Die juristische Presseschau vom 1. bis 4. Mai 2020: Immuni­tät­spass soll kommen / BGH urteilt zu Urhe­ber­recht / Umbruch in Polens Justiz

04.05.2020

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Immunitätsausweises. Der BGH hat drei Urteile zu Sampling, Afghanistan-Papieren und Volker Beck gefällt und Polens Oberstes Gericht hat einen neuen Präsidenten.

Thema des Tages

Corona – Immunitätspass: Die Bundesregierung plant die Einführung einer Immunitätsdokumentation für Personen, die immun gegen COVID-19 sind. Über den Gesetzentwurf soll bereits am Donnerstag der Bundestag beraten. Zusätzlich ist geplant, dass bei Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz die Immunität berücksichtigt werden muss. Wann die Gesetze zur Anwendung kommen, ist noch unklar, da noch keine gesicherten Erkenntnisse über die Immunität bei COVID-19 vorliegen. Über das Vorhaben berichten nun auch der Montags-Tsp (Ronja Ringelstein)die Samstags-taz (Christian Rath), spiegel.de (Irene Berres/Valerie Höhne) und netzpolitik.org (Julia Barthel). 

Corona und Recht

Corona – Grundrechte: Über die Einschränkungen der Grundrechte während der Coronakrise gehen weiter die Ansichten auseinander. Im Spiegel (Susanne Beyer/Lydia Rosenfelder) diskutieren die Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Während Papier kritisiert, dass "eine Art Notstandsordnung" geschaffen worden sei, weist Lambrecht den Vorwurf, die Parlamente seien ausgehebelt worden, zurück. In einem Gastbeitrag für die FAS erklärt Bundesinnenminister Horst Seehofer, die Grundrechte seien nicht in Gefahr. Die Einschränkungen seien "Ergebnis einer wohlbedachten Grundrechtsabwägung". Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio weist in der Montags-Welt darauf hin, dass es bei einer unbekannten Bedrohungslage wie dieser zu einer gesteigerten Schutzpflicht komme. Wenn eine Lockerung nach aktuellem epidemiologischen Wissensstand vertretbar sei, dann könne diese Lockerung auch zugleich verfassungsrechtlich geboten sein. Heribert Prantl (Samstags-SZ) meint, der Staat dürfe nach Wochen massivster Einschränkungen auf die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger setzen. Er lebe von der Mündigkeit seiner Bürger. Rechtsanwalt Gerhard Strate wendet sich auf cicero.de gegen die Verwendung des Todes als Totschlagargument für Einschränkungen. In eine ähnliche Richtung geht die Kritik der wissenschaftlichen Mitarbeiter Michael Heumann und Milena Holzgang auf verfassungsblog.de. Sie sehen einen maßlosen Gesundheitsimperativ und fordern eine Rückbesinnung auf den Maßstab der Menschenwürde. Gelassener sieht es der Jurist und Schriftsteller Ferdinand von Schirach im Interview mit der Montags-Welt (Anja Pasquay): "Unsere Demokratie ist nicht gefährdet, die Kanzlerin ist eine besonnene Frau, die Politiker sind in ihren Anstrengungen glaub- und vertrauenswürdig, die Maßnahmen sind zeitlich befristet." Es dürfe aber nicht zu lange dauern.

Corona – Klagen: Der Spiegel (Dietmar Hipp u.a.) und der Montags-Tsp (Albert Funk/Jost Müller-Neuhof) geben einen Überblick über die verschiedenen Klagen, die gegen Corona-Schutzverordnungen geführt wurden und werden. Zu stattgebenden Eilrechtsbeschlüssen äußert sich Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) im Interview mit der WamS (Robin Alexander u.a., welt.de-Zusammenfassung) skeptisch: "Ich verstehe und akzeptiere jedes einzelne Urteil. Aber ich empfinde es schon als Herausforderung, wenn sich Gerichte auf den Gleichheitsgrundsatz berufen, um einzelne unserer Maßnahmen aufzuheben oder zu modifizieren."

Im Podcast von verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) äußert sich Thomas Smollich, Präsident des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und des Staatsgerichtsgerichtshofs von Niedersachsen, zu den Aufgaben und Herausforderungen der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit. Mit dem Prüfungsmaßstab im einstweiligen Rechtsschutz befasst sich die wissenschaftliche Mitarbeiterin Alessa Stache auf juwiss.de.

Corona – Bestimmtheit von Verordnungen: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Annika Fischer-Uebler und Felix Thrun zeigen auf juwiss.de Bestimmtheitsprobleme der Corona-Schutzverordnung Nordrhein-Westfalens auf.

Corona – Schulpflicht: Rechtsprofessor Heiko Sauer fordert auf verfassungsblog.de für den Fall einer "rollierenden" Wiederaufnahme des Schulbetriebs die Aufnahme einer Härtefallklausel, mit der Kinder von der Schulpflicht befreit werden können, wenn Angehörige ihres Haushalts zur Risikogruppe gehören. Mit dem steigenden Infektionsrisiko für Familien mit Kindern würden auch die verfassungsrechtlichen Rechtfertigungsanforderungen für die allgemeine Schulpflicht steigen.

Corona – Triage: Der Rechtswissenschaftler Matthias Hartwig plädiert im FAZ-Einspruch dafür, dass der Gesetzgeber die Kriterien für die Triage regelt. Das folge aus der Wesentlichkeitstheorie, die auch bei staatlichen Schutzpflichten gelte. Zudem wäre es eine Hilfe für die Ärzte, die sonst strafrechtlichen Risiken ausgesetzt seien. In einem Beitrag für verfassungsblog.de kritisieren die Rechtsprofessoren Bijan Fateh-Moghadam und Thomas Gutmann die Richtlinien der medizinischen Fachgesellschaften in der Schweiz und in Deutschland. Sie würden nur vordergründig dem Prinzip der Lebenswertindifferenz Rechnung tragen. Richtigerweise müsse immer Dringlichkeit Vorrang vor Erfolgsaussichten haben. Die Anwendung der rechtfertigenden Pflichtenkollision auf den Behandlungsabbruch unterlaufe zudem die Grenzen der Notstandsrechtfertigung.

Corona – Prozesse im Wirtschaftsstrafrecht: Die Coronakrise stellt die Justiz insbesondere bei aufwendigen Prozessen im Wirtschaftsstrafrecht vor Herausforderungen. Wie die Montags-SZ (Klaus Ott u.a.) berichtet, werden manche Prozesse aufgeschoben; mitunter werden auch Angeschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen, wie der Ex-Maple-Chef Wolfgang Schuck, der sich wegen des Cum-Ex-Skandals vor dem Landgericht Frankfurt verantworten muss. Andere Gerichte versuchen, Prozesse zu entzerren, und halten Gesichtsmasken vor.

Corona – Schadensersatz wegen Infektion: Die Infektion mit dem Corona-Virus kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Davon gehen der Rechtsanwalt Alexander Lang und der Medizinrechtler Jan-Hendrik Simon aus, die in der Montags-Welt (Stephan Maaß) zu Wort kommen. Fraglich sei jedoch, welche Anforderungen an den Nachweis der Kausalität und des Verschuldens zu stellen seien.

Corona – Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit: Rechtsanwältin Katrin Peter legt auf dem Hbl-Rechtsboard dar, dass der Urlaubsanspruch während der Kurzarbeit nach Europarecht gekürzt werden kann. Der Arbeitnehmer könne die gewonnene Zeit nutzen, um sich auszuruhen oder Freizeittätigkeiten nachzugehen. Auch eine Kürzung auf einen "Urlaubsanspruch Null" sei nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs möglich.

Corona und Recht – international: Auf verfassungsblog.de beleuchten verschiedene (englischsprachige) Beiträge die verfassungsrechtlichen und -politischen Seiten der Coronakrise in Argentinien, Lettland, Cypern, der Schweiz und Italien. Russel Miller (FAZ-Einspruch) legt dar, dass die Gewaltenteilung in den USA entgegen anderslautender Äußerungen des Präsidenten intakt ist.

Rechtspolitik

Wahlrecht: spiegel.de (Timo Lehmann) stellt den Streit um die Reform des Wahlrechts dar, in dem weiter keine Lösung in Sicht ist. Kommt es bis zur Bundestagswahl nicht zu einer Einigung zwischen den Parteien, so wird wegen der Direkt- und Ausgleichsmandate mit einem deutlich größeren Bundestag gerechnet.

Justiz

BGH zu Urheberrecht: Der Bundesgerichtshof hat drei grundlegende Urteile zum Urheberrecht gefällt. Im Fall "Metall auf Metall", der auch schon das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof beschäftigt hat, ging es um das sogenannte Sampling, also die Wiederverwendung von Tonsequenzen für neue Stücke. Der Bundesgerichtshof entschied, dass es sich bei dem Sampling durch den Produzenten Moses Pelham anfangs um eine "freie Benutzung" im Sinne von § 24 Urheberrechtsgesetz gehandelt habe. Seit der 2002 in Kraft getretenen EU-Urheberrechtsrichtlinie gelte das jedoch nicht mehr. Nun sei bei wiedererkennbaren Sequenzen eine Erlaubnis erforderlich. Im konkreten Fall habe es sich nicht um ein (zulässiges) Zitat gehandelt. Im zweiten Fall ging es um die Veröffentlichung der sogenannten Afghanistan-Papiere durch das Portal derwesten.de. Der Bundesgerichtshof entschied, dass sich die Bundesregierung nicht auf das Urheberrecht berufen kann, um Geheimhaltungsinteressen durchzusetzen. Im dritten Fall ging es um einen Text des Grünen-Politikers Volker Beck zu Pädosexualität. Laut Bundesgerichtshof durfte Spiegel Online den Text auch ohne die von Beck hinzugefügte Distanzierung veröffentlichen. Einen Überblick über die Entscheidungen liefern die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch), lto.de (Markus Sehl) und die Rechtsanwältin Viktoria Kraetzig im FAZ-Einspruch. In drei gesonderten Beiträgen befasst sich taz.de (Christian Rath) mit dem Fall "Metall auf Metall"den Afghanistan-Papieren und dem Streit zwischen Spiegel Online und Beck. netzpolitik.org (Anna Biselli) weist darauf hin, dass die Afghanistan-Papiere wieder online sind.

Michael Hanfeld (Samstags-FAZ) meint, die Urteile könnten nicht dahingehend gedeutet werden, dass die Meinungs- und Pressefreiheit alles schlägt. Die Bundesrichter hätten abgewogen, aber nicht festgestellt, ob das Urheberrecht überhaupt dazu taugt, die Pressefreiheit einzuschränken. Leonhard Dobusch (netzpolitik.org) sieht in dem Sampling-Urteil viele Verliererinnen und Verlierer: "Eine wirkliche Verbesserung für Remixkunst und -kultur ist demnach auf absehbare Zeit nicht zu erwarten."

LG Dortmund zu Investor Jagdfeld: Der Immobilienunternehmer Anno August Jagdfeld ist vor dem Landgericht Dortmund mit einer Klage gegen Signal Iduna gescheitert. Der Investor hatte der Versicherung vorgeworfen, im Streit um die Finanzierung des Luxushotels "Adlon" rufschädigend die Unwahrheit gesagt zu haben. Jagdfeld will in Berufung gehen, so die Samstags-SZ (Thomas Öchsner), das Montags-Hbl (Kevin Knitterscheidt) und faz.net (Marcus Jung).

BVerfG – Anleihenkauf der EZB: Am kommenden Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über das Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank mit dem Titel "Public Sector Purchase Programme" (PSPP). Die Beschwerdeführer, drei Unternehmer, sehen darin unzulässige Wirtschaftspolitik und wollen erreichen, dass sich die Bundesbank nicht daran beteiligt. Die FAS (Corinna Budras) betont die Brisanz, die der Fall durch die Coronakrise bekommen hat. Die Montags-FAZ (Corinna Budras/Christian Siedenbiedel) beantwortet die wichtigsten Fragen zum Verfahren.

BVerfG – Cannabis: Die Juristen Tobias Gafus, Hannes Weigl und Tim Kerstges kritisieren auf verfassungsblog.de den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1994, mit dem die Strafbarkeit des Umgangs mit Cannabis im Grundsatz für verfassungsgemäß erklärt wurde. Insbesondere die Ausführungen zur Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol könnten nicht überzeugen. Die neue Vorlage des Amtsgerichts Bernau biete Karlsruhe die Gelegenheit, Widergutmachung zu betreiben.

BGH – VW-Abgasskandal: Der Bundesgerichtshof verhandelt am kommenden Dienstag erstmals zu einer Kundenklage gegen VW wegen des Abgasskandals. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Kunden sich die Nutzung ihres Fahrzeugs anrechnen lassen müssen. Die Samstags-FAZ (Carsten Germis/Marcus Jung) schildert den Pilotfall eines Rentners, der angibt, sein Auto nicht mehr nutzen zu wollen.

In einem gesonderten Kommentar weist Marcus Jung (Samstags-FAZ) auf die Gefahr hin, dass die "Wertung schnell auf eine moralische Ebene ausarten" könne. Der Senat tue gut daran, die Begleiterscheinungen auszublenden.

