Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2020: EuGH zu Abschie­be­haft für Gefährder / Bre­­mens neues "Anti-Poli­zei­­ge­­setz" ? / EGMR gegen Fran­k­­reichs Asyl­po­litik

03.07.2020

EuGH billigt deutsche Ausnahmeregelung bei der Unterbringung von Gefährdern. Neue Regeln für Polizeikontrollen im Entwurf des neuen Bremer Polizeigesetzes. EGMR verurteilt Frankreich wegen "erniedrigender Behandlung" von Flüchtlingen.

Thema des Tages

EuGH zu Abschiebehaft für Gefährder: Bis zu ihrer Abschiebung in einen Drittstaat dürfen Gefährder in gewöhnlichen Justizvollzugsanstalten untergebracht werden. Diese deutsche Ausnahmeregelung ist mit der EU-Rückführungsrichtlinie vereinbar, die grundsätzlich die Unterbringung in einer "speziellen Hafteinrichtung" vorsieht, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Hessen. Das Land hatte einen als Gefährder eingestuften Tunesier bis zu seiner Abschiebung (getrennt von den anderen Gefangenen) in einer gewöhnlichen Justizvollzugsanstalt untergebracht. Dagegen klagte der Tunesier bis zum Bundesgerichtshof (BGH), welcher den Fall dem EuGH vorlegte. Dieser entschied nun, dass eine solche Unterbringung möglich ist, wenn "eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr" besteht. Gewöhnliche Haftanstalten seien in der Regel sicherer als Abschiebeeinrichtungen. Es berichten die FAZ, die taz (Christian Rath), zeit.de und lto.de.

Rechtspolitik

Polizeigesetz Bremen: Die Bremer rot-rot-grüne Regierungskoalition stellte vorige Woche ihren Entwurf für ein neues Polizeigesetz vor. An sogenannten besonderen Kontrollorten sollen Ausweiskontrollen nicht mehr anlasslos erfolgen. Vielmehr soll die Polizei im Kontrollfall einen "auf die Person bezogenen Anhaltspunkt" für die Kontrolle nennen und eine Kontrollquittung aushändigen. Zudem soll eine unabhängige Beschwerdestelle eingeführt werden. Obwohl der Entwurf auch mehr Befugnisse für die Polizei bei der Telekommunikationsüberwachung vorsieht, kritisiert die Deutsche Polizeigewerkschaft den Entwurf scharf und die CDU bezeichnete diesen als "Anti-Polizeigesetz", wie netzpolitik.org (Marie Bröckling) berichtet.

StVO: Da im Gesetzgebungsprozess der im April in Kraft getretenen Straßenverkehrsordnungs-Reform ein formeller Fehler unterlaufen ist, forderte das Bundesverkehrsministerium die Länder auf, die neuen Bußgeldbestimmungen nicht anzuwenden. Laut FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) und welt.de gelten demnach bis auf Weiteres die alten Bußgeldhöhen und Geschwindigkeitsgrenzwerte.

Ladenkassen: Wie die SZ (Michael Kläsgen) berichtet, tritt ab Oktober das Gesetz gegen die Manipulation von Ladenkassen in Kraft. Durch manipulierte Ladenkassen werden schätzungsweise jährlich Steuern von bis zu 50 Milliarden Euro hinterzogen.

BGH-Richter: lto.de berichtet, dass vom Richterwahlausschuss in geheimer Abstimmung fünf neue Richterinnen und fünf neue Richter für den Bundesgerichtshof gewählt wurden. Das Wahlgremium unter dem Vorsitz der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht (SPD) setzt sich aus den 16 Landesministern und 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.

Justiz

BVerfG zu Tarifkollision: Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtssatzverfassungsbeschwerde dreier kleiner Gewerkschaften zurückgewiesen. Diese wollten gegen die Neuregelung in § 4 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 Tarifvertragsgesetz (TVG) vorgehen. Wie lto.de erläutert, soll die neue Regelung zwar die Interessen kleinerer Gewerkschaften gegen Verdrängung durch Mehrheitsgewerkschaften schützen, die Beschwerdeführer sahen sich dennoch in ihrem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit verletzt. Laut BVerfG sei diese Verletzung aber nicht ausreichend dargelegt worden. Zudem sollen sich zunächst die Fachgerichte mit der Frage befassen.

