigte der Bundesgerichtshof ein Urteil, nach dem der ehemalige Geschäftsführer eines Wohlfahrtsverbandes nicht verlangen kann, dass in der Trefferliste zu seinem Namen Zeitungsartikel gestrichen werden, die über ein von ihm verantwortetes finanzielles Defizit des Verbandes berichteten. Einen anderen Fall legte der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof vor. Hier war umstritten, ob der angegriffene Beitrag auf wahren Tatsachen beruhte. Luxemburg muss jetzt klären, wie mit solchen Fällen umzugehen ist. Der Bundesgerichtshof schlägt vor, dass zunächst in einem Eilverfahren gegen das Medium über den Wahrheitsgehalt der Aussage zu entscheiden ist. Über die beiden Entscheidungen berichten die FAZ (Constantin van Lijnden), die SZ (Mirjam Hauck), die taz (Christian Rath) und Netzpolitik.org (Charlotte Pekel).

Christian Rath (taz) sieht in Art. 17 DSGVO eine gelungene Balance. Das Recht sei einerseits großzügig bei der Selbstbestimmung über die eigene Darstellung in der Öffentlichkeit, andererseits werde aber auch die Pressefreiheit und das Informationsrecht der Bürger großzügig geschützt. Dies musste der BGH nur noch nachvollziehen. Constantin van Lijnden (FAZ) sieht einen schmalen "Grat zwischen legitimer Imagepflege und digitaler Geschichtsklitterung". Torsten Krauel (Welt) erblickt in der "Ablehnung einer Privatzensur" das Wichtigste an dem Urteil. Jannis Brühl (SZ) spricht sich dagegen aus, dass Google künftig die Faktenprüfung übernimmt.

Die Rechtsprofessorin Nadine Klass weist in einer Analyse auf LTO darauf hin, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs in einem Spannungsverhältnis zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht, der in der Sache "Google Spain" von einem Überwiegen des Persönlichkeitsrechts gesprochen hatte.

Rechtspolitik

Unternehmenssanktionen: Rechtsprofessor Michael Kubiciel untersucht im FAZ-Einspruch den Entwurf für das geplante Verbandssanktionengesetz, der Mitte Juni das Bundeskabinett passiert hat. An verfassungsrechtlichen Hürden werde das Gesetz nicht scheitern. Bedenklich seien jedoch die sehr weitgehende Ausfallhaftung von Rechtsnachfolgern eines erloschenen Verbandes und der eingeschränkte Anwendungsbereich, der unter anderem Unternehmen der Daseinsversorgung mit öffentlich-rechtlichem Träger ausschließe.

Parität im Parlament: In einem (englischsprachigen) Beitrag auf dem Verfassungsblog fasst der Rechtswissenschaftler José Manuel Díaz de Valdés die zentralen Argumente für und gegen die Verfassungsmäßigkeit von Geschlechterquoten bei Wahllisten zusammen.

Justiz

OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: Im Prozess zum Mord an Walter Lübcke ist es zu einem Eklat gekommen. Der Pflichtverteidiger des Angeklagten Frank Hannig hatte mehrere Beweisanträge zu einem Einbruch in das Regierungspräsidium gestellt, der, so Hannig, im Zusammenhang mit krummen Geschäften von Lübckes Söhnen stehen könnte. Nachdem der Vorsitzende Richter die Anträge als "gequirlten Unsinn" bezeichnete, distanzierten sich der Angeklagte und sein anderer Verteidiger und beantragten die Entpflichtung von Hannig. Über die Geschehnisse berichten die SZ (Annette Ramelsberger), die FAZ (Marlene Grunert), spiegel.de (Julia Jüttner), zeit.de (Martin Steinhagen) und LTO.

Annette Ramelsberger (SZ) glaubt, dass das Gericht Hannig entpflichten will. Dies sei fair: "Auf der Anklageseite sitzt die Bundesanwaltschaft mit versierten Juristen. Ihnen gegenüber agiert ein Anwalt, der offenbar nur auf Youtube ein toller Hecht ist."

OLG Naumburg – Angriff auf Synagoge: Im Interview mit der taz (Pia Stendera) kritisiert Christina Feist, Nebenklägerin im Verfahren zum Angriff auf die Synagoge in Halle, die Verhandlungsführung der Vorsitzenden Richterin. Die Verhandlung wirke chaotisch und dem Angeklagten sei zu viel erlaubt worden.

LG Stuttgart zu Schwertmord: Im Prozess zum "Schwertmord von Stuttgart" ist der Angeklagte wegen Mordes zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte hatte einen Mann auf offener Straße mit einem Samuraischwert getötet. Im Verfahren ging es vor allem um die Frage, ob er in einem Wahn gehandelt habe. Das Gericht habe jetzt entschieden, dass seine Steuerungsfähigkeit zwar eingeschränkt war, ihm aber das Unrechtsbewusstsein nicht fehlte, so die FAZ (Rüdiger Soldt). Zudem habe das Gericht das Mordmerkmal der Grausamkeit bejaht.

LG Duisburg zu Loveparade: Die emeritierte Rechtsprofessorin Ingeborg Puppe und der akademische Rat Thomas Grosse-Wilde kritisieren auf LTO die Einstellung des Loveparade-Verfahrens durch das Landgericht Duisburg. Die Annahme, dass bei mehreren Verantwortlichen die individuelle Schuld geringer ist, sei unzutreffend. Kritisiert wird auch das Narrativ, nach dem es unmöglich gewesen sei, ein derart komplexes Verfahren innerhalb der Verjährungsfrist abzuschließen.