OLG Braunschweig – Musterfeststellungsklage gegen VW: Wie lto.de meldet, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband seine Musterfeststellungsklage gegen VW zurückgenommen, nachdem rund 235.000 Kunden dem ausgehandelten Vergleich zugestimmt haben. Rechtsreferendar Roman Kehrberger nimmt auf zpoblog.de den Vergleich zum Anlass, die Musterfeststellungsklage einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Bei ihr gehe es nicht allein um die Durchsetzung individueller Ansprüche, sondern auch um ein "Bündel weiterer rechtspolitischer Ziele", was dem deutschen Zivilprozessrecht fremd sei. Die Rechtstreue von Unternehmen sei mit Mitteln des öffentlichen Rechts durchzusetzen.

EuGH – Abschalteinrichtung: Die von Automobilherstellern verwendeten Abschalteinrichtungen sind europarechtlich unzulässig, auch wenn sie den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors verzögern. Zu diesem Ergebnis kommt die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof Eleanor Sharpston. Der Begriff des Motorschutzes umfasse nur den Schutz vor "unmittelbaren und plötzlichen Schäden": Wenn der Europäische Gerichtshof sich ihrer Auffassung anschließen sollte, hätte das weitreichende Folgen, da sich Politik und Behörden bisher auf den Standpunkt stellen, dass betroffene Fahrzeuge nicht nachgerüstet werden müssten. Es berichten die Samstags-FAZ (Marcus Jung), zdf.de (Hans Koberstein) und lto.de.

OLG München – NSU-Prozess: Angehörige der Opfer und Vertreter der Nebenklage kritisieren mit deutlichen Worten das Urteil des Oberlandesgerichts München zum NSU. Das Gericht stehe den Betroffenen "mit hässlicher Gleichgültigkeit" und "extremer Kälte" gegenüber, heißt es in einer Stellungnahme von 19 Anwälten laut Samstags-SZ (Annette Ramelsberger), Montags-taz (Konrad Litschko) und lto.de. Es werde nicht auf die Hinterbliebenen eingegangen; die Rolle des Verfassungsschutzes und der Polizei werde totgeschwiegen.

Rechtsanwalt Martin W. Huff beleuchtet auf lto.de die Frage, wem eine Urteilsabschrift zugesendet werden muss. Medienvertreter hätten einen Anspruch auf Zusendung einer Kopie. Vorher müsse das Urteil jedoch anonymisiert werden, was sich mitunter als schwierig erweise.

EuGH – Grundfreiheiten: Jochen Zenthöfer (Montags-FAZ) bespricht die Dissertation "Die Grenzen der Grundfreiheiten" von Lars Klenk, in der kritisiert wird, dass der Europäische Gerichtshof kaum rechtliche Standards entwickelt habe, um zu bestimmen, wann keine Beschränkung von Grundfreiheiten vorliege. Die nationalen Gerichte, so Klenk, könnten Druck auf den Europäischen Gerichtshof ausüben, damit dieser seine Rechtsprechung überdenke.

BGH zu Entschädigung wegen KZ-Haft: lto.de (Martin Rath) schildert den Fall eines ehemaligen KZ-Häftlings, der nach dem Krieg Entschädigung für seine Haft in verschiedenen Konzentrationslagern forderte, obwohl er Anhänger des völkischen Tannenbergbunds unter der Schirmherrschaft von General Ludendorff war. Er scheiterte erst vor dem Bundesgerichtshof, weil es sein könnte, dass er als "Asozialer" inhaftiert worden sei.

Recht in der Welt

Polen – Justiz: Kamil Zaradkiewicz hat das Amt des Präsidenten des Obersten Gerichts in Polen angetreten. Der regierungsnahe Jurist folgt auf Małgorzata Maria Gersdorf, die das Pensionsalter erreicht hat. Die Samstags-SZ (Florian Hassel) und die Montags-FAZ (Gerhard Gnauck) berichten. Über die Reaktion der polnischen Regierung auf das jüngste von der Europäischen Kommission angestrengte Vertragsverletzungsverfahren gegen das so genannte Maulkorbgesetz berichtet zeit.de.

deutschlandfunk.de (Florian Kellermann) porträtiert den ehemaligen Präsidenten des polnischen Verfassungsgerichts Jerzy Stepien, der die Regierung scharf kritisiert. In einem weiteren Beitrag von deutschlandfunk.de (Florian Kellermann) wird der Jungpolitiker und Jura-Student Jan Strzezek vorgestellt, der die Justizreformen befürwortet. Im Podcast von verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) äußert sich Martin Mycielski von der Open Dialogue Foundation zu dem aktuellen Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen.

Ungarn – Rechtsstaat: In einem (englischsprachigen) Beitrag auf verfassungsblog.de verteidigen die Professoren Gábor Halmai und Kim Lane Scheppele ihre These, dass die Einschränkungen der Notstandsbefugnisse von Ungarns Präsident Viktor Orbán faktisch außer Kraft gesetzt wurden. In einem weiteren (englischsprachigen) Beitrag auf verfassungsblog.de hebt der Doktorand Viktor Z. Kazai die Bedeutung ökonomischer Interessen für den Rückgang der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn hervor.

EU – Zusammenarbeit mit Libyen: Menschenrechtsoganisationen haben beim Europäischen Rechnungshof eine Beschwerde gegen die Zusammenarbeit der EU mit der libyschen Küstenwache eingereicht. Die Kooperation verstoße nicht nur gegen Menschenrechte, sondern auch gegen das EU-Haushaltsrecht. Die Montags-taz (Sofian Philip Naceur) berichtet über die Beschwerde und das zugrundeliegende Rechtsgutachten.

Ukraine – Brand in Odessa: Auf lto.de beschäftigt sich Eike Fesefeldt, an den Internationalen Gerichtshof angeordneter Staatsanwalt, mit den Ermittlungen der ukrainischen Behörden zur Brandkatastrophe von Odesssa, bei der 2014 42 pro-russische Aktivisten ums Leben gekommen sind. Noch immer sei nicht geklärt, wer für den Brand verantwortlich sei. Die Berichte von verschiedenen zwischenstaatlichen und internationalen Organisationen legten nahe, dass nicht ausreichend ermittelt wurde.

Israel – Regierungsbildung: Der Oberste Gerichtshof Israels verhandelt seit gestern über die Frage, ob die Regierungsbildung von Benjamin Netanjahu und dem früheren Oppositionsführer Benny Gantz rechtmäßig ist. Es geht zum einen um die Frage ob Netanjahu trotz der gegen ihn erhobenen Anklage eine Regierung bilden darf. Zum anderen wird verhandelt, ob der Koalitionsvertrag, der einen "designierten Ministerpräsidenten" vorsieht und es den Abgeordneten ein halbes Jahr lang verbietet, Gesetzesvorhaben einzubringen, die keinen Bezug zur Coronkrise haben, verfassungskonform ist. Über das Verfahren schreiben die Montags-FAZ (Jochen Stahnke) und spiegel.de.

USA – Lohndiskriminierung von Fußballerinnen: Die Fußballerinnen der amerikanischen Nationalmannschaft sind mit ihrer Klage auf eine höhere Entlohnung gescheitert. Sie hatten verlangt, für ihre Erfolge nach dem Tarifvertrag der Männer bezahlt zu werden. Das zuständige Bezirksgericht wies die Klage nun ab, so die Montags-SZ (Anna Dreher) und die Montags-FAZ (Jürgen Kalwa).

Brasilien – Impeachment gegen Bolsonaro: Der Doktorand Douglas Carvalho Ribeiro analysiert auf verfassungsblog.de die aktuelle staatspolitische Lage in Brasilien. Mit einem Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten Bolsonaro könne gerechnet werden. Jedoch zeige sich, dass nicht die Schwere seiner Verstöße, sondern die fragiler gewordene Basis im Parlament die Grundlage bilde. Unterdessen hat der ehemalige Justizminister Sérgio Moro bei der Polizei gegen Bolsonaro ausgesagt, wie die Montags-FAZ (Tjerk Brühwiller) und spiegel.de melden.

Sonstiges

Doping bei E-Sport: Rechtsanwalt Oliver Daum untersucht auf lto.de inwiefern bei E-Sport, also mit Computerspielen ausgetragene Wettkämpfe, Doping verboten ist. Das Anti-Doping-Gesetz sei wohl nicht anwendbar, da es an einer Definition von Sport fehle. Verbote könnten sich aber aus dem Betäubungsmittelgesetz und den Turnierregeln der Veranstalter ergeben. Problematisch sei dabei, ob die teilweise sehr langen Sperren mit der Berufsfreiheit vereinbar und welche Mittel verboten sind.

Legal Tech: Die Montags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) porträtiert das Unternehmen Flightright und dessen Gründer Philipp Kadelbach, die für ihre Kunden Fluggastrechte geltend machen. Flightright gilt als Pionier im Legal Tech. Die Coronakrise macht dem Unternehmen zu schaffen, aber Kadelbach gibt sich zuversichtlich.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. bis 4. Mai 2020: Immunitätspass soll kommen / BGH urteilt zu Urheberrecht / Umbruch in Polens Justiz . In: Legal Tribune Online, 04.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41483/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen