Die juristische Presseschau vom 3. Juni 2020: Lam­b­recht über NetzDG / Mili­tä­r­e­in­satz gegen US-Unruhen? / Grund­rechte-Report 2020

03.06.2020

Justizministerin Lambrecht äußert sich zur Überarbeitung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Trump will Militär zur Niederschlagung der Unruhen einsetzen – und darf das wohl auch. In Berlin wurde der Grundrechte-Report 2020 vorgestellt. 

Thema des Tages

NetzDG-Novellen: Die taz (Christian Rath) sprach mit Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) über die geplante Überarbeitung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Eingeführt werden soll einerseits eine Meldepflicht an das Bundeskriminalamt (BKA), um neben der Löschung strafbarer Inhalte auch die Strafverfolgung sicherzustellen. Lambrecht hält künftig 250.000 Meldungen an das BKA pro Jahr für realistisch, unter anderem mit den IP-Adressen von Internet-Hetzern. Daraus könnten rund 150.000 zusätzliche Ermittlungsverfahren folgen. Zudem sollen Rechte betroffener Nutzer gestärkt werden, im Fall dass ein Netzwerk etwas zu Unrecht löscht. Statt sofort klagen zu müssen sollen Nutzer vom jeweiligen Netzwerk eine neue Entscheidung über einen gelöschten Beitrag verlangen und im Streitfall eine Schlichtungsstelle anrufen können.

Corona und Recht 

Corona – Tracing-App: Die vier Landesjustizminister der Grünen haben laut SZ (Detlef Esslinger) einen Gesetzentwurf zur Nutzung der geplanten Corona-App vorgelegt. Demnach soll deren Nutzung freiwillig sein. Bei Massengeschäften dürften Kunden nicht benachteiligt werden, weil sie die Corona-App nicht installiert haben. Dasselbe müsse auch für Arbeitnehmer im Verhältnis zu ihren Arbeitgebern gelten. Bei Verstößen sieht der Entwurf Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz vor. Zudem ist zum Schutz von Arbeitnehmern ein Maßregelungsverbot enthalten. 

Corona – Entschädigung: lto.de (Christian Rath) gibt einen Überblick über Möglichkeiten für Schadensersatz im Zusammenhang mit Corona-bedingten präventiven Betriebsschließungen. Demnach gibt es bislang keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht keine Entschädigung vor, wenn präventiv ganze Branchen dicht gemacht werden, um Infektionsketten zu unterbrechen. Bislang aufgelegte staatliche Hilfsprogramme bleiben hinter einem Ersatz von Verdienstausfall zurück. Versuche, Ansprüche auf der Grundlage des Enteignungsrechts, des Polizeirechts oder auf der analogen Anwendung des IfSG zu erstreiten, seien bislang gescheitert. Auch der Gesetzgeber plane keine Änderung.

Corona – Entkriminalisierung: In einem Beitrag für die FAZ bemerken der Rechtsprofessor Matthias Jahn sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiter Charlotte Schmitt-Leonary und Fynn Wenglarczyk einen "grundlegenden Wandel" in der Behandlung von Verstößen gegen Corona-Maßnahmen. Mit dem Inkrafttreten des "Zweiten Covid-19-Bevölkerungsschutzgesetzes" Ende Mai seien Verstöße gegen ein Kontaktverbot entkriminalisiert worden, wo zuvor noch bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe drohten. Mit Kriminalstrafe können demnach nur diejenigen sanktioniert werden, die durch Verstöße gegen Infektionsschutzmaßnahmen auch tatsächlich Corona verbreiten. 

Corona – Infektionsrisiko: Reinhard Müller (FAZ) befasst sich mit der "neuen Freiheit", die, damit sie von Dauer ist, verantwortungsvoll zu nutzen sei. Weiterhin sei "in religiösen Rahmen als auch in parallelgesellschaftlichen Clans" das Risiko von Corona-Herden besonders hoch. Gleichwohl sei das Vertrauen in die demokratischen Institutionen weiter groß, weil die Bürger die getroffenen Entscheidungen für überzeugend hielten. Dies sei ein Ausdruck "demokratischer Reife". 