Wehrhahn-Anschlag: Am Tatort des Sprengstoffanschlags in Düsseldorf-Wehrhahn macht jetzt eine Gedenktafel auf die "Versäumnisse bei den Ermittlungen" aufmerksam, die im Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf zu Tage getreten sind. Vor zwanzig Jahren hatte eine Bombe vor allem jüdische Einwanderer verletzt. Gegen den Rechtsextremen Ralf S. ist erst vor wenigen Jahren Anklage erhoben worden, nachdem er mit der Tat geprahlt hatte. Die SZ (Ronen Steinke) macht darauf aufmerksam, dass die Geschichte des rechten Terrorismus unterbeleuchtet geblieben ist.

StA Frankfurt/M. – Bestechlichkeitsverdacht: Über den Korruputionsverdacht gegen einen Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt berichtet jetzt auch die SZ (Jan Willmroth).

BGH zu Betreuung: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass nur in Ausnahmefällen die Betreuung für alle Angelegenheiten angeordnet werden darf. Das meldet beck-aktuell (Joachim Jahn). Die subjektive Unfähigkeit reiche nicht, vielmehr müsse ein umfassender objektiver Betreuungsbedarf vorliegen.

LG Berlin zu AfD-Politiker: Der ehemalige AfD-Politiker Dennis Augustin ist vor dem Landgericht Berlin mit einem Eilantrag gegen seinen Parteiausschluss gescheitert. Die Mitgliedschaft des ehemaligen Co-Vorsitzenden der AfD in Mecklenburg-Vorpommern war 2019 annulliert worden, weil er seine frühere Mitgliedschaft in der NPD-Jugendorganisation verschwiegen haben soll. Laut spiegel.de (Severin Weiland) hat das Gericht in der mündlichen Verhandlung Zweifel an der Eilbedürftigkeit zu erkennen gegeben. Die taz (Sabine am Orde) weist auf die Parallelen zum Parteiausschluss des Brandenburgers Andreas Kalbitz hin. Der Vorsitzende Richter am Landgericht habe jedoch deutlich gemacht, dass dort die Lage anders sei.

BayVerfGH zu Mietenstopp: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Odey Hardan und Paul Pustelnik kritisieren auf dem Verfassungsblog die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, mit dem das Volksbegehren zur Einführung eines Mietenstopps nicht zugelassen wurde. Der Mietenstopp sei nicht "offenkundig" kompetenzwidrig, da er dem öffentlichen Mietpreisrecht zugeordnet werden könne. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hätte die Frage zudem dem Bundesverfassungsgericht vorlegen müssen, das in einem Eilverfahren zum Berliner Mietendeckel die Kompetenzfrage als offen angesehen hatte.

EuGH zu Privacy Shield: Im Interview mit der taz (Christian Rath) kritisiert der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum EU-USA-Datenschutzabkommen Privacy Shield, weil keine klare Aussage zu den von vielen Unternehmen genutzten Standarddatenschutzklauseln getroffen worden sei. Diese seien ebenfalls in der Regel ungeeignet, um einen Datentransfer in die USA zu ermöglichen, weil amerikanische Unternehmen die Daten nicht wirksam gegen den Zugriff von Geheimdiensten schützen könnten. Wenn sich der europäische Datenschutz jetzt zum Wettbewerbsvorteil für europäische Unternehmen entwickele, sei das zwar nicht beabsichtigt, aber "umso besser".

Recht in der Welt

Polen – Istanbul-Konvention: Der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro will die Istanbul-Konvention aufkündigen. Er sieht das völkerrechtliche Abkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen als Ausdruck einer "LGBT-Ideologie". Kritik an den Rückzugsplänen kommt vom Europarat, wie die Welt (Philipp Fritz) und zeit.de berichten.

Indien – Justizkritischer Tweet: Der indische Jurist Raghav Mendiratta schildert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) den Fall eines Anwalts, der in zwei Tweets den Vorsitzenden des indischen Supreme Court kritisiert hatte. Twitter habe die Tweets vorläufig gesperrt, nachdem der Supreme Court selbst ein Verfahren eingeleitet hatte, aber noch bevor eine formelle Gerichtsentscheidung ergangen ist. Damit habe Twitter einen gefährlichen Präzedenzfall für die Meinungsfreiheit im Netz geschaffen.

Sonstiges

Juristen in der DDR: Der Rechtshistoriker Uwe Wesel rezensiert in der FAZ das Buch "Diener zweier Herren", in dem Inga Markovits die Geschichte von Juristen in der DDR schildert. Am Beispiel von Rechtsprofessoren an der Humboldt-Universität werde aufgezeigt, dass die DDR-Juristen "eher ideologieunbegabt" gewesen seien, was sie von den NS-Juristen unterscheide. In dem Buch werde zudem die These aufgestellt, dass die DDR sich zum Ende hin auf einen Rechtsstaat zubewegt habe.

 

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lto/dw

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Juli 2020: BGH zum Recht auf Vergessenwerden / Eklat im Lübcke-Prozess / Haft für Schwertmord . In: Legal Tribune Online, 28.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42326/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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