Die juristische Presseschau vom 16. Juli 2020: VerfGH kippt Pari­täts­­ge­­setz / Keine Steu­er­nach­­­zah­­lungen für Apple / Masing im Inter­view

16.07.2020

Der Thüringer VerfGH hält das Paritätsgesetz für verfassungswidrig. Apple muss vorerst keine 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen, entschied das EuG, und der ehemalige Bundesverfassungsrichter Johannes Masing ist im Interview mit der FAZ.

Thema des Tages

VerfGH Thüringen zu Paritätsgesetz: Die in Thüringen im Wahlgesetz neu eingeführte Paritätsregelung ist nichtig. Dies entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar und gab damit der klagenden AfD-Landtagsfraktion Recht. Nach dem vom Landesparlament beschlossenen Gesetz hätten Parteien in Thüringen ihre Wahllisten für die Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen, das sogenannte Reißverschlussprinzip. Das Gesetz verletze laut dem Gerichtshof das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und die Chancengleichheit der Parteien. Diese Eingriffe seien auch nicht durch das Gleichstellungsgebot aus Artikel 2 der Thüringer Landesverfassung gerechtfertigt. Das Urteil wurde mehrheitlich von sechs männlichen Richtern getragen, wohingegen ein Richter und die zwei einzigen Richterinnen gegen das Urteil stimmten. Es ist das erste Urteil zu einem Paritätsgesetz in Deutschland. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg wird am 20. August über das dortige Paritätsgesetz verhandeln. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Stefan Locke), lto.de (Christian Rath) und rsw.beck.de (Joachim Jahn).

Christian Rath (taz) sieht das Urteil kritisch, merkt dennoch an, dass Paritätsgesetze für Wahllisten "nicht überbewertet" werden sollten, da sie wegen der Direktmandate noch "kein hälftig mit Männern und Frauen besetztes Parlament garantieren." Auch Wolfgang Janisch (SZ) findet das Urteil einen "enttäuschenden Richterspruch", sieht die Sondervoten aber als "Hoffnungsschimmer", dass ein Verfassungsgericht auch einmal anders entscheiden könnte. Einen "gefährlichen Irrweg" nennt hingegen Reinhard Müller (FAZ) die Vorstellung, anhaltende Diskriminierung durch Paritätszwang auszugleichen und begrüßt das Urteil.

Im Interview mit deutschlandfunk.de (Dirk-Oliver Heckmann) spricht Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionschefin der Grünen im Thüringer Landtag, über das Urteil des VerfGHs sowie das Zustandekommen des Paritätsgesetzes und die Herausforderungen für ein erneutes Gesetzesvorhaben zur Gleichstellung. Die FAZ (Michaela Wiegel) berichtet darüber hinaus über die Entstehung und Wirkungsweise des Paritätsgesetzes in Frankreich, welches dort seit 2000 gilt.

Rechtspolitik

Corona EU-Impfforschung: Für die Entwicklung eines Impfstoffes gegen das Coronavirus können nun klinische Versuche mit genetisch veränderte Organismen enthaltenden Medikamenten ausnahmsweise ohne eine vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Der Rat der Europäischen Union hat eine dementsprechende Verordnung beschlossen. Wie lto.de meldet, gilt die Verordnung nur für die Dauer der Covid-19 Pandemie.

Justiz

EuGH – Privacy Shield: Der Europäische Gerichtshof entscheidet an diesem Donnerstag, ob die Übermittlung persönlicher Nutzerdaten aus der Europäischen Union in andere Länder rechtmäßig ist. Es klagt der Facebook-Nutzer und Aktivist Max Schrems gegen das zwischen der EU und der US-Regierung vereinbarte Privacy Shield und die Standardvertragsklauseln. Das seit 2016 geltende Privacy Shield erlaubt Unternehmen eine Weitergabe von persönlichen Daten in die USA, während mit den Standardvertragsklauseln der Datenimporteur ausreichenden Datenschutz garantieren soll. Wie die taz (Svenja Bergt) berichtet, äußerte der Generalanwalt bereits Bedenken zur Datensicherheit beim Privacy Shield. Die Standardklauseln hingegen hielt er für datenschutzrechtlich unbedenklich. Im Interview mit der SZ (Mirjam Hauck) erläutert der Kläger den Hintergrund seiner Klage und äußert Bedenken zum europäischen Datenschutzrecht.

