Die juristische Presseschau vom 23. April 2020: Gesetz­ent­wurf zu Unter­neh­mens­sank­tionen / Klage gegen China / Erster Syrien-Pro­zess

23.04.2020

Das BMJV veröffentlicht neuen Gesetzentwurf zur Sanktionierung von Unternehmenskriminalität. Der US-Bundesstaat Missouri klagt gegen China auf Corona-Entschädigungen und am OLG Koblenz beginnt der weltweit erste Syrien-Prozess.

Thema des Tages

Unternehmenssanktionen: Das Bundesjustizministerium hat am Mittwoch den mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgestimmten finalen Entwurf eines neuen Unternehmenssanktionenrechts veröffentlicht. Das Gesetz ist als verschärftes Ordnungswidrigkeitenrecht konzipiert und soll vor allem einer stärkeren Sanktionierung von Unternehmenskriminalität dienen. Anders als im Ordnungswidrigkeitenrecht soll allerdings das Legalitätsprinzip gelten, so dass Staatsanwaltschaften bei einem Anfangsverdacht künftig zwingend ermitteln müssen. Eine weitere Besonderheit ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit für Unternehmen, durch interne Untersuchungen der Vorwürfe (sog. Internal Investigations) ihre Sanktionen zu mildern. Im Unterschied zum Entwurf vom Sommer 2019 fehlt in dem neuen Entwurf die Maßnahme der Verbandsauflösung. Ferner sollen die neuen Regeln ausdrücklich keine Anwendung auf gemeinnützige Verbände finden. Das Gesetztesprojekt erhält auch einen neuen Namen. Statt "Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität" soll es jetzt "Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft" heißen. Es berichten lto.de (Markus Sehl/Pia Lorenz) und FAZ (Corinna Budras). 

Corona und Recht

Corona und EU-Datenschutzleitlinien: community.beck.de (Katrin Blasek) stellt die neue Richtline der Europäischen Datenschutzbehörde (EDPB) vor. Die Richtlinie über die Nutzung von Lokalisierungsdaten und Systemen zur Ermittlung von Kontaktpersonen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Corona soll bezwecken, dass ein einheitliches Vorgehen bei der Anwendung des Datenschutzrechts innerhalb der Europäischen Union gefördert wird.

Corona und Arbeitszwang: Wie die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet, geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hervor, dass die Dienstpflicht für Ärzte in Bayern gegen Artikel 12 Absatz 2 des Grundgesetzes verstößt. Nach einem Ende März von der Bayrischen Landesregierung erlassenen Gesetz können Ärzte und Pfleger zur Bewältigung eines "Gesundheitsnotstands" zur Arbeit zwangsverpflichtet werden. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hatte in ihrem Epidemiegesetz eine ähnliche Klausel geplant, diese jedoch auf Druck der Opposition gestrichen.

Corona und Bevölkerungsschutzgesetz: Laut dem Entwurf zum "Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" soll unter anderem der Verbleib von privatversicherten Selbstständigen und Kleinunternehmern in der Krankenversicherung abgesichert werden. Wie die FAZ (Christian Geinitz) ferner berichtet, sieht der Entwurf zudem Neuerungen zu Corona-Tests und zur Meldepflicht vor, um die Anzahl der Tests zu steigern.

VG Hamburg zu Ladenschließung: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die von der Corona-Eindämmungsverordnung vorgesehene Schließung von Läden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern für unrechtmäßig erklärt. Das Gericht gab damit einem Eilantrag eines Sportgeschäfts in der Hamburger Innenstadt statt, wie spiegel.de, lto.de (Pia Lorenz) und lawblog.de (Udo Vetter) erörtern. Laut dem Gericht verletzt die Regelung die Berufsfreiheit der Klägerin und sei nicht geeignet, dem Zweck des Infektionsschutzes zu dienen. Die Stadt Hamburg hat bereits Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erhoben.

USA – Klage gegen China: Der republikanische Justizminister des US-amerikanischen Bundesstaates Missouri hat bei einem US-Gericht eine Klage gegen China eingereicht. Darin werden Entschädigungszahlungen für die Todesfälle sowie die wirtschaftlichen Einbußen durch das Virus gefordert, für die China verantwortlich sein soll. Aufgrund der Souveränität von Staaten hätte das Urteil allerdings keine rechtlichen Folgen für China. Deshalb fordern einige republikanische Senatoren US-Präsident Trump auf, wegen eines Verstoßes gegen die Internationalen Gesundheitsvorschriften Anklage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu erheben. Es berichten die taz (Andreas Zumach) und lto.de, sowie ausführlicher zum Klagevorgang- und inhalt Professor David Driesen auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache).

Corona und Untersuchungshaft: Mehrere Oberlandesgerichte hatten sich in den letzten Wochen im Rahmen des besonderen Haftprüfungsverfahrens nach §§ 121, 122 der Strafprozessordnung (StPO) mit der Frage zu befassen, ob eine Verfahrensverzögerung wegen der momentanen Corona-Krise einen "wichtigen Grund" im Sinne der StPO darstellt, womit sich die Verlängerung der Untersuchungshaft rechtfertigen ließe. community.beck.de (Matthias Meißner)  erörtert die Thematik und vergleicht die Beschlüsse.

Corona und Strafrecht: In einem Beitrag in der FAZ erörtern Rechtsprofessor Matthias Jahn und Charlotte Schmitt-Leonardy vom Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Goethe-Universität Frankfurt das Spannungsverhältnis von Strafrecht und Infektionsschutzgesetz aus sowohl strafrechtlicher, verfassungsrechtlicher als auch rechtstheoretischer Sicht.