OLG Stuttgart zu "Diesel-Richter": Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen Befangenheitsantrag des Autobauers Daimler als begründet angenommen. Der sogenannte "Diesel-Richter" des Landegerichts Stuttgart darf deshalb in diesem Verfahren nun nicht mehr tätig werden, melden die SZ und das Hbl (Volker Votsmeier). Bereits in Verfahren zum Abgasskandal gegen Volkswagen war ähnlichen Befangenheitsanträgen gegen den Richter stattgegeben worden, da dessen Frau zu den Klägern im Abgasskandal gehört, wie lto.de ferner erläutert.

OLG Hamburg zu Influencern: Sofern es für den Verbraucher offensichtlich ist, dass es sich bei einem Beitrag eines Influencers um Werbung handelt, muss dieser die Beiträge nicht explizit als Werbung kennzeichnen. Dies entschied das Hanseatische Oberlandesgericht und wies damit die Klage eines Wettbewerbsverbands ab. Dieser hatte gegen eine Influencerin mit 1,7 Millionen Followern geklagt, da diese einige Beiträge als Werbung kennzeichnete, drei weitere Postings aber nicht. Die Rechtsprechung zu Influencern ist an den Obergerichten nicht einheitlich, so lto.de weiter.

OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: Die FAZ (Marlene Grunert) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten vom vierten Verhandlungstag im Prozess um die Ermordung Walter Lübckes vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Danach ist weiterhin unklar, wer den Kassler Regierungspräsidenten erschossen hat. Die Aussagen der Hauptverdächtigen sind weiter widersprüchlich.

OVG Berlin-Brandenburg – Kohlegesetz: Da unklar sei auf welcher Grundlage die Milliardenentschädigungen für Kohlekonzerne basieren, die das Kohlegesetz wegen des geplanten Kohleausstiegs vorsieht, hatten die Organisationen ClientEarth und FragDenStaat einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin gestellt. Mit der Begründung, Gesetze könnten auch im Nachhinein geändert werden, hatte das VG den Antrag jedoch abgelehnt. Wie netzpolitik.org (Arne Semsrott) weiß, legten die Organisationen dagegen nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ein. Eine Entscheidung wird noch vor der heutigen Abstimmung zum Kohlegesetz im Bundestag erwartet.

LG Bremen – Volksverhetzung durch Pastor: Die Staatsanwaltschaft Bremen hat den evangelischen Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung angeklagt. Dieser stellte 2019 während eines "Eheseminars" Homosexuelle als Verbrecher dar und wünschte ihnen den Tod. Seine Aussagen lud er später bei YouTube hoch. Wie die SZ und die taz (Lukas Scharfenberger) berichten, wurde gegen Latzel schon häufiger wegen ähnlicher Vorfälle ermittelt, allerdings kam es bisher nie zur Anklage. Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) hat bereits ein Disziplinarverfahren eröffnet.

AG Freiburg zu Angriff auf Juden: Wie jetzt mitgeteilt wurde, hat das Amtsgericht Freiburg einen jungen Mann wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung zu über sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldauflage von 3000 Euro verurteilt. Im November 2019 hatte dieser einem 19-Jährigen die traditionelle jüdische Kopfbedeckung Kippa bei einem Besuch im Fitnessstudio vom Kopf gerissen. Es berichten die SZ und spiegel.de.

Hasskriminalität Niedersachsen: In einem Interview mit der taz (Harff-Peter Schönherr) erläutert Frank-Michal Laue, Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Göttingen, die Schwerpunkte und Funktionsweise der am Mittwoch im Netz gestarteten niedersächsischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität, deren Leiter er auch ist.

Hasskriminalität Bayern: Das Bayrische Justizministerium und Innenministerium haben gemeinsam ein Schutzkonzept gegen Hasskriminalität erarbeitet. So sollen zukünftig bedrohte Kommunalpolitiker unter anderem direkt online Anzeige erstattet können, so lto.de.

Recht in der Welt

Frankreich – EGMR zu Asylpolitik: Wegen "unmenschlicher und entwürdigender Lebensbedingungen" für Asylsuchende hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Frankreich verurteilt. Antragsteller waren drei Flüchtlinge aus Afghanistan, Russland und dem Iran, die durch Versäumnisse der französischen Behörden dazu gezwungen waren, auf der Straße zu leben und auch keine finanzielle Unterstützung erhielten. Aufgrund dieser "erniedrigenden Behandlung" verstoße Frankreich gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, so zeit.de. Zudem sprach das Gericht den Antragstellern Schadensersatz zu.

Türkei – Hagia Sophia: In zwei Wochen wird das Oberste Verwaltungsgericht der Türkei bekannt geben, ob die seit 1935 zum Museum umgewandelte Hagia Sophia wieder als Moschee genutzt werden darf. Gegen den Museumsstatus hatte der Vorsitzende eines islamistischen Vereins geklagt. Laut der SZ und Tsp wird erwartet, dass das Gericht die Entscheidungsbefugnis der Regierung zuspielen werde und keine eigene Entscheidung in der Sache treffen wird.  

Russland – Verfassungsänderung: Nach Angaben der Wahlleitung des Kremls stimmten 77,9% aller Wähler in der Volksabstimmung für die umfangreiche Verfassungsänderung in Russland. Damit kann Russlands Präsident Wladimir Putin theoretisch bis 2036 weiter regieren. An dem Abstimmungsverfahren und der Richtigkeit des Ergebnisses gibt es laut SZ, FAZ (Friedrich Schmidt) und taz (Klaus-Helge Donath) massive Kritik.

In einem Interview mit deutschlandfunk.de (Jörg Münchenberg) spricht Gregor Gysy (Linke) über die Sanktionen gegen Russland und das Verhältnis zu Deutschland und betont unter anderem, dass ihm bei der Verfassungsänderung die Abberufung von Richtern Sorge bereitet, da so die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gefährdet werde. 

Mit dem Inhalt der neuen russischen Verfassung setzt sich der wissenschaftliche Mitarbeiter Johannes Socher auf verfassungsblog.de detailliert auseinander.

Sonstiges

Verfassungsschutz Sachsen: Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen soll unter seinem bisherigen Chef Gordian Meyer-Plath Daten zu demokratiefeindlichen Bestrebungen von AfD-Abgeordneten rechtswidrig gespeichert haben, berichtet die SZ (Ulrike Nimz). Nach Angaben von Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) und des neuen Verfassungsschutzpräsidenten Dirk-Martin Christian seien die Daten entgegen wiederholter Anweisungen nicht gelöscht worden. Laut zeit.de (Martin Machowecz) gehe es im Kern auch um den besonderen Schutz von Abgeordneten vor staatlicher Überwachung.

Corona – Massenquarantäne: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Andrea Kießling setzt sich auf verfassungsblog.de mit den rechtlichen Fragestellungen der aus ihrer Sicht verfassungswidrigen Praxis von sogenannter Massenquarantäne auseinander. Bei dieser Praxis werden ganze Wohnblocks oder Unterkünfte unter Quarantäne gestellt.

Corona-App: In einem Beitrag auf juwiss.de beleuchtet Florian Zumkeller-Quast die rechtliche Lage einer potenziellen Verpflichtung zur aktiven Nutzung der Corona-App bei Einlasskontrollen zu Geschäften oder Veranstaltungen, wie sie derzeit diskutiert werden.

Kündigungen: Die Anwältin Julia Alexandra Schütte erläutert auf lto.de Grundfragen der Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. 

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ali

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2020: EuGH zu Abschie­be­haft für Gefährder / Bre­mens neues "Anti-Poli­zei­ge­setz" ? / EGMR gegen Fran­k­reichs Asylpolitik . In: Legal Tribune Online, 03.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42086/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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