Die juristische Presseschau vom 26. Mai 2020: BGH zu VW-Diesel-Mani­pu­la­tion / Ber­liner Mie­ten­de­ckel vor VerfGH / Neue Prä­si­dentin am Obersten Gericht in Polen

26.05.2020

BGH-Urteil im Diesel-Skandal bestätigt: VW schädigte sittenwidrig, Nutzungen werden angerechnet. Vor dem VerfGH Berlin wird Klage gegen Mietendeckel erhoben und eine regierungsnahe Juristin wird Präsidentin des Obersten Gerichts in Polen.

Thema des Tages

BGH zu VW-Diesel-Manipulation: Käufer manipulierter Dieselautos von Volkswagen können ihr Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis teilweise zurückverlangen, urteilte nun erstmals der Bundesgerichtshof. Der Einbau von Abschalteinrichtungen, die dazu führen, dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand einen niedrigeren Stickoxidausstoß haben als sie im Normalbetrieb tatsächlich ausstoßen, stelle eine "vorsätzliche sittenwidrige Schädigung" dar. Bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages müssen sich Käufer jedoch die gefahrenen Kilometer als Nutzung anrechnen lassen. Geklagt hatte der Rentner Herbert Gilbert, der 2014 einen gebrauchten VW Sharan kaufte und VW auf Rückzahlung des Kaufpreises verklagte, als er von der Manipulation des Motors erfuhr. Anhängig sind in Deutschland derzeit noch etwa 60.000 Verfahren. VW bot den klagenden Käufern nach dem Urteil Einmalzahlungen an, ohne den Kauf rückabzuwickeln. Über das Verfahren schreiben u.a. FAZ (Marcus Jung), Hbl (Frank Drost), taz (Christian Rath),  FR (Ursula Knapp), spiegel.de (Dietmar Hipp) und lto.de (Pia Lorenz). Die wichtigsten Fragen rund um den Prozess und die Auswirkungen des Urteils werden von SZ (Angelika Slavik) und spiegel.de (Simon Hage u.a.) beantwortet.

Ein weiterer Artikel in der FAZ (Carsten Germis/Marcus Jung) geht der Frage nach, wer die Manipulationen letztlich zu verantworten hat. Der BGH teilte die Einschätzung des Oberlandesgerichts Koblenz, nach welcher der Leiter der Entwicklungsabteilung die Praxis kannte und billigte, und warf damit auch die Frage auf, wie weit die Verantwortung an der Spitze von VW reichte. Dies zu beantworten sei jedoch Aufgabe der Strafgerichte.

Dass das Urteil, wie von VW behauptet, einen Schlusspunkt darstelle, bezeichnet Marcus Jung (FAZ) als Trugschluss. Vielmehr leite das Urteil wegen der Bindungswirkung für ähnliche Fälle nun die nächste Phase des Abgas-Skandals ein. Klemens Kindermann (deutschlandfunk.de) zeigt sich erfreut über die Stärkung der Verbraucherrechte durch das Urteil. Für Sören Götz (zeit.de) ist das Urteil ein klares Zeichen dafür, dass der Rechtsstaat zwar einige Zeit brauche, letztlich aber selbst die in Deutschland so mächtige Autolobby nicht vor ihm sicher sei. Florian Gehm (Welt) sieht in dem Urteil gar die höchstrichterliche Klärung der Schuld von VW in einem der größten Industrieskandale der Nachkriegszeit. Max Hägler (SZ) weist auf die Verzögerungstaktik von VW hin und fordert den Gesetzgeber auf, für solche "Massenhaftungsfälle" eine andere, schnellere Form der zivilrechtlichen Aufarbeitung zu finden. Christian Rath (taz) stellt schließlich noch heraus, dass es nur zu der höchstrichterlichen Entscheidung kam, weil der Kläger sich nicht auf einen Vergleich mit VW einließ. Nun stehe der Konzern "endlich an dem juristischen Pranger, an den er schon lange gehört".

Corona und Recht

Corona – Grundgesetz: Nicht nur das letzte Woche ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz, auch die Corona-Proteste zeigten laut Jost Müller-Neuhof (tsp), dass die Grundrechte über ihre Funktion als individuelle Abwehrrechte hinaus eine Gemeinschaft als ganze verpflichten. Anlässlich des 71. Jahrestag des Grundgesetzes wies er deshalb darauf hin, Grundrechte seien "keine Rechte von lauter Ichlingen, denen irgendwas über die Hutschnur geht".

Corona – Föderalismus: Reinhard Müller (FAZ) kommt zu dem Schluss, dass Eigenverantwortung und föderale Zuständigkeiten viel zur guten Lage in Deutschland beigetragen haben. Es sei weiterhin eine besondere Bundestreue gefragt, um die Pandemie in Deutschland zu ersticken. Die von Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) angekündigte Lockerung sei gefährlich, weil die derzeitige Lage sie noch nicht erlaube.

VG Berlin zu Hochzeit: Hochzeitsfeiern bleiben in Berlin weiterhin nur im kleinen Kreis von maximal 20 Personen gestattet, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Mit mindestens 80 Gästen wollte ein Brautpaar am 30. Mai 2020 seine Hochzeit feiern. lto.de und die taz-berlin berichten.

Corona – International: Auf verfassungsblog.de beleuchten verschiedene (englischsprachige) Beiträge die verfassungsrechtlichen und -politischen Seiten der Coronakrise in Brasilien und China.

Rechtspolitik

Wahlalter: faz.net (Helene Bubrowski) berichtet über den Vorstoß der Grünen, das Wahlalter bereits ab der kommenden Bundestagswahl im Herbst 2021 auf 16 zu senken. Die Jugend habe spätestens in der Corona-Krise gezeigt, welche Verantwortung sie zu übernehmen bereit sei, lässt sich der Ko-Parteichef Robert Habeck zitieren. Entsprechende Forderungen hatten die Grünen auch vor der Coronapandemie schon gestellt.

Personengesellschaften: Rechtsanwalt Niels George kritisiert im Hbl die Reformpläne des Bundesjustizministeriums zum Personengesellschaftsrecht. Das an sich ehrgeizige Unterfangen bleibe im Versuch stecken und insbesondere die vielfach geforderte Entwicklung des Handelsgesetzbuchs hin zu einem Unternehmensgesetzbuch bleibe aus. Damit bestehe die Trennung zwischen Personenhandelsgesellschaften und nicht gewerblichen Personengesellschaften fort.

EU-Kompetenzgericht: Der Fraktionschef der Christdemokraten im Europaparlament, Manfred Weber, schlägt laut lto.de nach dem EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Schaffung eines europäischen "Kompetenzgerichtshofs" vor. Dieser könne Streitigkeiten zwischen nationalen Gerichtshöfen und dem Europäischen Gerichtshof schlichten.

Justiz

VerfGH Berlin – Mietendeckel: Die Fraktionen der FDP und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus haben wie angekündigt Klage vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof gegen den Mietendeckel eingereicht, der im Februar in Kraft trat. FDP und CDU/CSU im Bundestag hatten bereits am 6. Mai einen Normenkontrollantrag in Karlsruhe auf den Weg gebracht. lto.de, zeit.de und faz.net berichten.

BVerfG – Versorgungsausgleich: Am heutigen Dienstag wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten externen Teilung von Betriebsrentenansprüchen nach der Scheidung im Rahmen des Versorgungsausgleichs erwartet. Rechtsanwalt Klaus Weil erläutert auf lto.de das Verfahren und die Rolle des streitgegenständlichen § 17 Versorgungsausgleichsgesetz. Nach einer Vorlage des Oberlandesgerichts Hamm führe dieser zu verfassungswidrigen Ausgleichsergebnissen.

BVerfG zur Glaubensprüfung bei Konvertiten im Asylverfahren: Rechtsanwalt Matthias Lehnert stellt auf verfassungsblog.de nun auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Glaubensprüfung bei Konvertiten im Asylverfahren vor. Den aus seiner Sicht weitreichenden und subjektiven Bewertungsspielraum einzelner Richter befindet er angesichts eines Klimas "rassistischen Misstrauens" für problematisch und wünscht sich ein grundrechtssensibleres Urteil des Europäischen Gerichtshofs oder des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

VerfGH Thüringen zu Babys im Landtag: Nach einem Vergleich vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof ist es nun auch in Thüringen möglich, dass Abgeordnete, die Eltern sind, ihre Kleinkinder mit zu Landtagsdebatten und -abstimmungen nehmen können. Thüringens damaliger Landtagspräsident Christian Carius (CDU) hatte im August 2018 die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling des Plenarsaals verwiesen, als diese mit ihrem wenige Wochen alten Sohn zur Landtagssitzung erschien. Allerdings dürfen die Kleinen die Landtagssitzung nicht stören, wie spiegel.de, lto.de und die taz berichten.

BGH zu Intersexualität: Für lto.de schreibt Rechtsanwältin Jessica Heun nun auch ausführlich über die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu § 45b Personenstandsgesetz. Die Autorin fordert "eine umfassendere Reform, die Klarheit und einen zumindest (etwas) einfacheren und gleicheren Weg für alle, die sich nicht mit dem ursprünglichen Geschlechtereintrag identifizieren, schafft".

LG Würzburg zu Missbrauch: Wegen des sexuellen Missbrauchs von sieben behinderten Jungen hat das Landgericht Würzburg einen Logopäden zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und vier Monaten verurteilt. Zudem verhängte das Gericht ein lebenslanges Berufsverbot für die Behandlung minderjähriger Jungen. Viele Übergriffe fanden den Ermittlern zufolge in zwei Würzburger Kitas statt, in denen der Sprachtherapeut den damals zwei bis sechs Jahre alten Kindern eigentlich beim Verständigen helfen sollte, wie faz.net und spiegel.de berichten.