Corona und Gefahrenabwehrrecht: Rechtsprofessor Kyrill-A. Schwarz diskutiert in der FAZ die Maßnahmen, die im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlassen werden können im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr.

Justiz

BGH – Stacheldrahtunfall: Der Bundesgerichtshof entscheidet heute über die Schadensersatzklage von Christian Tiffert und die Klage der Bundesrepublik Deutschland, die bisher Trägerin der Kosten des ehemaligen Bundeswehroffiziers ist. Tiffert war 2012 beim Mountainbiken über Absperrdrähte in einem Wald gestürzt und ist seitdem querschnittsgelähmt. In der Schadensersatzklage gegen die verantwortliche Gemeinde und den zuständigen Waldpächter in Höhe von mehr als einer Million Euro hatte bereits das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden. Dieses hatte die Schuld der Beklagten zwar anerkannt, das Mitverschulden von Tiffert jedoch auf 75 Prozent betitelt und seine Ansprüche insoweit gekürzt. Es berichtet die SZ (Wolfgang Janisch).

VerfGH Thüringen – Abgeordnetenrechte: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof (VerfGH) hat entschieden, dass Thüringens Landesregierung die Auskunftsrechte eines Abgeordneten nicht verletzt hat. Geklagt hatte der frühere Landtagsabgeordnete Jens Krumpe, der vom Umweltministerium die Herausgabe elektronischer Daten verlangte, welches sich aber auf die Geschäftsordnung des Landtags berief und die Herausgabe verweigerte. Wie SZ.de und lto.de ferner berichten, unterliege laut VerfGH ein solches Herausgaberecht verfassungsmäßigen Einschränkungen, die Krumpe hätte berücksichtigen müssen.

OLG Koblenz – Folter in Syrien: Heute beginnt vor dem Oberlandesgericht Koblenz der weltweit erste Prozess gegen Angehörige des Assad-Regimes. Die Angeklagten Anwar R. und Eyad A. sind zwei nach Deutschland geflohene, ehemalige Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes. Anwar R. werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und in diesem Zusammenhang Mord, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung und Eyad A. Beihilfe zu diesen vorgeworfen. Der Generalbundesanwalt hatte aufgrund des "Weltrechtsprinzips" die Ermittlungen aufgenommen. Laut FAZ (Marlene Grunert) liegt dem Gericht umfassendes Beweismaterial vor.

OLG Dresden zu Zinsanpassungsklauseln: In der ersten sächsischen Musterfeststellungsklage hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden die Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen für unwirksam und die Ansprüche der Verbraucher für nicht verjährt erklärt. Damit gab das Gericht der Verbraucherzentrale Sachsen im Streit mit der Sparkasse Leipzig Recht, so die SZ (Andreas Jalsovec) und Welt weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Revision zum Bundesgerichtshof möglich ist. Es laufen ferner noch zwei weitere Musterfeststellungklagen vor dem OLG im Zusammenhang mit Prämiensparverträgen.

OLG Düsseldorf zu Remondis/Grüner Punkt: Der Müllkonzern Remondis und der Grüne Punkt dürfen nicht fusionieren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die so lautende Entscheidung des Bundeskartellamts bekräftigt, da durch einen Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung zu erwarten wäre. Wie die FAZ (Helmut Bünder) und lto.de zudem erörtern, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, weshalb Remondis eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen könnte.

OLG Köln zu Abgasskandal: In einem nun veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Köln von Anfang April geht hervor, dass ein Verkäufer eines vom Dieselskandal betroffenen Autos seine Gewährleistungspflichten erfüllen muss. Damit gab das Gericht dem klagenden Kölner Unternehmen Recht. Eine solche Gewährleistungspflicht kann in manchen Fällen auch die Lieferung eines Neuwagens der Folgegeneration beinhalten. Es berichtet lto.de.

OLG München zu NSU: Die taz (Christian Rath) beschreibt, dass das jetzt vorliegende schriftliche NSU-Urteil zunächst nur den revisionsführenden Angeklagten und der Staatsanwaltschaft zugestellt werden soll. Eine Veröffentlichung in Datenbanken sei unter Berufung auf ein BGH-Urteil nicht vorgesehen. Journalisten und Nebenkläger könnten das Urteil jedoch anfordern.

LG Köln zu Check24: Wie das Landgericht (LG) Köln entschied, darf das Internetvergleichsportal Check24 den Werbeslogan "Nirgendwo Günstiger Garantie" nicht weiterverwenden. Geklagt hatte das HUK-Coburg Versicherungsunternehmen, weil die Werbung irreführend sei. Diese Ansicht teilt das LG. Wie die FAZ (Henning Peitsmeier) und lto.de berichten, führen die HUK-Coburg und Check24 in den letzten Jahren mehrerer Prozesse gegeneinander.

Christian Schnell (Hbl) meint, dass es im Kern um die Frage gehe, wer den Kontakt zu den Kunden habe.

Das Letzte zum Schluss

Gerichtsverhandlung oben ohne: Wegen der Corona-Krise finden weltweit auch Gerichtsverhandlungen online in Videokonferenzen statt. Dabei scheint es, als ob sowohl Richter als auch Anwälte manchmal technisch nicht besonders affin sind, dabei etwa vergessen ihre Kamera auszuschalten oder die Verhandlung schlichtweg nicht ernst nehmen und sich vom Pool aus einschalten, wie lto.de anmerkt.
 

 

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lto/ali

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. April 2020: Gesetzentwurf zu Unternehmenssanktionen / Klage gegen China / Erster Syrien-Prozess . In: Legal Tribune Online, 23.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41386/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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