Corona – Ansteckung im Büro: Die Rechtsanwälte Anne-Kathrin Bertke und Thomas Müller-Bonanni erläutern in der FAZ die Haftungsrisiken, die mit Infektionen im Betrieb verbunden sind. Die Frage nach der Einstandspflicht sei von den Sozialgerichten bislang nicht abschließend geklärt. Zwar ist demnach grundsätzlich eine zivilrechtliche Haftung von Arbeitgebern für Personenschäden am Arbeitsplatz durch die Regelungen zur gesetzlichen Unfallversicherung ausgeschlossen. Allerdings lehnt die deutsche gesetzliche Unfallversicherung eine Einstandspflicht für Schäden aufgrund von Corona-Infektionen am Arbeitsplatz ab, da eine solche Erkrankung kein arbeitsplatzspezifisches Risiko darstelle. 

Dänemark – Corona-Maßnahmen: In Dänemark wird laut taz (Reinhard Wolff) nun eine Expertenkommission eingesetzt, die klären soll, ob die dänische Regierung in der Corona-Krise möglicherweise die falschen Maßnahmen getroffen hat. Verschiedentlich war der Vorwurf geäußert worden, die Maßnahmen seien nicht verhältnismäßig, sondern folgten einem "extremen Vorsichtigkeitsprinzip". 

Rechtspolitik

Koalitionsvertrag Hamburg: SPD und Grüne in Hamburg haben laut lto.de die Ergebnisse ihrer Koalitionsverhandlungen präsentiert. Das Justizressort soll künftig Grünen-Chefin Anna Gallina leiten – obwohl sie keine Juristin ist. 

Europäische Justizarchitektur: Die Rechtsprofessoren Daniel Sarmiento und Joseph Weiler präsentieren auf verfassungsblog.de (englischsprachige) Vorschläge zur "Schadensbegrenzung" im Anschluss an die EZB-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie plädieren kurzfristig für ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen Deutschland. Längerfristig solle jedoch eine Berufungsinstanz innerhalb des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geschaffen werden, die auf Fälle beschränkt ist, in denen eine mögliche Kompetenzverschiebung zwischen Mitgliedstaaten und EU eine Rolle spielt. Besetzt sein solle diese mit aktiven EuGH-Richtern sowie mit aktiven Richtern der höchsten mitgliedstaatlichen Gerichte. 

Lieferkettengesetz: Die SZ (Michael Bauchmüller u.a.) berichtet über Pläne der Bundesregierung, Unternehmen künftig eine gesetzliche Verpflichtung zur Wahrung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten aufzuerlegen. Derzeit läuft noch die Überprüfung der Umsetzung des bisherigen, freiwilligen "Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte". Wenn die – voraussichtlich unbefriedigenden – Ergebnisse im Juli vorliegen, wollen Arbeits- und Entwicklungsministerium tätig werden. 

Caspar Dohmen (SZ) zufolge achten Einkäufer aus Deutschland "zwar auf Qualität, Pünktlichkeit und günstige Preise, aber viel zu selten auf die miserablen Zustände bei ihren Zulieferern". Die Missstände seien seit Jahrzehnten bekannt. Erforderlich sei nun ein nationales Gesetz, damit deutsche Unternehmen "ihren Beitrag für bessere Arbeitsverhältnisse in einer globalen Arbeitsteilung leisten, von der sie immens profitieren". 

Justiz

OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Hauptverfahren gegen Stephan E. und Markus H. wegen der Tötung des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke eröffnet. Der Angeklagte Stephan E. soll den Politiker erschossen haben, Markus H. soll Beihilfe dazu geleistet haben. Stephan E. soll zudem 2016 einen Iraker niedergestochen haben, um ihn zu töten. Beginnen soll die Hauptverhandlung am 16. Juni, wie lto.de berichtet. 

BVerfG zu Versorgungsausgleich: Nun schreibt auch community.beck.de (Christian Rolfs) über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betriebsrenten-Versorgungsausgleich aus der letzten Woche. Das BVerfG hatte die Regelung zur externen Teilung von Betriebsrenten für verfassungsgemäß erklärt. 

BVerfG zu EZB-Anleihenankauf: In der FAZ verteidigen die Rechtsprofessoren Christoph Degenhart, Hans-Detlef Horn, Markus Kerber und Dietrich Murswiek das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenkauf der Europäischen Zentralbank. Die verwendete Verhältnismäßigkeitsprüfung diene der kompetenziellen Einhegung der EZB und gehöre zu den rechtlichen Grundbedingungen der Geldpolitik. Der "Abwägungsausfall" der EZB zeige, dass sie nach der vertraglich nicht vorgesehenen Kompetenz-Kompetenz greife. Das BVerfG sei nicht zu einer zweiten Vorlage an den EuGH verpflichtet gewesen, sondern sei berechtigt gewesen, als "materielles Unionsgericht" selbst zu entscheiden. 

