Die juristische Presseschau vom 18. Juni 2020: Über­nahme von EU-Unter­nehmen / BVerfG zu Wie­de­r­ein­bür­ge­rung / Corona-App am Arbeits­platz

18.06.2020

Staatlich subventionierte Unternehmen aus dem Ausland sollen bei der Übernahme von EU-Unternehmen besser kontrolliert werden. Auch uneheliche Kinder von NS-Verfolgten sind wieder einzubürgern. Fragen zur Corona-App am Arbeitsplatz.

Thema des Tages

EU – Übernahmen: Die Europäische Kommission beabsichtigt eine bessere Kontrolle bei der Übernahme europäischer Unternehmen durch staatlich subventionierte Unternehmen aus dem Ausland. Ein entsprechendes Strategiepapier sieht laut Hbl (Dana Heide/Till Hoppe/Klaus Stratmann), taz (Eric Bonse) und lto.de vor, dass die Investoren ab einem bestimmten Schwellenwert gegenüber der Kommission erklären müssen, welche Subventionen sie erhalten haben. Gibt es Hinweise auf eine wettbewerbsverzerrende Wirkung, könnten Kommission oder nationale Aufsichtsbehörden eine vertiefte Untersuchung einleiten und den Verkauf sogar untersagen. 

Till Hoppe (Hbl) meint, dass die strengen Beihilferegeln, die auf dem Binnenmarkt für europäische Unternehmen gelten, ebenso auch für ausländische Konkurrenten gelten sollten. Allerdings könnten die weitreichenden neuen Eingriffsbefugnisse für die zuständigen Behörden zu noch mehr Bürokratie und Unsicherheiten führen.

Corona und Recht

Corona-App und Arbeitsrecht: Nach der Einführung der Corona-Warn-App stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber eine Weisung zur Nutzung der App erteilen können. Nach den im Hbl (Heike Anger) zitierten Experten wäre die verpflichtende Nutzung auf einem Diensthandy während der Arbeitszeiten möglich, nicht jedoch in der privaten Freizeit und auf dem privaten Handy. Die Grünen haben unterdessen einen Gesetzentwurf vorgelegt, welcher einen Zwang durch den Arbeitgeber verbieten soll, meldet netzpolitik.org (Ingo Dachwitz). Überdies sieht der Entwurf vor, dass Menschen, die durch die App von einer Infektion in ihrem Umfeld benachrichtigt werden, einen Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten. 

Corona und Fleischindustrie: Im Leitartikel kritisiert Dorothea Siems (Welt) das von Bundesarbeitsminister Heil (SPD) vorgelegte Gesetz zur Neuordnung der Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche. Dieses soll ab dem kommenden Jahr Werkverträge und Zeitarbeit in Schlachtereien verbieten. Allerdings seien Werkverträge keineswegs pauschal mit Ausbeutung gleichzusetzen; der Gesetzgeber hätte besser gezielt Missbräuche bekämpfen sollen anstatt eine pauschale Regelung zu treffen.  

Corona und Parlamente: anwaltsblatt.de (Christian Rath) beschreibt eine Livestream-Diskussion des Virtuellen Deutschen Anwaltstages zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die deutschen Parlamente. Diskutiert wurde, ob die starke Rolle der Landesregierungen bei der Pandemie-Bekämpfung mehr Vorgaben im Infektionsschutzgesetz und mehr Kontrolle durch die Landesparlamente erfordert. Die Stärkung der Rolle des Bundesgesundheitsministers im März sei dagegen nicht dramatisch.

StA München I – FC Bayern: Die Staatsanwaltschaft München I wird kein Ermittlungsverfahren gegen Spieler des FC Bayern wegen Verstoßes gegen die Corona-Beschränkungen führen. Die körperliche Nähe im Trainingsbetrieb erfülle schon keinen Straftatbestand und auch das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit komme kaum in Betracht. Nach der Veröffentlichung eines Trainingsfotos, bei dem sich zwei Spieler nahe kamen, hatten zahlreiche Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet Anzeige erstattet, berichtet lto.de.

Rechtspolitik

Kindesmissbrauch: Die FAZ (Alexander Haneke/Helene Bubrowski) hält fest, dass es nunmehr in der Regierungskoalition einen breiten Konsens dafür gibt, die Strafrahmen für Kindesmissbrauch und Kinderpornographie anzuheben und die Taten künftig als Verbrechen einzustufen. Allerdings fordere die SPD, die Strafschärfung zusammen mit der ebenfalls geplanten Einfügung der Kinderrechte ins Grundgesetz zu verabschieden, was die CDU wiederum ablehne. Im Artikel wird auch Rechtsprofessor Jörg Eisele zitiert, welcher sich für eine härtere Bestrafung lediglich solcher Bilder und Videos ausspricht, die schwere Missbrauchshandlungen zeigen.  

Daniel Deckers (FAZ) verspricht sich wenig von einer generalpräventiven Wirkung der Strafschärfung, diese sei leicht beschlossen und bloße Symbolpolitik. Stattdessen gelte es, Unterstützungs- und Hilfesysteme für Gewaltopfer und Angehörige besser auszustatten, sowie die "von Naivität, Unkenntnis und Überforderung geprägte Familiengerichtsbarkeit" zu verbessern. 

Justiz

BVerfG zu Wieder-Einbürgerung: Auch uneheliche Kinder von Vätern, denen unter dem NS-Regime die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde, sind auf ihren Antrag wieder einzubürgern. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und sich damit gegen die Argumentation der Fachgerichte gewandt, berichten FAZ (Alexander Haneke) und taz (Christian Rath). Diese hatten angeführt, dass die Klägerin 1967 als uneheliches Kind geboren sei und nach dem geltenden Recht zu diesem Zeitpunkt automatisch die Staatsangehörigkeit der Mutter (einer US-Amerikanerin) erhalten habe. Das BVerfG betonte demgegenüber, dass Artikel 116 des Grundgesetzes keine Beschränkung auf eheliche Kinder enthalte und das Grundgesetz überdies die Gleichbehandlung von ehelichen und unehelichen Kindern vorschreibe.

OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: Im Prozess um die Tötung von Walter Lübcke hat die Verteidigung laut taz (Konrad Litschko) einen weiteren Befangenheitsantrag gestellt. Hintergrund ist eine Äußerung des Richters Sagebiel am Ende des ersten Prozesstages, mit der er die beiden Angeklagten zu einer Aussage ermuntert hatte. "Hören Sie nicht auf Ihre Verteidiger, hören Sie auf mich", hatte der Richter gesagt und ein Geständnis – sofern es etwas zu gestehen gebe – die "beste Chance" der Angeklagten genannt.

BVerfG – EZB-Anleiheankauf: Rechtsprofessor Christian Calliess führt in der FAZ aus, warum das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes anders als mancherorts gefordert kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland erforderlich mache. Ein solches würde die Bundesregierung verpflichten, das Urteil zu negieren oder auf die Unabhängigkeit des Gerichtes einzuwirken, was für die europäische Rechtsgemeinschaft kontraproduktiv sei. Auch Rechtsprofessor Ulrich Haltern verteidigt das Urteil in der FAZ. Es bedrohe den Vorrang des Unionsrechts nicht, da dieser nur innerhalb der Kompetenzen gelte, welche der Union durch die Mitgliedstaaten übertragen worden seien. Das Gericht begehe allerdings eine Kategorieverwechslung, indem es die "Waffe des Verhältnismäßigkeitsprinzips" verwende: Nicht jeder Ausübungsfehler sei ein Kompetenzverstoß. Bernd Lucke verteidigt das Urteil im FAZ-Einspruch gegen Kritik von Ökonomen. Das Gericht habe Recht in der Annahme, dass die Europäische Zentralbank die Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen zu beachten habe. Die Ökonomin Waltraud Schelkle hingegen nennt das Urteil in der FAZ in Teilen "beleidigend und selbstgerecht." Es müsse sich der Eindruck aufdrängen, dass die Unabhängigkeit der EZB in Frage gestellt werde, sobald sie vor allem Deutschland nicht mehr zum Vorteil gereiche. 

BVerwG zu Informationsanspruch: Das Portal abgeordnetenwatch.de ist vor dem Bundesverwaltungsgericht mit einer Klage auf die Herausgabe von Unterlagen zu Parteispenden gegen den Bundestag gescheitert. Das Parteiengesetz schließe einen weitergehenden Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz aus, befand das Gericht laut lto.de. Es enthalte mit seinen Transparenzregeln ein in sich geschlossenes Regelungskonzept, um Informationen zu veröffentlichen, welche als speziellere Regeln dem allgemeinen Informationszugangsanspruch aus dem IFG vorgingen.

BGH zu Syndikusanwalt: Ein Syndikusanwalt, der den Arbeitgeber wechselt, muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung erneut beantragen. Die bisherige Praxis, nach der die Rechtsanwaltskammer einen Erstreckungsbescheid erlassen konnte, wird daher nach Einschätzung von Martin W. Huff auf lto.de anzupassen sein. Jedoch könne der Widerruf der alten Zulassung und der Ausspruch der neuen Zulassung in einem Verwaltungsakt erfolgen, was die Arbeit der Kammern angesichts der Vielzahl der Verfahren erheblich erleichtern werde.

EuGH zu Ausschreibungspflicht: Rechtsanwältin Susanne Mertens stellt auf lto.de zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zu den Voraussetzungen einer ausschreibungsfreien Kooperation zwischen öffentlichen Stellen vor. Erforderlich ist für eine solche Kooperation laut EuGH eine echte Zusammenarbeit, die bloße Kostenerstattung für die Müllentsorgung reiche für eine ausschreibungsfreie Kooperation nicht aus. Sie könne aber auch Tätigkeiten umfassen, die lediglich mittelbar der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen, was im Fall der entgeltfreien Überlassung einer Software zur Leitung von Feuerwehreinsätzen zwischen der Stadt Köln und dem Land Berlin der Fall gewesen sei.

OVG NRW – Fahrverbote in Köln: Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Köln und die Deutsche Umwelthilfe haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, mit dem die vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen geforderten Fahrverbote vom Tisch sind. Stattdessen soll die Luft durch ein Maßnahmenpaket verbessert werden, das etwa eine Umwandlung von Autospuren in Fahrradwege und eine Erhöhung der Parkgebühren vorsieht. Mit dem Kompromiss erledigt sich auch die von der Stadt Köln eingelegte Revision zum Bundesverwaltungsgericht, wie FAZ (Marcus Jung) und taz berichten.

OLG Frankfurt/M. zu Lehman Brothers: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat den Insolvenzverwaltern der britischen Lehman-Brothers-Gesellschaft einen Schadensersatz von fast 26 Millionen Euro zugesprochen. Lehman hatte ein Kaufrecht zu einem festgelegten Ausübungspreis zugesprochen bekommen, wenn der Kurs der betreffenden SAP-Aktie am Stichtag im Dezember 2009 höher oder gleich diesem Preis gewesen wäre, jedoch kam es danach zur Insolvenz. Fraglich war nun, ob ein Optionsgeschäft zustande gekommen und wie viel die Aktie zum Insolvenzzeitpunkt wert war, berichtet FAZ (Marcus Jung).

LG Hamburg – G20-Ausschreitungen: Kurz vor Ende des Prozesses um die Krawalle an der Elbchaussee am Rande des G20-Gipfels in Hamburg 2017 ist die Öffentlichkeit wieder zugelassen worden. Die taz (Katharina Schipkowski) berichtet über eine einstündige Erklärung eines der Angeklagten, in der dieser allgemein über seine politischen Überzeugungen, seine Haftzeit und von ihm beobachtete Polizeigewalt sprach, sich aber zu den Tatvorwürfen nicht äußerte. Den Ausschluss der Öffentlichkeit hatte das Gericht damit begründet, dass eine Verehrung der Angeklagten innerhalb der linken Szene moralischen Druck auf die Heranwachsenden ausüben könnte. 

LG Regensburg zu Joachim Wolbergs: Der frühere Oberbürgermeister von Regensburg, Joachim Wolbergs, ist wegen Bestechlichkeit zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er habe sich aufgrund von Spenden eines Bauunternehmers in Höhe von etwa 75.000 Euro für dessen Bauprojekt eingesetzt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde Wolbergs auch seine Pensionsansprüche verlieren, so SZ (Andreas Glas). Eine Zusammenfassung der Urteilsgründe gibt community.beck.de (Henning Ernst Müller).

VG Köln zu TV-Produktplatzierung: Die auf dem Fernsehsender Vox ausgestrahlte Sendung "Shopping Queen" hat mit einer unzulässigen Produkplatzierung für den zweiten Teil der Filmreihe "Fifty Shades of Grey" geworben und damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln laut lto.de zu einer Reihe von Episoden der Shopping-Sendung, in welcher die Kandidatinnen zum Beispiel in Filmszenen hineinmontiert oder diese nachstellen sollten. Der Werbezweck habe das Sendungsgeschehen derart dominiert, dass redaktionelle Elemente in den Hintergrund gerückt seien und der Zuschauer nicht mehr zwischen werbebestimmten und sonstigen Elementen des Sendungsgeschehens habe unterscheiden können.

AGH NRW zu Robe: Ein Rechtsanwalt ist vor dem Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen mit dem Versuch gescheitert, die Zulässigkeit von Meinungsäußerungen auf seiner Robe gerichtlich feststellen zu lassen. Weil es ihm am Rechtsschutzbedürfnis fehle, lehnte der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen die Klage ab, berichtet lto.de (Manuel Göken). Der Anwalt – dem bereits zuvor vom Bundesverfassungsgericht das Tragen einer Robe mit Werbeaufdruck verboten worden war – hatte eine Robe mit dem Schriftzug "Irdische Richter sind fehlbar" zu tragen beabsichtigt.

Recht in der Welt

USA – Supreme Court zu LGBT: Die Entscheidung des US-amerikanischen Supreme Courts, wonach der Diskriminierungsschutz des "Civil Rights Act" von 1964 auch auf Homo- und Transsexualität anwendbar ist, bespricht die Doktorandin Masuma Shahid auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache). Die Entscheidung sei mit einer deutlichen 6-zu-3-Mehrheit gefallen, da sich ihr überraschenderweise auch die konservativen Richter John Roberts und der von US-Präsident Trump nominierte Neil Gorsuch angeschlossen hätten. Der Fall "Bostock" reihe sich ein in eine immer größer werdende Anzahl von Fällen, in denen der Supreme Court die Rechte von LGBT-Personen gestärkt habe.

USA – Rayshard Brooks: Nach dem Tod des 27-jährigen Rayshard Brooks bei einem Polizeieinsatz in Atlanta hat die Staatsanwaltschaft einen der beiden beteiligten Polizeibeamten wegen Mordes angeklagt. Der Tod des jungen Schwarzen, der auf der Flucht vor Polizisten mit zwei Schüssen in den Rücken getötet wurde, hatte die Proteste gegen Diskriminierung, Rassismus und Polizeigewalt nach dem Tod von George Floyd erneut befeuert. Nach der Auswertung von acht Tatortvideos, darunter den Körperkameras der Polizisten, kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, der Beamte habe übermäßige Gewalt angewandt, berichten zeit.de und spiegel.de.

Juristische Ausbildung

Prüferinnen im Examen: rws.beck.de (Joachim Jahn) berichtet über eine Diskussionsrunde auf dem Virtuellen Deutschen Anwaltstag, die sich mit der Ungleichbehandlung von Frauen in mündlichen Examensprüfungen beschäftigt. Hintergrund ist eine Studie von 20.000 Prüflingen, nach der Frauen bei gleichen Vornoten um 2,3 Prozent seltener einen Notensprung nach oben schafften als Männer – jedoch nur, wenn keine einzige Frau im Prüfungsgremium sitze. Teilnehmer der Diskussion forderten daher, den Anteil von Prüferinnen zu erhöhen sowie ein Bewusstsein für unbewusste Diskriminierungen zu schaffen. 

Sonstiges

Berlin – Anti-Diskriminierungsgesetz: Wegen des in Berlin verabschiedeten Landes-Antidiskriminierungsgesetzes hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angekündigt, die Bundespolizei vorerst nicht zu Einsätzen nach Berlin zu schicken. Nach dem Gesetz reicht es, dass ein Antragsteller eine rassistisch motivierte Ungleichbehandlung glaubhaft macht, um die Polizei zu verpflichten, das Vorliegen einer Diskriminierung zu widerlegen. Seehofer sagte, er könne die Beamten "nicht dieser Diskriminierung aussetzen", nach der diese zu beweisen hätten, dass sie nicht diskriminiert hätten. FAZ (Helene Bubrowski), SZ (Constanze von Bullion) und zeit.de berichten.

Rundfunkbeitrag: Angesichts der geplanten Erhöhung des Rundfunkbeitrages auf 18,36 Euro erläutert Rechtsprofessor Dieter Dörr im Interview mit der SZ (Aurelie von Blazekovic) die rechtlichen Grundlagen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes müsse eine unabhängige Stelle die Notwendigkeit der Erhöhung anhand der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überprüfen. Sei dies geschehen, dürften die Länder ihre Zustimmung zur Erhöhung nur ausnahmsweise verweigern, etwa wenn die Erhöhung eine unangemessene Belastung darstelle – dies sei hier aber nicht der Fall. 

Das Letzte zum Schluss

Provokante Flatulenz: "Mit voller Absicht" habe der Mann gehandelt, der in Wien vor einem Polizisten gefurzt und sich schon zuvor "provokant und unkooperativ" verhandelt habe. 500 Euro wurden dafür nach Meldung der Welt fällig. Auf Twitter bemühte sich die Polizei im Nachhinein um Beruhigung: Natürlich werde niemand dafür angezeigt, dass ihm einmal versehentlich 'einer auskommt'."

 

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lto/mps

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Juni 2020: Übernahme von EU-Unternehmen / BVerfG zu Wiedereinbürgerung / Corona-App am Arbeitsplatz . In: Legal Tribune Online, 18.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41933/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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