Cum-Ex-Verfahren: Das Hbl (Volker Votsmeier/Sönke Iwersen) schreibt über mehrere in Nordrhein-Westfalen anhängige Cum-Ex-Verfahren, denen womöglich die Verjährung droht. Während das Landgericht Bonn eine eigene Strafkammer für die komplexen Steuerstrafverfahren eingerichtet habe und nun mehrere solcher Verfahren gleichzeitig führen könnte, werde die Staatsanwaltschaft Köln nicht schnell genug anklagen können.

BVerfG: zeit.de (Heinrich Wefing) macht nochmals darauf aufmerksam, welche Wellen die Urteile zum PSPP-Programm und zum BND-Gesetz geschlagen haben. Auch die Wahl der Nachfolge der scheidenden Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle und Johannes Masing habe verhältnismäßig viel öffentliche Aufmerksamkeit bekommen. Dies sei umso ungewöhnlicher für ein Gericht, das sonst leise und gediegen agiere, "eingehüllt in rote Roben, in Regeln und Regularien".

Recht in der Welt

Polen – Oberstes Gericht: Polens Präsident Andrzej Duda hat entschieden, die der Regierung nahestehende Juristin Małgorzata Manowska zur neuen Präsidentin des Obersten Gerichts zu ernennen. Über die neue Richterin sowie den Prozess ihrer Wahl schreiben SZ (Florian Hassel), FAZ (Gerhard Gnauck), zeit.de, spiegel.de und focus.de.

Polen – Morawiecki im Interview: In einem Interview mit der FAZ (Gerhard Gnauck) betont Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki, dass die Organisation der Gerichte zu den souveränen Entscheidungen der EU-Mitgliedstaaten gehöre. Polen sei dabei, die Justiz im Rahmen der europäischen Verträge "ehrlich, transparent und effizient" zu gestalten. Er zeigt sich verwundert, wie umfassend die EU-Kommission die Vorgänge in Polen kommentiere, Ernennungen wie die des ehemaligen CDU-Politikers Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts hingegen kaum öffentliche Erregung hervorrufe.

USA – Glyphosatklagen: Die Nachrichtenagentur Bloomberg hatte laut SZ (Benedikt Müller-Arnold), taz (Jost Maurin) und zeit.de zunächst mitgeteilt, der Chemiekonzern Bayer habe im Streit um sein Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat mit einem Großteil der Kläger in den USA eine mündliche Vereinbarung getroffen. Dies konnte der Verhandlungsführer Kenneth Feinberg gegenüber dem Hbl (Bert Fröndhoff/Katharina Kort) am Nachmittag jedoch nicht bestätigen. Es gäbe keine Neuigkeiten in der Sache. Auf Anfrage der FAZ (Jonas Jansen/Roland Lindner) teilte Bayer mit, dass Fortschritte erzielt seien, der Prozess aber weiterhin vertraulich bleibe und das Unternehmen keinerlei Spekulationen über etwaige Vergleiche unternehme.

Sonstiges

Influencer und Steuerrecht: Welche steuerrechtlichen Pflichten auf Influencer zukommen könnten, analysiert Rechtsanwalt Maximilian Krämer auf lto.de.

Freiheitsentzug: Die FAZ (Jörg Kinzig) stellt das neue Buch des ehemaligen Leiters zweier Justizvollzugsanstalten Thomas Galli "Weggesperrt. Warum Gefängnisse niemandem nützen" vor. Galli erläutert darin seine bereits im Titel enthaltene These und fordert unter anderem Alternativen zum Freiheitsentzug, der ihm zufolge aus "Rache" und "Vergeltung" verordnet werde und erschreckend hohe Rückfallstatistiken zur Folge habe. Neben seiner Forderung, den Begriff der Schuld durch den der Verantwortung zu ersetzen, erhebt er Forderungen, wie etwa die Entkriminalisierung von Drogen- und Bagatelldelikten und die Einführung der gemeinnützigen Arbeit als Hauptstrafe.

Das Letzte zum Schluss

X Æ A-12 Musk: Da die kalifornischen Gesetze die Namenswahl auf die 26 Buchstaben des Alphabets beschränken, versuchen Elon Musk und seine Lebensgefährtin Grimes laut SZ, FAZ (Christiane Heil) und Welt nun, ihr erstes gemeinsames Kind X Æ A-XII zu nennen. Das sei eine Mischung aus Formelzeichen, Elbensprache und Flugzeugtyp und werde angeblich "X Ash Archangel" ausgesprochen. Wie Grimes findet, sähen die römischen Ziffern ohnehin besser aus.

 

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lto/jpw

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Mai 2020: BGH zu VW-Diesel-Manipulation / Berliner Mietendeckel vor VerfGH / Neue Präsidentin am Obersten Gericht in Polen . In: Legal Tribune Online, 26.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41718/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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