BVerwG zu Portoerhöhung: Einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zufolge hat die Bundesnetzagentur bei der Genehmigung der Portoerhöhung für Standardbriefe 2016 Maßstäbe angelegt, die nicht durch die Verordnungsermäßigung des Postgesetzes gedeckt sind und die Erhöhung deshalb zu Unrecht genehmigt. lto.de berichtet. 

BGH zu Werbe-Cookies: Nun schreiben auch die Rechtsanwälte Verena Grentzenberg und Jan Spittka in der FAZ über die in der letzten Woche ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Verwendung von Werbe-Cookies. Der BGH hatte geurteilt, dass Nutzer in das Setzen von Cookies für Werbezwecke aktiv einwilligen müssen. Die bloße Bestätigung bereits vor-angekreuzter Cookie-Banner reiche nicht aus.

Recht in der Welt

USA – Militäreinsatz bei Ausschreitungen: US-Präsident Trump hat angekündigt, Militär in die Bundesstaaten entsenden zu wollen, wenn diese nicht von sich aus Recht und Ordnung wiederherstellen. Er stützt sich dabei auf den Insurrection Act von 1807, der zur Unterdrückung von "Aufständen" und "Rebellionen" einen polizeilichen Einsatz des Militärs im Inland vorsieht. Mit der Rechtmäßigkeit von Trumps Ankündigung befassen sich SZ (Alan Cassidy) und FAZ (Andreas Ross) sowie Rechtsprofessor Kirk Junker im Gespräch mit lto.de (Hasso Suliak)

USA – VW-Dieselskandal: Ein US-amerikanisches Berufungsgericht hat entschieden, dass trotz der von VW und den amerikanischen Behörden bereits geschlossenen Vergleiche zusätzliche Strafen zweier Bezirke der Bundesstaaten Florida und Utah zulässig sind. Damit drohen VW neue Milliardenstrafen in den USA. Es berichten FAZ (Carsten Germis) und lto.de

Malta – Daphne Caruana Galizia: Im Fall der in Malta ermordeten Journalistin Daphne Caruana Galizia hat vor Gericht ein Angeklagter, der sich selbst als Mittelsmann des Mordes bezeichnet, behauptet, dass der ehemalige Wirtschaftsminister Maltas den Auftragsmördern 350.000 Euro gezahlt haben soll. Dies berichten FAZ (Matthias Rüb) und spiegel.de.

Sonstiges

Grundrechte-Report 2020: In Berlin ist am gestrigen Dienstag der diesjährige, von zehn deutschen Bürger- und Menschenrechtsorganisationen herausgegebene Grundrechte-Report vorgestellt worden. Ein Schwerpunkt sind grundrechtliche Auseinandersetzungen rund um das Thema Wohnen sowie staatliche Schutzpflichten im Gesundheitssystem. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath) und lto.de. Ein Abdruck des Beitrags von Rechtsanwalt Michael Lippa zum Report findet sich auf netzpolitik.org. Er befasst sich mit der Frage, wie die Polizei in sozialen Medien kommunizieren darf. 

Sabbatical: Im Gespräch mit lto.de (Tanja Podolski) erläutert der Rechtsanwalt Michael Fuhlrott ausführlich die rechtlichen Möglichkeiten für die Brückenteilzeit, die "normale" Teilzeit und für ein Sabbatical. 

Bedrohung von Strafverteidigern: spiegel.de (Birte Bredow u.a.) lässt fünf Strafverteidiger darüber berichten, wie und von wem sie bereits bedroht wurden und wie das ihr Leben und ihren Berufsalltag verändert hat. 

Diesel-Skandal und Rechtsanwälte: Die FAZ (Marcus Jung) berichtet über Kritik von Daimler an der Werbung von Verbraucheranwälten, die offensiv nach Kundschaft suchen. Prozessvertreter von Daimler beschwerten sich bei den Rechtsanwaltskammern über Internetauftritte der Anwälte. Eine der kritisierten Kanzleien ließ hingegen verlautbaren, Daimler versuche, die Anwälte "einzuschüchtern und mundtot zu machen".

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jng

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.  

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Juni 2020: Lambrecht über NetzDG / Militäreinsatz gegen US-Unruhen? / Grundrechte-Report 2020 . In: Legal Tribune Online, 03.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41786/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen