Die juristische Presseschau vom 30. Mai bis 2. Juni 2020: BVerfG lehnt Eil­an­trag der AfD ab / Ver­steckte Wer­bung in Ins­ta­gram-Posts / Ende des Aus­nah­me­zu­stands in Ungarn?

02.06.2020

AfD-Abgeordneter Brandner vom Vorsitz im Rechtsausschuss vorerst ausgeschlossen. Außerdem in der Presseschau: Kennzeichnungspflicht bei Instagram-Posts und im Ausnahmezustand erlassene Dekrete sollen in Ungarn Gesetzesrecht werden.

Thema des Tages

BVerfG zu Abwahl von Brandner: Die AfD ist am Freitag vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag gegen die Abwahl von Stephan Brandner vom Vorsitz im Rechtsausschuss des Bundestages gescheitert. In seiner Folgenabwägung kam der Zweite Senat zu dem Ergebnis, dass die AfD-Fraktion die Nachteile hinzunehmen hat, die ihr dadurch entstehen, dass Brandner jedenfalls bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht ins Amt zurückkehren kann. Ein gegenteiliger Eilbeschluss würde die Arbeitsfähigkeit des Rechtsausschusses bis zum Abschluss des Hauptverfahrens gefährden, so das Gericht. Zudem sind die Hürden für einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Bundestages im Eilverfahren für das BVerfG hoch. Weiter stellte das Gericht fest, dass die AfD an der Erfüllung ihrer Oppositionsaufgaben nicht vollständig gehindert sei. So sei sie weiter mit der gleichen Zahl der Sitze im Ausschuss vertreten und habe es überdies selbst in der Hand, einen anderen Kandidaten aus ihren Reihen zu benennen und so ihre Beeinträchtigung zu verringern. 
Das Gericht hält die Organklage der AfD jedoch nicht für offensichtlich unbegründet, sodass es zu einer Hauptsacheverhandlung kommen wird. Darin wollen die Richter u.a. einen Maßstab für die Abwahl von Ausschussvorsitzenden im Bundestag entwickeln. Dieser Vorgang ist in der Geschäftsordnung des Bundestags nicht ausdrücklich vorgesehen – nur die Benennung des Vorsitzenden ist dort geregelt. Es handelt sich bei Brandner um den ersten Fall einer Abwahl in der Geschichte des Bundestages. Ein Sieg der AfD-Fraktion erscheint nach den Ausführungen des Gerichts im Rahmen des Möglichen.
Es berichten lto.de (Hasso Suliak), taz.de (Christian Rath), FAZ (Helene Bubrowski) und SZ (Markus Balser).

Corona und Recht

Corona – Tracing-App: In einem Gastbeitrag in der Welt setzt sich der baden-württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz Stefan Brink mit Fragen der informationellen Selbstbestimmung auseinander, die die geplante Einführung der Corona-Tracing-App aufwirft. U.a. fordert er die Verabschiedung eines Begleitgesetzes durch den Bundestag.

Corona – Fußball-Vertragsrecht: Die Rechtsanwälte Stefan Schreiber und Dr. Sebastian Cording befassen sich auf lto.de mit der Frage, welche Folgen die Verlängerung der Fußballsaison 2019/2020 für das Vertragsrecht der Clubs hat, deren Verträge mit Spielern, Sponsoren, Ausrüstern und Dienstleistern alle darauf ausgerichtet sind, dass die Saison regulär bis zum 30. Juni beendet wird.

Corona – Kommunalwahl: Für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen im September hat der Düsseldorfer Landtag am Freitag einstimmig ein sogenanntes Kommunalwahlerleichterungsgesetz verabschiedet, so lto.de. Zuletzt waren von Bürgern und Wählergruppen mehrere Verfahren gegen die Festsetzung des Wahltermins und der dazugehörigen Frist am Verfassungsgerichtshof des Landes eingegangen. Es ist noch offen, ob sich diese Klagen aufgrund der beschlossenen Fristveränderung nun erledigen.

China – Kompetenzverteilung: Der wissenschaftliche Assistent Philipp Renninger analysiert im FAZ-Einspruch, wie die Entscheidungskompetenzen über Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in China zwischen Zentralstaat und Regionen verteilt sind, und setzt dies zum politischen System Chinas insgesamt in Bezug.