EuG zu Apple-Steuernachzahlung: Der US-Konzern Apple muss vorerst doch keine 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen, da er nicht von unerlaubten Steuervorteilen in Irland profitiert habe. Dies entschied das Gericht der Europäischen Union und erklärte damit die Nachforderungen der Europäischen Kommission für rechtswidrig. Irland hatte Apple in den Jahren 1991 und 2007 eine Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt. Diese tax rulings hatte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager als Verstoß gegen EU-Beihilferecht eingestuft und deshalb 2016 Apple aufgefordert, die Milliardennachzahlung an Irland zu leisten. Die Kommission kann Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Es berichten unter anderem die SZ (Björn Finke), die FAZ (Werner Mussler), das Hbl (Till Hoppe), lto.de und netzpolitik.org (Alexander Fanta).

"Ein denkbar weitreichendes Urteil" nennt Werner Mussler (FAZ) die Entscheidung des EuG und kritisiert das Vorgehen der Kommission im Kampf gegen Steuervermeidung. Donata Riedel (Hbl) hält die Argumentation der Richter für "plausibel", fordert die EU aber auf, gemeinsame Regeln zur Bekämpfung von Steuervorteilen einzuführen.

BGH zu Tatbestandsirrtum: Ein Täter, der sich über das Bestehen eines Verbots irrt, unterliegt nicht etwa einem Verbotsirrtum, sondern einem Tatbestandsirrtum. Das stellte der Bundesgerichtshof klar. 2016 schloss sich ein Demonstrant bei einem spontanen Aufzug der bereits 1993 vereinsrechtlich verbotenen "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) an. Bei seiner Festnahme gab er an, nicht gewusst zu haben, dass er sich nicht für verbotene Vereinigungen hätte betätigen dürfen. Laut dem BGH müsse der Täter aber mindestens in "laienhafter Parallelwertung eine hinreichend deutliche Vorstellung von der Existenz des Betätigungsverbots" gehabt haben. Dies verneinte der BGH hier, so lto.de

BGH zu Musterverfahren gegen VW: Wie der Bundesgerichtshof entschied, muss die Rolle von Porsche SE, einer VW-Dachgesellschaft, doch in einem separaten Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart geklärt werden. Laut sz.de hatte das OLG ein solches Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zuvor noch abgelehnt. Dagegen waren die Porsche-Aktionäre vorgegangen. Nun muss das OLG die Aktionäre zu Musterklägern bestimmen.

OLG Braunschweig zu E-Autos: Autoherstellern kann von einzelnen Bürgern nicht vorgeschrieben werden, wie sie ihre Elektroautos zu bauen haben. Wie jetzt veröffentlicht, bestätigt das Oberlandesgericht Braunschweig die vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Braunschweig. Laut lto.de wollte ein Mann Volkswagen unter Berufung auf den Klimaschutz mit einer einstweiligen Verfügung zwingen, wasserstoffbetriebene Generatoren statt Batterien in die Autos zu verbauen. Zivilrechtlich sei ein solcher Anspruch aber nicht möglich.

LG Frankfurt zu Reiserecht: Das Landgericht Frankfurt hat eine Reihe reiserechtlicher Entscheidungen getroffen. Dabei ging es unter anderem um eine Reisepreisminderung aufgrund von Algen im Wasser. Die FAZ fasst die Entscheidungen zusammen.

LG Hannover zu Mietpreisbremse: Die vor dreieinhalb Jahren in Niedersachsen eingeführte Mietpreisbremse ist laut einem Hinweis des Landgerichts Hannover wohl ungültig, so lto.de. Nach der Mietpreisbremse darf der Preis für Neuvermietungen nur zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wie aus der kurzen Verhandlung am LG hervorging, halten die Richter die Verordnung aber für nicht ausreichend begründet. Vom niedersächsischen Bauministerium wird bereits an einer neuen Verordnung gearbeitet.

Recht in der Welt

USA – Sanktionen gegen China: Wie die SZ (Stefan Kornelius), die taz, das Hbl (Dana Heide) und lto.de berichten, hat der US-amerikanische Präsident Donald Trump das Sanktionengesetz gegen China unterzeichnet. Dieses sieht vor, dass der Besitz chinesischer Funktionäre in den USA eingefroren und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten verboten werden kann. Zudem unterzeichnete Trump eine Verfügung, die alle Vorzugsbehandlungen Hongkongs beendet. Dies sei eine Reaktion auf das von China erlassene Sicherheitsgesetz, welches eine massive Einmischungen in die Sonderzone darstelle.

Auch wenn Trump argumentiert, er tue dies für die Wahrung der Menschenrechte der Bewohner Hongkongs, meint Peter Sturm (FAZ), dass diese Gründe für den US-Präsidenten wohl zweitrangig sein dürften.

Polen – Autokratie: Rechtsprofessor Wojciech Sadurski erläutert in einem Interview auf verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) (in englischer Sprache) wie die PiS-Regierung unter Präsident Andrzej Duda in Polen nach ihrer Wiederwahl nun ihre autoritären Pläne umsetzen wird und äußert sich besorgt über die Folgen für das Land.

Sonstiges

Masing im Interview: In einem Interview mit der FAZ (Reinhard Müller) diskutiert der frisch ausgeschiedene Richter des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht Johannes Masing die Abgrenzung zwischen Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit geschützt sind, und nationalsozialistischer Hetze – gerade auch in Hinblick auf die Problematik von Hass im Netz. Ferner geht es um das Verhältnis zwischen dem BVerfG und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und in diesem Zusammenhang um das jüngst vom Zweiten Senat gefällte EZB-Urteil.

Fischer zu Migrationshintergrund und Polizei: Auf spiegel.de kritisiert Thomas Fischer die Diskussion um die angebliche "Stammbaumforschung", welche im Nachgang der gewalttätigen Ereignisse Ende Juni in Stuttgart entbrannte. Dabei führt er § 43 Absatz 1 Satz 1 und § 38 Absatz 2 und 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) ins Feld, wonach die Erkundung eines möglichen Migrationshintergrundes lege artis sei. Zudem würde es der Grundsatz der Gleichbehandlung aus Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) verlangen, einen etwaigen Migrationshintergrund herauszufinden, um diesen gegebenenfalls bei der Beurteilung, Verurteilung und Bestrafung zu berücksichtigen. Es handle sich dabei gerade nicht um "Racial Profiling".

Schlichtungsstelle Rechtsanwaltschaft: Wie lto.de meldet, hat die ehemalige Präsidentin des Bayrischen Landessozialgerichts (LSG) Elisabeth Mette am gestrigen Mittwoch das Amt als Schlichterin bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft übernommen.  

Frauen im rechtswissenschaftlichen Diskurs: Auf juwiss.de unterzeichneten bis zum jetzigen Stand circa hundert Rechtswissenschaftlerinnen einen offenen Brief, in dem an juristische Publikationsmedien appelliert wird, auf eine angemessene Berücksichtigung weiblicher Autorinnen zu achten. Diese seien gerade im Diskurs zum Öffentlichen Recht noch stark unterrepräsentiert.

Corona und Netzwerken: Auch in Zeiten der Corona-Pandemie ist das Netzwerken als Anwalt möglich, erläutert Carmen Schön, die Juristen coacht, im Interview mit lto.de (Anja Hall). Dabei geht sie auch auf die Vorteile ein, die eine Social-Media-Präsenz mit sich bringen kann.

BKartA zu Biermarkt: Die Brauereien Früh und Radeberger dürfen bei der Produktion von Kölsch kooperieren, es bestehe kein Kartellverbot. Das Bundeskartellamt teilte dies nun mit und erklärte, dass ein eigener Markt für Kölsch anzunehmen sei, so lto.de.
 

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lto/ali

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Juli 2020: VerfGH kippt Pari­täts­ge­setz / Keine Steu­er­nach­zah­lungen für Apple / Masing im Inter­view . In: Legal Tribune Online, 16.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42217/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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