Die juristische Presseschau vom 21. bis 22. Mai: VW-Ver­fahren ein­ge­s­tellt / Kon­tro­verse Lan­des­ver­fas­sungs­rich­terin / Ungarn setzt EuGH-Urteil um

22.05.2020

Das Verfahren wegen möglicher Marktmanipulationen durch VW wird eingestellt. Eine frisch gewählte Richterin am Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern erntet Kritik. Ungarn schließt nach einem EuGH-Urteil die Transitlager.

Thema des Tages

LG Braunschweig – VW: Das Verfahren gegen den Vorstandsvorsitzenden von VW, Herbert Diess, und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch im Verfahren um mögliche Marktmanipulation in der Diesel-Affäre soll gegen Zahlung von jeweils 4,5 Millionen Euro eingestellt werden. Nicht betroffen von dieser Einigung ist das Verfahren gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn. Es berichten SZ (Klaus Ott), FAZ (Carsten Germis/Marcus Jung) und lto.de.

Für Carsten Germis (FAZ) bleibt ein bitterer Nachgeschmack, denn Aufklärung sehe anders aus: Auch fast fünf Jahre nach der Aufdeckung des Diesel-Skandals bleibe offen, wer im VW-Konzern zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang von den Manipulationen an den Diesel-Motoren gewusst habe. Olaf Preuß (Welt) nennt das Vorgehen einen "modernen Ablasshandel." Ohne maximale Transparenz und Aufklärung werde für immer ein Stigma an Volkswagen haften bleiben. Auch Volker Votsmeier (Hbl) bedauert die Verfahrenseinstellung. Die Geldauflage beseitige das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung nicht. Der Rechtsstaat habe die Chance vertan, mit einem vollendeten Verfahren zu beweisen, dass er die Kapazitäten und das Know-How zur Ermittlung auch komplizierter Sachverhalte habe.

Corona und Recht 

Corona – Freiheit: Die Rechtsprofessorin Maria Cahill befasst sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) mit dem gesellschaftlichen Verständnis von Freiheitsrechten. Die große Akzeptanz der Corona-bedingten Freiheitsbeschränkungen deute darauf hin, dass das Freiheitsverständnis der Mehrheit der Menschen Solidarität und Verantwortung beinhalte. 

Corona – Wahlen: Rechtsprofessor Matthias Friehe beschäftigt sich auf verfassungsblog.de mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Durchführung der Bundestagswahl. Das Ausweichen auf eine reine Briefwahl sei wohl nicht erforderlich, da bereits jetzt jeder Wähler, der sich keinem Infektionsrisiko im Wahllokal aussetzen wolle, voraussetzungslos eine Briefwahl beantragen könne. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer reinen Briefwahl hänge von der konkreten epidemischen Lage ab, weshalb sie nicht im Vornherein festgeschrieben, sondern situationsabhängig aktiviert werden sollte.

Corona – Fleischindustrie: Nach einer Häufung von Corona-Infektionen in Schlachthöfen hat das Bundeskabinett laut Welt (Michael Gassmann) und community.beck.de (Markus Stoffels) Eckpunkte eines Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft beschlossen. Das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft soll demnach ab 1. Januar 2021 nur noch von Arbeitnehmern des eigenen Betriebs zulässig sein, was Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassungen ausschließen würde.

Rechtspolitik

Neue Verfassungsrichterin M-V: Die neu gewählte Verfassungsrichterin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Barbara Borchardt, steht wegen ihrer Mitgliedschaft in der vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachteten "Antikapitalistischen Linken" weiter in der Kritik, wie SZ (Peter Burghardt)Welt (Marcel Leubecher) und lto.de berichten. Der Verfassungsschutz führt die Gruppe in der Kategorie Linksextremismus, da sie einen "grundsätzlichen Systemwechsel" und einen "Bruch mit den kapitalistischen Eigentumsstrukturen" fordere. Borchardt war überdies in der DDR Mitglied der SED und unterzeichnete 2011 ein Thesenpapier, welches die Errichtung der Mauer als den Beginn einer "Periode friedlicher Koexistenz in Europa" bezeichnete.

Detlef Esslinger (SZ) nennt es zwar gewagt, von einzelnen Brocken einer Biographie auf einen ganzen Menschen zu schließen, nennt Borchardt aber dennoch eine zweifelhafte Besetzung. Auch Reinhard Müller (FAZ) meint, dass eine "extreme Linke" ungeeignet sei, die Verfassung zu schützen.

Justiz

BGH zu Wiederaufstieg nach Zwangsabstieg: Der siebtklassige SV Wilhelmshaven hat keinen Anspruch darauf, nach seinem ungerechtfertigten Zwangsabstieg im Jahr 2014 in die viertklassige Regionalliga Nord zurückzukehren. Zwar bestehe ein Anspruch auf Naturalrestitution, der Verein müsse aber lediglich so gestellt werden, als hätte er 2014/2015 regulär am Spielbetrieb teilgenommen. Es könne nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass er auch heute noch in der Regionalliga Nord spielen würde, urteilte der Bundesgerichtshof nach Meldung von lto.de.

BGH zu versuchtem Automatenknacken: Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung wegen versuchten Diebstahls eines Mannes aufrechterhalten, der beim Knacken eines Zigarettenautomats gescheitert war. Der Mann hatte den Automat zunächst zwecks Schalldämmung mit einem Handtuch und einer Plane verhüllt und eine Stromleitung über die Straße zu einem Schuppen gelegt, dort jedoch keine erreichbare Steckdose gefunden. Für diesen Fall hatte er sicherheitshalber weiteres Werkzeug mitgebracht und vor dem Automaten deponiert, wurde jedoch vor dem Einsatz entdeckt und musste fliehen. Der BGH sah in dem Geschehen dennoch bereits eine konkrete Gefährdung, da der Mann den Automat mit dem Verhüllen seinem Zugriff im besonderen Maße ausgesetzt habe, berichtet lto.de.

BGH zu Amtsanmaßung in Mittäterschaft: Die Amtsanmaßung in § 132 StGB ist kein eigenhändiges Delikt, sondern kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes auch in Mittäterschaft begangen werden, meldet lto.de. Im konkreten Fall hatte eine Gruppe unter Verwendung des sogenannten Call-ID-Spoofing, bei welchem die Nummer der Polizei auf dem Display erschien, bei älteren Personen angerufen und als vermeintliche Polizeibeamte vor einem bevorstehenden Diebstahl gewarnt. So sollten die Angerufenen dazu bewegt werden, Vermögenswerte an einen sicheren Ort außerhalb des Hauses "in Sicherheit" zu bringen, wo die falschen Polizeibeamte diese abholen wollten. Nach der Entscheidung des BGH können nun nicht nur die Anrufenden, sondern auch die Abholer als Mittäter eingestuft werden. 

BGH – Architektenhonorar: Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek kritisiert in einem Gastbeitrag für die FAZ die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, die Frage der Fortgeltung der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Die Mindest- und Höchstpreisbestimmungen der Honorarordnung waren vom EuGH bereits 2019 für europarechtswidrig erklärt worden, jedoch blieben die Auswirkung der Entscheidung auf Vertragsparteien und deren Vereinbarungen auf horizontaler Ebene unklar. Mit der Entscheidung zur Vorlage stehe die Praxis weiterhin vor Unsicherheiten.

BVerfG – EZB-Anleihekauf: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank wird weiter kontrovers diskutiert. Die Welt bringt ein Pro und Contra, in welchem der ehemalige Chef des Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, das Urteil verteidigt und Marcel Fratzscher, Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, die Entscheidung kritisiert. Auch verfassungsblog.de bringt Stellungnahmen von Rechtsprofessorin Urska Sadl (in englischer Sprache), Rechtsprofessor Stefan Braum (in englischer Sprache), Rechtsprofessorin Francesca Bignami (in englischer Sprache) und Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz.

LG Augsburg – Gülle-Tod: Das Landgericht Augsburg hat einen Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er soll seiner Frau Gülle eingeflößt haben, bis diese erstickte. Dem Einwand der Verteidigung, die Frau sei selbst in die Güllegrube gestiegen und dort verunglückt, folgte das Gericht nicht, so SZ und spiegel.de.

OLG Köln zu unebenem Gehweg: Die Stadt Köln muss kein Schmerzensgeld leisten für den Unfall eines Fußgängers auf einem unebenen Gehweg. Das Oberlandesgericht Köln nahm laut lto.de und lawblog.de (Udo Vetter) an, dass die Kante, über die der Mann gestolpert war, mit der erforderlichen Sorgfalt deutlich sichtbar gewesen wäre. Fußgänger müssten sich an die gegebenen Straßenverhältnisse anpassen und mit Unebenheiten rechnen, eine vollständige Gefahrlosigkeit könne auf dem Gehweg nicht erwartet werden.

LG Düsseldorf zu Eurowings-Bewirtung: Fluggesellschaften dürfen die vertraglich vereinbarte Bordverpflegung nicht mit Hinweis auf geänderte Geschäftsbedingungen verweigern. Dies hat das Landgericht Düsseldorf in einem Anerkenntnisurteil zu Eurowings befunden, wie lto.de meldet. Ein Anwalt hatte 2019 Flüge von Hamburg nach Mallorca und zurück gebucht, jedoch nur auf dem Hinweg den vertraglich vereinbarten Snack und Getränk erhalten.

Richter und Öffentlichkeit: Jannika Jahn (verfassungsblog.de) kritisiert die Bundesverfassungsrichter Huber und Voßkuhle, welche in Presse-Interviews das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verteidigt hatten. Sie hätten in ihren Äußerungen weder Inhalt noch Grenzen der verfassungsgerichtlichen Öffentlichkeitsarbeit eingehalten und somit ihr Ziel verfehlt, die Akzeptanz des Urteils und das öffentliche Vertrauen zu stärken und die Autorität des Gerichts zu schützen.

Recht in der Welt

Ungarn – Transitzonen: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, welches die ungarischen Transitzonen für Flüchtlinge als europarechtswidrig eingestuft hatte, hat Ungarn angekündigt, die Lager zu schließen. Dies hat aber keine Änderung des äußerst restriktiven Kurses in Migrationsfragen zur Folge, denn künftig sollen an den Grenzen gar keine Asylgesuche mehr angenommen werden, sondern nur noch an den Botschaften im Ausland. Es berichten u.a. SZ und FAZ (Stephan Löwenstein).

Ralf Leonhard (taz) nennt das Vorgehen ein falsches Spiel von Ministerpräsident Orbán, da man kein Prophet sein müsse, um vorherzusagen, dass fast alle in den Botschaften gestellten Anträge scheitern würden. Jacques Schuster begrüßt im Leitartikel der Welt, dass Orbán den Grundsatz "Europarecht bricht Landesrecht" anerkenne – hinsichtlich seiner Europapolitik sei aber mehr wohl leider "nicht drin."

Ungarn – Transsexuellengesetz: Ein neues Gesetz in Ungarn verbietet es, Personenstand und Vornamen zu ändern und schränkt damit die Rechte für Trans-Personen und Intersexuelle in dem Land weiter ein. Im standesamtlichen Personenregister darf künftig das bei der Geburt eingetragene biologische Geschlecht eines Menschen nicht mehr verändert werden, womit es Personen nach einer Geschlechtsumwandlung unmöglich ist, ihre Dokumente in diesem Sinne zu ändern. Nach Aussage der Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, widerspreche das Gesetz der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), berichtet lto.de.

Singapur – Todesurteil per Zoom: Ein Gericht in Singapur hat einen Mann wegen Drogenhandels in einer Videokonferenz zum Tod durch Erhängen verurteilt. Das Urteil rief starke Kritik von Menschenrechtsorganisationen hervor, meldet lto.de.

Japan – Carlos Ghosn: Nach der spektakulären Flucht des früheren Chefs der Renault-Nissan-Allianz, Carlos Ghosn, aus Japan in den Libanon sind in den USA zwei mutmaßliche Fluchthelfer festgenommen worden. Ghosn war der Veruntreuung und der Verschleierung von Teilen seines Einkommens beschuldigt worden, hatte sich aber dem Prozess entzogen, da er nach eigener Aussage in Japan keinen fairen Prozess erwartete. Japan fordert eine schnelle Auslieferung der mutmaßlichen Fluchthelfer aus den USA, eine Auslieferung von Carlos Ghosn selbst lehnt der Libanon ab, berichtet FAZ (Patrick Walter).

Kanada – Terroranklage wegen Frauenmord: Die Strafverfolgungsbehörden in Toronto haben die Anklage gegen einen 17-Jährigen, der eine 24-Jährige aus Frauenhass getötet hat, um den Vorwurf des Terrorismus erweitert. Der Tatverdächtige sei durch die ideologisch motivierte gewalttätig-extremistische Bewegung inspiriert worden, die unter dem Namen Incel (für Involuntary Celibate – unfreiwilliges Zölibat) bekannt sei. Mit dem Begriff wird eine Bewegung von Männern bezeichnet, die sich wegen Zurückweisungen an Frauen rächen wollen, berichtet taz (Bernd Pickert).

Silke Mertins (taz) betont, die veränderte juristische Bewertung könne eine andere Sicht auf Gewalt gegen Frauen und die weitreichende Gefahr richten, die von radikalem Antifeminismus ausgehe.

Sonstiges

Astrid Wallrabenstein im Interview: Die FR (Ursula Knapp) bringt ein Interview mit der frisch gewählten neuen Bundesverfassungsrichterin. Sie spricht u.a. über die von ihr befürwortete doppelte Staatsbürgerschaft, das Verhältnis des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Gerichtshof sowie über Kritik am Modus der Wahl der Bundesverfassungsrichter. 

Markenschutz "Malle": Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum hat den Markenschutz für den Begriff "Malle" aufgehoben. Wie lto.de (Tanja Podolski) berichtet, nahm das Amt ein absolutes Schutzhindernis an, weil der Begriff beim deutschsprachigen Publikum bekannt sei als Abkürzung für "Mallorca" und es dieses als geographischen Hinweis auf die Insel verstehe. Daher sei dem Löschantrag gegen die seit 2004 eingetragene Wortmarke stattzugeben.  

Spionage-Apps: Die Strafbarkeit von Spionage-Apps auf Smart-Phones, die ohne das Wissen des Betroffenen installiert werden und das Mitlesen von Chats, das Ansehen von Bildern und auch das Feststellen des Standorts des Mobiltelefons ermöglichen können, erläutern Rechtsreferendarin Laura Lanwert und Rechtsanwalt Nico Kuhlmann auf lto.de. Die Grundfunktionen fielen zumindest unter das Ausspähen sowie das Abfangen von Daten nach § 202a StGB sowie § 202b StGB, je nach Funktionsumfang der konkreten Spionage-App komme auch die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 sowie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach § 201a StGB in Betracht. Ein rechtmäßiger Einsatz von Spionage-Apps sei höchstens in einem beschränkten Umfang durch Eltern gegenüber ihren Kindern in Ausübung ihrer elterlichen Sorge nach §§ 1626, 1631 BGB denkbar. 

Das Letzte zum Schluss

Happy End: Liebhaber von Tantra-Massagen können aufatmen. Denn wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden hat, war die Schließung zweier entsprechender Salons in Essen unter Hinweis auf die Corona-Schutzverordnung rechtswidrig. Obwohl die Massage unbekleidet durchgeführt werde und auch den Intimbereich umfasse, seien die Salons nicht als Prostitutionsstätten anzusehen, sondern als Wellness-Massagebetrieb, berichtet lto.de.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten)   

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. bis 22. Mai: VW-Verfahren eingestellt / Kontroverse Landesverfassungsrichterin / Ungarn setzt EuGH-Urteil um . In: Legal Tribune Online, 22.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41689/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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