Österreich – Schadensersatz: Die Welt (Elisalex Henckel) berichtet ausführlich über das Vorgehen des Wiener Verbraucherschützers Peter Kolba, der es sich zum Ziel gesetzt hat, Opfern des zögerlichen Krisenmanagements in Tirol zu Beginn der Pandemie einen Schadensersatzanspruch gegen die Republik Österreich zu erstreiten.

Rechtspolitik

Tabakwerbung und Rauchen: Der Bundestag hat am Freitag über einen Gesetzentwurf zu einer Ausweitung der Werbebeschränkungen für Tabakprodukte beraten, wie die FAZ (Gustav Theile) berichtet. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss, ein Verband von E-Zigaretten-Herstellern, hält die weitgehende Gleichbehandlung von E-Zigaretten mit gewöhnlichen Tabakprodukten für falsch und droht mit einer Verfassungsbeschwerde.

lto.de (Martin Rath) erinnert anlässlich des Weltnichtrauchertages an juristische Auseinandersetzungen im deutschen Recht, in denen es um das Rauchen ging.

Wahlrecht: Angesichts der Größe des Deutschen Bundestags mit über 700 Abgeordneten plädiert Dirk Schümer in der Welt für eine zeitnahe Anpassung des Wahlrechts.

Demokratiefördergesetz: Zum Jahrestag des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke stellt die taz (Konrad Litschko) den aktuellen Stand der Diskussion um die Einführung von Maßnahmen zur Förderung der Demokratie dar. 

Justiz

BVerfG zu EZB-Anleihenankauf: Der Bundestagsabgeordnete Hermann Otto Solms (FDP) befasst sich in der FAS mit den Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank und stellt die Frage, wie künftig sichergestellt werden kann, dass "Kompetenzen und Zuständigkeiten überwacht und eingehalten werden". Als eine Möglichkeit sieht er die Einrichtung eines zweiten Senats beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), der über die Einhaltung der in den europäischen Verträgen niedergelegten Zuständigkeiten wacht. Eine "kombinierte Institution aus den Verfassungsgerichten der Nationalstaaten und dem EuGH" wäre eine Alternative. Ziel jeglicher Neuregelung müsse die Stärkung der europäischen Rechtsordnung sein.

Auf verfassungsblog.de setzen sich die Rechtswissenschaftler Marcin Baranski, Filipe Brito Bastos und Martijn van den Brink (in englischer Sprache) kritisch mit der dogmatischen und empirischen Argumentation des BVerfG im EZB-Urteil im Hinblick auf den unbedingten Vorrang des Unionsrechts auseinander.


BVerfG zu BND-Gesetz: Der Doktorand Benedikt Reinke diskutiert auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur strategischen Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst (BND) von Mitte Mai. Auf juwiss.de beschäftigt sich der Doktorand Christian Benz mit einem Teilaspekt des Urteils, und zwar der darin geforderten "gerichtsähnlichen Kontrolle", der die strategische Fernmeldeaufklärung des BND (u.a.) unterliegen soll.

Bundesverfassungsrichter Voßkuhle: Die taz (Christian Rath) porträtiert den scheidenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle und weist dabei insbesondere auch auf die europarechtlichen Konflikte hin, die seine Amtszeit prägten. Wie lto.de meldet, verzögert sich das Ausscheiden von Voßkuhle weiter. Seine Entlassungsurkunde soll er nun erst am 22. Juni erhalten, damit zeitgleich ein neuer Vizepräsident ernannt werden könne und keine Vakanz entstehe.

BGH zu künstlicher Ernährung: In einem Gastbeitrag in der SZ bescheinigt der Palliativmediziner Andreas Lübbe einem im vorigen Jahr ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs zu künstlicher Ernährung eine zugrundeliegende "schwere Fehlinterpretation" und befürchtet "schwerwiegende Folgen für die Behandlung leidender Menschen" und für deren Angehörige. Damals hatte der BGH entschieden, dass selbst unerträgliches Leid für einen Patienten keinen Schaden darstelle und damit keinen Schmerzensgeldanspruch begründe.

BGH zu versäumter Frist: Rechtsanwalt Martin W. Huff erläutert auf lto.de den Beschluss des Bundesgerichtshofs von Ende April zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA).

Landesverfassungsrichterin HH: Die Welt (Marcel Leubecher) berichtet über Verbindungen der Hamburger Landesverfassungsrichterin Cornelia Ganten-Lange zu linken Gruppen.

Instagram-Posts: In zwei gleichgelagerten Fällen erkennen das Landgericht Koblenz und das Oberlandesgericht Braunschweig in Instagram-Posts jeweils versteckte Werbung, wie aus den am Freitag veröffentlichten Entscheidungen der Gerichte hervorgeht. Es liege in der Natur von Influencern, Werbung zu machen. Auch bei scheinbar privaten und objektiven Empfehlungen müssten entsprechende Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden. lto.de (Alexander Cremer) berichtet. 

AG Frankfurt/M. zu Notstandssituation: Einem nun veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main zufolge stellt eine blutende Fingerverletzung keine rechtfertigende Notstandssituation dar, die das Überschreiten von bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr auf dem Weg in die Klinik erlauben würde, so lto.de

StA Oldenburg – Oligarch Onischenko: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg muss den ukrainischen Oligarchen Alexander Onischenko nach fast sechs Monaten aus der Haft entlassen. Der Auslieferungshaftbefehl wurde aufgehoben, wie WAMS (Stefan Aust) berichtet.

Recht in der Welt

Ungarn – Ausnahmezustand: Wie die FAZ (Stephan Löwenstein) berichtet, soll der aus Anlass der Pandemie eingeführte Ausnahmezustand mit zahlreichen Sondervollmachten für den ungarischen Präsidenten Viktor Orbán am 20. Juni enden. Ein großer Teil der seither von der Regierung erlassenen Dekrete soll jedoch in ein Gesetzespaket überführt werden, das auf dem üblichen Weg vom Parlament beschlossen wird. Zudem ist eine Art "Rückschnappmechanismus" vorgesehen, sodass die Regierung im Falle von Gesundheitsgefahren künftig für bis zu einem halben Jahr den Notstand erklären kann.    

China – Sicherheitsgesetz für Hongkong: FAZ (Helene Bubrowski/Friederike Böge) und WAMS (Christina zur Nedden) beleuchten das am Freitag vom Volkskongress in Peking verabschiedete Sicherheitsgesetz für Hongkong und dessen mögliche Konsequenzen. Der Europaabgeordnete Reinhard Bütikofer (Grüne) erklärt in einem Interview auf deutschlandfunk.de (Stefan Heinlein), wieso das Gesetz gegen das Hongkonger Grundgesetz verstößt, und erläutert mögliche Motive hinter der Gesetzgebung. Honorarprofessor Heinz Christian Hafke nimmt in einem Leserbrief in der FAZ eine völkerrechtliche Einordnung der Entwicklungen um die Sonderverwaltungszone vor. 

USA – Twitter-Streit: US-Präsident Donald Trump hat am Donnerstag ein Dekret unterzeichnet, um Freiheiten von Online-Plattformen einzuschränken. Eine als "Section 230" bekannte Klausel aus dem Jahr 1996, die sozialen Netzwerken garantiert, für die von ihren Nutzern verbreiteten Inhalte nicht zu haften, soll überarbeitet werden. Zuvor hatte der amerikanische Technologiekonzern Twitter zwei Tweets von Präsident Trump als wahrheitswidrig markiert. Die FAZ (Gustav Theile/Corinna Budras u.a.) stellt die wichtigsten Fragen und Antworten zum Dekret von US-Präsident Donald Trump im Twitter-Streit zusammen. 

Auf verfassungsblog.de befasst sich der Rechtsprofessor Jud Mathews (in englischer Sprache) mit den rechtlichen und politischen Folgen von Trumps Regulierungsvorstoß.

Simon Hurtz nimmt in der SZ zu der grundlegenden Frage Stellung, ob soziale Netzwerke nur Dienstleister sind, die lediglich eine Plattform zur Verfügung stellen, oder ob man sie wie Medien behandeln sollte, die für Inhalte haften. Eine Gleichbehandlung etwa von Facebook mit Zeitungen hält er für unverhältnismäßig und fordert vielmehr, dass eine Regulierung der Unternehmen über das Kartellrecht erfolgt. In der FAS kommentieren Patrick Bernau, Livia Gerster und Harald Staun den Twitter-Streit.

Italien – Bannons Institut: Wie faz.net (Matthias Rüb) berichtet, konnte sich der frühere Trump-Berater Steve Bannon im Rechtsstreit um den Pachtvertrag der Abtei Trisulti vor Gericht durchsetzen. Das Bezirksverwaltungsgericht in Latina bestätigte in zweiter Instanz die Unwirksamkeit der einseitigen Kündigung des Vertrags durch die Regierung im Rom, die politisch motiviert gewesen sei. Das Kulturministerium will das Urteil vor dem Obersten Verwaltungsgericht anfechten. Bannon plant, in der Abtei ein rechtskatholisches Institut aufzubauen, um künftige rechtskonservative Führungskräfte auszubilden.

Niederlande – Gleichberechtigung: Die niederländische Universität von Eindhoven hat zur Erhöhung des Frauenanteils ihre Einstellungspraxis geändert und wird in den nächsten fünf Jahren die 150 wissenschaftlichen Stellen, die voraussichtlich frei werden, ausschließlich mit Frauen besetzen, denen jeweils 100.000 Euro Forschungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Nach einer Vielzahl von Beschwerden gegen das sogenannte Irène-Curie-Stipendium hat die weitgehend unabhängige Antidiskriminierungsstelle Radar nun eine offizielle Beschwerde beim niederländischen Institut für Menschenrechte eingelegt. Die Universität hält diese Art der positiven Diskriminierung für legal und führt an, andere Maßnahmen hätten keine Wirkung gezeigt. Mit einer Entscheidung des Instituts ist in einem Monat zu rechnen. Es berichtet die FAZ (Sarah Obertreis).

Sonstiges

Chefankläger gegen die SS-Einsatzgruppen: Die SZ (Knud von Harbou) bespricht das jüngst erschienene Buch des Schweizer Journalisten Philipp Gut "Jahrhundertzeuge Ben Ferencz", das den Chefankläger in einem der Nachfolgeprozesse gegen die SS-Einsatzgruppen Ben Ferencz porträtiert. 

Seenotrettung: Die taz (Christian Jakob) berichtet über das juristische Vorgehen von NGOs gegen Angriffe auf Seenotretter und Flüchtlinge im Mittelmeer. So ermittelt etwa die maltesische Justiz in zwei Fällen u.a. gegen den maltesischen Ministerpräsidenten, nachdem die Bürgerrechtsorganisation Repubblika Strafanzeige erstattet hatte.

Auschwitz-Prozess: Über einen nun erschienenen kleinen Aufsatzband des Fritz-Bauer-Instituts zu den Aufzeichnungen des ersten Auschwitz-Prozesses berichtet die SZ (Robert Probst).

Alexander Falk: Die ZDF-Dokumentation "Abgezockt! – Alexander Falk" beleuchtet den Strafprozess gegen Alexander Falk, dem vorgeworfen wird, einen Mord in Auftrag gegeben zu haben. Er selbst sieht sich als Opfer der Justiz. Vor dem Frankfurter Landgericht findet zurzeit der zweite Prozess gegen Falk statt. FAZ-Einspruch (Anna-Sophia Lang) berichtet.

Das Letzte zum Schluss

Doch nicht Tochter von Dalí: Wie die FAZ (küg) meldet, hat das Landgericht in Madrid den im Rahmen einer Vaterschaftsklage erhobenen Einspruch der 63 Jahre alten Katalanin Pilar Abel zurückgewiesen, die sich sicher war, die leibliche Tochter des Surrealisten Salvador Dalís zu sein. Ihre Mutter habe ihr gebeichtet, mit Dalí, der ihr Vater sei, eine Affäre gehabt zu haben. Zur Entnahme von DNA-Proben war der 1989 verstorbene Künstler im Jahre 2017 exhumiert worden. Die DNA-Analyse hatte jedoch zweifelsfrei ergeben, dass dem nicht so sei. Nun könnte die Wahrsagerin Abel auf den Kosten des Verfahrens und der Exhumierung sitzen bleiben, sollte auch der von ihr angekündigte neuerliche Einspruch keinen Erfolg haben.

 

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lto/lj

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Mai bis 2. Juni 2020: BVerfG lehnt Eilantrag der AfD ab / Versteckte Werbung in Instagram-Posts / Ende des Ausnahmezustands in Ungarn? . In: Legal Tribune Online, 02.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41772/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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