Die juristische Presseschau vom 11. bis 12. Juni 2020: Straf­schär­fungen bei Kin­des­miss­brauch / "Rasse" im Grund­ge­setz / US-Sank­tionen gegen IStGH-Ermittler mög­lich

12.06.2020

Auch Bundesjustizministerin Lambrecht fordert jetzt höhere Strafen für Kindesmissbrauch. Es gibt Diskussionen um den Begriff "Rasse" im Grundgesetz. Trump genehmigt Sanktionen gegen Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofes.

Thema des Tages

Kindesmissbrauch/Kinderpornographie: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat sich nach längerem Zögern nun den Forderungen der CDU/CSU und der Bild-Zeitung nach Strafschärfungen für sexuellen Kindesmissbrauch teilweise angeschlossen. Auch Missbrauch von Kindern ohne körperliche Gewalt und Misshandlungen, wie einfache Berührungen in sexueller Absicht, sollten zukünftig als Verbrechen eingestuft werden, erklärte sie. Auch in Fällen von Kinderpornographie befürwortet sie nun härtere Sanktionen. lto.de, die Fr-taz (Christian Rath), bild.de und die FAZ berichten. 

Der Präsident des Kinderschutzbundes Hilgers bewertet gegenüber der SZ (Robert Rossmann) die Forderung Lambrechts positiv. Auch ihn habe manches Urteil in der Vergangenheit kopfschüttelnd zurückgelassen. Das größte Problem bei sexueller Gewalt gegen Kinder sei allerdings das Dunkelfeld, gegen das eine Strafschärfung wirkungslos sei. Die Frage nach dem besten Schutz von Kindern stellt auch Reinhard Müller (FAZ) und fordert, "mehr Licht in das Darknet" zu bringen. lto.de (Hasso Suliak) lässt zahlreiche Rechtsprofessoren zu Wort kommen, die die Forderung nach Strafschärfungen kritisieren. 

Alan Posener (Do-Welt), begrüßt das Vorhaben, auch wenn härtere Strafen allein zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch nicht ausreichen würden. Sie dienten jedoch dazu, ein Bewusstsein für die Schwere der Tat zu schaffen und entsprechende Mittel für Ermittlungen freizusetzen. Franz-Josef Wagner (Fr-Bild) schreibt: "Liebe Justizministerin Lambrecht, gestern waren Sie gegen härtere Strafen bei sexuellem Missbrauch, heute sind Sie dafür. Ich finde Ihren Sinneswandel großartig." Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) kritisiert den Verstoß dagegen. Er betreffe lediglich den Grundtatbestand des Kindesmissbrauches und habe daher mit den Missbrauchsfällen in Lügde und Münster nichts zu tun. Auch Jost Müller-Neuhof (Do-Tsp) nennt höhere Strafen von allen Vorschlägen, gegen Kindesmissbrauch vorzugehen, "den sinnlosesten."

Corona und Recht

Corona und Föderalismus: Im FAZ-Einspruch lobt der Präsident des rheinland-pfälzischen Landtags Hendrik Hering (SPD) den Föderalismus als entscheidenden Grund dafür, dass Deutschland die Corona-Pandemie vergleichsweise gut bewältigt habe. Die in den Landesparlamenten intensiv geführten Debatten über Lockerungen und Schutzmaßnahmen hätten für eine breite Legitimationsbasis der Verordnungen gesorgt. Überdies sei es in den Ländern einfacher, flexibel und regional auf das Infektionsgeschehen zu reagieren.

Italien – Sammelklage gegen Unbekannt: Motiviert durch die über Facebook gestartete Initiative "Wir zeigen an" haben am Mittwoch laut der Do-taz (Michael Braun) 40 Personen im Justizpalast von Bergamo Klage gegen Unbekannt eingereicht, um die administrativ und politisch für das Gesundheitswesen Bergamos Zuständigen für Versäumnisse im Umgang mit der Corona-Pandemie strafrechtlich verantwortlich zu machen. 

OLG Düsseldorf zu Corona-Rabatt bei Geldbußen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat drei kleinen Brauereien am Mittwoch einen Verständigungsvorschlag zur erheblichen Reduzierung von Geldstrafen im Zusammenhang mit einem Preiskartell unterbreitet. Das OLG Düsseldorf schlug laut der FAZ auch vor, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Brauereien durch eine 25-prozentige Reduktion der Geldbußen zu berücksichtigen. 

Rechtspolitik

"Rasse" im GG: Es kommt Bewegung in die Diskussion um die Abschaffung des Begriffs "Rasse" in Art. 3 des Grundgesetzes. Wie FAZ und zeit.de (Lenz Jacobson) berichten, hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erklärt, sich Forderungen der SPD und der Oppositionsparteien nach einer Streichung des Begriffs nicht verschließen zu wollen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) lehnt die Streichung hingegen laut deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) ab, Grünen-Chef Robert Habeck macht sich laut SZ (Constanze von Bullion) für die "rassistische Zuschreibung" als Ersatzformulierung stark.

Auf verfassungsblog.de gibt die wissenschaftliche Mitarbeiterin Doris Liebscher einen Überblick über alternative Formulierungsmöglichkeiten. Alan Posener (Welt) spricht sich im Leitartikel dagegen aus, das Grundgesetz als "Exerzierfeld sprachlicher Selbstgerechtigkeit zu missbrauchen".

Berliner Antidiskriminierungsgesetz: spiegel.de (Timo Lehmann) berichtet über Kritik von Innenpolitikern und Polizei gegen das letzte Woche in Berlin beschlossene Landes-Antidiskriminierungsgesetz, das einen Schadensersatzanspruch für Diskriminierungen durch staatliche Stellen in Berlin vorsieht. Dabei gehe es insbesondere um eine Beweislastumkehr, wenn ein Betroffener einen Verstoß "überwiegend wahrscheinlich" glaubhaft gemacht hat. Eine solche Beweiserleichterung sei indes im deutschen Recht nicht ungewöhnlich und werde bereits jetzt dort angewendet, wo ein Beweis schwer zu erbringen sei, etwa im Arzthaftungsrecht.

Ein Bericht der Do-Welt (Luisa Hofmeier/Geli Tangermann/Kristian Frigelj) über Rassismus unter Polizisten zitiert eine Studie, nach der anlasslose Kontrollen ohne Verdachtsmomente – etwa bei der Bundespolizei in Zügen und an Bahnhöfen – zu einer Auswahl anhand von äußeren Merkmalen führten und somit Diskriminierung Vorschub leisten würden.

Justiz

EuGH zu Brustimplantaten: Deutsche Frauen, die sich von dem französischen Unternehmen Poly Implant Prothèse (PIP) minderwertige Brustimplantate einsetzen ließen, werden durch die Vertragsklausel des französischen Versicherers von PIP, nur für Schäden in Frankreich zu haften, nicht EU-rechtswidrig diskriminiert. Das allgemeine EU-rechtliche Diskiminierungsverbot finde bei einer nach französischem Recht angeordneten Pflichtversicherung von Medizinprodukte-Herstellern keine Anwendung, befand der Europäische Gerichtshof und zerschlug damit im Vorabentscheideverfahren die Hoffnungen der geschädigten Frauen auf Schadensersatz. Es berichten die FR-taz (Christian Rath) und lto.de.

EuGH zu Wolf-Schutz: Wölfe sind innerhalb der Europäischen Union auch dann geschützt, wenn sie sich in von Menschen bewohnten Siedlungen aufhalten und dort mit Hunden spielen. Der Europäische Gerichtshof bejahte die Anwendbarkeit der EU-Habitatrichtlinie (Richtlinie 92/43) und stellte laut lto.de und lawblog.de (Udo Vetter) fest, dass das grundsätzliche Fang- und Tötungsverbot auch hier gelte.

EuGH zu randalierenden Fluggästen: Für eine durch randalierende Fluggäste ausgelöste Flugverspätung muss die betroffene Fluglinie nicht schadensersatzpflichtig sein. Vielmehr kann das Randalieren laut einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs unter bestimmten Voraussetzungen einen "außergewöhnlichen Umstand" darstellen, der die grundsätzliche Ersatzpflicht entfallen lässt. Dies setze jedoch voraus, dass die Airline nicht selbst zum Verhalten des Fluggastes beigetragen habe und es nicht schon vorher Anzeichen für das Verhalten gab oder das Unternehmen früher hätte eingreifen können, so lto.de und lawblog.de (Udo Vetter).

EuGH zu Arzneimittelproben: Pharma-Unternehmen dürfen nach EU-Recht Gratismuster von rezeptfreien Medikamenten an Apotheker ausgeben, nicht hingegen von verschreibungspflichtigen Arzneien. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in einem Rechtsstreit zwischen den Firmen Novartis und Ratiopharm und könnte damit laut lto.de in Deutschland eine Gesetzesänderung notwendig machen.

BVerfG zur Neutralitätspflicht von Seehofer: Auf juwiss.de bespricht der wissenschaftliche Mitarbeiter Keno Christoffer Potthast das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) auf der Homepage des Ministeriums ein Interview nicht veröffentlichen durfte, in welchem er die AfD als "staatszersetzend" bezeichnete. Zwar folge das BVerfG damit seiner Linie zum Neutralitätsgebot, es sei aber fraglich, ob die Differenzierung je nach Amt, in dem ein Politiker eine Äußerung tätige, von der breiten Bevölkerung nachvollzogen wird. 

LG Hamburg – KZ-Wachmann Bruno D.: Im Prozess gegen den ehemaligen Wachmann im Konzentrationslager Stutthof, Bruno D., hat ein Kinder- und Jugendpsychiater sein Gutachten zur Reife des Angeklagten zur Tatzeit vorgestellt. Bruno D. war im Tattzeitraum zwischen 1944 und 1945 zunächst 17 Jahre alt und damit Jugendlicher, später 18 Jahre alt und damit Heranwachsender. Laut spiegel.de (Julia Jüttner) lässt das Gutachten die Frage die Frage seiner Einsichts- und Handlungsreife offen.    

LG Berlin – Andreas Kalbitz: Der ehemalige Brandenburger AfD-Vorsitzende Andreas Kalbitz geht vor dem Landgericht Berlin zivilgerichtlich gegen die Annulierung seiner Parteimitgliedschaft vor, berichtet spiegel.de. Der AfD-Bundesvorstand hatte als Grund für die Maßnahme angegeben, Kalbitz habe beim Parteieintritt frühere Mitgliedschaften in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" und bei den Republikanern nicht angegeben.

StA Braunschweig – Madeleine McCann: Die SZ (Peter Burghardt) befasst sich mit dem Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Christian B., der derzeit in Verdacht steht, für das Verschwinden der dreijährigen Engländerin Madeleine McCann in Portugal im Jahr 2007 verantwortlich zu sein. Die FAZ (Sebastian Eder) liefert Hintergründe zur Person des Verdächtigen nach einem Gespräch mit dessen ehemaligem Mitbewohner. Sie berichtet auch von Ermittlungsverfahren mehrerer weiterer Staatsanwaltschaften gegen B. 

Recht in der Welt 

USA – IStGH-Sanktionen: US-Präsident Donald Trump hat Sanktionen gegen Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofes genehmigt, welche gegen US-amerikanische Soldaten ermitteln. Ein am Donnerstag veröffentliche Verfügung sieht vor, dass ihr Besitz in den USA eingefroren werden kann. Der IStGH hatte im März ein Ermittlungsverfahren zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Afghanistan eingeleitet, welches sich auch gegen Mitarbeiter des US-Geheimdienstes CIA richtet. Es berichten lto.de und spiegel.de.

Schweden – Olof Palme: Mehr als dreißig Jahre nach der Ermordung des schwedischen Ministerpräsidenten Olof Palme hat die Ermittlergruppe zum Palme-Mord am Mittwoch in Stockholm einen Verdächtigen präsentiert. Wie der zuständige Staatsanwalt berichtete, sei der Verdacht das Ergebnis von Puzzlearbeit, neue Beweise präsentieren könne man nicht. Der Verdächtigte hatte sich im Zusammenhang mit dem Mord als Zeuge ausgegeben. Inzwischen sei er aber schon seit 20 Jahren tot, weshalb das Ermittlungsverfahren nun eingestellt werde. Mit den Entwicklungen und der Kritik daran befassen sich ausführlich die FAZ (Matthias Wyssuwa), die SZ (Kai Strittmatter) und die Do-taz (Reinhard Wolff). 

Norwegen – Urteil nach Moschee-Angriff: Der 22-jährige Norweger, der im August 2019 zunächst seine Stiefschwester tötete und dann aus rassistischen Motiven auf mehrere Moschee-Besucher schoss, ist nun zur Höchststrafe nach norwegischem Recht von 21 Jahren und Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Seine Verteidigerin hatte auf Freispruch und Einweisung in eine Klinik wegen Zweifeln an der Zurechnungsfähigkeit plädiert. Die FR-taz (Reinhard Wolff) berichtet. 

Schweiz – "Sommermärchen"-Prozess: Nachdem die Betrugsvorwürfe im "Sommermärchen"-Prozess gegen Ex-DFB-Präsident Zwanziger und andere verjährt sind, fordert die Schweizer Bundesanwalschaft die Übernahme der Prozesskosten durch die ehemaligen Angeklagten. Diese hätten den Prozess systematisch verschleppt, die hierdurch entstandenen Kosten müssten "zum Schutze der schweizerischen Staatsfinanzen" auch ohne Urteil weitergegeben werden. Zwanziger reagierte empört, wie lto.de berichtet.

Sonstiges

"Weiße" Rechtswissenschaft: Auf verfassungsblog.de beschreibt der wissenschaftliche Mitarbeiter Amadou Korbinian Sow, was eine überwiegend "weiße" Rechtswissenschaft tun könne, um gesellschaftlichen Rassismus zu bekämpfen. Sie müsse beispielsweise die "tendenziell affirmative Haltung" in der Polizeirechtsdogmatik hinterfragen, überdies könne die Rechtsgeschichte Zusammenhänge zwischen dem modernen Staatsangehörigkeitsrecht und dem deutschen Kolonialismus erhellen. Gleichzeitig müsse die Universität als "safe space" erhalten werden, in welchem offene Lebens- und Denkweisen erprobt werden könnten. 

Mordfall Lübcke: Der hessische Verfassungsschutz hatte nach Recherchen des Norddeutschen Rundfunks bereits frühzeitig Informationen über die rechtsextremistischen Aktivitäten von Markus H., der nach der Darstellung der Bundesanwaltschaft Stephan E., den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke, an Waffen ausbildete. Eine Erklärung, weshalb diese Informationen nicht an die für Waffenbesitz zuständige Behörde weitergeleitet wurden, konnte der Präsident des Landesverfassungsschutzes nicht liefern. "Nicht zu fassen", kommentiert Marlene Grunert (FAZ) den Vorgang. Auch die taz berichtet. 

Polizeigewalt und Passanten: Anlässlich des tödlichen Übergriffs auf den US-Amerikaner George Floyd durch Polizeibeamte erläutert die Fr-taz (Christian Rath) die Rechtslage in Deutschland für Augenzeugen eines uneindeutigen Polizeieinsatzes und gibt ausführlich Handlungsempfehlungen. 

Rechtsradikale im öffentlichen Dienst: Wie die SZ (Ronen Steinke/Georg Mascolo) berichtet, kann der Bundesinnenminister Horst Seehofer sein Versprechen aus dem Dezember 2019, ein Lagebild "Rechtsextreme im öffentlichen Dienst" zu erstellen, bislang nicht einlösen, weil die Erfassung der Fälle an rechtlichen Hürden scheitere. Für einen Extremismus-Check bei allen Staatsdienern durch die Landesämter für Verfassungsschutz fehle es an einer rechtlichen Grundlage. Auch über die Meldung noch laufender Disziplinarverfahren besteht Uneinigkeit.

Litigation-PR: Auf lto.de empfiehlt die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ein von Martin Wohlrabe herausgegebenes Werk zum Thema "Litigation-PR." Darin gehe es um die Krisenkommunikation im Zuge von öffentlichkeitswirksamen Gerichtsprozessen. 

Feuertod in JVA Kleve: Die Do-taz (Andreas Wyputta) schildert ausführlich die Vernehmung einer Staatsanwältin vor dem Untersuchungssausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags zur Aufklärung des Todes des Geflüchteten Amad A. in der Justizvollzugsanstalt Kleve. Im Rahmen der Ermittlungen des Untersuchungsausschusses war zuvor eine Verfügung aufgetaucht, die erkennen ließ, dass die Staatsanwältin schon Wochen vor dem Tod von Amad A. Kenntnis davon hatte, dass es bei dessen Inhaftierung zu einer Personenverwechslung gekommen war.  

Steueranwalt nach Cum-Ex-Skandal: Die SZ (Jan Willroth/Nils Wischmeyer) liefert einen ausführlichen Bericht vom wirtschaftlichen Niedergang des Steuerrechtsanwalts Thomas Koblenzer, den das OLG Düsseldorf 2018 zu einer Schadensersatzzahlung von 15 Mio. Euro verurteilt hatte, weil er es versäumt hatte, auf die Risiken einer Investition in "Cum- Ex"-ähnliche Modelle hinzuweisen.

Das Letzte zum Schluss

Schnäppchenhändler: Eine gut gefüllte Asservatenkammer war für einige Mitarbeiter der Leipziger Polizei eine zu große Versuchung. Wie u.a. lawblog.de (Udo Vetter) berichtet, begannen sie mit den sichergestellten Fahrrädern einen florierenden Handel und verkauften sie zu Schnäppchenpreisen an andere Staatsdiener. Nun wird gegen 13 Beamte auf Verkäufer- und insgesamt 40 auf Käuferseite ermittelt, die auf die Angebote ansprangen – unter den Kunden sollen Staatsanwälte und womöglich sogar ein Richter gewesen seien. 

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jb/mps

(Hinweis für Journalisten)   

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. bis 12. Juni 2020: Strafschärfungen bei Kindesmissbrauch / "Rasse" im Grundgesetz / US-Sanktionen gegen IStGH-Ermittler möglich . In: Legal Tribune Online, 12.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41879/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen